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   VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 AS 18.450   

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https://dejure.org/2018,7601
VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 AS 18.450 (https://dejure.org/2018,7601)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.03.2018 - 10 AS 18.450 (https://dejure.org/2018,7601)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. März 2018 - 10 AS 18.450 (https://dejure.org/2018,7601)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 1, Abs. 5 S. 1; AufenthG § 4 Abs. 5, § 81 Abs. 4 S. 1; ARB 1/80 Art. 7
    Fehlende Fiktionswirkung des Antrags auf Erteilung eines deklaratorischen Aufenthaltstitels zu assoziationsrechtlichem Aufenthaltsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bzgl. einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • rewis.io

    Fehlende Fiktionswirkung des Antrags auf Erteilung eines deklaratorischen Aufenthaltstitels zu assoziationsrechtlichem Aufenthaltsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bzgl. einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 23.01.2018 - 10 BV 16.1578

    Erlöschen des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 AS 18.450
    Zwar hat der Senat mit Urteil vom 23. Januar 2018 (10 BV 16.1578) - dem vormaligen Klägerbevollmächtigten zugestellt am 2. Februar 2018 - die Berufung des Klägers gegen das seine Klage abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 14. April 2016 (M 12 K 15.5829) zurückgewiesen und der Kläger am 8. Februar 2018 Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt.
  • VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.5829

    Verlust des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 AS 18.450
    Zwar hat der Senat mit Urteil vom 23. Januar 2018 (10 BV 16.1578) - dem vormaligen Klägerbevollmächtigten zugestellt am 2. Februar 2018 - die Berufung des Klägers gegen das seine Klage abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 14. April 2016 (M 12 K 15.5829) zurückgewiesen und der Kläger am 8. Februar 2018 Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2020 - 2 M 35/20

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Rückführung

    Auch wenn in der Hauptsache die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Form einer Versagungsgegenklage begehrt wird, ist vorläufiger Rechtsschutz im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zu erreichen, wenn der einen Erlaubnisantrag ablehnende Verwaltungsakt dazu führt, dass die zuvor durch die Stellung des Antrags auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels nach § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG eingetretene Fiktionswirkung entfällt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. März 2018 - 10 AS 18.450 - juris Rn. 5; OVG Brem, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 2 B 69/16 - juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2023 - 4 B 1359/21

    Versagung der Erlaubnis zu dem Betrieb einer Prostitutionsvermittlung wegen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18.12.1969 - 1 C 5.69 -, BVerwGE 34, 325 = juris, Rn. 16 f.; OVG NRW, Beschluss vom 1.12.2017 - 13 B 676/17 -, juris, Rn. 34 f., m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 15.3.2018 - 10 AS 18.450 -, juris, Rn. 5.
  • VG Schleswig, 20.02.2023 - 11 B 13/23
    Dieser Antrag war jedoch nicht geeignet, die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auszulösen, weil sich das vom Antragsteller geltend gemachte assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht unmittelbar aus Art. 6 Satz 1 ARB 1/80 ergibt, ein Antrag nach § 81 Abs. 1 AufenthG daher gerade nicht erforderlich ist (Hofmann, AuslR, 2. Aufl. 2016, § 81 AufenthG Rn. 10; vgl. auch Zeitler, HTK-AuslR / § 81 AufenthG / zu Abs. 3 und 4, Stand: 27.05.2021, Rn. 88) und die das Aufenthaltsrecht dokumentierende Erlaubnis lediglich deklaratorischen Charakter besitzt (vgl. VGH München zu Art. 7 ARB 1/80, Beschluss vom 15.03.2018 - 10 AS 18.450 -, juris, Rn. 6; OVG Schleswig, Beschlüsse vom 26.07.2020 - 4 LA 56/20 - [unter Verweis auf OVG Bautzen, Beschluss vom 13.10.2020 - 3 B 181/20 -, juris, Rn. 9] und vom 22.12.2017 - 4 MB 63/17 -, juris, Rn.12).
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