Rechtsprechung
VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 CS 17.1137 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 7, § 166; ZPO § 119 S. 1; TierSchG § 2, § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 2
Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Beschwerde - TierSchG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Beschwerde - TierSchG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Beschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 09.05.2017 - RN 4 S 17.215
- VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 CS 17.1137
- VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 C 17.1132
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 17.02.2017 - 9 CE 17.25
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Fortnahme von Vögeln
Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 CS 17.1137
Eine dahingehende Bezugnahme enthält der Antrag der Antragstellerin jedoch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2017 - 9 CE 17.25 - juris Rn. 3 m.w.N.).Das setzt nicht nur die Antragstellung als solche voraus, sondern auch die fristgerechte Darlegung der finanziellen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beifügung der zugehörigen Belege (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2017 - 9 CE 17.25 - juris Rn. 4 f. m.w.N.).
- VG Regensburg, 07.09.2016 - RN 4 S 16.1020
Tierhaltungsverbot - Beurteilungskompetenz des Amtstierarztes
Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 CS 17.1137
Die Antragstellerin begehrt Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen Nr. 1 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 9. Mai 2017, zugestellt am 11. Mai 2017, mit dem das Verwaltungsgericht den Antrag der Antragstellerin, unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 7. September 2016 (Az. RN 4 S 16.1020) die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Nr. 1 und Nr. 2 des Bescheids des Landratsamts L* ... vom 19. Mai 2016 wiederherzustellen, abgelehnt hat.Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7. September 2016 (Az. RN 4 S 16.1020) ist rechtskräftig geworden.
- VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 C 16.2022
Tierschutzrechtliche Anordnungen wegen Verstößen gegen Tierschutzgesetz
Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 CS 17.1137
Die Anträge der Antragstellerin auf vorläufigen Rechtsschutz hiergegen sowie auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe blieben erfolglos (VG Regensburg, B.v. 7.9.2016 - RN 4 S. 16.1020; BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 9 CS 16.2021 und 9 C 16.2022); über die Klage (Az. RN 4 16.1021) ist noch nicht entschieden.Der Senat hat im Beschluss über die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ablehnung ihres Prozesskostenhilfegesuchs vom 31. Januar 2017 (Az. 9 C 16.2022) ausgeführt, dass das Tierhaltungsverbot voraussichtlich rechtmäßig sei, weil seitens der Antragstellerin wiederholte Zuwiderhandlungen gegen § 2 TierSchG und erhebliche Mängel in der Tierhaltung vorlägen, die sich sowohl aus dem Bescheid vom 19. Mai 2016 als auch aus den vorgelegten Behördenakten und den Feststellungen der beamteten Tierärztin ergeben würden.
- VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.358
Wegnahme eines Pferdes wegen Vernachlässigung
Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 CS 17.1137
Denn die Wegnahme der Pferde gegenüber der Antragstellerin wäre selbst ohne wirksamen vorherigen Verwaltungsakt nicht dauerhaft rechtswidrig, sondern mit Erlass des schriftlichen Bescheids vom 17. Dezember 2015 mit Wirkung für die Zukunft wirksam geworden, weil es keine gesetzliche Regelung gibt, dass von der Ermächtigungsgrundlage in § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG kein Gebrauch mehr gemacht werden darf, wenn die Fortnahme ohne vorherige wirksame Anordnung erfolgt und das Tier noch nicht von der Behörde veräußert worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2017 - 9 ZB 15.358 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 CS 16.525
Fortnahme von Tieren wegen Vernachlässigung
Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 CS 17.1137
Aus den weiteren Feststellungen des Landratsamts in den Behördenakten ergibt sich, dass die sachgerechte Betreuung der 29 Pferde der Antragstellerin nur bis 7. Dezember 2015 sichergestellt war, was zudem bereits Gegenstand der bisherigen Entscheidungen war (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 9 CS 16.525 - juris Rn. 19). - VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 C 17.1132
Tierhalteverbot infolge Zuwiderhandlung beim Halten von Tieren
Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 CS 17.1137
Im Übrigen wird das Schreiben auch als Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs durch das Verwaltungsgericht ausgelegt, über die in einem weiteren Verfahren (Az. 9 C 17.1132) entschieden wird. - VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 CS 16.2021
Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde - Tierhaltungsverbot, …
Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 CS 17.1137
Die Anträge der Antragstellerin auf vorläufigen Rechtsschutz hiergegen sowie auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe blieben erfolglos (VG Regensburg, B.v. 7.9.2016 - RN 4 S. 16.1020; BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 9 CS 16.2021 und 9 C 16.2022); über die Klage (Az. RN 4 16.1021) ist noch nicht entschieden.
- VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 C 17.1132 Im Übrigen wird das Schreiben auch als Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ausgelegt, über den in einem weiteren Verfahren (Az. 9 CS 17.1137) entschieden wird.