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   VGH Bayern, 16.05.2022 - 10 CS 22.802   

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https://dejure.org/2022,12836
VGH Bayern, 16.05.2022 - 10 CS 22.802 (https://dejure.org/2022,12836)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.05.2022 - 10 CS 22.802 (https://dejure.org/2022,12836)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Mai 2022 - 10 CS 22.802 (https://dejure.org/2022,12836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146
    Unzulässige Beschwerde nach Erledigung des Eilverfahrens

  • rewis.io

    Beschwerde, Feststellung der Erledigung, Rechtsschutzbedürfnis nach einseitiger Erledigungserklärung (hier nicht einschlägig), Rechtsschutzbedürfnis bei Erledigung zwischen den Instanzen (verneint)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2021 - 1 B 803/21

    Einseitige Erledigungserklärung unter Widerspruch des Antragsgegners

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 10 CS 22.802
    Ein Rechtsschutzbedürfnis folgt nicht aus dem Umstand, dass die Antragsteller die Erledigung der Hauptsache des Eilverfahrens erklärt hätten und der Antragsgegner dem nicht zugestimmt hätte (vgl. zur Zulässigkeit einer Beschwerde im Fall der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung etwa OVG NRW, B.v. 6.8.2021 - 1 B 803/21 - juris Rn. 2 unter Verweis auf BayVGH, B.v. 28.3.2019 - 3 CE 18.2248 - juris Rn. 5; zu ihrer Natur als Antragsänderung eigener Art, die nicht den Einschränkungen nach §§ 91, 142 VwGO unterworfen ist vgl. etwa BVerwG, U.v. 12.4.2001 - 2 C 16.00 - BVerwGE 114, 149 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.02.2009 - 9 CS 08.2162

    Erledigung zwischen den Instanzen im Eilverfahren; fehlendes

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 10 CS 22.802
    Das Ziel einer günstigeren Kostenentscheidung begründet für sich genommen auch aufgrund des in § 158 VwGO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens kein Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde (BayVGH, B.v. 25.2.2009 - 9 CS 08.2162 - juris Rn. 3; VGH BW, B.v. 7.12.2009 - 1 S 1342/09 - juris Rn. 3 f. m.w.N.; OVG NW, B.v. 20.3.2007 - 14 B 168/07 - juris Rn. 1).
  • VG Augsburg, 15.03.2022 - Au 6 S 21.2604

    Anordnung zur Vorsprache vor einem Generalkonsulat

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 10 CS 22.802
    in Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 15.03.2022, Az. Au 6 S 21.2604, festzustellen, dass Erledigung des Verfahrens eingetreten ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2002 - 21 B 931/02
    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 10 CS 22.802
    Denn anders als ein Urteil im Klageverfahren, wo aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit eine gerichtliche Klarstellung der Unwirksamkeit der Entscheidung geboten sein mag, nimmt ein Beschluss im Eilverfahren für sich nicht in Anspruch, die Rechtslage abschließend zu klären (so im Ergebnis auch OVG NW, B.v. 31.5.2002 - 21 B 931/02 - juris Rn. 6 und 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2009 - 1 S 1342/09

    Vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis für Beschwerde bei Erledigung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 10 CS 22.802
    Das Ziel einer günstigeren Kostenentscheidung begründet für sich genommen auch aufgrund des in § 158 VwGO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens kein Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde (BayVGH, B.v. 25.2.2009 - 9 CS 08.2162 - juris Rn. 3; VGH BW, B.v. 7.12.2009 - 1 S 1342/09 - juris Rn. 3 f. m.w.N.; OVG NW, B.v. 20.3.2007 - 14 B 168/07 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Rechtsstreits

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 10 CS 22.802
    Ein Rechtsschutzbedürfnis folgt nicht aus dem Umstand, dass die Antragsteller die Erledigung der Hauptsache des Eilverfahrens erklärt hätten und der Antragsgegner dem nicht zugestimmt hätte (vgl. zur Zulässigkeit einer Beschwerde im Fall der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung etwa OVG NRW, B.v. 6.8.2021 - 1 B 803/21 - juris Rn. 2 unter Verweis auf BayVGH, B.v. 28.3.2019 - 3 CE 18.2248 - juris Rn. 5; zu ihrer Natur als Antragsänderung eigener Art, die nicht den Einschränkungen nach §§ 91, 142 VwGO unterworfen ist vgl. etwa BVerwG, U.v. 12.4.2001 - 2 C 16.00 - BVerwGE 114, 149 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.03.2019 - 3 CE 18.2248

    Einseitige Erledigungserklärung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 10 CS 22.802
    Ein Rechtsschutzbedürfnis folgt nicht aus dem Umstand, dass die Antragsteller die Erledigung der Hauptsache des Eilverfahrens erklärt hätten und der Antragsgegner dem nicht zugestimmt hätte (vgl. zur Zulässigkeit einer Beschwerde im Fall der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung etwa OVG NRW, B.v. 6.8.2021 - 1 B 803/21 - juris Rn. 2 unter Verweis auf BayVGH, B.v. 28.3.2019 - 3 CE 18.2248 - juris Rn. 5; zu ihrer Natur als Antragsänderung eigener Art, die nicht den Einschränkungen nach §§ 91, 142 VwGO unterworfen ist vgl. etwa BVerwG, U.v. 12.4.2001 - 2 C 16.00 - BVerwGE 114, 149 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 14 B 168/07

    Aufrechterhaltung der Kostenentscheidung erster Instanz nach übereinstimmender

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 10 CS 22.802
    Das Ziel einer günstigeren Kostenentscheidung begründet für sich genommen auch aufgrund des in § 158 VwGO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens kein Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde (BayVGH, B.v. 25.2.2009 - 9 CS 08.2162 - juris Rn. 3; VGH BW, B.v. 7.12.2009 - 1 S 1342/09 - juris Rn. 3 f. m.w.N.; OVG NW, B.v. 20.3.2007 - 14 B 168/07 - juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 18.08.2022 - 10 CE 22.1427

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag

    Im Gegenteil entwertet die Antragstellerseite selbst mit dem Entwurf der Beschwerdebegründung ihr Vorbringen, da sie es unterlässt darzulegen, ob und inwieweit die für die Ausreise augenscheinlich erforderlichen Passersatzpapiere mittlerweile ausgestellt worden sind und die Ausländerbehörde inzwischen über diese verfügt (vgl. zu Au 6 K 21.2602: BayVGH, B.v. 22.6.2022 - 10 ZB 22.1283 - Rn. 4: "der Beklagte den streitgegenständlichen Bescheid vom 23. Dezember 2021 mit Bescheid vom 22. März 2022 zurückgenommen hat" u. zu Au 6 S 21.2604 BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 10 CS 22.802 - Rn. 4: "Mit Bescheid vom 22. März 2022 nahm der Antragsgegner den streitgegenständlichen Bescheid vom 23. Dezember 2021 zurück").
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