Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.03.2022 - 15 ZB 22.30278   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,7271
VGH Bayern, 16.03.2022 - 15 ZB 22.30278 (https://dejure.org/2022,7271)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.03.2022 - 15 ZB 22.30278 (https://dejure.org/2022,7271)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. März 2022 - 15 ZB 22.30278 (https://dejure.org/2022,7271)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,7271) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3, § 4, § 78 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 3, Abs. 4 Satz 4; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7; VwGO § 138 Nr. 3, Nr. 6; GG Art. 103 Abs. 1; EMRK Art. 3
    Rücknahme der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Täuschung über Staatsangehörigkeit - erfolgloser Berufungszulassungsantrag

  • rewis.io

    Asylbewerber aus Jordanien, Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (verneint), Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (verneint), Fehlende Entscheidungsgründe (verneint)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08

    Vertrauensschutz vor Überplanung eines Grundstücks; Rechtswirkungen des

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2022 - 15 ZB 22.30278
    Das ist nicht nur dann der Fall, wenn dem Tenor überhaupt keine Gründe beigefügt sind, sondern auch dann, wenn die Entscheidungsgründe vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstands fehlen oder sich als derart sachlich inhaltslos, verworren oder unverständlich darstellen, dass sie unbrauchbar sind (BVerwG, B.v. 3.12.2008 - 4 BN 25.08 - ZfBR 2009, 274 = juris Rn. 9; B.v. 25.9.2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 16; B.v. 5.4.2017 - 8 C 16.16 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 304 = juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 26.2.2020 - 14 ZB 19.31771 - juris Rn. 5).

    Über die gesetzlich ausdrücklich geregelten Fälle (vgl. § 117 Abs. 5, § 130b VwGO, § 77 Abs. 2 AsylG) hinaus können Entscheidungsgründe ihrer Unterrichtungs- und Nachprüfungsfunktion auch durch Bezugnahmen auf andere Entscheidungen und sonstige Schriftstücke genügen, sofern die Beteiligten das in Bezug genommene Schriftstück kennen oder von ihm ohne Schwierigkeiten Kenntnis nehmen können und sofern sich aus einer Zusammenschau der Entscheidungsgründe und der in Bezug genommenen Ausführungen die für die richterliche Überzeugung maßgeblichen Erwägungen hinreichend klar entnehmen lassen (BVerwG, B.v. 3.1.2006 - 10 B 17.05 - juris Rn. 3; B.v. 3.12.2008 a.a.O. Rn. 9 ff.; B.v. 1.6.2016 - 3 B 67.15 - BayVBl 2016, 826 = juris Rn. 17; Kuhlmann in Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 138 Rn. 51; Neumann/Korbmacher in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 138 Rn. 229; Eichberger/Buchheister in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2021, § 138 Rn. 152).

  • BVerwG, 02.05.2017 - 5 B 75.15

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; erfolglose

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2022 - 15 ZB 22.30278
    Eine Verletzung des Grundsatzes liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat, und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (zum Ganzen - jeweils m.w.N. - vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 3; B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 9; B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 21).

    Etwas Anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerwG, B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.9.2021 - 15 ZB 20.32485 - juris Rn. 58 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 15 ZB 19.34099

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Libanon - erfolgloser

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2022 - 15 ZB 22.30278
    Eine Verletzung des Grundsatzes liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat, und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (zum Ganzen - jeweils m.w.N. - vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 3; B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 9; B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 08.12.2021 - 15 ZB 21.31689

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren (Libanon,

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2022 - 15 ZB 22.30278
    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2021 - 15 ZB 21.31689 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2020 - A 12 S 1507/20

    Zulässige Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2022 - 15 ZB 22.30278
    Kein Begründungsmangel i.S. von § 138 Nr. 6 VwGO liegt vor, wenn die Gründe nicht überzeugend, nur oberflächlich, sachlich unvollständig oder sonst fehlerhaft sind (VGH BW, B.v. 1.9.2020 - A 12 S 1507/20 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 15 ZB 19.30148

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2022 - 15 ZB 22.30278
    Eine Verletzung des Grundsatzes liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat, und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (zum Ganzen - jeweils m.w.N. - vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 3; B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 9; B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 21).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2022 - 15 ZB 22.30278
    Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere, dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (vgl. BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 = juris Rn. 42).
  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 15 ZB 20.30954

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer kubanischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2022 - 15 ZB 22.30278
    Eine Verletzung des Grundsatzes liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat, und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (zum Ganzen - jeweils m.w.N. - vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 3; B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 9; B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13

    Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2022 - 15 ZB 22.30278
    Das ist nicht nur dann der Fall, wenn dem Tenor überhaupt keine Gründe beigefügt sind, sondern auch dann, wenn die Entscheidungsgründe vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstands fehlen oder sich als derart sachlich inhaltslos, verworren oder unverständlich darstellen, dass sie unbrauchbar sind (BVerwG, B.v. 3.12.2008 - 4 BN 25.08 - ZfBR 2009, 274 = juris Rn. 9; B.v. 25.9.2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 16; B.v. 5.4.2017 - 8 C 16.16 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 304 = juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 26.2.2020 - 14 ZB 19.31771 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01

    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2022 - 15 ZB 22.30278
    § 138 Nr. 6 VwGO bezieht sich auf den notwendigen (formellen) Inhalt eines Urteils gemäß § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO (BVerwG, U.v. 28.11.2002 - 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 = juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 26.02.2020 - 14 ZB 19.31771

    Konversion eines Iraners zum Christentum - Überraschungsentscheidung

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

  • BVerwG, 03.01.2006 - 10 B 17.05

    Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision; Bezugnahme auf tatsächliche

  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

  • VGH Bayern, 22.02.2022 - 15 ZB 22.30197

    Erfolgloser Antrag eines Asylbewerbers aus Jordanien auf Zulassung der Berufung

  • BVerwG, 01.06.2016 - 3 B 67.15

    Tuberkulose des Rindes; Erregerarten; Testverfahren; Tuberkuline; sterile Kanüle;

  • OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 1078/19

    Asylrecht; Tschetschenien; Abschiebungsverbot; psychische Erkrankung

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

  • VGH Bayern, 22.05.2018 - 15 ZB 18.31025

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Asylbewerbers aus Jordanien

  • VG München, 01.09.2021 - M 27 S 20.32107

    Anordnung der sofortigen Vollziehung bei einer Täuschung über die

  • VGH Bayern, 12.04.2022 - 15 ZB 22.30343

    Erfolgloser Antrag einer türkisch-georgischen Anhängerin der Gülen-Bewegung auf

    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2021 - 15 ZB 21.31689 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 16.3.2022 - 15 ZB 22.30278 - juris Rn. 17).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (BayVGH, B.v. 16.3.2022 a.a.O.; SächsOVG, B.v. 15.9.2021 - 6 A 1078/19 A - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Mit ihren Einwendungen wendet sich die Klägerin in der Sache mithin im Gewand einer Grundsatzrüge ausschließlich gegen die Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, was aber keinen im Asylverfahren vorgesehenen Zulassungsgrund darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2018 - 15 ZB 18.31025 - juris Rn. 9; B.v. 22.2.2022 - 15 ZB 22.30197 - juris Rn. 5; B.v. 16.3.2022 - 15 ZB 22.30278 - juris Rn. 22).

    Eine Verletzung des Grundsatzes liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat, und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (zum Ganzen - jeweils m.w.N. - vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 3; B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 9; B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 21; B.v. 16.3.2022 - 15 ZB 22.30278 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 04.10.2022 - 15 ZB 22.30627

    Berufungszulassung wegen zu Unrecht erfolgter Klageabweisung als verfristet

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO stellt im Asylrecht nach Maßgabe der Spezialregelung in § 78 Abs. 3 AsylG keinen Berufungszulassungsgrund dar (BayVGH, B.v. 16.3.2022 - 15 ZB 22.30278 - juris Rn. 22; OVG Saarl., B.v. 9.3.2022 - 2 A 50/22 - juris Rn. 8).

    Eine Verletzung des Grundsatzes liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat, und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (zusammenfassend BayVGH, B.v. 16.3.2022 - 15 ZB 22.30278 - juris Rn. 11 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 31.05.2022 - 15 ZB 22.30463

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag jordanischer Asylklägerinnen

    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2021 - 15 ZB 21.31689 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 16.3.2022 - 15 ZB 22.30278 - juris Rn. 17).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (BayVGH, B.v. 16.3.2022 a.a.O.; SächsOVG, B.v. 15.9.2021 - 6 A 1078/19 A - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 31.05.2022 - 15 ZB 22.30516

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung

    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2021 - 15 ZB 21.31689 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 16.3.2022 - 15 ZB 22.30278 - juris Rn. 17).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (BayVGH, B.v. 16.3.2022 a.a.O.; SächsOVG, B.v. 15.9.2021 - 6 A 1078/19 A - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.10.2022 - 15 ZB 22.30779

    Zur drohenden Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der jungen,

    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2021 - 15 ZB 21.31689 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 16.3.2022 - 15 ZB 22.30278 - juris Rn. 17).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (BayVGH, B.v. 16.3.2022 a.a.O.; SächsOVG, B.v. 15.9.2021 - 6 A 1078/19 A - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 15 ZB 22.30980

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2021 - 15 ZB 21.31689 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 16.3.2022 - 15 ZB 22.30278 - juris Rn. 17; B.v. 4.10.2022 - 15 ZB 22.30779 - juris Rn. 5).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (BayVGH, B.v. 16.3.2022 a.a.O.; B.v. 4.10.2022 a.a.O.; SächsOVG, B.v. 15.9.2021 - 6 A 1078/19 A - juris Rn. 3 m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 25.10.2011 - 1 LA 170/21 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 15 ZB 22.31018

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2021 - 15 ZB 21.31689 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 16.3.2022 - 15 ZB 22.30278 - juris Rn. 17; B.v. 4.10.2022 - 15 ZB 22.30779 - juris Rn. 5).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (BayVGH, B.v. 16.3.2022 a.a.O.; B.v. 4.10.2022 a.a.O.; SächsOVG, B.v. 15.9.2021 - 6 A 1078/19 A - juris Rn. 3 m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 25.10.2011 - 1 LA 170/21 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 15 ZB 22.30981

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2021 - 15 ZB 21.31689 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 16.3.2022 - 15 ZB 22.30278 - juris Rn. 17; B.v. 4.10.2022 - 15 ZB 22.30779 - juris Rn. 5).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (BayVGH, B.v. 16.3.2022 a.a.O.; B.v. 4.10.2022 a.a.O.; SächsOVG, B.v. 15.9.2021 - 6 A 1078/19 A - juris Rn. 3 m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 25.10.2011 - 1 LA 170/21 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 24.10.2022 - 15 ZB 22.31086

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen

    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2021 - 15 ZB 21.31689 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 16.3.2022 - 15 ZB 22.30278 - juris Rn. 17).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, sodass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (BayVGH, B.v. 16.3.2022 a.a.O.; SächsOVG, B.v. 15.9.2021 - 6 A 1078/19 A - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 25.07.2022 - 15 ZB 22.30730

    Erfolglose Asylklage

    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2021 - 15 ZB 21.31689 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 16.3.2022 - 15 ZB 22.30278 - juris Rn. 17).

    Etwas Anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (zusammenfassend zum Ganzen BayVGH, B.v. 16.3.2022 - 15 ZB 22.30278 - juris Rn. 11 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 15 ZB 22.30982

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 15 ZB 22.30983

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 15 ZB 22.31031

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • VGH Bayern, 10.11.2022 - 15 ZB 22.31008

    Jordanischer Staatsangehöriger mit palästinensischer Volkszugehörigkeit, Antrag

  • VGH Bayern, 23.06.2022 - 15 ZB 22.30617

    Unbegründete Gehörsrüge

  • VGH Bayern, 08.09.2022 - 15 ZB 22.30924

    Erfolgloses Asylbegehren (Tunesien)

  • VGH Bayern, 08.09.2022 - 15 ZB 22.30921

    Erfolgloses Asylbegehren (Tunesien)

  • VGH Bayern, 31.08.2022 - 15 ZB 22.30879

    Fehlende Darlegung von Zulassungsgründen im asylrechtlichen

  • VGH Bayern, 10.05.2022 - 15 ZB 22.30406

    Kein Wiederaufgreifen des Asylverfahrens

  • VGH Bayern, 21.06.2022 - 15 ZB 22.30606

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds einer Gehörsverletzung

  • VGH Bayern, 08.11.2022 - 15 ZB 22.31119

    Unzulässiger Asylfolgeantrag (Jordanien)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht