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   VGH Bayern, 16.10.2007 - 1 CS 07.1848   

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VGH Bayern, 16.10.2007 - 1 CS 07.1848 (https://dejure.org/2007,18920)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.10.2007 - 1 CS 07.1848 (https://dejure.org/2007,18920)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 1 CS 07.1848 (https://dejure.org/2007,18920)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ausweisung eines Sondergebiets für den großflächigen Einzelhandel (Fachmarktzentrum) neben einem Wohngebiet; Rechtliche Beurteilung eines Bauvorhabens bei Unwirksamkeit des Bebauungsplans nach den Maßstäben für nicht privilegierte ...

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7; ; BImSchG § 16; ; BImSchG § 50; ; TA Lärm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Ausweisung eines Sondergebiets für den großflächigen Einzelhandel [Fachmarktzentrum] neben einem Wohngebiet; Trennungsgebot; Unwirksamkeit des Bebauungsplans [unterstellt]; nicht privilegiertes Außenbereichsvorhaben; Gebot der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 04.01.1994 - 4 NB 30.93

    Bauplanungsrecht: Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans bei Unbestimmtheiten im

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2007 - 1 CS 07.1848
    Ein nachbarrechtlich erheblicher Verstoß gegen § 35 Abs. 2 und 3 BauGB liegt nicht schon deswegen vor, weil das Vorhaben als nicht privilegiertes Außenbereichsvorhaben wegen einer Beeinträchtigung mehrerer öffentlicher mehrerer Belange (vor allem: Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft [§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB] sowie Entstehung einer Splittersiedlung [§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB] unzulässig und die Baugenehmigung somit rechtwidrig wäre. Die Anforderungen des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB schützen zum größten Teil nicht auch die Nachbarn eines Außenbereichsvorhabens, sondern "nur" das Interesse der Allgemeinheit an der grundsätzlichen Freihaltung des Außenbereichs von Bebauung. Von den Belangen, die durch das Fachmarktzentrum beeinträchtigt sein können, dienen nur das Gebot der Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen (35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB) und das Gebot der Rücksichtnahme als "ungeschriebener", in dem nicht abschließenden Katalog des § 35 Abs. 3 BauGB nicht geregelter öffentlicher Belang, der andere Auswirkungen des Vorhabens erfasst (BVerwG vom 28.10.1993 NVwZ 1994, 684; vgl. auch BVerwG vom 28.10.1993 NVwZ 1994, 686/688), dem Nachbarschutz.

    Nach der zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG vom 28.10.1993 NVwZ 1994, 684) kann der Eigentümer eines Grundstücks im Innenbereich oder in einem Bebauungsplangebiet zwar gegenüber einer auf einem Nachbargrundstück im Außenbereich genehmigten Bebauung Rücksichtnahme auf seine Interessen verlangen, soweit er über eine schutzwürdige Abwehrposition verfügt.

  • BVerwG, 30.11.1992 - 4 NB 41.92
    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2007 - 1 CS 07.1848
    Das folgt unmittelbar aus § 50 BImSchG, aber auch aus dem Gebot sachgerechter Konfliktbewältigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. November 1992 - BVerwG 4 NB 41.92 - juris)." .
  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.407

    Kostenentscheidung nach Hauptsacherledigung; Antrag auf Anordnung der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2007 - 1 CS 07.1848
    Dem nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO für die Beschwerdeentscheidung in erster Linie (zu dieser Einschränkung vgl. BayVGH vom 27.8.2002 BayVBl 2003, 304; vom 10.7.2006 - 1 CS 06.407) maßgebenden Beschwerdevorbringen ist nach summarischer Prüfung nicht zu entnehmen, dass die Baugenehmigung gegen Rechte der Antragsteller schützende Vorschriften verstößt, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen waren (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO, Art. 72 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BayBO).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2007 - 1 CS 07.1848
    Hierzu kann auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen werden, das zu dem Trennungsgebot in einem Beschluss vom 7. Juli 2004 (4 BN 16.04 - ZfBR 2005, 71) Folgendes ausgeführt hat: "In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist bereits geklärt, dass es sich bei dem Trennungsgebot um nicht mehr als einen ausnahmefähigen Grundsatz handelt und nur handeln kann (vgl. Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309, 329; Beschluss vom 20. Januar 1992 - BVerwG 4 B 71.90 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 5).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2007 - 1 CS 07.1848
    Ein nachbarrechtlich erheblicher Verstoß gegen § 35 Abs. 2 und 3 BauGB liegt nicht schon deswegen vor, weil das Vorhaben als nicht privilegiertes Außenbereichsvorhaben wegen einer Beeinträchtigung mehrerer öffentlicher mehrerer Belange (vor allem: Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft [§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB] sowie Entstehung einer Splittersiedlung [§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB] unzulässig und die Baugenehmigung somit rechtwidrig wäre. Die Anforderungen des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB schützen zum größten Teil nicht auch die Nachbarn eines Außenbereichsvorhabens, sondern "nur" das Interesse der Allgemeinheit an der grundsätzlichen Freihaltung des Außenbereichs von Bebauung. Von den Belangen, die durch das Fachmarktzentrum beeinträchtigt sein können, dienen nur das Gebot der Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen (35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB) und das Gebot der Rücksichtnahme als "ungeschriebener", in dem nicht abschließenden Katalog des § 35 Abs. 3 BauGB nicht geregelter öffentlicher Belang, der andere Auswirkungen des Vorhabens erfasst (BVerwG vom 28.10.1993 NVwZ 1994, 684; vgl. auch BVerwG vom 28.10.1993 NVwZ 1994, 686/688), dem Nachbarschutz.
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2007 - 1 CS 07.1848
    Das Fachmarktzentrum wird auch keine "abriegelnde" oder "erdrückende Wirkung" haben, die bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht kommt (vgl. BVerwG vom 13.3.1981 DVBl 1981, 928: zwölfgeschossiges Gebäude in Entfernung von 15 m zum Nachbarwohnhaus; vom 23.5.1986 DVBl 1986, 1271: 11, 50 m hohe Siloanlagen im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen).
  • BVerwG, 07.07.2004 - 4 BN 16.04

    Verlust des gesetzlich vorgesehenen Gewichts von Optimierungsgeboten im

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2007 - 1 CS 07.1848
    Hierzu kann auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen werden, das zu dem Trennungsgebot in einem Beschluss vom 7. Juli 2004 (4 BN 16.04 - ZfBR 2005, 71) Folgendes ausgeführt hat: "In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist bereits geklärt, dass es sich bei dem Trennungsgebot um nicht mehr als einen ausnahmefähigen Grundsatz handelt und nur handeln kann (vgl. Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309, 329; Beschluss vom 20. Januar 1992 - BVerwG 4 B 71.90 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.2001 - 1 C 10054/01
    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2007 - 1 CS 07.1848
    Das gilt auch dann, wenn dem in der Rechtsprechung mal als "Optimierungsgebot" (BVerwG vom 7.7.2004 a. a. O.) und mal als "Abwägungsdirektive" (BVerwG vom 22.3.2007 NVwZ 2007, 831 = BayVBl 2007, 570) bezeichneten Trennungsgebot bei einer - hier vorliegenden - Neuausweisung mehr Gewicht zukommen sollte als bei der Überplanung einer bestehenden Gemengelage (vgl. NdsOVG vom 25.6.2001 NVwZ-RR 2002, 172 = BRS 64 Nr. 15; OVG RhPf vom 30.8.2001 NVwZ-RR 2002, 329).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1850/00

    Abwägung; Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Gewerbebetrieb; Immissionsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2007 - 1 CS 07.1848
    Das gilt auch dann, wenn dem in der Rechtsprechung mal als "Optimierungsgebot" (BVerwG vom 7.7.2004 a. a. O.) und mal als "Abwägungsdirektive" (BVerwG vom 22.3.2007 NVwZ 2007, 831 = BayVBl 2007, 570) bezeichneten Trennungsgebot bei einer - hier vorliegenden - Neuausweisung mehr Gewicht zukommen sollte als bei der Überplanung einer bestehenden Gemengelage (vgl. NdsOVG vom 25.6.2001 NVwZ-RR 2002, 172 = BRS 64 Nr. 15; OVG RhPf vom 30.8.2001 NVwZ-RR 2002, 329).
  • VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514

    Anfechtung einer sofort vollziehbaren Besitzeinweisung in Grundstücke;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2007 - 1 CS 07.1848
    Dem nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO für die Beschwerdeentscheidung in erster Linie (zu dieser Einschränkung vgl. BayVGH vom 27.8.2002 BayVBl 2003, 304; vom 10.7.2006 - 1 CS 06.407) maßgebenden Beschwerdevorbringen ist nach summarischer Prüfung nicht zu entnehmen, dass die Baugenehmigung gegen Rechte der Antragsteller schützende Vorschriften verstößt, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen waren (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO, Art. 72 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BayBO).
  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz;

  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Sondergebiets

    Zweifel könnten insofern bestehen, weil durch entsprechende Nebenbestimmungen immerhin gewährleistet sein dürfte, dass im Ergebnis materielle Nachbarrechte nicht verletzt werden (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 26.07.2012 - 5 S 1314/12 - BayVGH, Beschl. v. 16.10.2007- 1 Cs 07.1848 -).

    Solches kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen einer anderen Rechtsgrundlage objektiv vorliegen und der Verwaltungsakt dadurch nicht in seinem Wesen verändert wird (vgl. Senatsurt. v. 26.05.1994 - 5 S 2637/93 -, VBlBW 1995, 32 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.05.1991 - 8 S 1068/91 - NuR 1991, 434; BVerwG, Urt. v. 30.06.1989 - 4 C 40.88 -, BVerwGE 82, 185), mithin nicht schon dann, wenn (auch) deren drittschützende Tatbestandselemente nicht verletzt wären, wovon offenbar das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Widerspruchsbehörde auszugehen scheint (in diesem Sinne wohl auch BayVGH, Beschl. v. 16.10.2007, a.a.O.).

    Abgesehen von den in diesem Zusammenhang noch festzustellenden Mängeln wäre eine solche jedoch wohl zumindest bei Festsetzung einer höheren Lärmschutzwand nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB zu verwirklichen; von einer erdrückenden bzw. abriegelnden Wirkung des Vorhabens wäre auch dann noch nicht ohne Weiteres auszugehen (vgl. Senatsbeschl. v. 26.07.2012, a.a.O.; auch BayVGH, Beschl. v. 14.08.2008 - 1 NE 08.1074 - u. v. 16.10.2007 - 1 CS 07.1848 -).

    69 c) Soweit die Antragsteller geltend machen, ein Sondergebiet für einen Einkaufsmarkt für Nahversorgung bis zu einer Verkaufsfläche von 799 m 2 habe ohne Verstoß gegen § 1 Abs. 7 BauGB aufgrund der mit einem solchen verbundenen besonders gravierenden Immissionswirkungen überhaupt nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zu "ihrem" reinen Wohngebiet festgesetzt werden können, trifft dies nicht zu; solches wäre noch nicht einmal der Fall, wenn es sich um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO handelte (vgl. OVG LSA, Urt. v. 11.05.2006 - 2 K 1/05 -, BauR 2006, 2107; BayVGH, Beschl. v. 14.08.2008, a.a.O. u. v. 16.10.2007, a.a.O.; allerdings VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.03.1990 - 8 S 3031/89 -, UPR 1991, 155: Unwirksamkeit der Ausweisung eines uneingeschränkten Gewerbegebiets neben einem lediglich durch eine Straße getrennten reinen Wohngebiet; BVerwG, Beschl. v. 22.06.2006 - 4 BN 17.06 -, BRS 70 Nr. 15).

  • VGH Bayern, 01.06.2016 - 15 CS 16.789

    Kein Nachbarschutz wegen Beeinträchtigung privater Rechte (hier: Überfahrtrecht)

    Die in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB aufgeführten Belange des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes schützen nicht auch die Nachbarn eines Außenbereichsvorhabens, sondern "nur" das Interesse der Allgemeinheit an der grundsätzlichen Freihaltung des Außenbereichs von Bebauung (z. B. BayVGH, B. v. 16.10.2007 - 1 CS 07.1848 - juris Rn. 36; OVG Berlin-Bbg., B. v. 2.6.2015 - OVG 2 S 3.15 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 15.03.2011 - 15 CS 11.9

    Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; Gebietserhaltungsanspruch des planwidrig

    Die vom Antragsteller genannte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Oktober 2007 (Az. 1 CS 07.1848 RdNr. 48) führt zu keinem anderen Ergebnis, weil die Konstellationen nicht vergleichbar sind.
  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 NE 08.1074

    Normenkontrolleilantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis;

    Zwar hat der Senat im Beschluss vom 16. Oktober 2007 (1 CS 07.1848) unterstellt, dass der Bebauungsplan unwirksam ist.

    (1) Wie der Senat bereits im Eilverfahren gegen die Baugenehmigung (Beschluss vom 16.10.2007 - 1 CS 07.1848) unter Hinweis auf höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerwG vom 7.7.2004 ZfBR 2005, 71) näher ausgeführt hat, verstößt der Bebauungsplan nicht gegen das Gebot des § 50 BImSchG, bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen so einander zuzuordnen, dass (u. a.) schädliche Umwelteinwirkungen auf die zum Wohnen bestimmten und auf sonstige in entsprechender Weise schutzwürdige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden (Trennungsgebot).

  • VG Karlsruhe, 19.11.2014 - 5 K 3789/12

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Fachmarktzentrums mit Parkhaus und

    Maßgebend ist, ob die Gemeinde die Schutzwürdigkeit der Wohnbebauung ausreichend berücksichtigt hat (Bay. VGH, Beschluss vom 16.10.2007 - 1 CS 07.1848 -, juris).

    Er erlangt eine solche Position aber nicht schon dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, das auf dem anderen Grundstück genehmigte Vorhaben dagegen wegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die nicht dem Schutz privater Dritter dienen, unzulässig ist (Bay. VGH Beschluss vom 16.10.2007 - 1 CS 07.1848 -, juris).

  • VG München, 02.07.2018 - M 9 SN 18.2593

    Nachbarschutz aus dem Gebot der Rücksichtnahme - Festlegung von

    All dies gilt gerade auch dann, wenn ein Bebauungsplan - wie vorliegend - Emissionskontingente für ein Bauvorhaben festlegt (vgl. dezidiert BayVGH, B.v. 16.10.2007 - 1 CS 07.1848 - juris Rn. 6, 8 und 45ff.; B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 18 und 25ff.).

    Für die Beurteilung, ob das Bauvorhaben vorliegend Nachbarrechte verletzt oder nicht, ist die Wirksamkeit des Bebauungsplans nach den Aussagen in Ziff. 1 lit. a dieses Beschlusses irrelevant (vgl. für entsprechende Fälle einer eventuell unwirksamen Festsetzung von Emissionskontingenten BayVGH, B.v. 16.10.2007 - 1 CS 07.1848 - juris; B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris).

  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 15 N 20.1650

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen einen mit unangemessen verkürzter

    Auch die Berechnung der Vorbelastung durch vorhandene Betriebe mittels Umrechnung der zulässigen Immissionswerte auf flächenbezogene Schallleistungspegel erscheint grundsätzlich sachgerecht (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2007 - 1 CS 07.1848 - juris Rn. 50).
  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 15 ZB 20.469

    Baumwurfgefahr bei Errichtung eines Wohnhauses in Waldrandnähe

    Die in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 und Nr. 7 BauGB aufgeführten Belange schützen nicht auch die Nachbarn eines Außenbereichsvorhabens, sondern "nur" das Interesse der Allgemeinheit an der grundsätzlichen Freihaltung des Außenbereichs von Bebauung (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 16.10.2007 - 1 CS 07.1848 - juris Rn. 36; B.v. 1.6.2016 - 15 CS 16.789 - juris Rn. 21; OVG Berlin-Bbg., B.v. 2.6.2015 - OVG 2 S 3.15 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 15.05.2009 - 1 NE 08.3066

    DIN 18005 - Teil 1

    Mögliche Immissionskonflikte mit der Wohnbebauung im Mischgebiet oder im allgemeinen Wohngebiet können durch entsprechende Festsetzungen, wie etwa die Festsetzung aktiver Lärmschutzmaßnahmen auf der Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB (vgl. BVerwG vom 18.12.1990 NVwZ 1991, 881; vom 7.7.2004 ZfBR 2005, 71; BayVGH vom 16.10.2007 - 1 CS 07.1848 - juris) oder durch Emissionsbegrenzungen mittels Festsetzung so genannter immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (jetzt: Lärm-Emissionskontingente nach Nr. 3.7 der DIN 45691) gelöst werden.
  • VG Augsburg, 06.05.2020 - Au 4 K 20.109

    Baugenehmigung für Wohnhauserweiterung im Außenbereich

    Nur das Gebot der Vermeidung eines Ausgesetztseins gegenüber schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB) und das Gebot der Rücksichtnahme als "ungeschriebener", in dem nicht abschließenden Katalog des § 35 Abs. 3 BauGB nicht geregelter öffentlicher Belang, der andere Auswirkungen des Vorhabens erfasst, dienen dem Nachbarschutz (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2007 - 1 CS 07.1848 - juris Rn. 36 m.w.N.).
  • VG München, 02.08.2010 - M 8 K 09.1599

    Nachbarklage gegen Baumarkt mit Gartencenter

  • VG München, 04.10.2010 - M 8 K 10.3745

    Nachbarklage gegen Baumarkt mit Gartencenter

  • VG München, 02.08.2010 - M 8 K 09.2596

    Nachbarklage gegen Baumarkt mit Gartencenter

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