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   VGH Bayern, 16.05.2023 - 23 CS 23.556   

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https://dejure.org/2023,12243
VGH Bayern, 16.05.2023 - 23 CS 23.556 (https://dejure.org/2023,12243)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.05.2023 - 23 CS 23.556 (https://dejure.org/2023,12243)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Mai 2023 - 23 CS 23.556 (https://dejure.org/2023,12243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146 Abs. 4; VwGO § 56 Abs. 2; ZPO i.V.m. § 173 Abs. 3; TierSchG § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 3
    Erfolgloser Eilantrag gegen die Untersagung der Haltung von Hunden

  • rewis.io

    Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB), Beschwerdebegründungsfrist, Hundehaltungsverbot, Sachkundenachweis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.09.2022 - 9 B 2.22

    Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2023 - 23 CS 23.556
    Wie das papiergebundene Empfangsbekenntnis erbringt auch das von einem Rechtsanwalt elektronisch abgegebene Empfangsbekenntnis gemäß § 173 Abs. 3 Satz 1 ZPO (§ 174 Abs. 4 Satz 3 ZPO a.F.) i.V.m. § 56 Abs. 2 VwGO gegenüber dem Gericht den vollen Beweis für die Entgegennahme des betreffenden elektronischen Dokuments als zugestellt und den Zeitpunkt dieser Entgegennahme (vgl. BVerwG, B.v. 19.9.2022 - 9 B 2.22 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Der lesbare Prüfvermerk wird vom EGVP-Server des Gerichts auf der Basis der Nachricht erzeugt, die beim Gericht elektronisch eingegangen ist (vgl. BVerwG, B.v. 19.9.2023 - 9 B 2.22 - juris Rn. 16 ff.).

    Ebenso wenig wie bei einem papiergebundenen Empfangsbekenntnis kommt es auch bei einem eEB für den Lauf der durch die Zustellung ausgelösten Fristen nicht auf den Zeitpunkt des Versendens bzw. des Eingangs des eEB bei Gericht an, sondern auf den Zeitpunkt der Signierung (vgl. BVerwG, B.v. 19.9.2023 - 9 B 2.22 - juris Rn. 22).

    Die in § 173 Abs. 3 Satz 1 ZPO (§ 174 Abs. 4 Satz 3 ZPO a.F.) i.V.m. § 56 Abs. 2 VwGO normierte gesetzliche Beweisregel (§ 286 Abs. 2 ZPO) ist Ausdruck des besonderen Vertrauens, das der Gesetzgeber u.a. der Berufsgruppe der Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege entgegenbringt, und verleiht dem eEB eine Beweiswirkung, die der einer Zustellungsurkunde nach § 418 ZPO entspricht (vgl. BVerwG, B.v. 19.9.2023 - 9 B 2.22 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 25.09.2020 - 23 CS 20.1931

    Fortnahme- und Unterbringungsanordnung von Rüden

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2023 - 23 CS 23.556
    Denn abgesehen davon, dass die wiederum erstmals im Beschwerdeverfahren vorgetragene Behauptung, die Antragstellerin benötige "Blondi" als "Therapiehund", unter Tierschutzaspekten nicht dazu führen kann, dass eine weitere tierschutzwidrige Haltung, wie sie nach den Feststellungen der Amtsveterinärinnen hier vorlag, zu dulden wäre (vgl. BayVGH, B.v. 25.9.2020 - 23 CS 20.1935 - juris Rn. 33 und 23 CS 20.1931 - juris Rn. 33), war es der Antragsgegnerin mangels rechtzeitigen Vortrags gar nicht möglich, dies bei der Interessenabwägung im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. dazu BayVGH, B.v. 14.7.2020 - 23 CS 20.1087 - juris Rn. 8 m.w.N.) zu berücksichtigen, obwohl es im eigenen Interesse der Antragstellerin nahegelegen hätte, diesen Punkt bereits im Verwaltungsverfahren vorzutragen.
  • VGH Bayern, 25.09.2020 - 23 CS 20.1935

    Verbot der Hundehaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2023 - 23 CS 23.556
    Denn abgesehen davon, dass die wiederum erstmals im Beschwerdeverfahren vorgetragene Behauptung, die Antragstellerin benötige "Blondi" als "Therapiehund", unter Tierschutzaspekten nicht dazu führen kann, dass eine weitere tierschutzwidrige Haltung, wie sie nach den Feststellungen der Amtsveterinärinnen hier vorlag, zu dulden wäre (vgl. BayVGH, B.v. 25.9.2020 - 23 CS 20.1935 - juris Rn. 33 und 23 CS 20.1931 - juris Rn. 33), war es der Antragsgegnerin mangels rechtzeitigen Vortrags gar nicht möglich, dies bei der Interessenabwägung im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. dazu BayVGH, B.v. 14.7.2020 - 23 CS 20.1087 - juris Rn. 8 m.w.N.) zu berücksichtigen, obwohl es im eigenen Interesse der Antragstellerin nahegelegen hätte, diesen Punkt bereits im Verwaltungsverfahren vorzutragen.
  • VGH Bayern, 14.07.2020 - 23 CS 20.1087

    Prekäre Rinderhaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2023 - 23 CS 23.556
    Denn abgesehen davon, dass die wiederum erstmals im Beschwerdeverfahren vorgetragene Behauptung, die Antragstellerin benötige "Blondi" als "Therapiehund", unter Tierschutzaspekten nicht dazu führen kann, dass eine weitere tierschutzwidrige Haltung, wie sie nach den Feststellungen der Amtsveterinärinnen hier vorlag, zu dulden wäre (vgl. BayVGH, B.v. 25.9.2020 - 23 CS 20.1935 - juris Rn. 33 und 23 CS 20.1931 - juris Rn. 33), war es der Antragsgegnerin mangels rechtzeitigen Vortrags gar nicht möglich, dies bei der Interessenabwägung im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. dazu BayVGH, B.v. 14.7.2020 - 23 CS 20.1087 - juris Rn. 8 m.w.N.) zu berücksichtigen, obwohl es im eigenen Interesse der Antragstellerin nahegelegen hätte, diesen Punkt bereits im Verwaltungsverfahren vorzutragen.
  • VGH Bayern, 22.12.2017 - 22 CS 17.2261

    Anspruch auf einstweilige Fortsetzung des Betriebs von vier Spielhallen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2023 - 23 CS 23.556
    Damit wird ebenso wenig wie mit der pauschalen Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen dem Darlegungserfordernis genügt (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.2261 - juris Rn. 27 ff.; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 146 Rn. 22b).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2023 - 1 B 1215/22

    Einlegen der Beschwerde i.R.d. Frist

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2023 - 23 CS 23.556
    Vielmehr muss die Beweiswirkung vollständig entkräftet, d.h. der Gegenbeweis geführt und jede Möglichkeit der Richtigkeit der Empfangsbestätigung ausgeschlossen werden (vgl. OVG NW, B.v. 6.4.2023 - 1 B 1215/22 - juris Rn. 7 m.w.N.).
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