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   VGH Bayern, 16.10.2018 - 11 ZB 18.1810   

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https://dejure.org/2018,35342
VGH Bayern, 16.10.2018 - 11 ZB 18.1810 (https://dejure.org/2018,35342)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.10.2018 - 11 ZB 18.1810 (https://dejure.org/2018,35342)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 11 ZB 18.1810 (https://dejure.org/2018,35342)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 11 Abs. 2 S. 1 und 2, Abs. 8, § 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 3; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Gutachtensanordnung - Verkehrsbezug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zulassung der Berufung gegen einen Gerichtsbescheid über die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Zweiflen an der Eignung zum Führen eines Kraffahrzeugs gem. § 11 Abs. 8 S. 1 FeV

  • rewis.io

    Anforderungen an die Gutachtensanordnung - Verkehrsbezug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines ärztlichen Gutachtens; Psychische Erkrankung; Entziehung; Fahrerlaubnis; Nichtvorlage; ärztliches Gutachten; psychische Erkrankung; Führerschein; Verpflichtung; Abgabe; Fahreignung; Leistungsfähigkeit; Ungeeignetheit

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Zulassung der Berufung gegen einen Gerichtsbescheid über die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Zweiflen an der Eignung zum Führen eines Kraffahrzeugs gem. § 11 Abs. 8 S. 1 FeV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 01.08.2017 - 11 CS 17.1196

    Voraussetzungen einer Gutachtensanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 11 ZB 18.1810
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass Bedenken hinsichtlich der Fahreignung unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Vorlage des angeordneten Gutachtens in sonstiger Weise ausgeräumt werden können (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 11 CS 16.260 - ZfSch 2016, 295 = juris Rn. 13; B.v. 1.8.2017 - 11 CS 17.1196 - juris).
  • VGH Bayern, 24.03.2016 - 11 CS 16.260

    Keine Fahreignung mangels Teilnahme an MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 11 ZB 18.1810
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass Bedenken hinsichtlich der Fahreignung unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Vorlage des angeordneten Gutachtens in sonstiger Weise ausgeräumt werden können (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 11 CS 16.260 - ZfSch 2016, 295 = juris Rn. 13; B.v. 1.8.2017 - 11 CS 17.1196 - juris).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 11 ZB 18.1810
    Zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, auf die es hier maßgeblich ankommt (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 Rn. 13), waren die Bedenken nicht ausgeräumt.
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 11 ZB 18.1810
    Aus dem Vorbringen der Klägerin ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da sie weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • BVerwG, 21.05.2012 - 3 B 65.11

    Eintragung im Verkehrszentralregister; Übergangsvorschrift; Tilgung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 11 ZB 18.1810
    Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, so darf sie bei ihrer Entscheidung gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV auf die Nichteignung des Betroffenen schließen, sofern die Untersuchungsanordnung rechtmäßig und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgt ist (stRspr BVerwG, B.v. 21.5.2012 - 3 B 65/11 - juris Rn. 7; U.v. 28.4.2010 - 3 C 2/10 - BVerwGE 137, 10/13 Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 11 ZB 18.1810
    Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, so darf sie bei ihrer Entscheidung gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV auf die Nichteignung des Betroffenen schließen, sofern die Untersuchungsanordnung rechtmäßig und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgt ist (stRspr BVerwG, B.v. 21.5.2012 - 3 B 65/11 - juris Rn. 7; U.v. 28.4.2010 - 3 C 2/10 - BVerwGE 137, 10/13 Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 11 ZB 18.1810
    Aus dem Vorbringen der Klägerin ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da sie weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 11 ZB 18.1810
    Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E.v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGH 59, 47/52; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124a Rn. 54), ergeben sich die geltend gemachten Berufungszulassungsgründe nicht (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO).
  • VGH Bayern, 21.11.2018 - 11 CS 18.1237

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Ein Verkehrsbezug der Umstände, die auf eine in Nr. 7 der Anlage 4 zur FeV genannte Erkrankung hinweisen, ist entgegen der Auffassung des Antragstellers regelmäßig nicht erforderlich, da durch die Anordnung des ärztlichen Gutachtens gerade geklärt werden soll, ob eine psychische Erkrankung besteht, die Auswirkungen auf die Fahreignung hat (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2018 - 11 ZB 18.1810 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936

    Anordung eines ärztlichen Gutachtens wegen Fahreignungszweifeln im Hinblick auf

    Ein Verkehrsbezug der Umstände, die auf eine in Nr. 7 der Anlage 4 zur FeV genannte Erkrankung hinweisen, ist entgegen der Auffassung des Antragstellers regelmäßig nicht erforderlich, da durch die Anordnung des ärztlichen Gutachtens gerade geklärt werden soll, ob eine psychische Erkrankung besteht, die Auswirkungen auf die Fahreignung hat (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2018 - 11 ZB 18.1810 - juris Rn. 16).
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