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VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 09.3217 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Rücknahme einer Anhörungsrüge; Zuständigkeit nach § 87 a VwGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 03.12.2009 - 11 C 08.39
(Unzulässiger) wiederholter Prozesskostenhilfeantrag; kein Vortrag neuer …
Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 09.3217
Die Klägerin hat die von ihrem Bevollmächtigten erhobene Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Dezember 2009 (Az. 11 C 08.39), mit dem ihre Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe durch den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 26. November 2007 (Az. Au 6 K 07.697) zurückgewiesen wurde, nach Beendigung des Mandatsverhältnisses mit Schreiben vom 5. November 2010, beim Verwaltungsgerichtshof am 11. November 2010 eingegangen, zurückgenommen.