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   VGH Bayern, 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357   

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https://dejure.org/2011,59925
VGH Bayern, 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357 (https://dejure.org/2011,59925)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357 (https://dejure.org/2011,59925)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 14 ZB 11.30357 (https://dejure.org/2011,59925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine förmliche Vernehmung des Klägers aufgrund eines Beweisbeschlusses;Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör verneint Zulassungsverfahren; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensfehler; Informatorische Anhörung des Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.04.1991 - 6 B 40.90

    Wehrdienstverweigerung - Klage auf Anerkennung als Kriegdienstverweigerer -

    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357
    Soweit sich das Gericht einen persönlichen Eindruck von dem Beteiligten verschaffen will, um sich von der Wahrheit seiner Behauptung zu überzeugen, ist Voraussetzung einer Abweisung z. B. der Klage des Asylantragstellers die Sachaufklärung durch Vernehmung des Klägers als Beteiligter im Wege der Beweisaufnahme nach § 98 VwGO, §§ 450 ff ZPO (vgl. BVerwG vom 29.4.1991 BayVBl 1992, 317 ff = RdNr. 3; BayVGH vom 15.7.1980 BayVBl 1981, 220 f.).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357
    Die Ablehnung eines Beweisantrags verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör dann, wenn diese im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfG vom 30.1.1985 BVerfGE 69, 141/143 f.; BVerwG vom 24.3.2000 RdNr. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.12.2011 - 14 ZB 11.30358

    Keine förmliche Vernehmung der Klägerin aufgrund eines Beweisbeschlusses

    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357
    Aus der Niederschrift ergibt sich, dass der Kläger zu 1 nicht förmlich als Beteiligter vernommen wurde, denn das Gericht hat in dem zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahren Az. 14 ZB 11.30358 auf den entsprechenden Beweisantrag des Bevollmächtigten der Klägerin zu 1 erklärt, die Klägerin werde angehört und ihr Vortrag werde gleichermaßen bewertet, unabhängig davon, ob sie förmlich als Beteiligte vernommen wird.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.02.1986 - 11 B 619/85
    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357
    In diesem Fall kann nur dann von einer Beweisaufnahme in Form der Beteiligtenvernehmung ausgegangen werden, wenn die weiteren bei einer Beteiligtenvernehmung erforderlichen Förmlichkeiten (z. B. Belehrung über die Wahrheitspflicht und Möglichkeit einer Vereidigung, § 98 VwGO, §§ 451, 395 Abs. 1, § 452 ZPO) beachtet worden sind oder der Terminsniederschrift in sonstiger Weise eindeutig zu entnehmen ist, dass das Gericht eine förmliche Parteivernehmung hat durchführen wollen (vgl. z. B. OVG MV vom 12.2.1986 Az. 11 B 619/85 ).
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12

    Richterliche Dienstaufsicht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit

    Eine Parteivernehmung kommt regelmäßig nur als subsidiäres Beweismittel in Betracht und dient als letztes Hilfsmittel zur Aufklärung des Sachverhalts, wenn trotz Ausschöpfung aller anderen Beweismittel noch Zweifel bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1982 - 9 C 1.81; Beschluss vom 16.07.1996 - 3 B 44.96 und vom 21.06.2007 - 2 B 28/07; VGH Bayern, Beschluss vom 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357).
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12

    Dienstgerichtliches Verfahren: Anfechtbarkeit eines Vermerks bei Beeinträchtigung

    Eine Parteivernehmung kommt regelmäßig nur als subsidiäres Beweismittel in Betracht und dient als letztes Hilfsmittel zur Aufklärung des Sachverhalts, wenn trotz Ausschöpfung aller anderen Beweismittel noch Zweifel bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1982 - 9 C 1.81; Beschluss vom 16.07.1996 - 3 B 44.96 und vom 21.06.2007 - 2 B 28/07; VGH Bayern, Beschluss vom 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357).

    Für eine Parteivernehmung muss weiterhin eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die unter Beweis gestellte Behauptung der Partei bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1982 - 9 C 1.81; Beschluss vom 16.07.1996 - 3 B 44.96 und vom 21.06.2007 - 2 B 28/07; VGH Bayern, Beschluss vom 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357).

  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 7/12

    Richterliche Dienstaufsicht: Zulässigkeit von Dienstprüfungen gegenüber einem

    Eine Parteivernehmung kommt regelmäßig nur als subsidiäres Beweismittel in Betracht und dient als letztes Hilfsmittel zur Aufklärung des Sachverhalts, wenn trotz Ausschöpfung aller anderen Beweismittel noch Zweifel bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1982 - 9 C 1.81; Beschluss vom 16.07.1996 - 3 B 44.96 und vom 21.06.2007 - 2 B 28/07; VGH Bayern, Beschluss vom 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357).

    Es muss weiterhin eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die unter Beweis gestellte Behauptung der Partei bestehen (zuletzt BVerwG, Beschluss vom 21.06.2007 - 2 B 28/07; VGH Bayern vom 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357).

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