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   VGH Bayern, 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656   

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https://dejure.org/2020,48601
VGH Bayern, 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656 (https://dejure.org/2020,48601)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656 (https://dejure.org/2020,48601)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2020 - 10 ZB 20.2656 (https://dejure.org/2020,48601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 86 Abs. 1, § 119 Abs. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3; BayLStVG Art. 7 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3, Art. 19 Abs. 5 S. 2; BayVwVfG Art. 35 S. 2, Art. 40; BayPAG Art. 67, Art. 75
    Untersagung eines Rockkonzerts durch Allgemeinverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 10 B 11.1529

    Liegen nachvollziehbare Indizien dafür vor, dass die Durchführung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656
    Gemessen an den Grundsätzen in der Rechtsprechung des Senats, wie sie insbesondere aus Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Februar 2003 (24 CS 03.376) und vom 18. April 2013 (10 B 11.1529) zur Öffentlichkeit von Veranstaltungen ersichtlich sind, handelte es sich vorliegend um eine öffentliche Vergnügung.

    Es fehlte bereits an einer persönlichen Beziehung der "eingeladenen Gäste" zum Veranstalter (BayVGH, U.v. 18.4.2013 - 10 B 11.1529 - juris Rn. 40 unter Verweis auf die Vollzugsbekanntmachung zu Art. 19 LStVG).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 S 2526/16

    Polizeiliche Gefährderansprache; Ermächtigungsgrundlage; Zuständigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656
    Die Äußerung der Polizei, dass "seitens der Polizei eine solche Veranstaltung nicht erwünscht sei", impliziert - entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung - nicht bereits ein Veranstaltungsverbot, da eine Gefährderansprache keine über eine Warnung oder Hinweise hinausgehende Regelungswirkung entfaltet (VGH BW, U.v. 7.12.2017 - 1 S 2526/16 - juris Rn. 33) und er sich daher einer Kooperation mit der Verwaltungsbehörde, insbesondere zur Klärung, ob die Veranstaltung öffentlich und damit anzeigepflichtig war, nicht von vornherein entziehen durfte.
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656
    Solche Zweifel bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656
    Solche Zweifel bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2020 - 7 LA 17/19

    Anerkannte Stelle; Sprachprüfer; Sprachprüfer für Luftfahrtpersonal

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656
    Unabhängig davon können Unrichtigkeiten oder Unklarheiten des Tatbestands nur im Wege eines Berichtigungsantrags gemäß § 119 Abs. 1 VwGO und nicht im Rechtsmittelwege geltend gemacht werden (NdsOVG, B.v. 27.2.2020 - 7 LA 17/19 - juris Rn. 6 mit Verweis auf BVerwG, B.v. 15.4.1998 - 2 B 26.98 - juris).
  • OVG Saarland, 02.11.2010 - 3 B 164/10

    "Allgemeinverfügung" betreffend öffentliches Glücksspiel im Internet: unzulässige

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656
    Eine Allgemeinverfügung wird dadurch charakterisiert, dass zwar im Zeitpunkt ihres Erlasses die genaue Zahl der Adressaten, die von ihr unmittelbar betroffen sind, nicht feststeht, sich jedoch alle von dieser Regelung Betroffenen durch ihre Beziehung zum konkreten Sachverhalt definieren lassen (OVG Saarl, B.v. 2.11.2010 - 3 B 164/10 - NVwZ 2011, 190/191 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.04.1998 - 2 B 26.98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Zurückweisung des Einwandes der unrichtigen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656
    Unabhängig davon können Unrichtigkeiten oder Unklarheiten des Tatbestands nur im Wege eines Berichtigungsantrags gemäß § 119 Abs. 1 VwGO und nicht im Rechtsmittelwege geltend gemacht werden (NdsOVG, B.v. 27.2.2020 - 7 LA 17/19 - juris Rn. 6 mit Verweis auf BVerwG, B.v. 15.4.1998 - 2 B 26.98 - juris).
  • VGH Bayern, 15.02.2023 - 10 AS 23.94

    Erfolgloser Abänderungsantrag eines Tierheimbetreibers gegen Tötungsduldung

    Bei einer Duldungsanordnung zur Gefahrenabwehr ist maßgeblich, welches staatliche Verhalten zu dulden ist, mithin ob dieses seinerseits auf Dauer angelegt ist oder sich in einem einzigen Akt erschöpft (vgl. zu einer auf Art. 18 Abs. 2 LStVG gestützten Untersagungsanordnung: BayVGH, U.v. 26.11.2014 - 10 B 14.1235 - juris Rn. 21 ff.; vgl. zu einer auf Art. 19 Abs. 5 Satz 2 LStVG gestützten Untersagungsanordnung eines Einzelereignisses: B.v. 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 18.11.2022 - 22 ZB 22.290

    Freistellung eines Grundstücks von Bahnbetriebszwecken - Ringbahn Nürnberg

    Es ist auch eine Begründung dafür zu geben, weshalb die Rechtssache an den entscheidenden Richter (wesentlich) höhere Anforderungen stellt als im Normalfall (BayVGH, B.v. 30.3.2021 - 22 ZB 20.1972 - juris Rn. 19; B.v. 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.1520

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren, welches auf die Aufhebung

    Es ist eine Begründung dafür anzugeben, weshalb die Rechtssache an den entscheidenden Richter (wesentlich) höhere Anforderungen stellt als im Normalfall (BayVGH, B.v. 18.11.2022 - 22 ZB 22.290 - juris Rn. 43; B.v. 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 24.06.2021 - 24 ZB 20.2744

    Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen - keine

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt aber regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der nach § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (BayVGH, B.v. 22.11.2013 - 10 ZB 13.555 - juris Rn. 4 m.w.N., B.v. 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 24.06.2021 - 24 ZB 20.2759

    Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen - keine

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt aber regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der nach § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (BayVGH, B.v. 22.11.2013 - 10 ZB 13.555 - juris Rn. 4 m.w.N., B.v. 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 17.10.2022 - 22 ZB 22.856

    Erweiterte Gewerbeuntersagung

    Es ist eine Begründung dafür zu geben, weshalb die Rechtssache an den entscheidenden Richter (wesentlich) höhere Anforderungen stellt als im Normalfall (BayVGH, B.v. 30.3.2021 - 22 ZB 20.1972 - juris Rn. 19; B.v. 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656 - juris Rn. 19).
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