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   VGH Bayern, 15.05.2023 - 7 CE 23.666   

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VGH Bayern, 15.05.2023 - 7 CE 23.666 (https://dejure.org/2023,10636)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.05.2023 - 7 CE 23.666 (https://dejure.org/2023,10636)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Mai 2023 - 7 CE 23.666 (https://dejure.org/2023,10636)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1; BayPrG Art. 4
    Erfolgreicher Eilantrag eines Journalisten auf Übersendung eines anonymisierten Strafbefehls

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1; BayPrG Art. 4
    Erfolgreicher Eilantrag eines Journalisten auf Übersendung eines anonymisierten Strafbefehls

  • rewis.io

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren, presserechtlicher Auskunftsanspruch, Strafbefehl nach Absprache, Grundsatz der Selbstwiderlegung, Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen

  • rewis.io

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren, presserechtlicher Auskunftsanspruch, Strafbefehl nach Absprache, Grundsatz der Selbstwiderlegung, Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 Abs. 1 ; BayPrG Art. 4
    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; presserechtlicher Auskunftsanspruch; Strafbefehl nach Absprache; Grundsatz der Selbstwiderlegung; Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen

  • rechtsportal.de

    VwGO § 123 Abs. 1 ; BayPrG Art. 4
    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; presserechtlicher Auskunftsanspruch; Strafbefehl nach Absprache; Grundsatz der Selbstwiderlegung; Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Amtsgericht muss anonymisierte Fassung eines Strafbefehls an Journalisten herausgeben

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Amtsgericht muss anonymisierte Fassung eines Strafbefehls an Journalisten herausgeben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch eines Journalisten: Auch Strafbefehle sind von Publikationspflicht umfasst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen; Erstrecken des presserechtlichen Auskunftsanspruchs von Medienvertretern auch auf die Herausgabe anonymisierter Strafbefehle

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Amtsgericht muss anonymisierte Fassung eines Strafbefehls an Journalisten herausgeben - Informationsinteresse des Journalisten hat Vorrang gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des Beigeladenen

Sonstiges

  • handelsblatt.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten, 07.06.2023)

    Handelsblatt stärkt Rechte der Presse vor Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 598 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 5.17

    Bayerischer Landtag muss der Presse Auskunft über die Höhe der Vergütung der im

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2023 - 7 CE 23.666
    Es ist insbesondere abzuwägen, ob dem verfassungsrechtlich aufgrund der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) gewährleisteten Informationsinteresse des Antragstellers oder dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteresse des Beigeladenen (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.2018 - 7 C 5.17 - juris Rn. 29) der Vorzug zu geben ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.2.2023 - 7 CE 23.27 - juris Rn. 13).

    Bei einem presserechtlichen Auskunftsanspruch ist - in gleicher Weise wie bei Unterlassungsansprüchen gegen Presseveröffentlichungen - bei der Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit personenbezogener Daten danach zu unterscheiden, ob die Intim-, die Privat- oder die Sozialsphäre betroffen ist (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.2018 - 7 C 5.17 - juris Rn. 33).

    Eingriffe in die Sozialsphäre sind unter erleichterten Voraussetzungen zulässig, so dass der Persönlichkeitsschutz weniger weit reicht als in den Fällen der Betroffenheit der Intim- und Privatsphäre (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.2018 - 7 C 5.17 - juris Rn. 33).

    Diese umfasst die gesamte Teilnahme am öffentlichen Leben, also die Gegebenheiten, in denen der Einzelne in Kontakt mit anderen tritt (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.2018 - 7 C 5.17 - juris Rn. 34).

  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2023 - 7 CE 23.666
    Ein solcher Nachteil ist in Fällen presserechtlicher Auskunftsansprüche anzunehmen, wenn für die begehrte Auskunft ein gesteigertes öffentliches Interesse sowie ein starker Gegenwartsbezug bestehen, der dazu führt, dass bei einem Abwarten der Klärung im Hauptsacheverfahren die begehrte Auskunft ihren Nachrichtenwert verliert und allenfalls noch von historischem Interesse ist (vgl. BVerfG, B.v. 8.9.2014 -1 BvR 23/14 - NJW 2014, 3711; BVerwG, B.v. 22.9.2015 - 6 VR 2.15 - NVwZ 2016, 945).

    Mit diesem Vorbringen missachtet der Beigeladene den bereits vom Verwaltungsgericht herangezogenen Grundsatz, dass die Presse in den Grenzen des Rechts selbst entscheidet, ob und wie sie über ein bestimmtes Thema berichtet (vgl. BVerfG, B.v. 8.9.2014 - 1 BvR 23/14 - juris Rn. 29 f.).

    Zwar genügt es, wenn Eilrechtsschutz nur dann gewährt wird, wenn ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 19.8.2020 - 7 CE 20.1822 - juris Rn. 13 unter Bezugnahme auf BVerfG, B.v. 8.9.2014 - 1 BvR 23/14 - juris Rn. 30), der Erlass einer einstweiligen Anordnung mithin notwendig ist, um wesentliche Nachteile abzuwenden.

    Daher können grundsätzlich ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug nicht bereits deshalb verneint werden, weil die Berichterstattung nicht auf unaufschiebbare Berichte wie die Aufdeckung von schweren Rechtsbrüchen staatlicher Entscheidungen zielt und sie im Übrigen auch später möglich bleibt (vgl. BVerfG, B.v. 8.9.2014 a.a.O. Rn. 30).

  • BVerwG, 26.02.1997 - 6 C 3.96

    Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen als öffentliche Aufgabe

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2023 - 7 CE 23.666
    Das Verwaltungsgericht hat hierzu zutreffend ausgeführt, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B.v. 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 - juris Rn. 16 ff. m.w.N.), die auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 26.2.1997 - 6 C 3.96 - juris) Bezug nehme, sei eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen allgemein anerkannt.

    Der streitgegenständliche Strafbefehl sei eine veröffentlichungswürdige Entscheidung, weil ersichtlich ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung bestehe, wie die konkrete Presseanfrage zeige (vgl. BVerwG, U.v. 26.2.1997 - 6 C 3.96 - juris Rn. 29).

    Bei dieser Argumentation lässt der Beigeladene bereits außer Betracht, dass das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 26. Februar 1997 - 6 C 3.96 - (juris Rn. 23) verwiesen hat.

  • VGH Bayern, 10.08.2022 - 7 CE 22.1099

    Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch im Zusammenhang mit

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2023 - 7 CE 23.666
    a) Zu den zwingenden Bestandteilen einer ordnungsgemäßen Antragsschrift gehört nach § 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO, der in selbständigen Beschlussverfahren nach §§ 80, 80a und 123 VwGO über die Regelung des § 122 VwGO hinaus entsprechend gilt (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2022 - 7 CE 22.1099 - juris Rn. 9; VGH BW, B.v. 25.10.2004 - 11 S 1992/04 - NVwZ-RR 2006, 151 Rn. 4 m.w.N.; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 122 Rn. 5 m.w.N.), die Bezeichnung des Antragstellers.

    Sie soll darüber hinaus gewährleisten, dass er nach entscheidungserheblichen Tatsachen befragt werden und sich im Falle seines Unterliegens der Kostentragungspflicht nicht entziehen kann (BayVGH, B.v. 10.8.2022 - 7 CE 22.1099 - juris Rn. 9 m.w.N.; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 82 Rn. 3 m.w.N.).

    Der Verweis auf die Entscheidung des Senats vom 10. August 2022 - 7 CE 22.1099 - (juris) ist nicht zielführend.

  • BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2023 - 7 CE 23.666
    Das Verwaltungsgericht hat hierzu zutreffend ausgeführt, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B.v. 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 - juris Rn. 16 ff. m.w.N.), die auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 26.2.1997 - 6 C 3.96 - juris) Bezug nehme, sei eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen allgemein anerkannt.

    Diese Sorgfaltspflichten können nicht schon generell zum Maßstab für das Zugänglichmachen der gerichtlichen Entscheidungen seitens der Gerichtsverwaltung gemacht werden (vgl. BVerfG, B.v. 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 - juris Rn. 22 m.w.N.).

  • BGH, 06.04.2022 - VIII ZR 262/20

    Anforderungen an die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2023 - 7 CE 23.666
    Der Antragsteller soll sein Verfahren nicht aus dem Verborgenen heraus führen können (vgl. BGH, U.v. 6.4.2022 - VIII ZR 262/20 - NJW-RR 2022, 714 Rn. 15 m.w.N.).

    Denn die zu stellenden Anforderungen an die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Antragstellers dürfen im Hinblick auf dessen Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz nicht weitergehen, als es für die Wahrung der berechtigten Interessen des Antragsgegners und für den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens erforderlich ist (vgl. BGH, U.v. 6.4.2022 - VIII ZR 262/20 - NJW-RR 2022, 714 Rn. 15).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2023 - 7 CE 23.666
    Die Berufung des Beigeladenen auf den Resozialisierungsgedanken kann zudem schon deshalb nicht entscheidend zum Tragen kommen, weil die Resozialisierung nach allgemeiner Auffassung als das herausragende Ziel namentlich des Vollzugs von Freiheitsstrafen angesehen wird (vgl. BVerfG, U.v. 5.6.1973 - 1 BvR 536/72 - NJW 1973, 1227/1231).
  • VGH Bayern, 28.02.2023 - 7 CE 23.27

    Interessenabwägung bei presserechtlichem Auskunftsanspruch

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2023 - 7 CE 23.666
    Es ist insbesondere abzuwägen, ob dem verfassungsrechtlich aufgrund der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) gewährleisteten Informationsinteresse des Antragstellers oder dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteresse des Beigeladenen (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.2018 - 7 C 5.17 - juris Rn. 29) der Vorzug zu geben ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.2.2023 - 7 CE 23.27 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2023 - 7 CE 23.666
    In Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dient diese Unterscheidung als Orientierungspunkt für die Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung und für die Gewichtung der diese Beeinträchtigung rechtfertigenden Gründe (BVerfG, U.v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 - BVerfGE 65, 1, 45).
  • VGH Bayern, 07.08.2006 - 7 BV 05.2582

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber LfA Förderbank Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2023 - 7 CE 23.666
    Zu Recht ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass sich Grenzen des presserechtlichen Auskunftsanspruchs dann ergeben können, wenn die Beantwortung einer Anfrage Grundrechte Dritter, etwa das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, berührt (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 7.8.2006 - 7 BV 05.2582 - juris Rn. 48 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 6 S 12.17

    (Kein) Anordnungsgrund zur Erlangung von Informationen über den Zeitpunkt der

  • BayObLG, 20.07.2022 - 203 VAs 139/22

    Dritte haben keinen durchsetzbaren Anspruch auf Veröffentlichung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2023 - 15 E 599/22

    Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen in einer

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2004 - 11 S 1992/04

    Angabe einer ladungsfähigen Anschrift im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

  • BVerwG, 08.07.2021 - 6 A 10.20

    Bundesnachrichtendienst muss Auskünfte zu sog. Kennenlernterminen, nicht aber zu

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.09.2018 - 1 LZ 329/18

    Gebührenrecht: Abgabenpflicht einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Bezug auf

  • VGH Bayern, 19.08.2020 - 7 CE 20.1822

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch auf gemeindegenaue Gesamtzahl der

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

  • BVerwG, 24.03.2021 - 6 C 4.20

    Stiftungsanerkennung und Gemeinwohlvorbehalt

  • BVerwG, 22.09.2015 - 6 VR 2.15

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Bundesnachrichtendienst; Verletzung von

  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 7 ZB 21.181

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch bei Einstellung des Strafverfahrens

    Unter anderem gestützt auf den zuvor zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. September 2015 - 1 BvR 857/15 - (juris Rn. 16 ff. m.w.N.) hat der Senat mit Beschlüssen vom 15. Mai 2023 - 7 CE 23.666 - (juris) und vom 29. Juni 2023 - 7 CE 23.820 - (juris) entschieden, dass die Tatsache, dass ein Strafbefehl gänzlich ohne eine Hauptverhandlung ergeht (vgl. § 403 Abs. 3 Satz 1 StPO), der grundsätzlichen Publikationswürdigkeit eines Strafbefehls selbst dann nicht entgegensteht, wenn die Erwartung, der Inhalt des Strafbefehls gelange nicht an die Öffentlichkeit, für den Angeschuldigten ein ausschlaggebender Faktor gewesen ist, den Strafbefehl zu akzeptieren.

    Zwar können einem Auskunftsanspruch der Presse im Einzelfall die zu beachtenden Belange des Betroffenen entgegenstehen; dies ändere jedoch nichts an der generellen Veröffentlichungswürdigkeit von Strafbefehlen (vgl. B.v. 29.6.2023 - 7 CE 23.820 - juris Rn. 20; B.v. 15.5.2023 - 7 CE 23.666 - juris).

    Zudem hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 15. Mai 2023 - 7 CE 23.666 - (juris) und vom 29. Juni 2023 - 7 CE 23.820 - (juris) festgestellt, dass sich insbesondere dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. September 2015 - 1 BvR 857/15 - (juris) eindeutig entnehmen lässt, dass der Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit selbst Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen allgemein anerkannt ist.

  • VGH Bayern, 29.06.2023 - 7 CE 23.820

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen beabsichtigte Herausgabe eines rechtskräftigen

    Dies ist nicht zu beanstanden und entspricht der Rechtsauffassung des erkennenden Senats (vgl. B.v. 15.5.2023 - 7 CE 23.666 - juris Rn. 27 ff.).
  • VG München, 29.06.2023 - M 10 E 23.3132

    Herausgabe eines rechtskräftigen Strafbefehls an einen Journalisten,

    Nach dem Grundsatz der Selbstwiderlegung gibt ein Antragsteller zu erkennen, dass eine einstweilige Anordnung für ihn nicht "nötig" ist, wenn er die im Falle einer Versagung des Eilrechtsschutzes zu erwartenden Nachteile selbst herbeigeführt oder versäumt hat, diese rechtzeitig abzuwenden (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.2023 - 7 CE 23.666 - juris Rn. 21; Beutling/Niesler in Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 5. Aufl. 2023, § 123 VwGO Rn. 203; Dombert in Finkelnburg/Dombert/Külpann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, § 123 VwGO Rn. 132).
  • VG München, 22.05.2023 - M 10 E 23.2433

    Aufhebung der einstweiligen Anordnung wegen veränderter Umstände (verneint),

    Die dagegen eingelegte Beschwerde des Beigeladenen wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 15. Mai 2023 zurückgewiesen (7 CE 23.666).
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