Rechtsprechung
VGH Bayern, 16.04.2021 - 24 ZB 21.30404 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 78 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 S. 4; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
Verfolgung eines Familienangehörigen wegen der Anhängerschaft des Vaters zur Gülen-Bewegung in der Türkei - rewis.io
Berufung, Zulassungsgrund, Zulassung, Verfolgungsschicksal, Verfolgung, Bedeutung, Rechtssache, Polizei, Erfolg, Terrorist, Position, Furcht, Hintergrund, ersichtlich, Zulassung der Berufung, Bedeutung der Rechtssache, Furcht vor Verfolgung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufung; Zulassungsgrund; Zulassung; Verfolgungsschicksal; Verfolgung; Bedeutung; Rechtssache; Polizei; Erfolg; Terrorist; Position; Furcht; Hintergrund; ersichtlich; Zulassung der Berufung; Bedeutung der Rechtssache; Furcht vor Verfolgung
- rechtsportal.de
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
Keine grundsätzliche Bedeutung in einem Asylverfahren
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 16.04.2020 - 24 ZB 21.30404
- VG Augsburg, 16.02.2021 - Au 6 K 20.30076
- VGH Bayern, 16.04.2021 - 24 ZB 21.30404
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2020 - A 4 S 1082/20
Dublin-Asylverfahren; Zulassung der Berufung nur im Hinblick auf die …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2021 - 24 ZB 21.30404
Es ist nicht ausreichend dargelegt, dass es sich insoweit um Tatsachenfragen von verallgemeinerungsfähiger Tragweite handeln könnte, zumal das weltweite Pandemiegeschehen gegenwärtig von großer Dynamik gekennzeichnet und nicht ersichtlich ist, dass über eine bloße Momentaufnahme hinaus eine verlässliche Einschätzung seiner mittelfristigen Auswirkungen auf die Lebensbedingungen in einzelnen Ländern, wie etwa der Türkei, überhaupt möglich wäre (…vgl. BayVGH, B.v. 16.6.2020 - 9 ZB 20.31250- juris Rn. 4; VGH BW, B.v. 8.5.2020 - A 4 S 1082/20 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 16.06.2020 - 9 ZB 20.31250
Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2021 - 24 ZB 21.30404
Es ist nicht ausreichend dargelegt, dass es sich insoweit um Tatsachenfragen von verallgemeinerungsfähiger Tragweite handeln könnte, zumal das weltweite Pandemiegeschehen gegenwärtig von großer Dynamik gekennzeichnet und nicht ersichtlich ist, dass über eine bloße Momentaufnahme hinaus eine verlässliche Einschätzung seiner mittelfristigen Auswirkungen auf die Lebensbedingungen in einzelnen Ländern, wie etwa der Türkei, überhaupt möglich wäre (vgl. BayVGH, B.v. 16.6.2020 - 9 ZB 20.31250- juris Rn. 4;… VGH BW, B.v. 8.5.2020 - A 4 S 1082/20 - juris Rn. 5).