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   VGH Bayern, 15.04.2021 - 9 ZB 21.30444   

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https://dejure.org/2021,11490
VGH Bayern, 15.04.2021 - 9 ZB 21.30444 (https://dejure.org/2021,11490)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.04.2021 - 9 ZB 21.30444 (https://dejure.org/2021,11490)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. April 2021 - 9 ZB 21.30444 (https://dejure.org/2021,11490)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3
    Berufung; Zulassung; Bedeutung; Berufungsverfahren; Tatsachenfrage; Zulassungsvorbringen; Darlegung; Kostenentscheidung; Rechtssache; Anwendung; Gerichtskosten; Einzelfall; unanfechtbar; juris; Zulassung der Berufung; Bedeutung der Rechtssache; einheitliche Anwendung

  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 3
    Nichtzulassung der Berufung im Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 9 ZB 20.30689

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2021 - 9 ZB 21.30444
    Die Frage, "ob das Existenzminimum für den Kläger im Falle seiner Rückkehr gewährleistet ist", ist schon nicht verallgemeinernd, sondern nur nach jeweiliger Würdigung der Verhältnisse im Einzelfall zu beurteilen (vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 9 ZB 20.30689 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 18.11.2020 - 9 ZB 20.32200

    Kein Abschiebungsverbot für einen jungen, gesunden Mann aus Sierra Leone -

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2021 - 9 ZB 21.30444
    Stützt sich das Verwaltungsgericht - wie hier - bei seiner Entscheidung auf bestimmte Erkenntnismittel oder gerichtliche Entscheidungen, ist erforderlich, dass das Zulassungsvorbringen zumindest einen überprüfbaren Hinweis auf andere Gerichtsentscheidungen oder auf vom Verwaltungsgericht nicht berücksichtigte sonstige Tatsachen- oder Erkenntnisquellen enthält, etwa entsprechende Auskünfte, Stellungnahmen, Gutachten oder Presseberichte, die den Schluss zulassen, dass die aufgeworfene Frage einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich ist und damit einer Klärung im Berufungsverfahren bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 18.11.2020 - 9 ZB 20.32200 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 29.07.2020 - 9 ZB 20.31477

    Darlegungsanforderungen an Grundsatzrüge zu Tatsachenfrage

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2021 - 9 ZB 21.30444
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2020 - 9 ZB 20.31477 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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