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VGH Bayern, 15.05.2009 - 1 NE 08.3066 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
DIN 18005 - Teil 1 Normenkontrolle (einstweilige Anordnung); Bebauungsplan; Erforderlichkeitsgrundsatz; Abwägungsgebot; Festsetzung eines "eingeschränkten" Gewerbegebiets neben Wohnbebauung; Trennungsgrundsatz; Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Hamburg, 10.04.2013 - 2 E 14/11
Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Normenkontrollantrag
Die benachbarte Festsetzung von Wohngebieten und Mischgebieten stellt danach keinen Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz dar, da es sich um einen gleitenden Übergang der in den Baugebieten zulässigen Anlagen und Nutzungen handelt und nicht um ein Nebeneinander unverträglicher Nutzungen (vgl. VGH München, Beschl. v. 15.5.2009, 1 NE 08.3066, juris m.w.N.). - VGH Bayern, 04.08.2017 - 9 N 15.378
Normenkontrollanträge - Unwirksamkeit des Bebauungsplans Alte Mälzerei
Sie hat zudem die Stufenfolge nach der BauNVO eingehalten (…vgl. Dirnberger in Jäde/Dirnberger, a.a.O., § 1 Rn. 108), wobei - entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan nach § 12 Abs. 3a BauGB - ein allgemeines Wohngebiet neben einem Dorfgebiet bzw. entsprechender Gemengelage dem "gleitenden Übergang" entspricht und es insoweit grundsätzlich keiner besonderen Rechtfertigung bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.2009 - 1 NE 08.3066 - juris Rn. 33).