Rechtsprechung
VGH Bayern, 16.10.2012 - 22 ZB 12.1676 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zur Darlegung eines Verstoßes gegen § 283 Satz 1 ZPO gehören auch Ausführungen dazu, zu welchem Vorbringen des Gegners sich der Rechtsmittelführer nicht hat äußern können, weil vorhergehende Erkundigungen notwendig waren oder weil eine Erklärung in der mündlichen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Darlegung eines Verstoßes gegen § 283 S. 1 ZPO; Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen wiederholter Verstöße gegen das Gesundheitsrecht und Lebensmittelrecht sowie wegen ungetilgter Rückstände bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 283 S. 1; GastG § 15 Abs. 2
Anforderungen an die Darlegung eines Verstoßes gegen § 283 S. 1 ZPO; Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen wiederholter Verstöße gegen das Gesundheitsrecht und Lebensmittelrecht sowie wegen ungetilgter Rückstände bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 21.06.2012 - AN 4 K 12.717
- VGH Bayern, 16.10.2012 - 22 ZB 12.1676
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2012 - 22 ZB 12.1676
Dazu muss er sich mit den die Entscheidung tragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG vom 8.12.2009 NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNrn. 62 f. zu § 124a). - BVerwG, 22.04.2003 - 8 B 144.02
Notwendige Beiladung einer Partei erst in der mündlichen Verhandlung; Umfang der …
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2012 - 22 ZB 12.1676
Der Kläger hätte insofern vortragen müssen, was er innerhalb der erbetenen Schriftsatzfrist zu dem "neuen" Thema noch hätte vortragen wollen und inwieweit dies für die Entscheidung erheblich gewesen wäre (BVerwG vom 22.4.2003 Az. 8 B 144.02).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2013 - 2 A 1891/12
Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids zum Neubau einer Tankstelle auf …
vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 16. Oktober 2012- 22 ZB 12.1676 -, juris Rn. 15. - VGH Bayern, 13.12.2012 - 20 ZB 12.1158
Berufungszulassung (abgelehnt); Akteneinsicht; Aufklärungsrüge; Schriftsatzfrist; …
Der Kläger hätte insofern vortragen müssen, was er innerhalb der erbetenen Schriftsatzfrist zu dem "neuen" Thema noch hätte vortragen wollen und inwieweit dies für die Entscheidung erheblich gewesen wäre (BVerwG vom 22.4.2003 Az. 8 B 144.02; BayVGH vom 16.10.2012 Az. 22 ZB 12.1676 - juris). - VGH Bayern, 15.02.2022 - 20 ZB 21.2167
Voraussetzungen der Darlegung eines Verfahrensfehlers
Die Klägerin hätte insofern vortragen müssen, was sie innerhalb der erbetenen Schriftsatzfrist zu dem "neuen" Thema noch hätte vortragen wollen und inwieweit dies für die Entscheidung erheblich gewesen wäre (BVerwG vom 22.4.2003 Az. 8 B 144.02; BayVGH vom 16.10.2012 Az. 22 ZB 12.1676 - juris).