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   VGH Bayern, 16.03.2020 - 15 ZB 20.293   

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https://dejure.org/2020,5944
VGH Bayern, 16.03.2020 - 15 ZB 20.293 (https://dejure.org/2020,5944)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.03.2020 - 15 ZB 20.293 (https://dejure.org/2020,5944)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. März 2020 - 15 ZB 20.293 (https://dejure.org/2020,5944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 1; BV Art. 91 Abs. 1; VwGO § 86, § 108 Abs. 2, § 124, § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2, § 152a
    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

  • rewis.io

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (verneint); Anhörungsrüge; Zulassung der Berufung; rechtliches Gehör; Denkmalschutz; Gebietserhaltungsanspruch; Zulassungsverfahren; ...

  • rechtsportal.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (28)

  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547

    Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2020 - 15 ZB 20.293
    Am 22. Januar 2020 (15 ZB 18.2547) lehnte der Senat den von den Klägern gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung durch Beschluss ab.

    Soweit die Kläger nunmehr im Verfahren nach § 152a VwGO näher begründen, warum im Einzelnen das Verwaltungsgericht unabhängig von einem Beweisantrag auch aus weiteren Gründen einen Augenschein habe einnehmen müssen (etwa zur Beurteilung einer sog. erdrückenden Wirkung bzw. einer sonstigen Rücksichtslosigkeit des Vorhabens bzw. zur Beurteilung des Abstandsflächenrechts und einer diesbezüglichen Atypik / Ausnahmefähigkeit gem. Art. 63 BayBO), greifen sie nicht eine Gehörsverletzung gerade aufgrund des ablehnenden Senatsbeschlusses vom 22. Januar 2020 an, sondern holen in der Sache Einzeleinwendungen nach, die sie - unabhängig von der Frage ihrer sachlichen Berechtigung und inhaltlichen Substantiierung - nach den zeitlichen Vorgaben und in Erfüllung der Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO bereits im Ausgangsverfahren auf Zulassung der Berufung (15 ZB 18.2547) hätten vorbringen müssen.

    Der bloße gegenteilige Vortrag zu den Urteilserwägungen ohne hinreichende inhaltliche, argumentative Auseinandersetzung genügt dem Darlegungsgebot nicht (vgl. ausführlich die mit der vorliegenden Anhörungsrüge angegriffene Entscheidung BayVGH, B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch z.B: BayVGH; B.v. 18.3.2019 - 8 ZB 19.248 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Diesen Anforderungen hatten die Kläger im Zulassungsverfahren 15 ZB 18.2547 - unabhängig von der Frage, inwiefern der Vortrag im weiteren Schriftsatz vom 7. November 2019 wegen § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO als zu spät anzusehen ist - aus Sicht des Senats im Berufungszulassungsverfahren nicht genügt.

  • VGH Bayern, 18.03.2019 - 8 ZB 19.248

    Erfolglose Anhörungsrüge im Berufungszulassungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2020 - 15 ZB 20.293
    Der bloße gegenteilige Vortrag zu den Urteilserwägungen ohne hinreichende inhaltliche, argumentative Auseinandersetzung genügt dem Darlegungsgebot nicht (vgl. ausführlich die mit der vorliegenden Anhörungsrüge angegriffene Entscheidung BayVGH, B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch z.B: BayVGH; B.v. 18.3.2019 - 8 ZB 19.248 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Das Verlangen eines Mindestmaßes an Substantiierung begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, solange (was hier nicht ersichtlich ist) die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwert werden, dass sie von einem durchschnittlichen, nicht auf das einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (vgl. BVerfG, B.v. 8.3.2001 - 1 BvR 1653/99 - NVwZ 2001, 552 = juris Rn. 19; B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104 = juris Rn. 88; BayVGH, B.v. 18.3.2019 a.a.O.).

  • OVG Saarland, 12.12.2019 - 1 A 343/19

    Anhörungsrüge; Würdigung des Beteiligtenvorbringens

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2020 - 15 ZB 20.293
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt mithin nicht vor" wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt" sondern das Vorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt lässt oder zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (jeweils m.w.N. vgl. BVerfG" B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238 = juris Rn. 45; BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 34 f.; BVerwG, B.v. 15.8.2019 - 5 B 11.19 u.a. - juris Rn. 1; BayVGH, B.v. 30.6.2015 - 10 ZB 15.1197 - juris Rn. 3; B.v. 29.9.2017 - 15 ZB 17.1736 - juris Rn. 3; B.v. 18.12.2017 - 1 ZB 17.2371 - juris Rn. 3; B.v 9.9.2019 - 10 ZB 19.1527 - juris Rn. 3; B.v 14.11.2019 - 8 ZB 19.2240 - juris Rn. 2; OVG Saarl., B.v. 12.12.2019 - 1 A 343/19 - juris Rn. 2).

    Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (s.o.) und dient auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben zu veranlassen (OVG Saarl., B.v. 12.12.2019 - 1 A 343/19 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 12.02.2019 - 15 ZB 18.255

    Abgrenzung Innen-/Außenbereich sowie Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2020 - 15 ZB 20.293
    Korrespondierend hierzu haben sich die Kläger mit Blick auf § 124a Abs. 2 Nr. 5 i.V. mit § 86 Abs. 1 VwGO ebenfalls nicht hinreichend mit der diesbezüglichen Entscheidungserheblichkeit der von ihnen als unterlassen angeprangerten Sachverhaltsermittlung bzw. Beweisaufnahme auseinandergesetzt (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 15 ZB 18.255 - juris Rn. 22).

    Die bereits erstinstanzlich anwaltlich vertretenen Kläger ließen aber ausweislich des in den Akten vorhandenen Protokolls in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am 2. Oktober 2018 keinen Beweisantrag auf Durchführung einer gerichtlichen Inaugenscheinnahme stellen und legen auch im vorliegenden Verfahren nicht näher dar, warum sich eine Beweiserhebung trotz vorliegender Lichtbilder, Lagepläne und sonstiger Unterlagen (vgl. z.B. Bl. 12, 63 ff., 90, 126 ff., 193 ff., 225 der VG-Akte RN 6 K 16.1173) aufgedrängt haben soll (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 10 BN 1.15 - juris Rn. 3 m.w.N.; BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 26; B.v. 3.4.2018 - 15 ZB 17.318 - juris Rn. 37; B.v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 24; B.v. 12.2.2019 - 15 ZB 18.255 - juris Rn. 22; B.v. 18.2.2019 - 15 ZB 18.2509 - juris Rn. 18).".

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2020 - 15 ZB 20.293
    Das Verlangen eines Mindestmaßes an Substantiierung begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, solange (was hier nicht ersichtlich ist) die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwert werden, dass sie von einem durchschnittlichen, nicht auf das einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (vgl. BVerfG, B.v. 8.3.2001 - 1 BvR 1653/99 - NVwZ 2001, 552 = juris Rn. 19; B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104 = juris Rn. 88; BayVGH, B.v. 18.3.2019 a.a.O.).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2020 - 15 ZB 20.293
    Das Verlangen eines Mindestmaßes an Substantiierung begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, solange (was hier nicht ersichtlich ist) die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwert werden, dass sie von einem durchschnittlichen, nicht auf das einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (vgl. BVerfG, B.v. 8.3.2001 - 1 BvR 1653/99 - NVwZ 2001, 552 = juris Rn. 19; B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104 = juris Rn. 88; BayVGH, B.v. 18.3.2019 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 15 CS 20.45

    Lärm eines Kindergartens grundsätzlich hinzunehmen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2020 - 15 ZB 20.293
    Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die in der Antragsbegründung vertretene These, dass bei Unterschreitung der nach Art. 6 BayBO erforderlichen Abstände im Regelfall von einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots auszugehen sei, dem Gesetz nicht entnommen werden kann (BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 15 ZB 18.1525 - BeckRS 2019, 7160 Rn. 10 m.w.N.; B.v.12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 15 ZB 18.1525

    Anforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrunds -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2020 - 15 ZB 20.293
    Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die in der Antragsbegründung vertretene These, dass bei Unterschreitung der nach Art. 6 BayBO erforderlichen Abstände im Regelfall von einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots auszugehen sei, dem Gesetz nicht entnommen werden kann (BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 15 ZB 18.1525 - BeckRS 2019, 7160 Rn. 10 m.w.N.; B.v.12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 1 ZB 17.2371

    Anhörungsrüge und Anforderungen an Entscheidungsgründe bei Ablehnung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2020 - 15 ZB 20.293
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt mithin nicht vor" wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt" sondern das Vorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt lässt oder zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (jeweils m.w.N. vgl. BVerfG" B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238 = juris Rn. 45; BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 34 f.; BVerwG, B.v. 15.8.2019 - 5 B 11.19 u.a. - juris Rn. 1; BayVGH, B.v. 30.6.2015 - 10 ZB 15.1197 - juris Rn. 3; B.v. 29.9.2017 - 15 ZB 17.1736 - juris Rn. 3; B.v. 18.12.2017 - 1 ZB 17.2371 - juris Rn. 3; B.v 9.9.2019 - 10 ZB 19.1527 - juris Rn. 3; B.v 14.11.2019 - 8 ZB 19.2240 - juris Rn. 2; OVG Saarl., B.v. 12.12.2019 - 1 A 343/19 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 19.09.2019 - 15 ZB 19.33171

    Keine prozessordnungswidrige Ablehnung von Beweisanträgen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2020 - 15 ZB 20.293
    Selbst wenn aber hier eine Fallgestaltung vorläge, in der eine ggf. gebotene, im erstinstanzlichen Gerichtsverfahren aber unterbliebene Sachverhaltsaufklärung (hier in Form einer Inaugenscheinnahme) auch ohne förmlichen Beweisantrag (in diesem Fall vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2019 - 15 ZB 19.33171 - juris Rn. 15 m.w.N.) im Einzelfall einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör darstellen könnte, würde dies den Klägern vorliegend nichts nutzen.
  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 15 ZB 19.34099

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Libanon - erfolgloser

  • VGH Bayern, 14.11.2019 - 8 ZB 19.2240

    Anhörungsrüge im Berufungszulassungsverfahren

  • VGH Bayern, 18.02.2019 - 15 ZB 18.2509

    Beeinträchtigung der natürliche Eigenart der Landschaft durch Bauvorhaben im

  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

  • VGH Bayern, 13.04.2018 - 15 ZB 17.342

    Keine Unzumutbarkeit wegen Einsichtnahme auf das Nachbargrundstück (hier:

  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 15 ZB 17.318

    Nichtöffentliche Beratung der Ausübung eines Vorkaufsrechts

  • VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885

    Beseitigungsanordnung für einen Wildschutzzaun

  • VGH Bayern, 21.02.2019 - 10 ZB 19.30464

    Nichtberücksichtigung bedingter Beweisanträge

  • OVG Sachsen, 07.02.2018 - 4 A 142/18

    Gehörsrüge; Amtsermittlung; Überraschungsentscheidung

  • VGH Bayern, 23.08.2016 - 15 ZB 15.2668

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mobilfunksendemast

  • VGH Bayern, 09.09.2019 - 10 ZB 19.1527

    Wiedereinsetzung trotz ablehnender PKH-Entscheidung

  • VGH Bayern, 30.06.2015 - 10 ZB 15.1197

    Anhörungsrüge; Darlegungsanforderungen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

  • BVerwG, 15.08.2019 - 5 B 11.19

    Nachweis einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verwaltungsverfahren;

  • BVerwG, 21.07.2016 - 10 BN 1.15

    Aufklärungsmaßnahmen des Tatsachengerichts; Fernwärmesatzung

  • VGH Bayern, 29.09.2017 - 15 ZB 17.1736

    Anhörungsrüge und maßgebliche Grundfläche für den Begriff des Vollgeschosses

  • VGH Bayern, 06.04.2018 - 15 ZB 17.36

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen

  • VGH Bayern, 05.12.2017 - 15 CS 17.151

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für ein Boardinghouse

  • VerfGH Bayern, 20.04.2021 - 44-VI-20

    Verfassungsbeschwerde nach offensichtlich unzulässiger ablehnender Anhörungsrüge

    - den Beschluss vom 16. März 2020 Az. 15 ZB 20.293, mit dem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Anhörungsrüge der Beschwerdeführer gegen den Beschluss vom 22. Januar 2020 zurückgewiesen hat.
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

    Im Übrigen hätte es dem schon im erstinstanzlichen Verfahren und insbesondere auch in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertretenen Kläger offen gestanden, über seinen Bevollmächtigten einen förmlichen Beweisantrag in Bezug auf begehrte weitere Aufklärungsmaßnahmen (wie z.B. Zeugenvernehmungen) zu stellen, um sich selbst vor Gericht das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2020 - 15 ZB 20.30194 - juris Rn. 18; B.v. 16.3.2020 - 15 ZB 20.293 - Rn. 12; B.v. 30.3.2020 - 15 ZB 20.30705 - juris Rn. 7; B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 31; SächsOVG, B.v. 7.2.2018 - 4 A 142/18.A - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 15 ZB 20.30954

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer kubanischen Staatsangehörigen

    Zudem kann der Zulassungsantrag der bereits im erstinstanzlichen Verfahren anwaltlich vertretenen Klägerin nicht aufgrund der gerügten unterlassenen Beweisaufnahme (Einholung eines Sachverständigengutachtens) Erfolg haben, weil es ihr im gerichtlichen Verfahren erster Instanz offenstand, förmliche Beweisanträge in Bezug auf begehrte weitere Aufklärungsmaßnahmen zu stellen, um sich selbst vor Gericht das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2020 - 15 ZB 20.30194 - juris Rn. 18; B.v. 16.3.2020 - 15 ZB 20.293 - Rn. 12; B.v. 30.3.2020 - 15 ZB 20.30705 - juris Rn. 7; SächsOVG, B.v. 7.2.2018 - 4 A 142/18.A - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32306

    Einreichung eines Rechtsmittels beim unzuständigen Gericht

    Im vorliegenden Fall scheidet eine Berufungszulassung wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufgrund einer übergangenen schriftsätzlichen Beweisanregung jedenfalls deshalb aus, weil es dem im erstinstanzlichen Verfahren und insbesondere auch in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertretenen Kläger offenstand, über seinen Bevollmächtigten einen förmlichen Beweisantrag in Bezug auf begehrte weitere Aufklärungsmaßnahmen (wie z.B. Zeugenvernehmungen) zu stellen, um sich selbst vor Gericht das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2020 - 15 ZB 20.30194 - juris Rn. 18; B.v. 16.3.2020 - 15 ZB 20.293 - Rn. 12; B.v. 30.3.2020 - 15 ZB 20.30705 - juris Rn. 7; B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 31; SächsOVG, B.v. 7.2.2018 - 4 A 142/18.A - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32307

    Mangelnde Glaubhaftmachung des Verfolgungsschicksals

    Im vorliegenden Fall scheidet eine Berufungszulassung wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufgrund einer übergangenen schriftsätzlichen Beweisanregung jedenfalls deshalb aus, weil es dem im erstinstanzlichen Verfahren und insbesondere auch in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertretenen Kläger offenstand, über seinen Bevollmächtigten einen förmlichen Beweisantrag in Bezug auf begehrte weitere Aufklärungsmaßnahmen (wie z.B. Zeugenvernehmungen) zu stellen, um sich selbst vor Gericht das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2020 - 15 ZB 20.30194 - juris Rn. 18; B.v. 16.3.2020 - 15 ZB 20.293 - Rn. 12; B.v. 30.3.2020 - 15 ZB 20.30705 - juris Rn. 7; B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 31; SächsOVG, B.v. 7.2.2018 - 4 A 142/18.A - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 15 ZB 20.30705

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Zudem ist den bereits im erstinstanzlichen Verfahren anwaltlich vertretenen Klägern der Erfolg ihres Zulassungsantrags unter Berufung auf Art. 103 Abs. 1 GG auch deswegen zu versagen, weil es ihnen im gerichtlichen Verfahren erster Instanz offen stand, einen förmlichen Beweisantrag in Bezug auf die begehrten weiteren Aufklärungsmaßnahmen zu stellen, um sich selbst vor Gericht das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. SächsOVG, B.v. 7.2.2018 - 4 A 142/18.A - juris Rn. 6 m.w.N.; vgl zuletzt auch BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 15 ZB 20.293 - Rn. 12).
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32309

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Im vorliegenden Fall scheidet eine Berufungszulassung wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufgrund einer übergangenen schriftsätzlichen Beweisanregung jedenfalls deshalb aus, weil es dem im erstinstanzlichen Verfahren und insbesondere auch in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertretenen Kläger offenstand, über seinen Bevollmächtigten einen förmlichen Beweisantrag in Bezug auf begehrte weitere Aufklärungsmaßnahmen (wie z.B. Zeugenvernehmungen) zu stellen, um sich selbst vor Gericht das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2020 - 15 ZB 20.30194 - juris Rn. 18; B.v. 16.3.2020 - 15 ZB 20.293 - Rn. 12; B.v. 30.3.2020 - 15 ZB 20.30705 - juris Rn. 7; B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 31; SächsOVG, B.v. 7.2.2018 - 4 A 142/18.A - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32308

    Wahrung der Antragsfrist für die Berufungszulassung bei Antragstellung

    Im vorliegenden Fall scheidet eine Berufungszulassung wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufgrund einer übergangenen schriftsätzlichen Beweisanregung jedenfalls deshalb aus, weil es der im erstinstanzlichen Verfahren und insbesondere auch in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertretenen Klägerin offenstand, über ihren Bevollmächtigten einen förmlichen Beweisantrag in Bezug auf begehrte weitere Aufklärungsmaßnahmen (wie z.B. Zeugenvernehmungen) zu stellen, um sich selbst vor Gericht das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2020 - 15 ZB 20.30194 - juris Rn. 18; B.v. 16.3.2020 - 15 ZB 20.293 - Rn. 12; B.v. 30.3.2020 - 15 ZB 20.30705 - juris Rn. 7; B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 31; SächsOVG, B.v. 7.2.2018 - 4 A 142/18.A - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.06.2022 - 15 ZB 22.30606

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds einer Gehörsverletzung

    Im Übrigen hätte es dem schon im erstinstanzlichen Verfahren und insbesondere auch in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertretenen Kläger offen gestanden, einen förmlichen Beweisantrag in Bezug auf aus seiner Sicht klärungsbedürftige Sachverhaltsfragen zu stellen, um sich selbst vor Gericht das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2020 - 15 ZB 20.30194 - juris Rn. 18; B.v. 16.3.2020 - 15 ZB 20.293 - Rn. 12; B.v. 30.3.2020 - 15 ZB 20.30705 - juris Rn. 7; B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 31; SächsOVG, B.v. 7.2.2018 - 4 A 142/18.A - juris Rn. 6 m.w.N.).
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