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   VGH Bayern, 15.11.2021 - 10 ZB 21.2363   

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https://dejure.org/2021,48431
VGH Bayern, 15.11.2021 - 10 ZB 21.2363 (https://dejure.org/2021,48431)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.11.2021 - 10 ZB 21.2363 (https://dejure.org/2021,48431)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. November 2021 - 10 ZB 21.2363 (https://dejure.org/2021,48431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG §§ 53 Abs. 1 und 3a, 54, 55; EMRK Art. 8 Abs. 1
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren gegen die Ausweisung eines irakischen Straftäters

  • rewis.io

    Ausweisung, faktischer Inländer, Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; faktischer Inländer; Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de

    Ausweisung eines faktischen Inländers aufgrund der Begehung zahlreicher Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2021 - 10 ZB 21.2363
    Die Rügen des Klägers begründen - auch zum für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (stRspr des BVerwG, vgl. z.B. U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 25) - keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit dieser Entscheidung.

    Bei der Abwägungsentscheidung und Verhältnismäßigkeitsprüfung sind insbesondere die Dauer des Aufenthalts des Ausländers, seine persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen im Bundesgebiet und im Herkunftsstaat sowie die Folgen der Ausweisung für Familienangehörige und die Tatsache, ob der Ausländer sich rechts-treu verhalten hat, zu berücksichtigen, wobei diese Umstände weder abschließend zu verstehen sind noch ausschließlich zugunsten des Ausländers sprechende Umstände in die Abwägung einzustellen sind (BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 24 f.; BayVGH, U.v. 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris Rn. 37).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2021 - 10 ZB 21.2363
    Solche Zweifel bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 10 B 19.55

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2021 - 10 ZB 21.2363
    Bei der Abwägungsentscheidung und Verhältnismäßigkeitsprüfung sind insbesondere die Dauer des Aufenthalts des Ausländers, seine persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen im Bundesgebiet und im Herkunftsstaat sowie die Folgen der Ausweisung für Familienangehörige und die Tatsache, ob der Ausländer sich rechts-treu verhalten hat, zu berücksichtigen, wobei diese Umstände weder abschließend zu verstehen sind noch ausschließlich zugunsten des Ausländers sprechende Umstände in die Abwägung einzustellen sind (BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 24 f.; BayVGH, U.v. 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris Rn. 37).
  • VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020

    Kein Anspruch auf "Bewährungsduldung" aus einer Vereinbarung der Beteiligten

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2021 - 10 ZB 21.2363
    Denn die im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Unschuldsvermutung schützt nur vor Nachteilen, die einem Schuldspruch gleichkommen, nicht jedoch vor Rechtsfolgen ohne Strafcharakter (vgl. BVerwG, B.v. 24.1.2017 - 2 B 75.16 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, B.v. 7.10.2021 - 19 CE 21.2020 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16

    "inkriminierter Sachverhalt"; Anklage; Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter auf

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2021 - 10 ZB 21.2363
    Denn die im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Unschuldsvermutung schützt nur vor Nachteilen, die einem Schuldspruch gleichkommen, nicht jedoch vor Rechtsfolgen ohne Strafcharakter (vgl. BVerwG, B.v. 24.1.2017 - 2 B 75.16 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, B.v. 7.10.2021 - 19 CE 21.2020 - juris Rn. 27).
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2021 - 10 ZB 21.2363
    Ergänzend hierzu sind die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK entwickelten Kriterien heranzuziehen (Boultif/Üner-Kriterien, vgl. EGMR, U.v. 18.10.2006 - 46410/99 - NVwZ 2007, 1279; U.v. 2.8.2001 - 54273/00 - InfAuslR 2001, 476).
  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 B 16.1252

    Überwiegen des öffentlichen Ausweisungsinteresse wegen der Unterstützung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2021 - 10 ZB 21.2363
    Die Rügen des Klägers begründen - auch zum für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (stRspr des BVerwG, vgl. z.B. U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 25) - keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit dieser Entscheidung.
  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2021 - 10 ZB 21.2363
    Ergänzend hierzu sind die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK entwickelten Kriterien heranzuziehen (Boultif/Üner-Kriterien, vgl. EGMR, U.v. 18.10.2006 - 46410/99 - NVwZ 2007, 1279; U.v. 2.8.2001 - 54273/00 - InfAuslR 2001, 476).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2021 - 10 ZB 21.2363
    Solche Zweifel bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
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