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   VGH Bayern, 15.01.2015 - 3 BV 12.2675   

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https://dejure.org/2015,476
VGH Bayern, 15.01.2015 - 3 BV 12.2675 (https://dejure.org/2015,476)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.01.2015 - 3 BV 12.2675 (https://dejure.org/2015,476)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 3 BV 12.2675 (https://dejure.org/2015,476)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte; analoge Anwendung der Stützrentenregelung; planwidrige Regelungslücke; Verstoß gegen Gleichheitssatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag aus einem früheren Beamtenverhältnis aufgrund eines Dienstunfalls

  • rewis.io

    Unterhaltsbeitrag, Dienstunfallfürsorge, Beamtenverhältnis auf Widerruf, Versicherungsfall, Arbeitsunfälle, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Vorläufige Entschädigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG BY Art. 55; SGB VII § 56 Abs. 1
    Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag aus einem früheren Beamtenverhältnis aufgrund eines Dienstunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - L 6 VS 4393/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Wehrdienstbeschädigung - Grad der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2015 - 3 BV 12.2675
    Es hat keine planwidrige Lücke gesehen sowie auch keine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG (LSG BW, U.v. 26.6.2014 - L 6 VS 4393/13 - juris Rn. 46 ff.).
  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2015 - 3 BV 12.2675
    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten in Form der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (BVerwG U.v. 28.6.2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230; U.v. 27.3.2014 - 2 C 2/13 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2015 - 3 BV 12.2675
    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten in Form der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (BVerwG U.v. 28.6.2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230; U.v. 27.3.2014 - 2 C 2/13 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2015 - 3 BV 12.2675
    Sie hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (BVerwG, B.v. 16.2.2012 - 9 B 71/11 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 02.06.2005 - 10 B 4.05

    Anforderungen an die erforderliche Berufungsbegründung; Substantiierte

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2015 - 3 BV 12.2675
    § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO verlangt demgegenüber nicht, dass der Berufungsführer hierzu auf die Begründungserwägungen des angefochtenen Urteils im Einzelnen eingeht (BVerwG, B.v. 2.6.2005 - 10 B 4/05 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 19.10.1965 - VI C 119.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2015 - 3 BV 12.2675
    Nach der Definition durch die Rechtsprechung ist er - auch heute noch zumindest zum Teil - eine Sonderform des Schadenersatzes und hat die Aufgabe, Nachteile auszugleichen, die einem früheren Beamten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für die Dauer einer dienstunfallbedingten Beschränkung der Erwerbsfähigkeit entstehen (BVerwG U.v. 19.10.1965 - VI C 119/63 - BVerwGE 22, 243; U.v. 31.1.1974 Buchholz 232 § 160 BBG Nr. 10; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer BeamtVG des Bundes und der Länder § 38 Erl. 1 1.2).
  • BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2015 - 3 BV 12.2675
    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liegt nicht schon dann vor, wenn wirtschaftlich gleiche Lagen rechtlich verschieden behandelt werden; vielmehr ist auch die Zugehörigkeit der Regelungen zu verschiedenen Ordnungssystemen und deren Finanzierung (gesetzliche Unfallversicherung überwiegend beitragsfinanziert, § 150 ff SGB VII; Dienstunfallfürsorge steuerfinanziert) zu berücksichtigen (BVerfG B.v. 25.7.1960 - 1 BvL 5/59 - BVerfGE 11, 283).
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