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   VGH Bayern, 15.09.2015 - 11 CS 15.1682   

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https://dejure.org/2015,26786
VGH Bayern, 15.09.2015 - 11 CS 15.1682 (https://dejure.org/2015,26786)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.09.2015 - 11 CS 15.1682 (https://dejure.org/2015,26786)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. September 2015 - 11 CS 15.1682 (https://dejure.org/2015,26786)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Keine Sperrwirkung eines anhängigen Strafverfahrens wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln und wegen eines anhängigen Bußgeldverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde wegen Führens eines Kfz unter Einfluss von Cannabis; Sperrwirkung eines Bußgeldverfahrens

  • blutalkohol PDF, S. 477
  • rewis.io

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Straftaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde wegen Führens eines Kfz unter Einfluss von Cannabis; Sperrwirkung eines Bußgeldverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Straftaten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06

    Keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbots durch Verurteilung wegen Führens

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2015 - 11 CS 15.1682
    Es liegen indes verschiedene prozessuale Taten vor, wenn die geschichtlichen Vorgänge lediglich zeitlich, nicht aber als Sachverhalte identisch sind (vgl. BVerfG, B.v. 16.2.2006 - 2 BvR 111/06 - juris).

    Dabei handelt es sich in Bezug auf die Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG um eine eigenständige prozessuale Tat, die schon vor dem Konsum des Betäubungsmittels und dem nachfolgenden Antritt der Fahrt mit dem Kraftfahrzeug unter der Wirkung des Betäubungsmittels abgeschlossen war und daher weder zeitlich noch hinsichtlich des Sachverhalts identisch ist (ebenso zum unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln und dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von berauschenden Mitteln BVerfG, B.v. 16.2.2006 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 07.09.2007 - 11 CS 07.898
    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2015 - 11 CS 15.1682
    Die nach § 45 OWiG zugleich verfolgte Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG kann ebenfalls nicht zur strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB führen und steht der Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde deshalb nicht entgegen (BayVGH, B.v. 7.9.2007 - 11 CS 07.898/11 C 07.1371 - juris Rn. 18; Dauer a.a.O. § 3 Rn. 45; Janker a.a.O. § 3 StVG Rn. 10).
  • VG Oldenburg, 01.09.2020 - 7 B 2242/20

    Benzoylecgonin; Berufliche Interessen; Bußgeldverfahren; Entziehung der

    Dazu hat der VGH München überzeugend Folgendes wörtlich festgehalten (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15. September 2015 - 11 CS 15.1682 -, juris < Keine Sperrwirkung eines anhängigen Bußgeldverfahrens >):.
  • VG Düsseldorf, 25.09.2018 - 14 L 2650/18

    Medizinal-Cannabis, Regelmäßiger Konsum, Cannabis, Drogen als Medikament

    § 3 Abs. 3 StVG sieht eine entsprechende Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an Bußgeldentscheidungen nicht vor und ist auch nicht über den Wortlaut hinaus auszulegen, da im Bußgeldverfahren - anders als im Strafverfahren - nicht die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommt, vgl. OVG Münster, Urteil vom 1. August 2014 - 16 A 2806/13 - Rdnr. 19, juris; BayVGH, Beschluss vom 15. September 2015 - 11 CS 15.1682 - Rdnr. 17 - juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 3 StVG, Rdnr. 44 m.w.N.
  • VGH Bayern, 07.05.2021 - 11 CS 21.556

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Amphetamin) - einstweiliger

    Denn in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kommt die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB nicht in Betracht, so dass auch keine widersprechenden Entscheidungen von Fahrerlaubnisbehörde und Strafgericht drohen (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 3 StVG Rn. 45; Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 19.04.2021, § 3 StVG Rn. 26, 30; BayVGH, B.v. 15.9.2015 - 11 CS 15.1682 - Blutalkohol 52, 426 = juris Rn. 17; B.v. 7.9.2007 - 11 CS 07.898 - Blutalkohol 45, 84 = juris Rn. 18; OVG NW, U.v. 1.8.2014 - 16 A 2806/13 - NZV 2015, 206 = juris Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2020 - 16 B 792/19

    Fahrerlaubnisentziehung - Sperrwirkung bei lediglich anhängigem Bußgeldverfahren?

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 15. September 2015 - 11 CS 15.1682 -, Blutalkohol 52 (2015), 426 = juris, Rn. 18; Saarl.
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