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   VGH Bayern, 15.07.2003 - 12 B 99.1700   

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https://dejure.org/2003,14515
VGH Bayern, 15.07.2003 - 12 B 99.1700 (https://dejure.org/2003,14515)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2003 - 12 B 99.1700 (https://dejure.org/2003,14515)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 12 B 99.1700 (https://dejure.org/2003,14515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fiskus als Erbe; Vorrang des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs; Ermittlung des Nachlasswertes; Ersatzpflicht des Erben als Nachlassverbindlichkeit

  • Judicialis

    BSHG § 92 c Abs. 1 Satz 1; ; BSHG § 92 c Abs. 1 Satz 2; ; BSHG § 92 c Abs. 2; ; BSHG § 92 c Abs. 3 Nr. 1; ; BGB § 1936; ; BGB § 1942 Abs. 2; ; BGB § 1964; ; BGB § 1967; ; BGB §§ 1975 ff.; ; BGB § 2311

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 489
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 109.81

    Sozialhilfe - Hilfeempfänger - Kostenersatz durch Erben - Wert des Nachlasses

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2003 - 12 B 99.1700
    Der in der Vorschrift verwandte Begriff "Wert des Nachlasses" ist der des Bürgerlichen Gesetzbuches (vgl. BVerwG vom 23.9.1982 BVerwGE 66, 161 = FEVS 32, 177).

    Davon geht jedenfalls bezüglich der vom Erben zu tragenden Kosten einer angemessenen Beerdigung (§ 1968 BGB) auch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte aus, wobei es keine Rolle spielt, dass diese Kosten nicht im Zeitpunkt des Todes des Erblassers, sondern erst in den Tagen danach entstehen (BVerwG vom 23.9.1982, a.a.O.; OVG RhPf vom 5.4.2001 FEVS 52, 573).

  • Drs-Bund, 04.11.1992 - BT-Drs 12/3610
    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2003 - 12 B 99.1700
    Die amtliche Begründung hierzu lautet (BT-Drs. 12/3610):.

    Diese Auffassung ist jedoch mit dem Wortlaut der Neufassung und dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 12/3610) schwerlich vereinbar.

  • BVerwG, 25.06.1992 - 5 C 67.88

    Erbenhaftung - Haftungsbeschränkung auf Nachlaß - Haftungserweiternder Rückgriff

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2003 - 12 B 99.1700
    Anlass dieser Neuregelung war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1992 (BVerwGE 90, 250 = FEVS 43, 321).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 39.85

    Hilfegewährung - Kostenersatzpflicht des Erben - Sozialhilfe-Leistungen an

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2003 - 12 B 99.1700
    Die Ersatzpflicht besteht nach § 92 c Abs. 1 Satz 2 BSHG nur für die Kosten der Sozialhilfe, die innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren vor dem Erbfall rechtmäßig (vgl. BVerwG vom 21.10.1987 BVerwGE 78, 165) aufgewendet wurden und die das Zweifache des Grundbetrages nach § 81 Abs. 1 BSHG übersteigen.
  • OVG Berlin, 23.06.2005 - 6 B 23.03

    Inanspruchnahme auf Ersatz von Sozialhilfeleistungen; Ende der Hilfebedürftigkeit

    Im Übrigen dürften den Urteilen des VGH München vom 15. Juli 2003 (- 12 B 99.1700 -, juris), des OVG Münster vom 20. Februar 2001 (- 22 A 2695.99 -, FEVS 53, 378 ff.) und des OVG Lüneburg vom 29. Juli 1987 (- 4 A 40.85 -, juris) mit Blick auf den zeitlichen Ablauf vergleichbare Lebenssachverhalte zu Grunde gelegen haben, ohne dass die Unterbrechung des Leistungsbezugs vor dem Todesfall thematisiert und die Anwendbarkeit des § 92 c BSHG ins Frage gestellt wurde.
  • VGH Bayern, 24.07.2003 - 12 B 01.1454

    Sozialhilfe, Ersatzanspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Erben,

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend erkannt, dass dieser Ersatzanspruch nur die Kosten rechtmäßig gewährter Hilfe erfasst (vgl. BVerwG vom 21.10.1987 BVerwGE 78, 165; BayVGH vom 15.7.2003 Az. 12 B 99.1700).
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