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   VGH Bayern, 15.07.2008 - 10 BV 07.2143   

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VGH Bayern, 15.07.2008 - 10 BV 07.2143 (https://dejure.org/2008,4728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2008 - 10 BV 07.2143 (https://dejure.org/2008,4728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 10 BV 07.2143 (https://dejure.org/2008,4728)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anwesenheit von Polizeibeamten bei Versammlungen in geschlossenen Räumen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ingokraft.de PDF

    [Versammlung in geschlossenen Räumen; Anwesenheit der Polizei; Tonaufnahme]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwesenheit von Polizeibeamten und Anfertigung von Tonaufnahmen bei einer Versammlung rechtswidrig - Beamte gaben sich nicht zu erkennen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 8 Abs. 1 GG, § 12 VersG
    Anwesenheit von Polizeibeamten bei öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1398 (Ls.)
  • DÖV 2008, 1006
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 52.04

    Ausgleichszahlung für Kulturpflanzen; Stilllegungsausgleich; Flächenstilllegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 10 BV 07.2143
    Es handelt sich bei den Streitgegenständen der Berufung und der Anschlussberufung um einen einheitlichen Lebenssachverhalt mit abtrennbaren Teilstreitgegen-ständen (vgl. BVerwG vom 19.1.2006 BVerwGE 125, 44; Happ in Eyermann, VwGO, 12. Aufl., RdNr. 8 zu § 127).
  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 114/07

    Entschädigung der mangelnden Vermietbarkeit eines Hauses aufgrund bevorstehender

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 10 BV 07.2143
    Sie wurde für erledigt erklärt und ging mit der Prozesserklärung im Schriftsatz vom 26. März 2008 in der Anschlussberufung auf (vgl. BVerwG vom 14.11.2007 NVwZ-RR 2008, 214 und vom 11.7.2007 BayVBl. 2008, 353).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 10 BV 07.2143
    Denn der Schutzumfang des Art. 8 GG Abs. 1 betrifft jedenfalls auch den Zugang zu einer Versammlung (vgl. BVerfG vom 14.5.1985 BVerfGE 69, 315; Ladeur in Ridder/Breitbach/ Rühl/Steinmeier, Versammlungsrecht, 1992, RdNr. 18 zu Art. 8 GG; Dietel/Gintzel/ Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 13. Aufl. 2004, RdNr. 71 zu § 1).
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 10 BV 07.2143
    Mit Schriftsatz vom 31. August 2007 wurde mit diesem Antrag Anschlussberufung eingelegt und mit Schriftsatz vom 26. März 2008 unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2007 (Az. 9 C 1.07) erklärt, dass die ursprünglich selbstständige Berufung nur noch als Anschlussberufung aufrechterhalten werde.
  • OVG Bremen, 04.11.1986 - 1 BA 15/86

    Platzverweis bei Sitzblockade - § 15 VersG, Spezialität gegenüber allgemeinem

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 10 BV 07.2143
    Gegen den Rückgriff auf das allgemeine Polizeirecht spricht, dass in § 12 a und § 13 VersG die Voraussetzungen für ein polizeiliches Einschreiten zur Gefahrenabwehr versammlungsrechtlich speziell und abschließend geregelt sind (vgl. VGH BW vom 26.1.1998 DÖV 1998, 650; OVG Bremen vom 4.11.1986 NVwZ 1987, 235; Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O., RdNr. 3 zu § 13).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 10 BV 07.2143
    Der Kläger hat auch ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung der Rechtswidrigkeit, da er einen Eingriff in den Schutzbereich der von Art. 8 Abs. 1 GG geschützten Versammlungsfreiheit durch die Anwesenheit der beiden Polizeibeamten in der Veranstaltung im Juli 2006 geltend machen kann (vgl. BVerwG vom 14.7.1999 BVerwGE 109, 203) und Wiederholungsgefahr besteht.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 10 BV 07.2143
    Ein Eingriff liegt z. B. vor, wenn die Maßnahme Personen von der Teilnahme an Versammlungen abschreckt (vgl. BVerfG vom 14.5.1983 BVerfGE 65, 1/43; Depenheuer in Maunz/Dürig, GG, Stand November 2006, RdNr. 125 zu Art. 8; Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 8. Aufl., RdNr. 13 zu Art. 8).
  • BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77

    Beleidigung durch Plakate mit der Aufschrift "Mörderbande" - Zulässigkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 10 BV 07.2143
    Aber auch die Auffassung, wonach die allgemeinen Polizeibefugnisse unter den Voraussetzungen von § 12 a und § 13 VersG anwendbar sind (vgl. BVerwG vom 8.9.1981 BVerwGE 64, 55 - zu § 15 VersG), vermag die Anwesenheit der Polizei nicht zu rechtfertigen.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 1 S 3280/96

    Zur polizeilichen Maßnahme gegen Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 10 BV 07.2143
    Gegen den Rückgriff auf das allgemeine Polizeirecht spricht, dass in § 12 a und § 13 VersG die Voraussetzungen für ein polizeiliches Einschreiten zur Gefahrenabwehr versammlungsrechtlich speziell und abschließend geregelt sind (vgl. VGH BW vom 26.1.1998 DÖV 1998, 650; OVG Bremen vom 4.11.1986 NVwZ 1987, 235; Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O., RdNr. 3 zu § 13).
  • RG, 28.04.1932 - III 361/31

    Die §§ 13 Abs. 2, 18 Nr. 3 des Reichsvereinsgesetzes v. 19. April 1908 sind durch

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 10 BV 07.2143
    Das Reichsgericht erkannte in der Entscheidung vom 28. April 1932 (RGSt 66, 228) ein Entsendungsrecht der Polizei nur nach den landesrechtlichen polizeilichen Generalklauseln und nur zur Verhütung unmittelbarer Gefahren für Leben und Gesundheit der Versammlungsteilnehmer an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2019 - 15 A 4753/18

    Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. November 2010 - 5 A 2288/09 -, juris Rn. 4, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, juris Rn. 70 - Brokdorf -, wonach der staatsfreie unreglementierte Charakter einer Demonstration nicht durch "exzessive Oberservationen und Registrierungen" verändert werden darf; siehe aber auch Bay. VGH, Urteil vom 15. Juli 2008 - 10 BV 07.2143 -, jurisRn.
  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Hierbei kann auch geklärt werden, ob, wie die Beschwerdeführer meinen, die Vorschrift tatsächlich auch einen teilweise verdeckten Einsatz von Polizeibeamten erlaubt und ob sie - entgegen der herrschenden Auffassung zur entsprechenden Vorläufervorschrift des § 12 VersG (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 15. Juli 2008 - 10 BV 07.2143 -, DÖV 2008, S. 1006 f.; Kniesel/Poscher, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl. 2007, J Rn. 385) - so verstanden werden muss, dass sie der Polizei ein anlassloses Zutrittsrecht verschafft.
  • VGH Hessen, 17.03.2011 - 8 A 1188/10

    Anscheinswaffen bei politischem Straßentheater

    Es fehlten tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr, die teilweise als materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Entsendung von Polizeibeamten in eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel angesehen wird (vgl. Pieroth/Schlink/Kniesel, Polizei- und Ordnungsrecht, 5. Aufl. 2008, Rdnr. 4 zu § 22, 5. Teil, S. 396), wobei dies in Anlehnung an die Voraussetzungen des § 12 a Abs. 1 i.V.m. § 19 a VersG für das - hier ebenfalls erfolgte - polizeiliche Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen hergeleitet werden kann, die danach wegen des möglichen Einschüchterungseffekts als verdachtsunabhängige Versammlungsüberwachung nicht erlaubt sind, sondern eine von den Versammlungsteilnehmern ausgehende erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung voraussetzen (vgl. für öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen: Riedel, BayVBl 2009 S. 391 ff. und Bayer. VGH, Urteil vom 15. Juli 2008 - 10 BV 07.2143 - DÖV 2008 S. 1006 ff. = BayVBl. 2009 S. 16 ff = juris).
  • VG Köln, 12.03.2020 - 20 L 453/20

    Kölner Polizei muss Kameras während Versammlung abdecken

    vgl. VG Leipzig, Urteil vom 16.06.2016 - juris Rn 39 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 26.02.2002 - 1 BvR 670/91 - BayVGH, Urteil vom 15.07.2008 - 10 BV 07.2143 - juris Rn 23 unter Verweis auf BVerfG vom 14.05.1983, BVerfGE 65, 1/43.

    vgl. zu letzterem Gesichtspunkt auch Bay. VGH, Urteil vom 15.07.2008 - 10 BV 07.2143 - juris Rn 23; VG Leipzig, Urteil vom 17.06.2016 - 1 K 259/12 - juris Rn 40 m.w.N.

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2015 - 11 LC 215/14

    Beweis- und Dokumentationstrupp; Bildaufnahme; Demonstration;

    Dies gilt selbst dann, wenn es der Polizei ausschließlich oder jedenfalls auch um den Schutz der Versammlung vor Störungen Dritter oder nur um eine Beobachtung der Versammlung geht (Bayer. VGH, Urt. v. 15.7.2008 - 10 BV 07.2143 -, juris, Rdnr. 23).

    Ebenso wie Grundrechte nicht nur durch Rechtsakte, sondern auch durch staatliche Realakte, die tatsächlich Auswirkungen auf eine Grundrechtsposition haben, beeinträchtigt werden können, ist anerkannt, dass Grundrechtsbeeinträchtigungen nicht nur final, sondern auch faktisch als (un-)beabsichtigte Nebenfolge eines auf ganz andere Ziele gerichteten Staatshandelns erfolgen können (Bayer. VGH, Urt. v. 15.7.2008 - 10 BV 07.2143 -, juris, Rdnr. 23; Ullrich, NVersG, § 12, Rdnr. 2).

  • BVerfG, 21.04.2009 - 1 BvR 1602/07

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Hierbei kann auch geklärt werden, ob, wie die Beschwerdeführer meinen, die Vorschrift tatsächlich auch einen teilweise verdeckten Einsatz von Polizeibeamten erlaubt und ob sie - entgegen der herrschenden Auffassung zur entsprechenden Vorläufervorschrift des § 12 VersG (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 15. Juli 2008 - 10 BV 07.2143 -, DÖV 2008, S. 1006 f.; Kniesel/Poscher, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl. 2007, J Rn. 385) - so verstanden werden muss, dass sie der Polizei ein anlassloses Zutrittsrecht verschafft.
  • VG Hannover, 09.06.2016 - 10 A 4629/11

    Begehung terroristischer Straftaten; Bildaufzeichnung; Bildübertragung;

    "Ebenso wie Grundrechte nicht nur durch Rechtsakte, sondern auch durch staatliche Realakte, die tatsächlich Auswirkungen auf eine Grundrechtsposition haben, beeinträchtigt werden können, ist anerkannt, dass Grundrechtsbeeinträchtigungen nicht nur final, sondern auch faktisch als (un-)beabsichtigte Nebenfolge eines auf ganz andere Ziele gerichteten Staatshandelns erfolgen können (Bayer. VGH, Urt. v. 15.7.2008 - 10 BV 07.2143 -, juris, Rdnr. 23; Ullrich, NVersG, § 12, Rdnr. 2).".
  • VG Göttingen, 06.11.2013 - 1 A 98/12

    Anwesenheit; Legitimationspflicht; Polzeibeamte in Zivil; Versamlungsleiter sich

    Die Polizeipräsenz kann Personen von der Teilnahme an einer Versammlung abschrecken oder zur Folge haben, dass Versammlungsteilnehmer ihre Meinungsfreiheit in der Versammlung nicht oder nicht in vollem Umfang ausüben (Bay. VGH, Urteil vom 15.07.2008 - 10 BV 07.2143 -, Rn. 23 unter Hinweis auf BVerfG vom 14.05.1983 - BVerfGE 65 1/43 -, zitiert nach juris).
  • VG Magdeburg, 14.03.2019 - 7 A 472/17

    Anfertigung von Übersichtsaufnahmen einer Versammlung durch die Polizei nach dem

    Dies gilt selbst dann, wenn es der Polizei ausschließlich oder jedenfalls auch um den Schutz der Versammlung vor Störungen Dritter oder nur um eine Beobachtung der Versammlung geht (vgl. BayVGH, Urt. v. 15.07.2008 - 10 BV 07.2143 -, juris).

    Ebenso wie Grundrechte nicht nur durch Rechtsakte, sondern auch durch staatliche Realakte, die tatsächlich Auswirkungen auf eine Grundrechtsposition haben, beeinträchtigt werden können, ist anerkannt, dass Grundrechtsbeeinträchtigungen nicht nur final, sondern auch faktisch als (un-)beabsichtigte Nebenfolge eines auf ganz andere Ziele gerichteten Staatshandelns erfolgen können (vgl. BayVGH, Urt. v. 15.07.2008, a. a. O.).

  • VG Würzburg, 28.04.2016 - W 5 K 15.396

    Bild- und Tonbandaufnahmen oder -aufzeichnungen der Polizei anlässlich einer

    Wegen des möglichen Grundrechtseingriffs und einer möglichen Wiederholungsgefahr ist deshalb vorliegend ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung anzuerkennen (Wächtler/Heinold//Merk, a. a. O., Art. 9 Rn. 53; BayVGH, U. v. 15.7.2008 - 10 BV 07.2143 - DÖV 08, 1006).
  • VG Leipzig, 15.07.2020 - 1 K 737/19

    Das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen durch eine stationär befestigte

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