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   VGH Bayern, 15.07.2004 - 22 CS 03.2151   

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https://dejure.org/2004,13514
VGH Bayern, 15.07.2004 - 22 CS 03.2151 (https://dejure.org/2004,13514)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2004 - 22 CS 03.2151 (https://dejure.org/2004,13514)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 22 CS 03.2151 (https://dejure.org/2004,13514)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer Reisegewerbekarte; Mangelnde erforderliche Zuverlässigkeit wegen rechtskräftiger Verurteilung wegen Totschlags ; Nachträgliche Unzuverlässigkeit eines Reisegewerbetreibenden ; Jahresfrist für den Widerruf

  • Judicialis

    GewO § 57; ; GewO § 61; ; BayVwVfG Art. 49 Abs. 2; ; BayVwVfG Art. 49 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht - Widerruf einer Reisegewerbekarte; Verurteilung wegen Totschlags begangen an der Lebenspartnerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 32
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99

    Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2004 - 22 CS 03.2151
    Die Strafvollstreckungskammer hat sich - wie vom Oberlandesgericht in seiner Beschwerdeentscheidung bestätigt wurde - ein umfassendes Bild über den Antragsteller verschafft (vgl. BVerfG vom 24.10.1999, NJW 2000, 502) und ist auf dieser Grundlage zu dem Ergebnis gelangt, dass in einer Gesamtschau aller für eine Aussetzungsentscheidung wesentlichen Kriterien auch unter Berücksichtigung des legitimen Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit die Aussetzung des Strafrestes verantwortet werden kann (§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB).
  • BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86

    Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung -

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2004 - 22 CS 03.2151
    Zwar ist die strafgerichtliche Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung für die Verwaltungsbehörden und die Verwaltungsgerichte nicht bindend, jedoch ist eine solche näher begründete, für den Antragsteller günstige Prognose von tatsächlichem Gewicht (vgl. BVerwG vom 16.6.1987, GewArch 1987, 351/352).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2004 - 22 CS 03.2151
    Ob sich im Falle eines Behördenwechsels die nunmehr zuständige Behörde die Kenntnis der früher zuständigen Behörde zurechnen lassen muss (offen BVerwG vom 17.10.1989, NJW 1990, 724/725), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1994 - 14 S 948/94

    Widerruf einer Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2004 - 22 CS 03.2151
    Entgegen dem Beschwerdevorbringen kommt in Fällen der nachträglichen Unzuverlässigkeit eines Reisegewerbetreibenden Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayVwVfG als Rechtsgrundlage für den Widerruf einer Reisegewerbekarte in Betracht (vgl. z.B. Tettinger/Wank, GewO, RdNr. 6 zu § 57; Schönleitner in Landmann/Rohmer, GewO, RdNr. 23 zu § 57; BayVGH vom 28.1.1987 Az.: 22 CS 87.03904; VGH BW vom 12.7.1994, GewArch 1994, 421).
  • VG Neustadt, 21.02.2017 - 4 L 101/17

    Anhörungspflicht bei begünstigendem Verwaltungsakt mit belastender

    Doch ist eine näher begründete Prognose des Strafrichters für die Verwaltungsbehörde und für die Verwaltungsgerichte von tatsächlichem Gewicht (s. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 B 93/86 -, GewArch 1987, 351;Bay. VGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 22 CS 03.2151 -, GewArch 2004, 416).
  • VGH Bayern, 02.07.2014 - 22 CS 14.1186

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis: Münchener Lokal darf nicht vorläufig

    Die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ist zwar für die Prognose von tatsächlichem Gewicht, für die gewerberechtliche Beurteilung aber nicht bindend (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2004 - 22 CS 03.2151 - GewArch 2004, 416 m.w.N.).
  • VG München, 16.09.2014 - M 16 K 14.220

    Widerruf einer Reisegewerbekarte; Unzuverlässigkeit infolge Steuerschulden

    Der Widerruf der Reisegewerbekarte der Klägerin konnte vorliegend auf die Rechtsgrundlage des Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayVwVfG gestützt werden (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2004 - 22 CS 03.2151 - NVwZ-RR 2005, 32).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2016 - 7 B 10052/16

    Personenbeförderung; Widerruf einer Mietwagenkonzession wegen Straftaten

    Dennoch ist der positiven Sozialprognose bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung "tatsächliches Gewicht' bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit beizumessen, wenn ihr eine "näher begründete' Prognose über die Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 B 93/86 -, juris, Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 22 CS 03.2151 -, juris, Rn. 8; SächsOVG, Beschluss vom 17. Oktober 2001 - 1 B 485/01 -, juris, Rn. 7).

    Eine solch umfassende Prognose (zur Annahme einer näher begründeten Prognose, vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 22 CS 03.2151 -, juris, Rn. 8) enthält das Urteil des Landgerichts Mainz indessen nicht.

  • VG Gelsenkirchen, 11.10.2017 - 7 K 4566/16

    Unzuverlässigkeit; Widerruf; Taxikonzession; Genehmigung zum Verkehr mit Taxen;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 B 93.86 -, juris, Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 22 CS 03.2151 -, juris, Rn. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16 -, juris, Rn. 13 f. m.w.N.; zur Annahme einer näher begründeten Prognose, vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 22 CS 03.2151 -, juris, Rn. 8.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2019 - 13 A 28/18

    Widerruf der Erteilung einer Genehmigung zur Ausführung des Gelegenheitsverkehrs

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 B 93.86 -, Buchholz 355 RBerG Nr. 41 = juris, Rn. 12 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16 -, juris, Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 22 CS 03.2151 -, juris, Rn. 8; SächsOVG, Beschluss vom 17. Oktober 2001 - 1 B 485/01 -, juris, Rn. 7.
  • VGH Bayern, 07.10.2014 - 22 ZB 14.1062

    Ergebnisrichtigkeit eines Urteils, mit dem eine Klage möglicherweise zu Unrecht

    Eine näher begründete Prognose des Strafrichters, die zu einer Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 StGB führt, ist für Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte lediglich von tatsächlichem Gewicht (zu vergleichbaren Versagungstatbeständen: BVerwG, B.v. 16.6.1987 - 1 B 93/86 - GewArch 1987, 351, juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 15.7.2004 - 22 CS 03.2151 - GewArch 2004, 416, B.v. 24.10.2012 - 22 ZB 12.853 - Rn. 24, B.v. 2.7.2014 - 22 CS 14.1186 - PStR 2014, 229, Rn. 16 und B.v. 8.9.2014 - 22 ZB 13.1049 - Rn. 23).
  • VGH Bayern, 24.10.2012 - 22 ZB 12.853

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Verletzung steuerrechtlicher Erklärungs- und

    Zwar ist eine näher begründete Prognose des Strafrichters, die zu einer Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 StGB führt, für die Verwaltungsbehörden und die Verwaltungsgerichte von tatsächlichem Gewicht, aber ihr liegen wegen der unterschiedlichen Zwecke des § 56 StGB und des § 35 GewO verschiedene Gefahrenmaßstäbe zu Grunde (vgl. BVerwG vom 16.6.1987 GewArch 1987, 351/352; BayVGH vom 15.7.2004 GewArch 2004, 416).
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2005 - 7 PA 88/05

    Gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit; Konzessionsuntersagung; einmalige,

    Der Kläger verweist auch mit seiner Berufung auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, Beschl. v. 15.7.2004 - 22 CS 03.2151 -, NVwZ-RR 2005, 32) nicht auf Umstände, die die Vorinstanz verkannt hat und die zu einer anderen Beurteilung hätten führen müssen.
  • VGH Bayern, 16.06.2010 - 22 ZB 10.1164

    Beschäftigungsverbot; Unzuverlässigkeit; strafrechtliche Verurteilung wegen

    Zwar ist eine näher begründete Prognose des Strafrichters für Verwaltungsbehörde und Verwaltungsgericht von tatsächlichem Gewicht (BVerwG a.a.O.; NdsOVG a.a.O.; BayVGH vom 15.7.2004 GewArch 2004, 416).
  • VG Schwerin, 15.05.2019 - 7 A 3696/16

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit: Insolvenzverschleppung

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