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   VGH Bayern, 16.05.2017 - 9 ZB 14.733   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17631
VGH Bayern, 16.05.2017 - 9 ZB 14.733 (https://dejure.org/2017,17631)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.05.2017 - 9 ZB 14.733 (https://dejure.org/2017,17631)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - 9 ZB 14.733 (https://dejure.org/2017,17631)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    TierSchG § 2, § 15 Abs. 2; TierSchNutzV § 3 Abs. 2 Nr. 3, § 4 Abs. 1 Nr. 10; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Tierschutzrechtliche Anordnung - Beurteilungskompetenz beamteter Tierärzte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßige Anordnung zur Errichtung eines ausreichenden Witterungsschutzes auf den Weideflächen; Erforderlichkeit einer tierschutzrechtlichen Anordnung für den Erhalt der Gesundheit der Tiere

  • rewis.io

    Tierschutzrechtliche Anordnung - Beurteilungskompetenz beamteter Tierärzte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tierschutzrechtliche Anordnungen; Witterungsschutz; Futterraufe; Haltungseinrichtung; ernstliche Zweifel; Unterstand; Fleckvieh; Anbindehaltung; Beurteilungskompetenz; beamteter Tierarzt

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßige Anordnung zur Errichtung eines ausreichenden Witterungsschutzes auf den Weideflächen; Erforderlichkeit einer tierschutzrechtlichen Anordnung für den Erhalt der Gesundheit der Tiere

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Rinder

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 5 S 08.519

    Sofortige Vollziehbarkeit; Hunde: Maulkorbzwang, Leinenzwang; Bestimmtheit von

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2017 - 9 ZB 14.733
    Der vom Kläger angenommene Fall eines "einheitlichen Zwangsgelds im Hinblick auf eine Vielzahl unterschiedlicher Auflagen und Bedingungen" (vgl. VGH BW, U.v. 17.8.1995 - 5 S 71.95 - juris; ebs. VG Augsburg, B.v. 10.6.2008 - Au 5 S 08.519 - juris) liegt danach gerade nicht vor, weil ohne weiteres erkennbar ist, "für den Verstoß gegen welche Handlungs-, Duldungs- oder Unterlassungsgewalt ein Zwangsgeld in welcher Höhe angedroht" wird (vgl. VGH BW ebd.) bzw. "für welchen Fall der Nichterfüllung einer Anordnung aus dem streitgegenständlichen Bescheid ein Zwangsgeld in welcher Höhe droht" (vgl. VG Augsburg ebd.); lediglich die Höhe des angedrohten Zwangsgelds ist mit 250 Euro "für jeden einzelnen Verstoß" einheitlich bemessen.
  • VGH Bayern, 18.04.2017 - 9 ZB 15.2694

    Anordnung einer medizinischen Behandlung von Pferden

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2017 - 9 ZB 14.733
    Dass das Angebot eines Witterungsschutzes hier für den Erhalt der Gesundheit der Rinder erforderlich ist, konnte das Verwaltungsgericht ohne Rechtsfehler unter Bezugnahme auf die Ausführungen des beamteten Tierarztes u.a. aus dessen fachlicher Stellungnahme vom 22. März 2013 begründen, dem als nach § 15 Abs. 2 TierSchG gesetzlich vorgesehenen Sachverständigen bei der Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierSchG eingehalten sind, eine vorrangige Beurteilungskompetenz zukommt (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 18.4.2017 - 9 ZB 15.2694 - juris Rn. 10 m.w.N.).
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