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   VGH Bayern, 16.09.2020 - 16b DS 20.1693   

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VGH Bayern, 16.09.2020 - 16b DS 20.1693 (https://dejure.org/2020,28799)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.09.2020 - 16b DS 20.1693 (https://dejure.org/2020,28799)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. September 2020 - 16b DS 20.1693 (https://dejure.org/2020,28799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BDG § 38 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, § 63 Abs. 2; StGB § 184b Abs. 3
    Vorläufige Dienstenthebung bei Besitz von Kinderpornographie

  • rewis.io

    Disziplinarverfahren wegen Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornographie

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 16b DS 20.1693
    Für die disziplinarrechtliche Ahndung von außerdienstlichen Straftaten mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Maßnahmebemessung zu berücksichtigen, dass der Orientierungsrahmen bis zur Dienstentfernung reicht (BVerwG, U.v. 16.6.2020 - 2 C 12.19 - juris; B.v. 23.1.2014 - 2 B 52.13 - juris Rn. 8 jeweils zum außerdienstlichen Besitz kinderpornografischer Schriften).

    Die vom Verwaltungsgericht offenbar als zentral behandelte Frage der Einordnung des § 184b Abs. 3 StGB n.F. als mittelschwere (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 16.6.2020 a.a.O. Rn. 22 zu § 184b Abs. 3 a.F.) oder schwere Straftat spielt vor diesem Hintergrund keine Rolle.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat stets ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anhebung der Strafandrohung noch nicht berücksichtigt werden konnte (zuletzt: BVerwG, U.v. 16.6.2020 - 2 C 12.19 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 28.11.2019 - 2 VR 3.19

    Vorläufige Dienstenthebung und teilweise Einbehaltung der Dienstbezüge

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 16b DS 20.1693
    Es bestehen zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats (BVerwG, B.v. 28.11.2019 - 2 VR 3.19 - juris Rn. 19) auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnismittel keine ernstlichen Zweifel im Sinne des § 63 Abs. 2 BDG an der Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen.

    Es reicht aus, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg (BVerwG, B.v. 28.11.2019 - 2 VR 3.19 - juris Rn. 22 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2019 - 3d A 3607/18
    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 16b DS 20.1693
    Innerhalb des Spektrums der durch § 184b StGB sanktionierten Sachverhalte erweist sich die Darstellung des vaginalen, oralen und analen Geschlechtsverkehrs Erwachsener mit Kindern als Gesichtspunkt, der die Tat als besonders verwerflich erscheinen lässt (OVG NW, U.v. 11.12.2019 - 3d A 3607/18.BDG - juris Rn. 104) Darüber hinaus besaß der Antragsteller 150 unterschiedliche kinderpornografische Videos, bei deren Aufnahmen schon mit Blick auf ihre Anfertigungsdauer die Belastungen für die Kinder größer waren als bei einem vergleichbaren Einzelbild.
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 16b DS 20.1693
    Gemessen an den Kriterien des Strafgesetzbuches handelt es sich dabei um eine Strafandrohung, die eine disziplinarrechtlich bedeutsame Ansehensschädigung des Beamtentums nahelegt (vgl. BVerwG, U.v. 28.7.2011 - 2 C 16.10 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 18.6.2014 - 2 B 55.13 - juris Rn. 11: jeweils bereits ab einem Strafrahmen von zwei Jahren).
  • BVerwG, 23.01.2014 - 2 B 52.13

    Entfernung einer Polizisten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 16b DS 20.1693
    Für die disziplinarrechtliche Ahndung von außerdienstlichen Straftaten mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Maßnahmebemessung zu berücksichtigen, dass der Orientierungsrahmen bis zur Dienstentfernung reicht (BVerwG, U.v. 16.6.2020 - 2 C 12.19 - juris; B.v. 23.1.2014 - 2 B 52.13 - juris Rn. 8 jeweils zum außerdienstlichen Besitz kinderpornografischer Schriften).
  • BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 16b DS 20.1693
    Die Anknüpfung an den Strafrahmen gewährleiste zudem eine nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarrechtliche Sanktionierung von Dienstvergehen (BVerwG, B.v. 11.2.2014 - 2 B 37.12 - juris).
  • BVerwG, 22.03.2016 - 2 B 43.15

    Berücksichtigung von Therapiemaßnahmen bei Disziplinarmaßnahmenbemessung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 16b DS 20.1693
    Nachträgliche Therapiemaßnahmen können jedoch bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme nur mildernd berücksichtigt werden, wenn das Ergebnis der Therapie positiv ausfällt und eine günstige Zukunftsprognose gestellt werden kann (BVerwG, B.v. 22.3.2016 - 2 B 43.15 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 16b DS 20.1693
    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinarorgans, sondern die Einschätzung des Parlaments sollen bestimmen, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen seien (BVerwG, U.v. 24.10.2019 - 2 C 3.18 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 18.06.2014 - 2 B 55.13

    Maßstab der Disziplinarwürdigkeit des außerdienstlichen Verhaltens eines Beamten;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 16b DS 20.1693
    Gemessen an den Kriterien des Strafgesetzbuches handelt es sich dabei um eine Strafandrohung, die eine disziplinarrechtlich bedeutsame Ansehensschädigung des Beamtentums nahelegt (vgl. BVerwG, U.v. 28.7.2011 - 2 C 16.10 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 18.6.2014 - 2 B 55.13 - juris Rn. 11: jeweils bereits ab einem Strafrahmen von zwei Jahren).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20

    Entfernung aus dem Dienst

    Dies ergibt sich schon aus dem Umstand, dass der in Rede stehende Strafrahmen für den Besitz kinderpornographischer Schriften mit Gesetz vom 21. Januar 2015 auf eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe angehoben worden ist, sodass der disziplinare Orientierungsrahmen folglich bis zur Höchstmaßnahme reicht (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 -, Rn. 22, juris als obiter dictum; Bay. VGH, Beschluss vom 16. September 2020 - 16b DS 20.1693 -, Rn. 14, juris).
  • VGH Bayern, 21.07.2021 - 16b D 19.1136

    Entfernung eines Polizeioberkommissars aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Dementsprechend reicht der Orientierungsrahmen hier bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BayVGH, B.v. 16.9.2020 - 16b DS 20.1693 - juris Rn. 14 f.).
  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.2270

    Erfolglose Berufung gegen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Nachträgliche Therapiemaßnahmen können bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn eine günstige Zukunftsprognose gestellt werden kann (BVerwG, B.v. 8.4.2021 - 2 B 2.21 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 16.9.2020 - 16b DS 20.1693 - juris Rn. 17).
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