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   VGH Bayern, 15.12.2011 - 14 ZB 11.30358   

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https://dejure.org/2011,59927
VGH Bayern, 15.12.2011 - 14 ZB 11.30358 (https://dejure.org/2011,59927)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.12.2011 - 14 ZB 11.30358 (https://dejure.org/2011,59927)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 14 ZB 11.30358 (https://dejure.org/2011,59927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine förmliche Vernehmung der Klägerin aufgrund eines Beweisbeschlusses;Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör verneint Zulassungsverfahren; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensfehler; Informatorische Anhörung der Klägerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.04.1991 - 6 B 40.90

    Wehrdienstverweigerung - Klage auf Anerkennung als Kriegdienstverweigerer -

    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2011 - 14 ZB 11.30358
    Soweit sich das Gericht einen persönlichen Eindruck von dem Beteiligten verschaffen will, um sich von der Wahrheit seiner Behauptung zu überzeugen, ist Voraussetzung einer Abweisung z. B. der Klage des Asylantragstellers die Sachaufklärung durch Vernehmung des Klägers als Beteiligter im Wege der Beweisaufnahme nach § 98 VwGO, §§ 450 ff ZPO (vgl. BVerwG vom 29.4.1991 BayVBl 1992, 317 ff = RdNr. 3; BayVGH vom 15.7.1980 BayVBl 1981, 220 f.).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2011 - 14 ZB 11.30358
    Die Ablehnung eines Beweisantrags verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör dann, wenn diese im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfG vom 30.1.1985 BVerfGE 69, 141/143 f.; BVerwG vom 24.3.2000 RdNr. 13 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.02.1986 - 11 B 619/85
    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2011 - 14 ZB 11.30358
    In diesem Fall kann nur dann von einer Beweisaufnahme in Form der Beteiligtenvernehmung ausgegangen werden, wenn die weiteren bei einer Beteiligtenvernehmung erforderlichen Förmlichkeiten (z. B. Belehrung über die Wahrheitspflicht und Möglichkeit einer Vereidigung, § 98 VwGO, §§ 451, 395 Abs. 1, § 452 ZPO) beachtet worden sind oder der Terminsniederschrift in sonstiger Weise eindeutig zu entnehmen ist, dass das Gericht eine förmliche Parteivernehmung hat durchführen wollen (vgl. z. B. OVG MV vom 12.2.1986 Az. 11 B 619/85 ).
  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 11 ZB 17.31186

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels hinreichender Darlegung eines

    Da das Verwaltungsgericht dieser Einschätzung gefolgt ist, bestand aus seiner Sicht kein Anlass, die nur aufgrund eines persönlichen Eindrucks feststellbare (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.1011 - 14 ZB 11.30358 - juris Rn. 5) Glaubwürdigkeit des Klägers näher zu prüfen.
  • VGH Bayern, 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357

    Keine förmliche Vernehmung des Klägers aufgrund eines Beweisbeschlusses

    Aus der Niederschrift ergibt sich, dass der Kläger zu 1 nicht förmlich als Beteiligter vernommen wurde, denn das Gericht hat in dem zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahren Az. 14 ZB 11.30358 auf den entsprechenden Beweisantrag des Bevollmächtigten der Klägerin zu 1 erklärt, die Klägerin werde angehört und ihr Vortrag werde gleichermaßen bewertet, unabhängig davon, ob sie förmlich als Beteiligte vernommen wird.
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