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   VGH Bayern, 16.05.2018 - 21 CS 18.72   

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https://dejure.org/2018,16583
VGH Bayern, 16.05.2018 - 21 CS 18.72 (https://dejure.org/2018,16583)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.05.2018 - 21 CS 18.72 (https://dejure.org/2018,16583)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 21 CS 18.72 (https://dejure.org/2018,16583)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. b, § 13 Abs. 6 S. 1, § 45 Abs. 2 S. 1, Abs. 5; BayVwVfG Art. 52 S. 3; VwZVG Art. 19 Abs. 1, Art. 36 Abs. 1 S. 2; VwGO § 146 Abs. 4
    Transport eines schussbereiten Jagdgewehrs in einem Kraftfahrzeug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Transport eines schussbereiten Jagdgewehrs in einem Kraftfahrzeug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht; Teilweise erfolgreiche Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Unvorsichtiger Umgang mit einer Schusswaffe; Transport eines schussbereiten Jagdgewehrs in einem Kraftfahrzeug; Befugte Jagdausübung; Zwangsgeldandrohung bezüglich einer nicht vollziehbaren Anordnung zur ...

  • rechtsportal.de

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte aufgrund waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit durch unvorsichtigen Umgang mit einer Schusswaffe; Transport eines schussbereiten Jagdgewehrs in einem Kraftfahrzeug und daraus resultierender Schussabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hund am Abzug - Jagdhund löst im Auto einen Schuss aus und kostet das Herrchen die Waffenbesitzkarte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 11.07.2001 - 1 ZB 01.1255

    Anordnung zur Duldung des Abrisses baurechtswidriger Gebäude; Bestehen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2018 - 21 CS 18.72
    Die unter Nr. 1.5 des Bescheids enthaltene Zwangsgeldandrohung ist ersichtlich rechtswidrig, weil selbst für den Zeitpunkt des Ablaufs der dem Antragsteller für die Rückgabe des (ungültigen) Jagdscheins eingeräumten Erfüllungsfrist (Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwZVG) von vier Wochen nicht sichergestellt ist, dass die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen des Art. 19 Abs. 1 VwZVG vorliegen (vgl. dazu BayVGH, U.v. 30.3.1977 - 367 II 74 - juris Rn. 17 und B.v. 11.7.2001 - ZB 01.1255 - NVwZ-RR 2002, 608/609).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - 20 A 419/11

    Widerruf mehrerer waffenrechtlicher Erlaubnisse aufgrund waffenrechtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2018 - 21 CS 18.72
    Vorsichtig im Sinn des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG ist der Umgang mit Waffen und Munition nur dann, wenn alle zumutbaren Sicherungsmöglichkeiten ergriffen werden, um die von einer Waffe ausgehenden Gefahren für sich oder andere auszuschließen (OVG NW, B.v. 15.5.2013 - 20 A 419/11 - juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 14.07.1993 - 19 CE 93.1849
    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2018 - 21 CS 18.72
    Solche Fahrten führen häufig durch unwegsames Gelände, was ebenso wie die Mitnahme eines Jagdhundes die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich ein Schuss unbeabsichtigt löst (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 14.7.1993 - 19 CE 93.1849 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2018 - 21 CS 18.72
    Die Prognose der Unzuverlässigkeit ist bei Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 02.05.2017 - 2 B 20.16

    Entfernung einer Polizeiobeamtin aus dem Beamtenverhältnis; Betrügerisches

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2018 - 21 CS 18.72
    Sie entspricht, worauf das Verwaltungsgericht angesichts der konkreten Umstände der unbeabsichtigten Schussabgabe zutreffend verwiesen hat, einer im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung gebotenen "lebensnahen Betrachtung" (vgl. dazu BVerwG, B.v. 2.5.2017 - 2 B 20.16 - juris Rn. 19).
  • VG München, 06.02.2019 - M 7 K 17.1943

    Widerruf der Waffenbesitzkarte bei unsachgemäßer Verwendung der Waffe oder

    Mit Beschluss vom 16. Mai 2018 (Az. 21 CS 18.72 - juris) wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die (u.a.) dagegen gerichtete Beschwerde (insoweit) zurück.

    Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sich der Kläger laut eigenem Vorbringen zum fraglichen Zeitpunkt in seinem Eigenjagdrevier bei der Jagdausübung befunden hat (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 16.5.2018 - 21 CS 18.72 - juris Rn. 22 ff.).

    Der Vortrag des Klägers, dass er als selbstständiger Teichwirt insbesondere zur Erlegung des Kormorans den Jagdschein und die waffenrechtlichen Erlaubnisse dringend benötige und der angefochtene Bescheid deshalb zu einer Existenzgefährdung führen könne, ist nicht substantiiert belegt (vgl. auch BayVGH, B.v 16.5.2018 - 21 CS 18.72 - juris Rn. 29 f.).

  • VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1131

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Vorsichtig im Sinn dieser Vorschrift ist der Umgang mit Waffen und Munition nur dann, wenn alle zumutbaren Sicherungsmöglichkeiten ergriffen werden, um die von einer Waffe ausgehenden Gefahren für sich oder andere auszuschließen (vgl. BayVGH, B.v. 16.5.2018 - 21 CS 18.72 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 18.03.2021 - 19 CE 20.14

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG

    Etwas anderes gilt jedoch ausnahmsweise dann, wenn und soweit die angefochtene Entscheidung offensichtlich unzutreffend ist (BayVGH, B.v. 16.5.2018 - 21 CS 18.72 - juris Rn. 17 m.w.N.; Kaufmann in BeckOK VwGO Stand:1.1.2020 § 146 VwGO Rn.17).
  • VG Bayreuth, 19.03.2021 - B 10 K 20.705

    Widerruf der Reisegewerbekarte, erweiterte Gewerbeuntersagung, gewerberechtliche

    Folglich war dieser während der dem Kläger gesetzten Fristen nicht vollziehbar, was zur Unangemessenheit der Fristen und damit zur Rechtswidrigkeit der Zwangsgeldandrohungen führt (vgl. OVG NW - U.v. 2.3.2001 - 7 A 5020/98 - juris Rn. 31 ff.; BayVGH, B.v. 16.5.2018 - 21 Cs 18.72 - juris Rn. 18 f.; für Gegenstandslosigkeit BayVGH, B.v. 30.8.2001 - 22 CS 99.3133 - juris Rn. 17).
  • VG München, 11.06.2021 - M 7 S 21.1849

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit, Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften,

    Zum einen handelt es sich hierbei um eine Regelaussage ("in der Regel"), die bereits im Hinblick auf ihre Allgemeinheit der hier unter Berücksichtigung sämtlicher spezifischer Umstände des Einzelfalls und genauer Betrachtung der Verhaltensweisen des Antragstellers begründeten Prognoseentscheidung nichts entgegenzusetzen vermag (vgl. in diesem Sinne auch VG München, U.v. 26.9.2018 - M 7 K 17.3808; nachgehend BayVGH, B.v. 22.8.2019 - 21 ZB 18.2379 - juris Rn. 14; vgl. auch BayVGH, B.v. 16.5.2018 - 21 CS 18.72 - juris Rn. 27 f.).
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