Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11053
VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672 (https://dejure.org/2019,11053)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.01.2019 - 16a D 15.2672 (https://dejure.org/2019,11053)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - 16a D 15.2672 (https://dejure.org/2019,11053)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,11053) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 11 Abs. 1, 14 Abs. 1, 2 Satz 1; BeamtStG §§ 33 Abs. 1 Satz 3, 34 Satz 3, 47 Abs. 1; StGB §§ 20, 21
    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis

  • rewis.io

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672
    Der Senat folgt hinsichtlich der Zumessungskriterien des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13 BDG (U.v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris; U.v. 11.5.2016 - 16a D 13.1540, Rn. 61; U.v. 18.1.2017 - 16a D 14.1992 - jeweils in juris).

    Dies erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder es - etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder gar einer psychischen Ausnahmesituation - davon abweicht (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 14).

    Der Gesichtspunkt "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" verlangt eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, den Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und die konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, U.v. 29.5.2008, a.a.O. Rn. 15).

    Es ist anerkannt, dass die von § 21 StGB geforderte Erheblichkeit der Verminderung der Fähigkeit, das "Tatunrecht" einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, im Disziplinarrecht von der Bedeutung und Einsehbarkeit der verletzten Dienstpflichten abhängt (BVerwG, U.v. 29.5. 2008 - 2 C 59.07 - juris).

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672
    Es muss zumindest erwartet werden, dass sich ein Beamter eindeutig von allen Bestrebungen distanziert, die den Staat und seine freiheitlich-demokratische Grundordnung angreift und diffamiert (BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 14 - 17; Zängl, a.a.O. MatR/II Rn. 102 m.w.N.).

    Hierfür reicht allein die "mangelnde Gewähr" für ein jederzeitiges Eintreten des Beamten für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht aus; erforderlich ist der Nachweis einer Verletzung dieser Dienstpflicht (BVerwG, U.v. 17.11.2017 a.a.O. Rn. 20 f.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat etwa eine derartige Äußerung in der "plakativen Kundgabe" durch das Tragen einer Tätowierung mit verfassungsfeindlichem Inhalt gesehen; unter bestimmten Umständen soll dies selbst dann gelten, wenn sich die Tätowierung im nicht sichtbaren Bereich des Körpers befindet, denn ein Verstoß gegen die Treuepflicht des Beamten erfordert nicht, dass das Dienstvergehen in der Öffentlichkeit tatsächlich bekannt geworden und hierüber berichtet worden ist (BVerwG, U.v. 17.11.2017 a.a.O. Rn. 24 f.).

    Denn auch wenn sich der Beklagte nur im Kreise Gleichgesinnter verfassungsfeindlich betätigt und seine Überzeugung nur "intern" gezeigt hat, sieht der Senat darin eine "Betätigung seiner politischen Auffassung" im Sinne einer "gelebten Identifizierung" (BVerwG, U.v. 17.11.2017 a.a.O. juris Rn. 29 für Tätowierungen).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672
    2.1 Zur Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine vorsätzlich begangene außerdienstliche Straftat hervorgerufen worden ist, wird im Hinblick auf die grundsätzliche Zuordnung eines Dienstvergehens zu einer der gesetzlich vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen auf den gesetzlich bestimmten Strafrahmen zurückgegriffen (stRspr BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 15), um zu gewährleisten, dass sich hieran der Umfang des Vertrauensverlustes mit dem Ziel einer nachvollziehbaren und gleichmäßigen disziplinarischen Ahndung der Dienstvergehen orientiert.

    Allerdings erfordert die Bestimmung der Schwere der (außerdienstlichen) Verfehlung im Einzelfall weiter, auf einer zweiten Stufe den konkreten Strafausspruch zu betrachten, denn in ihm kommt auch die Schwere und Vorwerfbarkeit der Verletzungshandlung zum Ausdruck, die ebenso für die disziplinarrechtliche Beurteilung von maßgeblicher Bedeutung ist (BVerwG, U.v.10.12.2015 a.a.O. Rn. 18; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672
    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist eingetreten, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder aufgrund seines Fehlverhaltens sei eine erhebliche, nicht wieder gut zu machende Ansehensbeeinträchtigung eingetreten (BVerwG, U.v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 - U.v. 24.5.2007 - 2 C 28.06 - jew. juris.) Im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung haben die Gerichte zunächst im Einzelfall bemessungsrelevante Tatsachen zu ermitteln und sie mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Bewertung einzubeziehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2004 - DL 17 S 11/03

    Zurückstufung eines Polizeibeamten wegen Handeltreibens mit Anabolika

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672
    Der Senat sieht sich in dieser Auffassung durch die vorliegende disziplinarrechtliche Rechtsprechung zum unerlaubten Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken bestätigt (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.1998 - 1 D 111.97 - juris: Gehaltskürzung nach Verurteilung wegen vorsätzlichen unerlaubten Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen, unter Hinweis darauf, dass die Einnahme von Anabolika weit verbreitet sei und in freier Verantwortung des Einzelnen liege; VGH BW, U.v. 5.2.2004 - DL 17 S 11/03 - juris: Zurückstufung eines Polizeibeamten wegen unerlaubten Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten).
  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06

    Anwendbarkeit der Regeln über den beamtenrechtlichen Dienst und des

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672
    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist eingetreten, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder aufgrund seines Fehlverhaltens sei eine erhebliche, nicht wieder gut zu machende Ansehensbeeinträchtigung eingetreten (BVerwG, U.v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 - U.v. 24.5.2007 - 2 C 28.06 - jew. juris.) Im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung haben die Gerichte zunächst im Einzelfall bemessungsrelevante Tatsachen zu ermitteln und sie mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Bewertung einzubeziehen.
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672
    Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass er sich insbesondere infolge des privaten Umgangs mit Mitgliedern der Kameradschaft "Nationales Augsburg" - zum Teil auch im öffentlichen Raum etwa auf Campingplätzen und in der Natur - deren rechtsextremen Bekundungen beigewohnt, sie teilweise unterstützt und sich jedenfalls nicht hiervon distanziert hat, obwohl ihn seine politische Treuepflicht dazu hätte veranlassen müssen (vgl. BVerfG, B.v. 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 17; allg. zur politischen Treuepflicht: Zängl, a.a.O., MatR/II Rn. 102 ff., 112 - 114).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2008 - DL 16 S 616/08

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Körperverletzung im Amt

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672
    Seinen Verfehlungen liegt demgegenüber aber kein einmaliges, persönlichkeitsfremdes Augenblicksversagen zu Grunde (vgl. zu diesem für die Zugriffsdelikte entwickelten Milderungsgrund BVerwG, U.v. 26.02.1997 - 1 D 16.96 - juris; VGH BW U.v. 4.11.2008 - DL 16 S 616/08 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 09.12.1998 - 1 D 111.97

    Beamtendisziplinarrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Handel mit Anabolika durch

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672
    Der Senat sieht sich in dieser Auffassung durch die vorliegende disziplinarrechtliche Rechtsprechung zum unerlaubten Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken bestätigt (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.1998 - 1 D 111.97 - juris: Gehaltskürzung nach Verurteilung wegen vorsätzlichen unerlaubten Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen, unter Hinweis darauf, dass die Einnahme von Anabolika weit verbreitet sei und in freier Verantwortung des Einzelnen liege; VGH BW, U.v. 5.2.2004 - DL 17 S 11/03 - juris: Zurückstufung eines Polizeibeamten wegen unerlaubten Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten).
  • BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01

    Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen; Polizeibeamter im

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672
    Schon der bloße Anschein der Identifikation mit den Zielen des Nationalsozialismus ist zu vermeiden; ein Sympathisieren mit diesen Zielen ist als besonders schwerwiegende Dienstpflichtverletzung anzusehen (BVerwG, B.v. 17.5.2001 - 1 DB 15.01 - juris Rn. 36; OVG BB, U.v. 1.4.2014 - OVG 81 D 2.12 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 D 16.96

    Disziplinarmaßnahme der Versetzung in ein niedrigeres Amt - Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

  • BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen;

  • VGH Bayern, 05.02.2014 - 16a D 12.2494

    Disziplinarrecht; Erster Bürgermeister; Meineid; Milderungsgründe; Entfernung aus

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2014 - 81 D 2.12

    Polizeibeamter; Kriminalkommissar; Disziplinarverfügung; Verweis;

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14

    ADHS; ADS; Aufmerksamkeitdefizitsyndrom; Disziplinarmaßnahme; Milderungsgründe;

  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 16a D 13.1540

    Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach Straftat

  • VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 14.991

    Entfernung eines Polizeihauptkommissars aus dem Beamtenverhältnis

  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 16a D 14.1992

    Zurückstufung eines Polizeibeamten um zwei Besoldungsstufen wegen

  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

  • BVerwG, 29.10.1981 - 1 D 50.80

    Extremisten im Öffentlichen Dienst

  • BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84

    Politische Treuepflicht - Aktive Parteibetätigung - Vereinbarkeit mit Verfassung

  • BVerwG, 22.08.1990 - 2 B 15.90

    Entbehrlichkeit der Anhörung bei Entlassung eines Beamten auf Probe wegen

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

  • BVerwG, 07.04.2011 - 2 B 79.10

    Schwerbehinderung; Feststellungsverfahren nur auf Antrag; Kenntnis des

  • BVerwG, 06.06.2013 - 2 B 50.12

    Einheitsgrundsatz; Beschränkung; rechtliches Gehör.

  • VG München, 06.02.2014 - M 13 DA 13.5131

    Besitz von Dopingmittel; NS Propagandamaterial; Hitlergruß

  • VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20

    Entlassung aus dem Polizeidienst wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe,

    Bekenntnis bedeutet in diesem Zusammenhang eine nach außen erkennbare gefestigte Einstellung, die ein Eintreten für die Erhaltung der demokratischen Grundordnung ermöglicht (BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - 2 C 25.17 - Bayerischer VGH, Urteil vom 16.01.2019 - 16a D 15.2672 -, jeweils juris m.w.N.).
  • VG Ansbach, 06.11.2019 - AN 13b D 18.00529

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen nachhaltigen reichsbürgertypischen Verhaltens

    Der Begriff der Verfassungstreue setze eine dauerhaft bestehende Einstellung voraus, die per se keinen Ansatzpunkt für die Bejahung eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB ("einer krankhaften seelischen Störung") bieten könne (vgl. BayVGH, U.v. 16.1.2019 - 16a D 15.2672 -).

    Auch in der mündlichen Verhandlung am 6. November 2019 hat sich die Beklagte nicht von ihrem bisherigen Verhalten distanziert, womit ein Milderungsgrund hätte einhergehen können (BayVGH, U.v. 16.1.2019 - 16a D 15.2672 -, juris Rn. 45).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16.1.2019 - 16a D 15.2672 -, juris Rn. 32, dargelegt, dass eine - vorliegend jedoch gerade nicht erfolgte - Berufung auf eine "erheblich verminderte Schuldfähigkeit" im Hinblick auf das Erfordernis der Verfassungstreue von vornherein ins Leere geht, da der Begriff der Verfassungstreue eine dauerhaft bestehende Einstellung voraussetzt, die per se keinen Ansatzpunkt für die Bejahung eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB ("einer krankhaften seelischen Störung") bieten kann.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 82 D 1.19

    Entfernung eines Bundespolizisten aus dem Dienst bei Verletzung der Pflicht zur

    Die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist unteilbar und nicht auf den dienstlichen Raum beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 - juris Rn. 32; Urteil vom 20. Januar 1987 - 1 D 114.85 - juris Rn. 16; Urteil vom 1. Februar 1989 - 1 D 2.86 - juris Rn. 38; VGH München, Urteil vom 28. November 2001 - 16 D 00.2077 - juris Rn. 155; Beschluss vom 28. April 2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 15; Urteil vom 16. Januar 2019 - 16a D 15.2672 - juris Rn. 27; OVG Münster, Urteil vom 27. September 2017 - 3d A 1732/14.O - juris Rn. 170; OVG Magdeburg, Urteil vom 15. März 2018 - 10 L 9/17 - juris Rn. 47; Weiß, in: GKÖD - Disziplinarrecht, Stand: Januar 2020, J 700 Rn. 23).

    Schon der bloße Anschein der Identifikation mit den Zielen des Nationalsozialismus ist zu vermeiden (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 - juris Rn. 36; VGH München, Urteil vom 16. Januar 2019 - 16a D 15.2672 - juris Rn. 40; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. April 2014 - OVG 81 D 2.12 - juris Rn. 33).

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2023 - 3 LD 7/22

    Bill Gates; great reset; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie;

    aa) Die Pflicht, sich durch das gesamte Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten ( § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG ; ebenso § 60 Abs. 1 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes - BBG -) , gehört zu den Kernpflichten eines jeden Beamten ( BVerwG, Urteil vom 2.12.2021 - BVerwG 2 A 7.21 -, juris Rn. 26; Bay. VGH, Urteil vom 16.1.2019 - 16a D 15.2672 -, juris Rn. 25; Nds. OVG, Beschluss vom 8.10.2020 - 3 ZD 11/20 - Urteil vom 20.4.2021 - 3 LD 1/20 -, juris Rn. 88; Günter, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: Januar 2023, Bd. 1, § 33 BeamtStG Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2021 - 3 LD 1/20

    Recht auf Beweisteilnahme; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie;

    a) Die Pflicht, sich durch das gesamte Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG), gehört zu den Kernpflichten eines jeden Beamten (Bay. VGH, Urteil vom 16.1.2019 - 16a D 15.2672 -, juris Rn. 25; Nds. OVG, Beschluss vom 8.10.2020 - 3 ZD 11/20 - Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: April 2021, Bd. 1, § 33 BeamtStG Rn. 3).
  • VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21

    Posten von nationalsozialistischem, antisemitischem oder rassistischem

    Bekenntnis bedeutet in diesem Zusammenhang eine nach außen erkennbare gefestigte Einstellung, die ein Eintreten für die Erhaltung der demokratischen Grundordnung ermöglicht (BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - 2 C 25.17 - Bayerischer VGH, Urteil vom 16.01.2019 - 16a D 15.2672 -, jeweils juris und m.w.N.).
  • VG Hannover, 28.04.2022 - 18 A 3735/21

    Ausschluss der Öffentlichkeit; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

    "Die Pflicht, sich durch das gesamte Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG), gehört zu den Kernpflichten eines jeden Beamten (Bay. VGH, Urteil vom 16. Januar 2019 - 16a D 15.2672 -, juris Rn. 25; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 3 ZD 11/20 - Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: April 2021, Bd. 1, § 33 BeamtStG Rn. 3).
  • VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Vertreten reichsbürgertypischer Ansichten

    Es muss zumindest erwartet werden, dass sich ein Beamter eindeutig von allen Bestrebungen distanziert, die den Staat und seine freiheitlich-demokratische Grundordnung angreift und diffamiert (BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 14 bis 17; BayVGH, U.v. 16.1.2019 - 16a D 15.2672 - juris 25; Zängl, a.a.O. MatR/II Rn. 102 m.w.N.).

    1.2.1.6 Dieser Pflichtenverstoß ist innerdienstlicher Art. Ein Verstoß gegen die politische Treuepflicht, die als beamtenrechtliche Kernpflicht (etwa BVerwG, U.v. 12.3.1986 - 1 D 103.84 - juris Rn. 32; BayVGH, U.v. 16.1.2019 - 16a D 15.2672 - juris Rn. 27) schon wegen ihrer Unteilbarkeit nicht auf den dienstlichen Raum beschränkt ist, sondern auch das außerdienstliche Verhalten des Beamten betrifft, ist also wegen ihrer Dienstbezogenheit stets als Vergehen innerhalb des Dienstes zu werten.

  • VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20

    Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf wegen

    Bekenntnis bedeutet in diesem Zusammenhang eine nach außen erkennbare gefestigte Einstellung, die ein Eintreten für die Erhaltung der demokratischen Grundordnung ermöglicht (BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - 2 C 25.17 - Bayerischer VGH, Urteil vom 16.01.2019 - 16a D 15.2672 -, jeweils juris und m.w.N.).
  • VG München, 05.07.2022 - M 19L DK 21.3728

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen ausländerfeindlicher Äußerungen

    Das bloße Haben einer Überzeugung oder die bloße Mitteilung, man habe eine solche, ist für die Annahme einer Verletzung der Treuepflicht grundsätzlich nicht ausreichend; vielmehr bedarf es einer Äußerung der verfassungsfeindlichen Gesinnung durch eine verfassungsfeindliche Handlung (BayVGH, U.v. 16.1.2019 - 16a D 15.2672 - juris Rn. 25 unter Berufung auf BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 14 - 17).

    Die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist unteilbar und nicht auf den dienstlichen Raum beschränkt (BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 85; BayVGH, U.v. 16.1.2019 - 16a D 15.2672 - juris Rn. 27).

    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht auf den schuldhaften Pflichtverletzungen durch den Beklagten und ist ihm als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Folge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, U.v. 16.1.2019 - 16a D 15.2672 - juris Rn. 50 f.).

  • VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1298/20

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

  • VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

  • VG Ansbach, 26.02.2020 - AN 13b D 19.00958

    Beamter als Reichsbürger - Kürzung des Ruhegehalts wegen Dienstvergehens

  • VGH Bayern, 10.12.2021 - 16a D 19.1155

    Höchstmaßnahme bei mangelnder Verfassungstreue eines Polizeibeamten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2022 - 10 L 1/21

    Disziplinarklage; Mangel; Befangenheit; Klageschrift; Ermittlungsbericht;

  • VG Magdeburg, 01.12.2020 - 15 A 19/20

    Disziplinarrecht: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • VG Magdeburg, 15.02.2023 - 5 B 17/23

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; zustimmendes Kommentierens eines

  • VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1301/21

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

  • VG München, 25.10.2022 - M 13L DK 22.3055

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis im Zusammenhang mit der sogenannten

  • VG Saarlouis, 14.09.2022 - 4 L 1085/22

    Disziplinarverfahren: Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung bei einem

  • VGH Bayern, 25.10.2021 - 16a D 19.1042

    Kürzung der Dienstbezüge wegen Pflichtenverstößen im Kontext mit

  • VG Greifswald, 05.05.2022 - 11 A 1449/21
  • VGH Bayern, 16.12.2021 - 16a DC 21.2707

    Durchsuchung bei Verdacht verfassungsfeindlicher Betätigung eines Beamten

  • VG München, 08.10.2021 - M 13L DK 19.2698

    Disziplinarklage auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, hier:

  • VG München, 25.10.2022 - M 13L DK 22.348

    (Landes) Disziplinarrecht, Disziplinarklage, Entfernung aus dem

  • VG München, 24.03.2021 - M 19L DK 20.2587

    Disziplinarklage betreffend Kürzung des Ruhegehalts

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht