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   VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 CS 17.2378, 10 CE 17.2379, 10 C 17.2380   

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https://dejure.org/2018,7654
VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 CS 17.2378, 10 CE 17.2379, 10 C 17.2380 (https://dejure.org/2018,7654)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.03.2018 - 10 CS 17.2378, 10 CE 17.2379, 10 C 17.2380 (https://dejure.org/2018,7654)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. März 2018 - 10 CS 17.2378, 10 CE 17.2379, 10 C 17.2380 (https://dejure.org/2018,7654)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    FreizügG/EU § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 5 Abs. 1 S. 2, § 11 Abs. 1 S. 11; AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Ausstellung einer Bescheinigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Ausländers auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit; Versagung der Ausübung einer Erwerbstätigkeit wegen des Fehlens eines Aufenthaltstitels; Anspruch eines ungarischen Staatsangehörigen auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte

  • rewis.io

    Ausstellung einer Bescheinigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Ausländers auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit; Versagung der Ausübung einer Erwerbstätigkeit wegen des Fehlens eines Aufenthaltstitels; Anspruch eines ungarischen Staatsangehörigen auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2015 - 18 B 665/15

    Geltung der gesetzlichen Vermutung für ein Freizügigkeitsrecht für Unionsbürger

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 CS 17.2378
    Selbst wenn der Antragsteller kein aus dem Unionsbürgerstatus seines Kindes folgendes Aufenthalts- und Erwerbstätigkeitsrecht hätte, unterfiele er bis auf weiteres dem Freizügigkeitsgesetz/EU (OVG NW, B.v. 20.11.2015 - 18 B 665/15 - juris).

    Der Antragsteller ist zunächst kein "Familienangehöriger" im Sinn von § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU seines Kindes; der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (B.v. 20.11.2015 - 18 B 665/15 - juris; ihm folgend VG Aachen, B.v. 4.10.2017 - 4 L 1354/17 - juris Rn. 22), auf den sich der Antragsteller zur Begründung seiner gegenteiligen Meinung beruft, ist durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 25.10.2017 - 1 C 34.16 - juris) überholt.

  • BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09

    Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 CS 17.2378
    1.2.2 Nach § 123 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis begründet, wenn aufgrund einer summarischen Prüfung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen eines Anordnungsanspruchs spricht (BVerfG, B.v. 28.9.2009 - 1 BvR 1702/09 - juris Rn. 15, 24; BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 7 CE 13.2063 - juris; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Online-Kommentar, Stand: Juni 2017, § 123 Rn. 74 f.) und ein Anordnungsgrund gegeben ist.

    Jedenfalls wäre ein Anordnungsgrund für eine Regelungsanordnung nur im Falle einer - hier nicht gegebenen - hinreichenden Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg des Hauptsacheverfahrens indiziert (BVerfG, B.v. 28.9.2009 - 1 BvR 1702/09 - juris Rn. 24).

  • VG Augsburg, 20.12.2017 - Au 6 K 17.1538
    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 CS 17.2378
    Mit Urteil vom 20. Dezember 2017 (Au 6 K 17.1538) verpflichtete das Verwaltungsgericht Augsburg den Antragsgegner, dem Antragsteller die begehrte Aufenthaltskarte auszustellen.

    Zu dieser komplexen Problematik, die vertiefter Betrachtung im Berufungsverfahren bedarf, kann auf die Ausführungen im Urteil vom 20. Dezember 2017 (Au 6 K 17.1538 - S. 14 bis 17, Rn. 44 bis 52) Bezug genommen werden.

  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 34.16

    Abschiebungsandrohung; Aufenthaltsgesetz, Anwendungsbereich; Familienangehöriger;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 CS 17.2378
    Der Antragsteller ist zunächst kein "Familienangehöriger" im Sinn von § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU seines Kindes; der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (B.v. 20.11.2015 - 18 B 665/15 - juris; ihm folgend VG Aachen, B.v. 4.10.2017 - 4 L 1354/17 - juris Rn. 22), auf den sich der Antragsteller zur Begründung seiner gegenteiligen Meinung beruft, ist durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 25.10.2017 - 1 C 34.16 - juris) überholt.
  • VG Aachen, 04.10.2017 - 4 L 1354/17

    Unionsbürger; Familienangehöriger; Verwandter in gerader aufsteigender Linie

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 CS 17.2378
    Der Antragsteller ist zunächst kein "Familienangehöriger" im Sinn von § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU seines Kindes; der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (B.v. 20.11.2015 - 18 B 665/15 - juris; ihm folgend VG Aachen, B.v. 4.10.2017 - 4 L 1354/17 - juris Rn. 22), auf den sich der Antragsteller zur Begründung seiner gegenteiligen Meinung beruft, ist durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 25.10.2017 - 1 C 34.16 - juris) überholt.
  • VG Schleswig, 21.03.2017 - 8 B 8/17

    Erteilung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 CS 17.2378
    1.2.3 Damit kann offenbleiben, ob im Wege einer Regelungsanordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO überhaupt eine "vorläufige" und zeitlich befristete, deklaratorische Feststellung eines (umstrittenen) unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erreicht werden kann (so OVG Hamburg, B.v. 5.1.2012 - 3 Bs 179/11 - juris, für einen Unionsbürger; VG Schleswig, B.v. 21.3.2017 - 8 B 8/17 -, juris, für einen drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers; ablehnend für eine Aufenthaltserlaubnis: VGH BW, B.v. 8.2.2006 - 13 S 18/06 - juris).
  • OVG Hamburg, 05.01.2012 - 3 Bs 179/11

    Arbeitnehmereigenschaft trotz hohen Alters; Interesse des EU-Ausländers an

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 CS 17.2378
    1.2.3 Damit kann offenbleiben, ob im Wege einer Regelungsanordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO überhaupt eine "vorläufige" und zeitlich befristete, deklaratorische Feststellung eines (umstrittenen) unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erreicht werden kann (so OVG Hamburg, B.v. 5.1.2012 - 3 Bs 179/11 - juris, für einen Unionsbürger; VG Schleswig, B.v. 21.3.2017 - 8 B 8/17 -, juris, für einen drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers; ablehnend für eine Aufenthaltserlaubnis: VGH BW, B.v. 8.2.2006 - 13 S 18/06 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2006 - 13 S 18/06

    Aufenthaltserlaubnis; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 CS 17.2378
    1.2.3 Damit kann offenbleiben, ob im Wege einer Regelungsanordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO überhaupt eine "vorläufige" und zeitlich befristete, deklaratorische Feststellung eines (umstrittenen) unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erreicht werden kann (so OVG Hamburg, B.v. 5.1.2012 - 3 Bs 179/11 - juris, für einen Unionsbürger; VG Schleswig, B.v. 21.3.2017 - 8 B 8/17 -, juris, für einen drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers; ablehnend für eine Aufenthaltserlaubnis: VGH BW, B.v. 8.2.2006 - 13 S 18/06 - juris).
  • VG Augsburg, 20.11.2017 - Au 6 K 17.1538

    Prozesskostenhilfe für Klage eines drittstaatsangehörigen Vaters eines

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 CS 17.2378
    Der Antragsteller verfolgt mit seinen Beschwerden seine beiden Begehren weiter, eine vorläufige Feststellung zu erhalten, dass er ohne vorherige Zustimmung der Ausländerbehörde zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet berechtigt sei (10 CS 17.2378, Au 6 S 17.1517), und den Antragsgegner zu verpflichten, ihm vorläufig eine Bescheinigung analog § 4 Abs. 2 AufenthG oder analog § 5 Abs. 1 FreizügG/EU auszustellen (10 CE 17.2379, Au 6 E 17.1518), sowie Prozesskostenhilfe hierfür unter Beiordnung seines Bevollmächtigten bewilligt zu bekommen.
  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 7 CE 13.2063

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Erfolgsaussichten in der Hauptsache

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 CS 17.2378
    1.2.2 Nach § 123 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis begründet, wenn aufgrund einer summarischen Prüfung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen eines Anordnungsanspruchs spricht (BVerfG, B.v. 28.9.2009 - 1 BvR 1702/09 - juris Rn. 15, 24; BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 7 CE 13.2063 - juris; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Online-Kommentar, Stand: Juni 2017, § 123 Rn. 74 f.) und ein Anordnungsgrund gegeben ist.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • VGH Bayern, 25.05.2019 - 10 BV 18.281

    Ableitung der Freizügigkeit eines Drittstaatsangehörigen von einem minderjährigen

  • VGH Bayern, 25.05.2019 - 10 BV 18.281

    Kein abgeleitetes Aufenthaltsrecht für einen drittstaatsangehörigen Elternteil

    Eilanträge des Klägers, dem ab 11. Juli 2018 Duldungen ohne Gestattung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erteilt wurden, auf vorläufige Feststellung, dass er berechtigt sei, in Deutschland ohne vorherige Zustimmung der Ausländerbehörde eine Erwerbstätigkeit auszuüben, sowie auf Verpflichtung des Beklagten, vorläufig eine Bescheinigung analog § 4 Abs. 2 Satz 1 AufenthG bzw. analog § 5 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU auszustellen (VG Augsburg, B.v. 20.11.2017 - Au 6 S 17.1517, Au 6 E 17.1518; BayVGH, B.v. 15.3.2018 - 10 CS 17.2378, 10 CE 10 CE 17.2379) sowie auf (vorläufige) Gestattung einer Erwerbstätigkeit zur Duldung (VG Augsburg, B.v. 4.9.2018 - Au 6 E 18.1285; BayVGH, B.v. 30.4.2019 - 10 CE 18.1997) blieben ohne Erfolg.
  • VG München, 18.01.2024 - M 24 E 23.5726

    AufnG - Antrag gemäß § 123 VwGO

    Der Antrag kann nur Erfolg haben, wenn und soweit sich sowohl Anordnungsanspruch als auch -grund aufgrund der Bezeichnung und Glaubhaftmachung als überwiegend wahrscheinlich erweisen (BayVGH, B.v. 16.8.2010 - 11 CE 10.262 - juris Rn. 20; B.v. 15.3.2018 - 10 CS 17.2378 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 30.04.2019 - 10 CE 18.1997

    Keine vorläufige Gestattung der Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Duldung

    Eilanträge des Antragstellers auf vorläufige Feststellung, dass er ohne vorherige Zustimmung der Ausländerbehörde zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet berechtigt sei, sowie darauf, den Antragsgegner zu verpflichten, ihm vorläufig eine Bescheinigung analog § 4 Abs. 2 AufenthG oder analog § 5 Abs. 1 FreizügG/EU auszustellen, blieben erfolglos (siehe BayVGH, B.v. 15.3.2018 - 10 CS 17.2378 u.a.).

    Wie der Senat bereits in den Beschwerdeverfahren betreffend u.a. das Begehren des Antragstellers auf (vorläufige) Ausstellung einer Bescheinigung analog § 5 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU entschieden hat (s. hierzu B.v. 15.3.2018 - 10 CS 17.2378, 10 CE 17.2379 und 10 C 17.2380 - juris Rn. 15 ff.), können die auch im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entscheidungserheblichen Fragen, insbesondere welche Rolle die Herkunft der Existenzmittel spielt, die der Antragsteller dem Kind bisher zur Verfügung gestellt hat, und ob dessen Mutter und das gemeinsame Kind darauf verwiesen werden können, das Bundesgebiet zu verlassen und nach Ungarn überzusiedeln, nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu Gunsten des Antragstellers beantwortet werden.

  • VG Augsburg, 18.05.2018 - Au 6 E 18.394

    Anspruch auf Bescheinigung über die Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer

    Gegenstand des Antrags ist (nur) die vom Antragsteller begehrte Bescheinigung (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern - Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU), nicht hingegen die vorläufige Ausstellung einer Aufenthaltskarte (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU; BayVGH, B.v. 15.3.2018 - 10 CS 17.2378 u.a. - juris).

    Ausreichend ist, dass auf Grund einer summarischen Prüfung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen eines Anordnungsanspruches und eines Anspruchsgrundes gegeben ist (vgl. BVerfG, B.v. 28.9.2009 - 1 BvR 1702/09 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 15.3.2018 - 10 CS 17.2378 u.a. - juris Rn. 17; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 123 Rn. 23).

  • VG Augsburg, 04.03.2019 - Au 6 K 19.79

    Befristung eines vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verfügten

    Die hiergegen eingelegten Beschwerden blieben erfolglos (BayVGH, B.v. 15.3.2018 - 10 CS 17.2378 u.a.).
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