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   VGH Bayern, 16.04.2008 - 19 B 07.336   

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VGH Bayern, 16.04.2008 - 19 B 07.336 (https://dejure.org/2008,25783)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.04.2008 - 19 B 07.336 (https://dejure.org/2008,25783)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. April 2008 - 19 B 07.336 (https://dejure.org/2008,25783)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abgelehnter Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt; Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Fähigkeit, sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündl. zu verständigen; Sicherung des Lebensunterhalts, absehen hiervon, wenn sie wegen der einer Behinderung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 26 Abs. 4; AufenthG § 104 Abs. 2; AufenthG § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; AufenthG § 2 Abs. 3
    D (A), Niederlassungserlaubnis, Sprachkenntnisse, Altfälle, Übergangsregelung, Zuwanderungsgesetz, Lebensunterhalt, Behinderte, Ermessen, Ermessensreduzierung auf Null

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Berlin, 19.12.2007 - 5 V 22.07

    Erfordernis von deutschen Sprachkenntnissen bei Ehegattennachzug rechtmäßig

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2008 - 19 B 07.336
    Nach Ansicht des Senats ist hierfür erforderlich, dass der Ausländer zu geläufigen Alltagsthemen wenigstens Sätze mit Subjekt, Verbum und Objekt bilden und entsprechende Sätze anderer mehr als nur selten verstehen kann (so auch VG Berlin, U. v. 19.12.2007 - VG 5 V 22.07 in AuAS 2007, S. 50 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 11 ME 393/06

    Begründung des Anspruchs eines ausgewiesenen oder abgeschobenen Ausländers auf

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2008 - 19 B 07.336
    Nach Ansicht des Senats ist hierfür erforderlich, dass der Ausländer zu geläufigen Alltagsthemen wenigstens Sätze mit Subjekt, Verbum und Objekt bilden und entsprechende Sätze anderer mehr als nur selten verstehen kann (so auch VG Berlin, U. v. 19.12.2007 - VG 5 V 22.07 in AuAS 2007, S. 50 ff.).
  • VG Ansbach, 16.06.2016 - AN 5 K 15.00399

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis - Erfordernis der Sicherung des

    Es bedarf hier einer konkreten Betrachtung dahingehend, inwieweit der Ausländer aufgrund der der Behinderung zugrundeliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei einer ihm theoretisch möglichen Tätigkeit seinen Lebensunterhalt - gemessen an sozialgesetzlichen Maßstäben - verdienen könnte (BayVGH, U. v. 16.4.2008 - 19 B 07.336 - juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 18.06.2015 - 10 C 15.675

    Erwerbsminderung und Schwerbehinderung aufgrund posttraumatischer

    Letztlich bedarf es für die Beurteilung, ob die Ausnahmeregelung des § 9 Abs. 2 Satz 6 i.V.m. Satz 3 AufenthG Anwendung findet, einer fachärztlichen Aussage darüber, ob und in welchem Umfang die Klägerin derzeit noch arbeitsfähig ist und einer Vergleichsberechnung des theoretisch durch Erwerbstätigkeit zu erzielenden Einkommens und der der Klägerin nach dem SGB II zustehenden Leistungen (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2008 - 19 B 07.336 - juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 24.02.2017 - 10 C 16.2086

    Erfolgreicher Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Insoweit sind noch nicht eindeutig entschiedene Rechtsfragen zu klären, denn es ist in den Einzelheiten umstritten, welche Gesichtspunkte mit welchem Gewicht in die Ermessenserwägungen eingestellt werden dürfen (allg. Göbel-Zimmermann in Huber, Aufenthaltsgesetz, 2. Aufl. 2016, § 26 Rn. 12) und wann eine Ermessensreduzierung "auf Null" anzunehmen ist (Marx, Aufenthalts- Asyl- und Flüchtlingsrecht, 6. Aufl. 2017, Rn.196; Fränkel in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 26 Rn. 20; BayVGH, U.v. 16.4.2008 - 19 B 07.336 - juris Rn. 42).

    Insbesondere umstritten ist das Gewicht der allgemeinen migrationspolitischen Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes hinsichtlich der Begrenzung der Zuwanderung (vgl. Maaßen/Kluth in Kluth/Heusch, Beck"scher Online-Kommentar Ausländerrecht, Stand 1.11.2016, § 26 Rn. 343, sowie Hailbronner, Ausländerrecht, A1, Stand Dez. 2016, § 26 Rn. 27 einerseits; Göbel-Zimmermann in Huber, Aufenthaltsgesetz, 2. Aufl. 2016, § 26 Rn. 13, andererseits) und die Frage, ob nicht erbrachte Anforderungen, auf die - wie hier - aufgrund persönlicher Umstände verzichtet wird, im Rahmen des Ermessens als Versagungsgrund herangezogen werden dürfen (vgl. Fränkel in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 26 Rn. 20; BayVGH, U.v. 16.4.2008 - 19 B 07.336 - juris Rn. 42).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 12 B 24.11

    Niederlassungserlaubnis; Bedarfsgemeinschaft; (keine) Sicherung des

    Da die Nichterfüllbarkeit der Lebensunterhaltssicherung aber auch dem nur eingeschränkt Erwerbsfähigen krankheits- oder behinderungsbedingt unmöglich sein kann, widerspräche dessen Nichtberücksichtigung im Rahmen der Privilegierung gemäß § 9 Abs. Abs. 2 Satz 6 i.V.m. Satz 3 AufenthG dem erklärten Willen des Gesetzgebers (im Ergebnis ebenso VGH München, Urteil vom 16. April 2008 - 19 B 07.336 - InfAuslR 1/2009, S. 21 ff.; VG Berlin, Urteil vom 25. Januar 2011 - VG 15 K 463.09; Marx in: GK-AufenthG, § 9 Rz. 226 f.).
  • VG Berlin, 23.07.2008 - 15 V 3.08

    Umfang der erforderlichen Sprachkenntnisse des nachzugswilligen Ehegatten

    Eine Verständigung auf einfache Art in deutscher Sprache setzt mindestens voraus, dass der Ausländer Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt bilden und entsprechende Sätze Anderer mit geläufigen Alltagsbegriffen mehr als nur selten verstehen kann (vgl. VG Berlin, Urteil v. 19. Dezember 2007 - 5 V 22.07 - juris; VGH Bayern, Urteil v. 16. April 2008 - 19 B 07.336 - juris).
  • VG Stuttgart, 10.07.2018 - 11 K 1672/18

    Sprachkenntnisse des nachziehenden Ehegatten; Zumutbarkeit der Fortführung einer

    Er muss zu geläufigen Alltagsthemen wenigstens Sätze mit Subjekt, Verb und Objekt bilden und entsprechende Sätze anderer mehr als nur selten verstehen können (vgl. VGH München, Urt. v. 16.04.2008 - 19 B 07.336 - Inf-AuslR 2009, 21).
  • VG Münster, 25.08.2023 - 3 K 1371/20

    Niederlassungserlaubnis Absehen deutsche Sprachkenntnisse Lebensunterhalt

    Ablehnend Bay. VGH, Urteil vom 16.4.2008 - 19 B 07.336 - juris, Rdn. 42; offen gelassen: Bay. VGH, Beschluss vom 24.2.2017 - 10 C 16.2086 -, juris, Rdn. 9; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.3.2019 - 2 L 120/16 - juris, Rdn. 23.
  • VG München, 04.05.2012 - M 24 K 11.4303

    Qualifizierter geduldeter Iraker mit über dreijähriger Beschäftigung als

    Unabhängig davon ist davon auszugehen, dass Ansprüche nach § 18 AufenthG bereits wegen des bestandskräftigen Widerrufs der Flüchtlingsanerkennung (Bescheid des BAMF vom 8.6.2005 - Bl. 132 der Verwaltungsakte) gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG ausgeschlossen sind (vgl. BayVGH vom 16.4.2008, Az. 19 B 07.336, InfAuslR 2009, 21, juris RdNr. 3 und RdNr. 29 zur Sperrwirkung beim Widerruf des Flüchtlingsstatus).
  • VG München, 08.07.2008 - M 4 K 07.4829

    Aufenthaltserteilung und Bezüge zum Terrorismus

    Vorliegend hat der Kläger ein Asylverfahren durchgeführt; dieses war letztlich aber erfolglos i.S.v. § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, weil das Bundesamt mit rechtskräftigem Bescheid vom ... August 2004 die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG sowie das Vorliegen von Abschiebungsverboten nach § 53 AuslG verneint hat (vgl. BayVGH v. 16.4.2008, Az.: 19 B 07.336).
  • VG Saarlouis, 20.02.2014 - 6 K 1004/13

    Niederlassungserlaubnis und Sicherung des Lebensunterhalts

    dazu auch BayVGH, Urteil vom 16.04.2008, 19 B 07.336, InfAuslR 2009, 21; ferner Marx in GK-AufenthG, a.a.O., § 9 Rdnr. 224.
  • VG Augsburg, 24.09.2008 - Au 6 K 08.467

    Anrechenbare Zeiten des Asylverfahrens und der Duldung bzw. Aufenthaltsbefugnis

  • VG München, 30.06.2011 - M 24 K 10.3186

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige Ausreise bei Widerruf des

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