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   VGH Bayern, 15.02.2021 - 20 NE 21.411   

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https://dejure.org/2021,3526
VGH Bayern, 15.02.2021 - 20 NE 21.411 (https://dejure.org/2021,3526)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.2021 - 20 NE 21.411 (https://dejure.org/2021,3526)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2021 - 20 NE 21.411 (https://dejure.org/2021,3526)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6; IfSG § 28 Abs. 1 Nr. 16, § 32, § 33; 11. BayIfSMV § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1
    Normenkontroll-Eilantrag gegen coronabedingte Schulschließung

  • rewis.io

    Normenkontroll-Eilantrag gegen coronabedingte Schulschließung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Eilantrag gegen die Regelungen zur Schließung von Schulen und Kitas wegen der anhaltenden Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 20 NE 21.411
    Dabei dürfte es sich um eine prognostische Abwägungsentscheidung handeln, welche dem Verordnungsgeber einen Beurteilungsspielraum eröffnet, der gerichtlich nur begrenzt überprüfbar ist (BayVGH, B.v. 8.12.2020 - 20 NE 20.2461 - juris).
  • VerfGH Bayern, 30.12.2020 - 96-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung der Elften Bayerischen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 20 NE 21.411
    Denn der Normgeber darf nicht erst dann tätig werden, wenn die Tatsachengrundlage für eine beabsichtigte Regelung in der Wissenschaft übereinstimmend als gesichert bewertet wird (BayVerfGH, E.v. 1.2.2021 - Vf. 98-VII-20 - und vom 30.12.2020 - Vf. 96-VII-20 - juris Rn. 28 ff.).
  • VGH Bayern, 29.01.2021 - 20 NE 21.201

    Eilantrag gegen Schulschließungen abgelehnt

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 20 NE 21.411
    Zur Begründung wird zunächst auf den Beschluss des Senats vom 29. Januar 2021 (Az.: 20 NE 21.201) verwiesen.
  • BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 21.03

    Untersagung der Haltung eines Pit Bull Terriers als "gefährlichen" Hund i.S. der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 20 NE 21.411
    Dadurch hat der Bundestag eine Gefährdungseinschätzung durch die Corona-Pandemie, welche sowohl Gefahrenabwehrelemente als auch Gefahrenprognoseelemente (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 28.6.2004 - 6 C 21.02 - BeckRS 2004, 25030) enthält, zum Ausdruck gebracht, welche grundsätzlich solch einschneidende Maßnahmen voraussichtlich rechtfertigen kann.
  • BVerwG, 04.06.2003 - 6 C 21.02

    Einstellung des Verfahrens wegen übereinstimmender Erledigungserklärung -

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 20 NE 21.411
    Dadurch hat der Bundestag eine Gefährdungseinschätzung durch die Corona-Pandemie, welche sowohl Gefahrenabwehrelemente als auch Gefahrenprognoseelemente (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 28.6.2004 - 6 C 21.02 - BeckRS 2004, 25030) enthält, zum Ausdruck gebracht, welche grundsätzlich solch einschneidende Maßnahmen voraussichtlich rechtfertigen kann.
  • VerfGH Bayern, 01.02.2021 - 98-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung der Elften Bayerischen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 20 NE 21.411
    Denn der Normgeber darf nicht erst dann tätig werden, wenn die Tatsachengrundlage für eine beabsichtigte Regelung in der Wissenschaft übereinstimmend als gesichert bewertet wird (BayVerfGH, E.v. 1.2.2021 - Vf. 98-VII-20 - und vom 30.12.2020 - Vf. 96-VII-20 - juris Rn. 28 ff.).
  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 20 NE 21.411
    Dass der Bundestag hier seinen weiten Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung von Teilhaberechten (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 12.5.2020 - 1 BvR 1027/20 - NVwZ 2020, 1823) überschritten hätte, ist nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 08.02.2021 - 1 BvR 242/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Versagung von Eilrechtsschutz gegen die

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 20 NE 21.411
    Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde der Antragsteller nahm das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 8. Februar 2021 (Az.:1 BvR 242/21) nicht zur Entscheidung an, weil zuvor durch die Antragsteller keine Anhörungsrüge nach § 152a VwGO erhoben wurde.
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