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   VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326   

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https://dejure.org/2020,6402
VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326 (https://dejure.org/2020,6402)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.03.2020 - 10 CE 20.326 (https://dejure.org/2020,6402)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. März 2020 - 10 CE 20.326 (https://dejure.org/2020,6402)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EMRK Art. 8; AufenthG § 5 Abs. 2 S. 2, § 10 Abs. 3 S. 1, § 25 Abs. 5, § 28 Abs. 1 Nr. 3, § 39 S. 1 Nr. 5; AufenthV § 39 S. 1 Nr. 5; VwGO § 123, § 146 Abs. 4 S. 6
    Erfolglose Beschwerde gegen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Erteilung einer Duldung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, § 10 Abs. 3 Sätze 1 und 3, § 25 Abs. 5, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG, § 39 Satz 1 Nr. 5 AufenthV, Art. 6 GG, Art. 8 EMRK

  • rewis.io

    Erfolglose Beschwerde gegen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Erteilung einer Duldung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 28 Abs. 1 Nr. 3, AufenthG § 10 Abs. 3, AufenthG § 5 Abs. 2
    Unanfechtbarkeit, Ablehnungsbescheid, Familienzusammenführung, Visumsverfahren, Zumutbarkeit, Asylverfahren, Kindeswohl, Kleinkind, deutsches Kind, Titelerteilungssperre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Afghanischer abgelehnter Asylbewerber; deutsches Kind mit eineinhalb Jahren; Sperrwirkung; Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Beantragung im Inland; Zumutbarkeit der Durchführung des Visumverfahrens im Ausland; Mitwirkungspflichten; Anordnungsanspruch; ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, § 10 Abs. 3 Sätze 1 und 3, § 25 Abs. 5, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG, § 39 Satz 1 Nr. 5 AufenthV, Art. 6 GG, Art. 8 EMRK

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 19.06.2018 - 10 CE 18.993

    Erfolglose Beschwerde gegen eine das Begehren nach vorübergehender Aussetzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326
    Der Ausländer hat es zudem durch die Gestaltung seiner Ausreise selbst in der Hand, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer seiner Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz zu halten, indem er z.B. eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde nach § 31 Abs. 3 AufenthV einholt (BayVGH, B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5).

    Auch ein kleines Kind, selbst wenn es wie die Tochter des Antragstellers die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist regelmäßig nicht als besonderer Umstand des Einzelfalls zu werten, der die Nachholung des Visumverfahrens unzumutbar macht, da es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Ausreisemodalitäten und den Ausreisezeitpunkt in Absprache mit der zuständigen Ausländerbehörde so familienverträglich wie möglich zu gestalten (BayVGH, B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497

    Kein Absehen vom Visumverfahren nach Geburt eines Kindes wegen des Fehlens einer

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326
    Ein Anspruch auf Grund einer Ermessensvorschrift ist auch dann nicht ausreichend, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 27 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 16 f.; B.v. 21.7.2015 - 10 CS 15.859 - juris Rn. 44 m.w.N.).

    Dies setzt u.a. voraus, dass geklärt ist, welche Ausländerbehörde für die Zustimmung nach § 31 AufenthV zuständig ist und ob die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht (BayVGH, B.v. 30.08.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 26 f.; B.v. 22.1.2019 - 10 CE 19.149 - juris Rn. 15; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.06.2017 - 10 C 17.733 - juris Rn. 10; OVG Saarl, B.v. 14.2.2018 - 2 B 734/17 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 23.09.2016 - 10 C 16.818

    Titelerteilungssperre nach Rücknahme eines Asylantrags

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326
    Der für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 10 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 1 AufenthG erforderliche strikte Rechtsanspruch verlangt deshalb auch, dass der Ausländer alle allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG erfüllt (zur Nachholung des Visumverfahrens vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 ZB 18.2188 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 23.09.2016 - 10 C 16.818 - juris Rn. 10).

    Will ein ohne das erforderliche Visum eingereister Asylbewerber nach erfolglosem Abschluss seines Asylverfahrens einen asylunabhängigen Aufenthaltstitel erlangen, hat er daher grundsätzlich - nicht anders als jeder andere Ausländer - ein Sichtvermerkverfahren im Heimatland durchzuführen (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2016 - 10 C 16.818 - juris Rn. 11).

  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326
    Eingriffe in seine diesbezügliche Freiheit sind nur dann und insoweit zulässig, als sie unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich sind (BVerfG, B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (BVerfG, B.v. 17.5.2011 a.a.O. Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326
    Ein "Anspruch" auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG setzt einen strikten Rechtsanspruch voraus, der nur vorliegt, wenn alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen für die Erteilung des begehrten Aufenthaltstitels vorliegen, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 27).

    Ein Anspruch auf Grund einer Ermessensvorschrift ist auch dann nicht ausreichend, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 27 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 16 f.; B.v. 21.7.2015 - 10 CS 15.859 - juris Rn. 44 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700

    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326
    Auch ein kleines Kind, selbst wenn es wie die Tochter des Antragstellers die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist regelmäßig nicht als besonderer Umstand des Einzelfalls zu werten, der die Nachholung des Visumverfahrens unzumutbar macht, da es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Ausreisemodalitäten und den Ausreisezeitpunkt in Absprache mit der zuständigen Ausländerbehörde so familienverträglich wie möglich zu gestalten (BayVGH, B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 22.01.2019 - 10 CE 19.149

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung wegen familiärer Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326
    Dies setzt u.a. voraus, dass geklärt ist, welche Ausländerbehörde für die Zustimmung nach § 31 AufenthV zuständig ist und ob die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht (BayVGH, B.v. 30.08.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 26 f.; B.v. 22.1.2019 - 10 CE 19.149 - juris Rn. 15; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.06.2017 - 10 C 17.733 - juris Rn. 10; OVG Saarl, B.v. 14.2.2018 - 2 B 734/17 - juris Rn. 14).
  • OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 B 734/17

    Duldungsanspruch Familienangehöriger im Falle der Untersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326
    Dies setzt u.a. voraus, dass geklärt ist, welche Ausländerbehörde für die Zustimmung nach § 31 AufenthV zuständig ist und ob die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht (BayVGH, B.v. 30.08.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 26 f.; B.v. 22.1.2019 - 10 CE 19.149 - juris Rn. 15; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.06.2017 - 10 C 17.733 - juris Rn. 10; OVG Saarl, B.v. 14.2.2018 - 2 B 734/17 - juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 13 LA 129/17

    Gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Erteilung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326
    Die in § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG vorgesehene Möglichkeit, im Ermessenswege vom Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen abzusehen, genügt nicht, um einen Anspruch im Sinne von § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG zu begründen (NdsOVG, B.v. 5.9.2017 - 13 LA 129/17 - juris Rn. 16 f.; zum Visumverfahren vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 22.10.2014 - OVG 11 S 59.14 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 21.07.2015 - 10 CS 15.859

    Visumerfordernis, Unmöglichkeit der Abschiebung, Aussetzung des Visumverfahrens,

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326
    Ein Anspruch auf Grund einer Ermessensvorschrift ist auch dann nicht ausreichend, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 27 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 16 f.; B.v. 21.7.2015 - 10 CS 15.859 - juris Rn. 44 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.06.2017 - 10 C 17.744

    Zumutbarkeit der Durchführung eines Visumverfahrens mit Vorabzustimmung

  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781

    Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der

  • VGH Bayern, 27.02.2014 - 10 ZB 11.2662

    Abgelehnter Asylbewerber; Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung der ehelichen

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 10 C 18.1782

    Verwehrte Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug - Kein Anspruch auf Erteilung

  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 ZB 18.2188

    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei einer entgegenstehenden

  • OVG Bremen, 16.03.2017 - 1 B 21/17
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 1973/18

    Familiennachzug zu Deutschen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2014 - 11 S 59.14

    Einstweilige Anordnung auf Erteilung einer Duldung; Ehegattennachzug; Verweis auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2018 - 2 M 96/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Stuttgart, 17.11.2021 - 4 K 4243/21

    Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

    Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die vorherige Durchführung eines Visumverfahrens wichtigen öffentlichen Interessen dient und daher die Nachholung nicht als bloße Förmlichkeit anzusehen ist (vgl. VGH München, Beschl. v. 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 22 und Beschl. v. 16.03.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 20).

    Dass der Ausländer ein kleines Kind hat, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist regelmäßig nicht als besonderer Umstand des Einzelfalls zu werten, der die Nachholung des Visumverfahrens unzumutbar macht, da es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Ausreisemodalitäten und den Ausreisezeitpunkt in Absprache mit der zuständigen Ausländerbehörde so familienverträglich wie möglich zu gestalten (vgl. VGH München, Beschl. v. 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 23; Beschl. v. 16.03.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 20; Beschl. v. 03.09.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5 und Beschl. v. 19.06.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5).

    Denn es obliegt der Antragstellerin, durch die Gestaltung ihrer Ausreise, insbesondere einer Terminbuchung bereits im Bundesgebiet und der Einholung einer Vorabzustimmung der Ausländerbehörde nach § 31 AufenthV, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer ihrer Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz und so familienverträglich wie möglich zu halten (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.09.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 19, Beschl. v. 11.03.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 18; Beschl. v. 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 33; Beschl. v. 16.03.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 20; Beschl. v. 21.10.2019 - 10 C 19.2043 - juris Rn. 9; Beschl. v. 03.09.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5 und Beschl. v. 19.06.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.03.2021 - 7 B 10253/21 - juris Rn. 14).

    Im Hinblick auf die dargelegten öffentlichen Interessen und die dargelegten Obliegenheiten der Antragstellerin - deren Erfüllung oder Nichterfüllung ihre Haltung gegenüber der Rechtsordnung widerspiegeln -, insbesondere aber auch im Hinblick darauf, dass der familiären Gemeinschaft und Ausübung der Personensorge durch die Antragstellerin ggf. aufgrund der Erteilung einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG für den Zeitraum bis zu einer Ausreise zur Visumeinholung Rechnung getragen werden kann (vgl. VGH München, Beschl. v. 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21 und Beschl. v. 16.03.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 21), liegen durchgreifende Anhaltspunkte für eine Unzumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens nicht vor.

  • VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen abgelehnten

    Zugunsten des Klägers zum einen unterstellt, dass der Beklagte ihm keine sog. verfahrensbezogene Duldung erteilt hat (diese würde die Voraussetzungen einer Duldung im Sinne des § 39 Satz 1 Nr. 5 AufenthV nicht erfüllen, vgl. Sächsisches OVG, B.v. 5.2.2020 - 3 B 335/19 - juris Rn. 15 sowie Engels in BeckOK, Migrations- und Integrationsrecht, Stand 1.5.2021, § 39 AufenthV Rn. 18 m.w.N.) sowie zum anderen davon ausgehend, dass entscheidungserheblich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats abzustellen ist (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2021 - 19 CE 21.6 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 10; offengelassen von BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 16; vgl. auch Engels, a.a.O. Rn. 17 m.w.N.), ist die Abschiebung des Klägers zwar derzeit ausgesetzt (zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes war der Kläger nicht im Besitz einer Duldung, befand sich vielmehr noch im nunmehr negativ abgeschlossenen Asylverfahren, auch zum Zeitpunkt der Antragstellung am 23.3.2020 war die Abschiebung des Klägers noch nicht gemäß § 60a AufenthG ausgesetzt; dahinstehen kann, ob ein etwaiger damaliger Rechtsanspruch auf Duldungserteilung ausreicht, ablehnend Engels, a.a.O. Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2020 - 2 M 89/20

    Abschiebung zur Nachholung des Visumverfahrens - Unzumutbarkeit der Trennung bei

    Insoweit liegt der Fall anders als derjenige, der dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. März 2020 - 10 CE 20.326 - zugrunde lag.

    Dort war nach einer Auskunft der Deutschen Botschaft in Islamabad mit einer Trennung des ausländischen Vaters von seiner kleinen Tochter für einen Zeitraum von lediglich sechs bis acht Wochen zu rechnen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16. März 2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 21).

  • VG München, 27.07.2021 - M 4 K 20.3169

    Aussetzung der Abschiebung wegen einer beabsichtigten Eheschließung -

    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 11; BVerfG, B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Will ein ohne das erforderliche Visum eingereister Asylbewerber nach erfolglosem Abschluss seines Asylverfahrens einen asylunabhängigen Aufenthaltstitel erlangen, hat er daher grundsätzlich - nicht anders als jeder andere Ausländer - ein Sichtvermerkverfahren im Heimatland durchzuführen (BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn.20; BayVGH, B.v. 23.9.2016 - 10 C 16.818 - juris Rn. 11).

    Zudem hat es der Ausländer durch Gestaltung seiner Ausreise selbst in der Hand die für die Durchführung des Visumsverfahrens erforderliche Dauer seiner Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz zu halten (BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5).

    Dies setzt u.a. voraus, dass geklärt ist, ob die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht (BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 20).

  • VG München, 18.06.2020 - M 25 S 20.2010

    Vorläufiger Rechtsschutz auf Aufenthaltstitel zum Familiennachzug

    Denn grundsätzlich kann vorläufiger Rechtsschutz zur Sicherung eines Verfahrens zur Erteilung eines Aufenthaltstitels bei einer Einreise ohne das erforderliche Visum nur dann gewährt werden, wenn keine Zweifel am Anspruch auf die Titelerteilung oder der Unzumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens bestehen und keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen können (BayVGH B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326 - Rn. 18).

    Auch ein kleines Kind ist regelmäßig nicht als besonderer Umstand des Einzelfalls zu werten, der die Nachholung des Visumsverfahrens unzumutbar macht, da es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Ausreisemodalitäten und den Ausreisezeitpunkt in Absprache mit der zuständigen Ausländerbehörde so familienverträglich wie möglich zu gestalten (vgl. BayVGH B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326).

  • VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 1 E 20.2821

    Fehlender Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige

    Es ist bereits fraglich, ob § 25 Abs. 5 AufenthG als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden kann, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Normen nicht erfüllt sind (offengelassen BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VG München, 28.06.2023 - M 27 E 23.1322

    Einstweilige Anordnung, Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung),

    Der für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 10 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 1 AufenthG erforderliche strikte Rechtsanspruch verlangt deshalb auch, dass der Ausländer alle allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG erfüllt (BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 15).

    Die Voraussetzungen des § 39 Satz 1 Nr. 5 AufenthV sind vorliegend nicht erfüllt, da der Antragsteller weder zum Zeitpunkt der Geburt seines Sohnes noch zum Zeitpunkt des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Besitz einer Duldung war (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 16).

    Angesichts der zu erwartenden Dauer des Visumverfahrens hat der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht, dass das nach § 5 Abs. 2 Satz 2 bzw. § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG auszuübende Ermessen vorliegend auf Null reduziert wäre (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 18).

  • VG Regensburg, 25.01.2021 - RN 9 K 20.2982

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Kommt eine Befreiung vom Erfordernis der Einreise mit dem entsprechenden Visum nur im Ermessenswege in Betracht, greift auch in diesen Fällen die Titelerteilungssperre des § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, es sei denn der Betreffende kann gem. § 39 AufenthV seinen Aufenthaltstitel vom Inland aus beantragen (BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 7; B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 15, 17).

    Daher ist ein kleines Kind regelmäßig nicht als besonderer Umstand des Einzelfalls zu werten, der die Nachholung des Visumverfahrens unzumutbar macht, da es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Ausreisemodalitäten und den Ausreisezeitpunkt in Absprache mit der zuständigen Ausländerbehörde so familienverträglich wie möglich zu gestalten (BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 20).

  • VG Würzburg, 02.05.2022 - W 7 E 22.401

    Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens bei Familiennachzug

    Allerdings handelt es sich hierbei um eine Ermessensvorschrift; ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift ist im Hinblick auf die Titelerteilungssperre des § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG auch dann nicht ausreichend, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Denn grundsätzlich kann vorläufiger Rechtsschutz einem Verfahrensbeteiligten bei Einreise ohne das erforderliche Visum nur dann gewährt werden, wenn keine Zweifel am Anspruch auf die Titelerteilung oder der Unzumutbarkeit der Nachholung des Visumsverfahrens bestehen und keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen können (vgl. BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 18; VGH BW, B.v. 20.9.2018 - 11 S 1973/18 - juris Rn. 21).

  • VG Saarlouis, 17.01.2022 - 6 L 46/22

    Schutz vor Abschiebung in die Türkei (Eilrechtsschutz)

    BayVGH, Beschluss vom 16.03.2020 - 10 CE 20.326 -, juris Rn. 20; VG Karlsruhe, Beschluss vom 13.04.2021 - 10 K 1267/21 = BeckRS 2021, 11182, Rn.12.

    BayVGH, Beschluss vom 16.03.2020 - 10 CE 20.326 -, juris Rn. 17; OVG Sachsen, Beschluss vom 24.02.2020 - 3 B 349/19 -, juris Rn. 12; OVG Berl.-Bbg, Beschluss vom 22.10.2014 - OVG 11 S 59.14 -, juris Rn. 4; VG Augsburg, Beschluss vom 05.05.2020 - Au 1 E 20.104 -, BeckRS 2020, 6746, Rn. 20; Maor, in: BeckOK, Ausländerrecht, Stand: 01.01.2021, § 10 AufenthG Rn. 11.

  • VG Würzburg, 09.12.2021 - W 7 E 21.1306

    Nachholung des Visumverfahrens

  • VG Karlsruhe, 13.04.2021 - 10 K 1267/21

    Abschiebung in die Türkei trotz Corona-Pandemie

  • VGH Bayern, 18.01.2021 - 10 C 20.2800

    PKH-Beschwerde in aufenthaltsrechtlicher Angelegenheit

  • VG Würzburg, 07.11.2022 - W 7 K 21.902

    Minderjähriges iranisches und minderjähriges deutsches Kind, mangels

  • VG Würzburg, 04.10.2022 - W 7 E 22.564

    Erfolgsloser Eilantrag gegen Abschiebung eines Familienangehörigen einer

  • VG Würzburg, 11.08.2022 - W 7 E 22.1074

    Einstweiliger Rechtsschutz, vollziehbare Ausreisepflicht, Nachholung des

  • VGH Bayern, 10.03.2021 - 19 ZB 20.1712

    Unzulässigkeit wegen Fristversäumnis

  • VGH Bayern, 24.02.2022 - 19 CE 22.12

    Nachholung des Visumverfahrens

  • VG Augsburg, 18.01.2021 - Au 1 E 20.2659

    Fehlender Anspruch auf Duldung zur Erlangung von Aufenthaltserlaubnis zum

  • VG Würzburg, 11.12.2023 - W 7 K 22.1895

    Aufenthaltserlaubnis, Familiennachzug, Nigeria, Visum

  • VG Schleswig, 27.04.2023 - 11 B 27/23
  • VG München, 03.08.2020 - M 25 S 20.2585

    Keine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug ohne Nachholung des

  • VG Ansbach, 19.06.2020 - AN 11 K 18.01242

    Kein Anspruch auf Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots

  • VGH Bayern, 08.02.2023 - 19 CE 22.1924

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung wegen konkret bevorstehender

  • VG Bayreuth, 21.06.2022 - B 6 E 22.286

    Erfolgreicher Eilantrag auf Duldung für drei Monate

  • VG Augsburg, 30.03.2020 - Au 1 S 20.467

    Keine Verpflichtung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Würzburg, 07.12.2022 - W 9 E 22.1855

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung

  • VG Würzburg, 09.11.2021 - W 9 E 21.1420

    Nachholung des Visumverfahrens

  • VG Würzburg, 17.01.2023 - W 7 E 22.1880

    Keine Duldung für ohne Visum eingereisten ausreisepflichtigen Ivorer trotz

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