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   VGH Bayern, 16.04.2012 - 9 CS 11.4   

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https://dejure.org/2012,9462
VGH Bayern, 16.04.2012 - 9 CS 11.4 (https://dejure.org/2012,9462)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.04.2012 - 9 CS 11.4 (https://dejure.org/2012,9462)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. April 2012 - 9 CS 11.4 (https://dejure.org/2012,9462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Lebensmittelrechtliches Verbot des Inverkehrbringens von in trinkflaschenähnlichen Verpackungen vertriebenem Badeschaum

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 3 Nr. 9 LFGB, § 5 Abs. 2 Nr. 2 LFGB, § 39 Abs. 2 i.V.m. Satz 2 Nr. 3 LFGB, § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LFGB
    Lebensmittelrecht: Duschgel - Verwechslungsgefahr mit einem Lebensmittel | Duschgel; Verhältnismäßigkeit; Bestimmtheit; Tatbestandsmerkmal "vorhersehbar"

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 3 Nr. 9 LFGB, § 5 Abs. 2 Nr. 2 LFGB, § 39 Abs. 2 i.V.m. Satz 2 Nr. 3 LFGB, § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LFGB
    Lebensmittelrecht: Duschgel - Verwechslungsgefahr mit einem Lebensmittel | Duschgel; Verhältnismäßigkeit; Bestimmtheit; Tatbestandsmerkmal "vorhersehbar"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr von Lebensmittel und Körperhygieneartikel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwechselungsgefahr beim Duschgel - Walderdbeere oder Schokolade?

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Vertrieb von Duschgels wegen Verwechslungsgefahr mit Milchshakes untersagt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verwechslungsgefahr von Lebensmittel und Körperhygieneartikel

  • marktueberwachung.eu (Kurzinformation)

    Zur Vorhersehbarkeit einer Verwechslung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Duschgel-Verbot wegen Verwechslungsgefahr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwechslungsgefahr: Duschgel darf nicht wie Milchshake aussehen - Für Verwechselbarkeit ist auf das Erkennen kleiner und kleinster Kinder abzustellen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 30.06.1906 - I 13/06

    Seeversicherung; Leichterrisiko

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2012 - 9 CS 11.4
    Die Frage von behördlichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bei Verwechslungsgefahr ist im österreichischen Recht im Übrigen nicht in dem im Gutachten genannten Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG, österr. BGBl I 13/2006) geregelt, sondern im österreichischen Produktsicherheitsgesetz (PSG2004, BGBl. I Nr. 16/2005; vgl. dort § 4 und 11 PSG 2004) sowie in der Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte (sog. ImitatV, österr. BGBl II vom 26.9.2006); mit dieser Verordnung wird nach dem expliziten Wortlaut des § 3 die Richtlinie 87/357/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 in österreichisches Recht umgesetzt.
  • VGH Bayern, 10.03.2014 - 20 ZB 12.2747

    Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt; Verbote zum Schutz der Gesundheit;

    Auch im Hinblick auf § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO musste das Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung die Kläger nicht darauf hinweisen, dass sie keine weiteren Bescheinigungen von Mitgliedsstaaten der EU zur Verkehrsfähigkeit vorgelegt habe, hatte der Verwaltungsgerichtshof doch bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren in seiner Beschwerdeentscheidung vom 16. April 2012 (damals noch Az. 9 CS 11.4; dort Rn. 16) verdeutlicht, dass die Antragstellerin bislang ihre Behauptung, ihre beanstandeten Produkte (Dusch- und Badegels) fielen unter § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LFGB, mit den vorgelegten Mitteilungen nicht belegt hat.

    Außerdem hatte der Verwaltungsgerichtshof in seiner Eilentscheidung vom 16. April 2012 (a.a.O.) bereits betont, dass das von der Klägerin vorgelegte Gutachten vom 4. September 2010 die toxikologischen Aussagen in den Gutachten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nicht ernsthaft in Frage zu stellen vermag.

    Dazu, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Erlass der streitgegenständlichen Anordnung gewahrt wurde, wird auf die entsprechenden Ausführungen im verwaltungsgerichtlichen Urteil verwiesen, denen schon entsprechende Erläuterungen im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 16. April 2012 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Az. 9 Cs 11.4; dort Rn. 13) vorangegangen waren.

  • VG München, 24.10.2012 - M 18 K 10.5506

    Mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte; hier: Dusch- und Badegel

    Mit Beschluss vom 18. Dezember 2010 wurde der Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt (Az.: M 18 S 10.5404), die dagegen eingelegte Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 16. April 2012 zurück (Az.: 9 CS 11.4).

    Im Schriftsatz vom 8. August 2012 nahm die Bevollmächtigte der Klägerin Bezug auf ihr gesamtes Vorbringen im Verfahren 9 CS 11.4 und vertiefte ihre Ausführungen.

  • OLG München, 22.12.2021 - 29 U 470/18

    Gesundheitliche Unbedenklichkeit eines Badezusatzes in Gestalt kleiner Törtchen

    Selbst wenn man im Hinblick auf den Sternanis als Maßstab das Erkennungsvermögen nicht nur kleiner, sondern auch kleinster Kinder unter drei Jahren sowie dasjenige von verwirrten älteren Menschen wie psychiatrischer Patienten oder Demenzpatienten zugrunde legt (vgl. BayVGH BeckRS 2012, 52365 Rn. 17), ist nach den präzisen und widerspruchsfreien Ausführungen des Sachverständigen auf Seite 2 des Ergänzungsgutachtens (Bl. 214 d.A., Rückseite) anzunehmen, dass das haptische Erkennen scharfkantiger Gegenstände im Mund und die dazugehörige Abwehrreaktion des unvollständigen Zubeißens bzw. des Ausspuckens bereits bei sehr kleinen Kindern und auch bei schwer verwirrten älteren Menschen relativ zu den anderen Sinnesbeeinträchtigungen gut ausgeprägt ist, so dass das Erkennen bzw. Ertasten einer potentiellen Gesundheitsgefahr in ähnlichem Maße wie bei gesunden Erwachsenen oder älteren Kindern möglich ist.
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