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   VGH Bayern, 16.07.2015 - 14 ZB 14.867   

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VGH Bayern, 16.07.2015 - 14 ZB 14.867 (https://dejure.org/2015,21017)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.07.2015 - 14 ZB 14.867 (https://dejure.org/2015,21017)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - 14 ZB 14.867 (https://dejure.org/2015,21017)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kürzung der Versorgungsbezüge; Abänderung des Versorgungsausgleichs; Bindung des Versorgungsträgers an die familiengerichtliche Entscheidung; Mindest(unfall)ruhegehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Versorgungsträgers an die familiengerichtliche Entscheidung über ein Mindestunfallruhegehalt

  • rewis.io

    Einwendungen gegen den Versorgungsausgleich bei Kürzung der Versorgungsbezüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 57
    Bindung des Versorgungsträgers an die familiengerichtliche Entscheidung über ein Mindestunfallruhegehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2015 - 14 ZB 14.867
    Mit seiner unsubstantiierten Behauptung, seine geschiedene Ehefrau erhalte nur einen Bruchteil seiner gegenwärtigen Abzüge, "der Rest verschwinde in den Sozial- oder der Staatskasse", kann der Kläger schon deshalb nicht durchdringen, weil nach der Durchführung des Versorgungsausgleichs zwei selbständige Versicherungs- bzw. Versorgungsverhältnisse bestehen, so dass die renten- bzw. versorgungsrechtlichen Schicksale der geschiedenen Ehegatten grundsätzlich unabhängig voneinander zu sehen sind (BVerfG, B.v. 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92 - IÖD 1996, 43 m.w.N.; B.v. 11.12.2014 - 1 BvR 1485/12 - MDR 2015, 158 Rn. 16 zum gleichlautenden § 55 c SVG).

    Allein aus dem Umstand, dass der Kläger aufgrund der - dienstunfallbedingten - verkürzten ruhegehaltsfähigen Gesamtdienstzeit im Vergleich zur ehezeitlich verbrachten ruhegehaltsfähigen Dienstzeit tendenziell eine stärkere und im Übrigen vermutlich länger andauernde Kürzung seiner Versorgungsbezüge hinzunehmen hat als der erst nach Vollendung der allgemeinen Altersgrenze in den Ruhestand tretende Beamte, lässt sich eine Verletzung von Grundrechten des Klägers nicht erkennen (so BVerfG, B.v. 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92 - IÖD 1996, 43 zum früheren sog. Quasi-Splitting - § 1587 Abs. 2 i.V.m. § 1587a Abs. 2 Nr. 1 BGB a.F. - bei einer nicht dienstunfallbedingten vorzeitigen Zurruhesetzung).

  • BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvR 1485/12

    Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der Strukturreform des

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2015 - 14 ZB 14.867
    Mit seiner unsubstantiierten Behauptung, seine geschiedene Ehefrau erhalte nur einen Bruchteil seiner gegenwärtigen Abzüge, "der Rest verschwinde in den Sozial- oder der Staatskasse", kann der Kläger schon deshalb nicht durchdringen, weil nach der Durchführung des Versorgungsausgleichs zwei selbständige Versicherungs- bzw. Versorgungsverhältnisse bestehen, so dass die renten- bzw. versorgungsrechtlichen Schicksale der geschiedenen Ehegatten grundsätzlich unabhängig voneinander zu sehen sind (BVerfG, B.v. 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92 - IÖD 1996, 43 m.w.N.; B.v. 11.12.2014 - 1 BvR 1485/12 - MDR 2015, 158 Rn. 16 zum gleichlautenden § 55 c SVG).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2015 - 14 ZB 14.867
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2015 - 14 ZB 14.867
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2015 - 14 ZB 14.867
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 12 U 136/16

    Kürzung der VBL-Betriebsrente nach Versorgungsausgleich alten Rechts: Fall des

    gg) Zu beachten ist außerdem, dass § 1 Abs. 3 VAHRG die sinngemäße Anwendung des § 57 BeamtVG anordnet und dem klaren Wortlaut des § 57 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BeamtVG zu entnehmen ist, dass Ausgangspunkt der Kürzung der Versorgungsbezüge die (rechtskräftige) Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich eines geschiedenen Beamten, die familiengerichtliche Entscheidung somit so hinzunehmen ist, wie sie gefallen ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 14 ZB 14.867 -, Rn. 8, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2020 - 4 B 3.20

    Versorgungsausgleich; ausgleichspflichtige Landesbeamtin; fehlerhafte

    Zwar sind die im Versorgungsausgleichsverfahren beteiligten Versorgungsträger wie auch die Gerichte der Sozial- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit an rechtskräftige Entscheidungen der Familiengerichte ungeachtet dessen gebunden, ob diese rechtlich fehlerhaft sind (vgl. VGH München, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 14 ZB 14.867 - juris Rn. 8; BSG, Beschluss vom 21. März 2018 - B 13 R 17/15 R - juris Rn. 7; BAG, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 813/14 - juris Rn. 19 f.).
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