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   VGH Bayern, 16.06.2021 - 4 B 20.3008   

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VGH Bayern, 16.06.2021 - 4 B 20.3008 (https://dejure.org/2021,33714)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.06.2021 - 4 B 20.3008 (https://dejure.org/2021,33714)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 4 B 20.3008 (https://dejure.org/2021,33714)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 3; GG Art. 4 Abs. 1; GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; GG Art. 140; BayVerfSchG Art. 1 Abs. 1; BayVerfSchG Art. 4
    Ausschluss von Scientology-Anhängern von kommunaler Umweltförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunale Umweltförderung; Ausschluss von Scientology-Anhängern mittels einer "Schutzerklärung"; Verfassungsschutz als (Neben-)Ziel einer gemeindlichen Fördermaßnahme; unzulässiger Eingriff in die Glaubens- bzw. Weltanschauungsfreiheit; nicht gerechtfertigte ...

  • rechtsportal.de

    Bewilligung einer kommunalen Förderung zu den Anschaffungskosten eines Pedelecs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2021 - 4 B 20.3008
    (1) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln; er gilt für ungleiche Belastungen ebenso wie für ungleiche Begünstigungen (BVerfG, B.v. 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240 Rn. 40 m.w.N.).

    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich aber aus den jeweils betroffenen Freiheitsrechten ergeben; zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (BVerfG, B.v. 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240 Rn. 42 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2021 - 4 B 20.3008
    Sie kann daher unabhängig von der Frage, ob darin eher eine Religion oder eine Weltanschauung zu sehen ist (vgl. BVerwG, U.v. 27.3.1992 - BVerwG 7 C 21.90 - BVerwGE 90, 112/115), in jedem Fall das Grundrecht des Art. 4 Abs. 1 GG für sich in Anspruch nehmen.

    Maßnahmen von Trägern öffentlicher Gewalt, die sich gezielt gegen eine von Art. 4 Abs. 1 GG geschützte Freiheitsbetätigung richten, stellen jedenfalls mittelbare Grundrechtseingriffe dar (BVerwG, U.v. 27.3.1992 - 7 C 21.90 - BVerwGE 90, 112/119 ff.; Germann in BeckOK GG, Stand: 15.5.2021, Art. 4 Rn. 44).

  • VGH Bayern, 17.11.2020 - 4 B 19.1358

    Landeshauptstadt München muss Veranstaltungssaal für BDS-Podiumsdiskussion zur

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2021 - 4 B 20.3008
    Diese kompetenzrechtliche Einschränkung gilt nicht nur, wenn es um die Verfolgung überörtlicher Ziele beim Betrieb kommunaler Einrichtungen im Sinne von Art. 21 GO geht (dazu BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 CN 1.12 - BVerwGE 148, 133 Rn. 17; BayVGH, U.v. 17.11.2020 - 4 B 19.1358 - BayVBl 2021, 159 Rn. 47; Gottschalk, NVwZ 2019, 1728/1731), sondern ebenso in allen anderen Bereichen der Leistungsverwaltung.

    Ähnlich wie bei der Meinungsfreiheit ist aber auch bei der Religions- und Weltanschauungsfreiheit der Schutzbereich des Grundrechts nicht erst dann berührt, wenn das grundrechtlich geschützte Verhalten als solches eingeschränkt oder verboten wird, sondern schon dann, wenn daran negative Konsequenzen geknüpft werden (vgl. zu Art. 5 Abs. 1 GG BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 126/85 - BVerfGE 86, 122/128; BayVGH, U.v. 17.11.2020 - 4 B 19.1358 - BayVBl 2021, 159 Rn. 50 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 CN 1.12

    Friedhofssatzung; Grabmale; Verwendungsverbot; Kinderarbeit, ausbeuterisch;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2021 - 4 B 20.3008
    Diese kompetenzrechtliche Einschränkung gilt nicht nur, wenn es um die Verfolgung überörtlicher Ziele beim Betrieb kommunaler Einrichtungen im Sinne von Art. 21 GO geht (dazu BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 CN 1.12 - BVerwGE 148, 133 Rn. 17; BayVGH, U.v. 17.11.2020 - 4 B 19.1358 - BayVBl 2021, 159 Rn. 47; Gottschalk, NVwZ 2019, 1728/1731), sondern ebenso in allen anderen Bereichen der Leistungsverwaltung.

    Für gezielte Eingriffe in eine von Art. 4 Abs. 1 GG geschützte Grundrechtsposition bedarf es wegen des für wesentliche Entscheidungen geltenden Parlamentsvorbehalts regelmäßig einer formell-gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 3 C 24.17 - BVerwGE 166, 125 Rn. 9; Germann, a.a.O., Rn. 49 ff.; s. auch U.v. 16.10.2013 - 8 CN 1.12 - BVerwGE 148, 133 Rn. 23 ff. zu Art. 12 GG).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 10 S 176/96

    Amtliche Äußerungen einer Landesregierung zur Scientology-Organisation

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2021 - 4 B 20.3008
    Grundrechtseingriffe gegenüber den Anhängern solcher Gruppierungen sind daher nur angemessen zur Aufdeckung, Unterbindung oder Verhütung spezifisch verfassungsgefährdender Handlungen und nicht allein zu dem Zweck, gegenüber der Öffentlichkeit die Verfassungsfeindlichkeit der Organisation demonstrativ zum Ausdruck zu bringen (vgl. dazu VGH BW, U.v. 15.10.1996 - 10 S 176/96 - NJW 1997, 754/755 f.).
  • OVG Saarland, 28.05.2018 - 2 A 480/17

    Keine gemeindliche Subvention im Fassadensanierungsprogramm bei Schwarzarbeit

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2021 - 4 B 20.3008
    Auch sonst deutet bei der Klägerin nichts auf ein künftiges rechtswidriges Verhalten hin, das ihrem Förderanspruch entgegenstehen könnte (vgl. dazu SaarlOVG, B.v. 28.5.2018 - 2 A 480/17 - NVwZ-RR 2019, 219/220).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01

    Unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2021 - 4 B 20.3008
    Im Anwendungsbereich dieser Verfassungsnorm sind Differenzierungen nur dann zulässig, wenn sie zur Lösung von Problemen notwendig sind, die ihrer Natur nach allein bei Personen der einen Gruppe auftreten können (BVerfG, B.v. 25.10.2005 - 2 BvR 524/01 - BVerfGE 114, 357/364), oder wenn in dem Differenzierungskriterium gerade das konstituierende Element des zu regelnden Lebenssachverhalts liegt (BVerfG, B.v. 17.10.1957 - 1 BvL 1/57 - BVerfGE 7, 155/171; Langenfeld, a.a.O., Rn. 72).
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2021 - 4 B 20.3008
    Dieses allgemeine Anliegen, das sich weit unterhalb der Schwelle zu einer konkreten Gefahr bewegt, hat indes kein so hohes Gewicht, dass es den Eingriff in das vorbehaltlos gewährleistete Grundrecht des Art. 4 Abs. 1 GG rechtfertigen könnte (vgl. BVerfG, B.v. 27.1.2015 - 1 BvR 471/10 - BVerfGE 138, 296 Rn. 101 ff.).
  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2021 - 4 B 20.3008
    Im Anwendungsbereich dieser Verfassungsnorm sind Differenzierungen nur dann zulässig, wenn sie zur Lösung von Problemen notwendig sind, die ihrer Natur nach allein bei Personen der einen Gruppe auftreten können (BVerfG, B.v. 25.10.2005 - 2 BvR 524/01 - BVerfGE 114, 357/364), oder wenn in dem Differenzierungskriterium gerade das konstituierende Element des zu regelnden Lebenssachverhalts liegt (BVerfG, B.v. 17.10.1957 - 1 BvL 1/57 - BVerfGE 7, 155/171; Langenfeld, a.a.O., Rn. 72).
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2021 - 4 B 20.3008
    Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit besteht zwar für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG, B.v. 6.7.2004 - 1 BvR 2515/95 - BVerfGE 111, 176/184 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.11.2014 - 7 LA 68/13

    Straßenrecht in Niedersachsen: Auch bei Fehlen eines Bestandsverzeichnisses keine

  • VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 19.1354

    Zur Äußerungsbefugnis eines Amtsträgers bei der Erfüllung kommunaler

  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 307/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Mitgliedschaft in der Scientology

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

  • BVerwG, 04.07.2019 - 3 C 24.17

    Helmpflicht beim Motorradfahren gilt grundsätzlich auch bei Berufung auf

  • VerfGH Bayern, 07.11.1997 - 144-VI-94
  • BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04

    Unterlassungsanspruch; Glauben; Weltanschauung; Staatsleitung; staatliches

  • OVG Sachsen, 14.10.2020 - 4 C 11/18

    Einrichtung; Diskriminierung; Neutralitätspflicht; Glaubensfreiheit;

  • BVerfG, 16.12.2020 - 2 BvE 4/18

    Erfolgloses Organstreitverfahren gegen verweigerte Benennung eines

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11

    Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

  • BVerwG, 21.12.2000 - 3 C 20.00

    Religionsfreiheit; Religionsausübungsfreiheit; Cannabisprodukte; Marihuana;

  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88

    Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen -

  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur

  • VG München, 03.05.2023 - M 7 E 23.1847

    Zum Ausschluss von Zirkussen, die Wildtiere zur Schau stellen

    Denn die Gemeinden dürfen bei der Wahrnehmung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben auch überörtliche (Neben-)Ziele verfolgen, wenn diese in einem objektiven Zusammenhang mit der jeweiligen kommunalen Aufgabe stehen und als deren konkretisierende Ausgestaltung verstanden werden können (vgl. BayVGH, U.v. 16.6.2021 - 4 B 20.3008 - juris LS 1, Rn. 25).
  • VGH Bayern, 25.05.2023 - 4 CE 23.854

    Zur Rechtswidrigkeit eines Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit durch

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats dürfen mit den zur Leistungsverwaltung zählenden gemeindlichen Angeboten auch überörtliche (Neben-)Ziele verfolgt und entsprechende Anforderungen an die Benutzer gestellt werden, wenn ein objektiver Zusammenhang mit der kommunalen Aufgabe besteht und die entsprechenden Regelungen als deren konkretisierende Ausgestaltung verstanden werden können (BayVGH, a.a.O., Rn. 47; U.v. 16.6.2021 - 4 B 20.3008 - BayVBl 2022, 92 Rn. 25; vgl. auch Gottschalk, NVwZ 2019, 1728/1731).
  • VGH Bayern, 20.07.2022 - 12 B 21.3169

    Online-Antrag ohne qualifizierte elektronische Signatur ist fristwahrend -

    Dem Grundsatz nach gewährt alleine die Bereitstellung von Fördermitteln im Haus haltsplan in Verbindung mit der entsprechenden Förderrichtlinie in Form einer Verwaltungsvorschrift - im vorliegenden Fall die Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses zum Bau und Erwerb von Wohnraum zu eigenen Wohnzwecken (Bayerische Eigenheimzulagen-Richtlinie - EHZR) vom 7.8.2018 (AllMBl. S. 554) - einem Antragsteller keinen Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung (so auch Satz 3 der Präambel der Eigenheimzulagen-Richtlinie; vgl. BayVGH, U.v. 16.6.2021 - 4 B 20.3008 - BeckRS 2021, 22557 Rn. 17).
  • VGH Bayern, 15.02.2022 - 4 ZB 20.24

    Keine Doppelförderung für Kindertagesstätte

    Das Verwaltungsgericht (UA S. 7 Rn. 22) ist in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 21.12.2020 - 2 B 63/20 - DRiZ 2021, 340 Rn. 25; U.v. 17.1.1996 - 11 C 5/95 - NJW 1996, 1766 Rn. 21 jeweils m.w.N.) und des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. U.v. 16.6.2021 - 4 B 20.3008 - juris Rn. 17; U.v. 21.8.2002 - 4 B 00.1936 - BayVBl 2003, 154 Rn. 16) davon ausgegangen, dass aufgrund einer behördlichen Selbstbindung ein aus dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) folgender Anspruch des Klägers dann bestünde, wenn die in den Richtlinien der Beklagten dargelegten Fördervoraussetzungen vorliegen und vergleichbare Anträge in ständiger Förderpraxis der Beklagten positiv verbeschieden würden.
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