Rechtsprechung
VGH Bayern, 16.09.2011 - 22 CE 11.2174 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verpflichtung der zuständigen Behörde, eine Gestattung nach § 12 GastG, hilfsweise eine Gaststättenerlaubnis zu erteilen;Erfordernis der hohen Wahrscheinlichkeit des Obsiegens in der Hauptsache bei einer Vorwegnahme der ...
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Mobiler Verkaufsstand mit Alkoholausschank in Oktoberfest-Nähe nach Gaststättenrecht vorläufig nicht zulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung einer Gestattung nach § 12 GastG für die Dauer des Oktoberfests im einstweiligen Rechtsschutz; Vorliegen eines hohen Grads an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache bei Vorwegnahme der Hauptsache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung einer Gestattung nach § 12 GastG für die Dauer des Oktoberfests im einstweiligen Rechtsschutz; Vorliegen eines hohen Grads an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache bei Vorwegnahme der Hauptsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Pressemitteilung)
Mobiler Verkaufsstand mit Alkoholausschank in Oktoberfest-Nähe nach Gaststättenrecht vorläufig nicht zulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mobiler Alkoholverkaufsstand in Oktoberfestnähe
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Mobiler Alkoholverkaufsstand in Oktoberfestnähe
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mobiler Verkaufsstand mit Alkoholausschank in Oktoberfest-Nähe nach Gaststättenrecht vorläufig nicht zulässig - Zulassung des mobilen Verkaufsstandes widerspricht Zweckbestimmung der räumlichen Begrenzung des Oktoberfests auf Theresienwiese
Verfahrensgang
- VG München, 08.09.2011 - M 16 E 11.4178
- VGH Bayern, 16.09.2011 - 22 CE 11.2174
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.07.1989 - 1 C 11.88
Erteilung einer Gaststättenerlaubnis - Besonderer Anlaß - Eigenständiges Ereignis …
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2011 - 22 CE 11.2174
Erforderlich ist demnach ein äußeres Ereignis, als dessen Folge das Gaststättengewerbe betrieben werden soll (BVerwG vom 4.7.1989 BVerwGE 82, 189).Dem Antragsteller kann insofern nicht entgegengehalten werden, dass es sich für ihn nur um einen Vorwand für den strittigen Gaststättenbetrieb handelt, dem keine eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG vom 4.7.1989 BVerwGE 82, 189/195).
Die beabsichtigte gastronomische Tätigkeit des Antragstellers erscheint rein tatsächlich als Annex zum Münchner Oktoberfest und zu den durch dieses ausgelösten Besucherströmen (BVerwG vom 4.7.1989 BVerwGE 82, 189/194).
Hervorzuheben ist, dass das Erfordernis des besonderen Anlasses nicht zu einer Bedürfnisprüfung führt (BVerwG vom 4.7.1989 BVerwGE 82, 189/193).
- VGH Bayern, 31.05.1996 - 22 CE 96.1723
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2011 - 22 CE 11.2174
Hierzu war die Antragsgegnerin auch verpflichtet (vgl. auch BayVGH vom 31.5.1996 Az. 22 CE 96.1723).
- VG Bremen, 24.06.2013 - 5 V 259/13
Zur Frage der Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis im Eilverfahren - …
Die hieraus entstehenden wirtschaftlichen Nachteile werden allen Bewerbern um eine Gaststättenerlaubnis angesichts der Ausgestaltung als Verbotstatbestand mit Erlaubnisvorbehalt von der Rechtsordnung zugemutet (…vgl. Metzner, GastG, 6. Aufl., § 2 Rn. 72; VGH München, Beschluss vom 16.09.2011 - 22 CE 11.2174 - juris Rn. 7).Die hieraus entstehenden wirtschaftlichen Nachteile werden allen Bewerbern um eine Gaststättenerlaubnis angesichts der Ausgestaltung als Verbotstatbestand mit Erlaubnisvorbehalt von der Rechtsordnung zugemutet (…vgl. Metzner, GastG, 6. Aufl., § 2 Rn. 72; VGH München, Beschluss vom 16.09.2011 - 22 CE 11.2174 - juris Rn. 7).
Die hieraus entstehenden wirtschaftlichen Nachteile werden allen Bewerbern um eine Gaststättenerlaubnis angesichts der Ausgestaltung als Verbotstatbestand mit Erlaubnisvorbehalt von der Rechtsordnung zugemutet (…vgl. Metzner, GastG, 6. Aufl., § 2 Rn. 72; VGH München, Beschluss vom 16.09.2011 - 22 CE 11.2174 - juris Rn. 7).
- VGH Bayern, 19.05.2015 - 22 CE 15.612
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, eine Erlaubnis für eine …
Der Antragsteller begehrt im Haupt- und im Hilfsantrag eine die jeweilige Hauptsache (zeitweilig) in vollem Umfang vorwegnehmende vorläufige Regelung, die nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO nur ergehen kann, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht und wenn die ohne einstweilige Anordnung zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2011 - 22 CE 11.2174 - Rn. 3).Der Weg der einstweiligen Anordnung ist daher bei verhältnismäßiger, dem Prüfungsaufwand entsprechender Verfahrensdauer zur Erreichung einer Gaststättenerlaubnis nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GastG nicht geeignet (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2011 - 22 CE 11.2174 - Rn. 7 m.w.N.).
- VGH Bayern, 22.09.2015 - 22 CE 15.1478
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Der Antragsteller begehrt eine die Hauptsache irreversibel vorwegnehmende vorläufige Regelung, die nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO nur ergehen kann, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht und wenn die ohne einstweilige Anordnung zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2011 - 22 CE 11.2174 - Rn. 3).
- VGH Bayern, 03.08.2015 - 22 CE 15.1140
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Unterbindung einer …
Der Antragsteller begehrt eine die Hauptsache (zeitweilig) vorwegnehmende vorläufige Regelung, die nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO nur ergehen kann, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht und wenn die ohne einstweilige Anordnung zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2011 - 22 CE 11.2174 - Rn. 3). - VG Schleswig, 19.06.2019 - 12 B 22/19
Einstweiliger Rechtsschutz im Gaststättenrecht
Die Realisierung eines in dieser Lage eingegangenen Risikos ist allgemein kein hinreichender Grund zum Erlass einer einstweiligen Anordnung (BayVGH, Beschluss vom 16.09.2011 - 22 CE 11.2174 - juris Rn.7).Für das Begehren des Antragstellers besteht nicht der notwendige hohe Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache (vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 16.09.2011 a.a.O. Rn. 3;… Beschluss vom 01.03.2002 - 22 CE 02.369 - juris Rn. 8;… Kopp/Schenke a.a.O.).
- LG Regensburg, 17.02.2022 - SR StVK 149/22
Versagung von therapeutisch notwendigen Vollzugslockerungen allein aus Gründen …
Im Interesse effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) kann es geboten sein, die Hauptsache vorwegzunehmen, sofern eine Versagung vorläufigen Rechtsschutzes den Antragsteller schwer und unzumutbar oder irreparabel belasten würde (BVerfG NJW 2002, 3691; BVerwG NVwZ 2000, 189; OVG Hamburg BeckRS 2020, 9944; OVG Berlin-Brandenburg NJW 2018, 2217; VGH München BeckRS 2018, 8608; OVG Münster BeckRS 2016, 55713; OVG Münster BeckRS 2016, 41509; VGH München BeckRS 2011, 54237; OVG Berlin-Brandenburg BeckRS 2011, 45065; OVG Bautzen BeckRS 2010, 50450; OVG Münster BeckRS 2009, 37413; OVG Schleswig BeckRS 2008, 40366; OVG Münster BeckRS 2007, 21718; OVG Saarlouis NVwZ-RR 2005, 550). - VG München, 02.05.2016 - M 16 E 16.1607
Antrag auf einstweilige Anordnung: Nichtgestattung eines Weinfests aus …
In einem solchen Fall kann eine vorläufige Regelung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO nur ergehen, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht und die ohne einstweilige Anordnung zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 16.9.2011 - 22 CE 11.2174 - juris Rn. 3). - VG Würzburg, 08.07.2013 - W 6 E 13.500
Einstweilige Anordnung; vorläufige Erteilung der Gaststättenerlaubnis; von …
Die Realisierung eines in dieser Lage eingegangenen Risikos ist allgemein kein hinreichender Grund zum Erlass einer einstweiligen Anordnung (BayVGH, B.v. 16.09.2011 - 22 CE 11.2174 - juris; B.v. 20.09.2004 - 22 CE 04.2203 - GewArch 2004, 491; B.v. 01.03.2002 - 22 CE 02.369 - juris). - VG München, 27.09.2018 - M 24 E 18.3989
Kein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung oder auf Erteilung einer Duldung
Liegt eine Fallgestaltung vor, in der im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO die Hauptsache teilweise oder ganz vorweggenommen werden würde, darf eine vorläufige Regelung nach § 123 VwGO nur ergehen, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht und die ohne einstweilige Anordnung zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2011 - 22 CE 11.2174 - juris Rn. 3 m.w.N.), also ein Anordnungsgrund von besonderem Gewicht vorliegt. - VG München, 30.05.2017 - M 24 E 17.41447
Erfolgloser Antrag auf eine einstweilige Anordnung im Asylverfahren
Liegt eine Fallgestaltung vor, in der im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO die Hauptsache teilweise oder ganz vorweggenommen werden würde, wie vorliegend, darf eine vorläufige Regelung nach § 123 VwGO nur ergehen, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht und die ohne einstweilige Anordnung zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2011 - 22 CE 11.2174 - juris Rn. 3 m.w.N.), also ein Anordnungsgrund von besonderem Gewicht vorliegt. - VG Regensburg, 17.08.2015 - RN 5 E 15.1043
Der Abschluss eines Pachtvertrags vor Erteilung einer gaststättenrechtlichen …
- VG München, 08.09.2022 - M 27 E 22.3079
Ausländerrecht, Einstweilige Anordnung (abgelehnt), Duldung, Sierra Leone, …
- VG München, 11.03.2022 - M 24 E 22.1432
Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebung
- VG Würzburg, 19.02.2016 - W 4 E 16.119
Kein Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Windkraftanlage (Verbot der …
- VG München, 31.10.2022 - M 24 E 22.3550
Wohnsitzverpflichtung für ausreisepflichtige Ausländer