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   VGH Bayern, 16.11.2018 - 6 BV 18.445   

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VGH Bayern, 16.11.2018 - 6 BV 18.445 (https://dejure.org/2018,46313)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.11.2018 - 6 BV 18.445 (https://dejure.org/2018,46313)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. November 2018 - 6 BV 18.445 (https://dejure.org/2018,46313)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    KAG Art. 5a, Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, Art. 19 Abs. 2; BauGB § 133 Abs. 3
    Vorleistungen auf den Erschließungsbeitrag

  • rewis.io

    Vorleistungen auf den Erschließungsbeitrag

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704

    Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2018 - 6 BV 18.445
    Die Bemessung der Ausschlussfrist mit 20 bzw. 25 Jahren begegnet ebenso wenig verfassungsrechtlichen Bedenken wie die für Übergangsfälle einheitlich auf 30 Jahre festgelegte Zeitspanne (vgl. BayVGH, U.v. 24.2.2017 - 6 BV 15.1000 - BayVBl 2017, 522 Rn. 29; U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - BayVBl 2014, 241 Rn. 22; U.v. 12.3.2015 - 20 B 14.1441 - juris Rn. 25).

    Die Vorteilslage tritt bei einer A1.straße, wie der Senat wiederholt entschieden hat, dann (und erst dann) ein, wenn sie endgültig technisch fertiggestellt ist, das heißt dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (vgl. BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - BayVBl 2014, 241 Rn. 22; B.v. 30.3.2016 - 6 ZB 15.2426 - juris Rn. 9; B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 15).

    Denn durch die Übergangsvorschrift soll für alle bei Inkrafttreten des Änderungsgesetzes am 1. April 2014 bereits "anhängigen Fälle", in denen der Festsetzungsbescheid den Bereich der Gemeinde bereits verlassen hat, die alte Rechtslage mit der Ausschlussfrist von 30 Jahren (vgl. BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - BayVBl 2014, 241 Rn. 22) fortgelten, um diesen Gelegenheit zu geben, sich auf die neue Rechtslage mit deutlich kürzeren Ausschlussfristen einzustellen (vgl. LT-Drs. 17/370 S. 17 ff.).

  • BVerwG, 05.09.1975 - IV CB 75.73

    Tilgende Wirkung der Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Merkmale der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2018 - 6 BV 18.445
    Die Tilgungswirkung tritt von selbst ("ipso facto"), ohne dass es hierzu eines Verwaltungsakts bedarf, in dem Zeitpunkt ein, in dem die endgültige sachliche Beitragspflicht für das betreffende Grundstück entsteht (ständige Rechtsprechung, etwa BVerwG, U.v. 5.9.1975 - IV CB 75.73 - juris Rn. 20 f.; U.v. 9.3.2009 - 9 C 10.08 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 6 ZB 12.1183 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Denn die Abhängigkeit der Vorausleistung von der späteren Beitragspflicht bewirkt, dass für den Erlass des Vorausleistungsbescheids zwar die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 BauGB gegeben sein müssen, dass die Vorausleistung aber im Übrigen das rechtliche Schicksal des endgültigen Erschließungsbeitrags insofern teilt, als auch ihre Rechtsgrundlage entfällt, sobald feststeht, dass eine Beitragspflicht endgültig nicht entstehen kann (BVerwG, U.v. 5.9.1975 - IV CB 75.73 - DÖV 1976, 96; vgl. auch BayVGH, U.v. 23.3.2006 - 6 B 02.1975 - juris Rn. 40).

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2018 - 6 BV 18.445
    b) Die streitigen Vorausleistungsbescheide vom 27. März 2014 haben die gesetzliche Ausschlussfrist gewahrt, die zur Umsetzung des Regelungsauftrags im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - (BVerfGE 133, 143 ff.) in das Kommunalabgabengesetz aufgenommen worden ist.

    Verfassungsrechtlich geboten ist eine "abschließende Zeitgrenze, bis zu der Beiträge geltend gemacht werden können" (BVerfG, B.v. 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143 Rn. 42).

  • VGH Bayern, 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402

    Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistung, endgültige Herstellung, Absehbarkeit,

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2018 - 6 BV 18.445
    Denn § 8 Abs. 6 EBS sieht als Merkmal der endgültigen Herstellung im Sinn von § 132 Nr. 4 BauGB neben dem technischen Ausbau auch den vollständigen Abschluss des Eigentumserwerbs der gesamten Grundfläche der Erschließungsanlage vor (zu einer solchen Satzungsregelung etwa BayVGH, U.v. 4.3.2013 - 6 B 12.2097 - juris Rn. 13; B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 7).

    An diesem Herstellungsmerkmal fehlte es im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung noch, weil die Beklagte das Eigentum an einer 3 m 2 großen Straßenfläche noch nicht erworben hatte; das kann nicht als geringfügig oder unerheblich außer Acht gelassen werden (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 24.02.2017 - 6 BV 15.1000

    Zum Eintritt der erschließungsbeitragsrechtlich abzugeltenden Vorteilslage bei

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2018 - 6 BV 18.445
    Die Bemessung der Ausschlussfrist mit 20 bzw. 25 Jahren begegnet ebenso wenig verfassungsrechtlichen Bedenken wie die für Übergangsfälle einheitlich auf 30 Jahre festgelegte Zeitspanne (vgl. BayVGH, U.v. 24.2.2017 - 6 BV 15.1000 - BayVBl 2017, 522 Rn. 29; U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - BayVBl 2014, 241 Rn. 22; U.v. 12.3.2015 - 20 B 14.1441 - juris Rn. 25).

    Denn der Begriff "Eintritt der Vorteilslage" knüpft an rein tatsächliche, für den möglichen Beitragsschuldner erkennbare Gegebenheiten an und lässt rechtliche Entstehungsvoraussetzungen für die Beitragsschuld, wie insbesondere den vollständigen Grunderwerb als Merkmal der endgültigen Herstellung, außen vor (BayVGH, U.v. 24.2.2017 - 6 BV 15.1000 - BayVBl 2017, 522 Rn. 30).

  • VGH Bayern, 23.03.2006 - 6 B 02.1975

    Erschließungsbeitragsrecht, Löschung im Handelsregister, Beteiligungs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2018 - 6 BV 18.445
    Denn die Abhängigkeit der Vorausleistung von der späteren Beitragspflicht bewirkt, dass für den Erlass des Vorausleistungsbescheids zwar die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 BauGB gegeben sein müssen, dass die Vorausleistung aber im Übrigen das rechtliche Schicksal des endgültigen Erschließungsbeitrags insofern teilt, als auch ihre Rechtsgrundlage entfällt, sobald feststeht, dass eine Beitragspflicht endgültig nicht entstehen kann (BVerwG, U.v. 5.9.1975 - IV CB 75.73 - DÖV 1976, 96; vgl. auch BayVGH, U.v. 23.3.2006 - 6 B 02.1975 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 1.73

    Voraussetzungen für die Heranziehung zur Vorausleistung auf den

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2018 - 6 BV 18.445
    Mit Blick auf diese gesetzliche Zweckbestimmung einer Vorausleistung entfällt ihr Rechtfertigungsgrund, wenn eine Beitragspflicht endgültig nicht mehr entstehen kann (BVerwG, U.v. 4.4.1975 - IV C 1.73 - BVerwGE 48, 117/121).
  • BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 20.97

    Erschließungsbeitrag, Vorausleistung, Billigkeitserlaß.

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2018 - 6 BV 18.445
    Denn bei letzteren handelt es sich nach der gesetzlichen Ausgestaltung um eine wegen § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB auf die endgültige Beitragspflicht ausgerichtete, zeitlich vorgezogene "Beitragsleistung", die - wie der endgültige Beitrag selbst - auf Geld gerichtet ist, die als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht (Art. 5a Abs. 9 KAG i.V.m. § 134 Abs. 2 BauGB) und auf die auch im Übrigen die allgemeinen Vorschriften über den Erschließungsbeitrag gelten (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.1998 - 8 C 20.97 - NVwZ 1999, 543 f.; BayVGH, B.v. 29.4.2016 - 6 CS 16.58 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 19.03.2009 - 9 C 10.08

    Vorausleistung; Verrechnung; endgültiger Erschließungsbeitrag; Tilgungswirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2018 - 6 BV 18.445
    Die Tilgungswirkung tritt von selbst ("ipso facto"), ohne dass es hierzu eines Verwaltungsakts bedarf, in dem Zeitpunkt ein, in dem die endgültige sachliche Beitragspflicht für das betreffende Grundstück entsteht (ständige Rechtsprechung, etwa BVerwG, U.v. 5.9.1975 - IV CB 75.73 - juris Rn. 20 f.; U.v. 9.3.2009 - 9 C 10.08 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 6 ZB 12.1183 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.03.2013 - 6 B 12.2097

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; endgültige Herstellung; Grunderwerb als

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2018 - 6 BV 18.445
    Denn § 8 Abs. 6 EBS sieht als Merkmal der endgültigen Herstellung im Sinn von § 132 Nr. 4 BauGB neben dem technischen Ausbau auch den vollständigen Abschluss des Eigentumserwerbs der gesamten Grundfläche der Erschließungsanlage vor (zu einer solchen Satzungsregelung etwa BayVGH, U.v. 4.3.2013 - 6 B 12.2097 - juris Rn. 13; B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 6 ZB 12.1183

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Adressat; BGB-Gesellschaft;

  • VGH Bayern, 12.03.2015 - 20 B 14.1441

    Zwanzigjährige Frist für Beitragsfestsetzung nach Entstehen einer Vorteilslage

  • VGH Bayern, 02.07.2015 - 6 B 13.1386

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Absehbarkeit der endgültigen

  • VGH Bayern, 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426

    Vorteilslage im Erschließungsbeitragsrecht erst nach endgültiger technischer

  • VGH Bayern, 29.04.2016 - 6 CS 16.58

    Beschwerde gegen Erschließungsbeitrag

  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 6 ZB 15.2786

    Erschließungsbeitrag für eine Anbaustraße

  • VGH Bayern, 13.04.2017 - 6 B 14.2720

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für einen Abschnitt einer Straße

  • VG Augsburg, 07.12.2017 - Au 2 K 16.1823

    Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeitrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2021 - 15 A 299/20

    Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit; Vorteilslage; Endgültige

    b) Unabhängig davon, ob nach dem Ablauf der 30-Jahres-Frist jegliche Beitragsfestsetzung ausscheidet und der Vorausleistungsbescheid schon deshalb keinen Behaltensgrund für die vereinnahmten Beiträge bildet, so für den Fall der unterbliebenen endgültigen Beitragsfestsetzung vor Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist: OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 15 B 524/09 -, juris Rn. 16, oder ob dies nur gilt, wenn nicht zuvor eine Tilgung der entstandenen Beitragspflicht durch die geleistete Vorausleistung eingetreten ist, so für eine spezialgesetzliche, an den Eintritt der Vorteilslage anknüpfende Höchstfrist Bay. VGH, Urteil vom 16. November 2018 - 6 BV 18.445 -, juris Rn. 28; Driehaus, Lösung von Praxisfällen zum Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht, 2. Aufl. 2021, S. 112 f., ist der streitgegenständliche Vorausleistungsbescheid im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung rechtswidrig geworden und aufzuheben.

    vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 9. März 2009- 9 C 10.08 -, juris Rn. 11, und vom 5. September 1975 - IV CB 75.73 -, juris Rn. 20 f.; Bay. VGH, Urteil vom 16. November 2018 - 6 BV 18.445 -, juris Rn. 28.

    Die von der Beklagten angenommene Tilgungswirkung setzt mithin eine Entstehung der sachlichen Beitragspflicht vor Ablauf der Ausschlussfrist voraus, vgl. dazu ebenfalls Bay. VGH, Urteil vom 16. November 2018 - 6 BV 18.445 -, juris Rn. 28; Driehaus, Lösung von Praxisfällen zum Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht, 2. Aufl. 2021, S. 112 f., und konnte hier nicht mehr eintreten.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. September 1975 - IV CB 75.73 -, juris Rn. 18; vgl. auch Bay. VGH, Urteil vom 16. November 2018 - 6 BV 18.445 -, juris Rn. 32.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - 15 A 1432/20

    Rechtsschutz des Testamentsvollstreckers gegen die Heranziehung zum

    b) Unabhängig davon, ob nach dem Ablauf der 30-Jahres-Frist jegliche Beitragsfestsetzung ausscheidet und die Vorausleistungsbescheide schon deshalb keinen Behaltensgrund für die vereinnahmten Beiträge bilden, so für den Fall der unterbliebenen endgültigen Beitragsfestsetzung vor Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist: OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 15 B 524/09 -, juris Rn. 16, oder ob dies nur gilt, wenn nicht zuvor eine Tilgung der entstandenen Beitragspflicht durch die geleistete Vorausleistung eingetreten ist, so für eine spezialgesetzliche, an den Eintritt der Vorteilslage anknüpfende Höchstfrist Bay. VGH, Urteil vom 16. November 2018 - 6 BV 18.445 -, juris Rn. 28; Driehaus, Lösung von Praxisfällen zum Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht, 2. Aufl. 2021, S. 112 f., sind die streitgegenständlichen Vorausleistungsbescheide im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung rechtswidrig geworden und aufzuheben.

    vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 9. März 2009- 9 C 10.08 -, juris Rn. 11, und vom 5. September 1975 - IV CB 75.73 -, juris Rn. 20 f.; Bay. VGH, Urteil vom 16. November 2018 - 6 BV 18.445 -, juris Rn. 28.

    Die von der Beklagten angenommene Tilgungswirkung setzt mithin eine Entstehung der sachlichen Beitragspflicht vor Ablauf der Ausschlussfrist voraus, vgl. dazu ebenfalls Bay. VGH, Urteil vom 16. November 2018 - 6 BV 18.445 -, juris Rn. 28; Driehaus, Lösung von Praxisfällen zum Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht, 2. Aufl. 2021, S. 112 f., und konnte hier nicht mehr eintreten.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. September 1975 - IV CB 75.73 -, juris Rn. 18; vgl. auch Bay. VGH, Urteil vom 16. November 2018 - 6 BV 18.445 -, juris Rn. 32.

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 12.21

    Zeitliche Begrenzung der Beitragserhebung bei Abweichung vom Bauprogramm

    Ungeachtet des Umstands, dass sich die Bestimmung ihrem unmittelbaren Aussagegehalt nach nur auf die Frage der Erstattung bereits geleisteter Vorausleistungen bezieht, kann sie mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit jedenfalls nicht den Erlass von Vorausleistungsbescheiden zu einem Zeitpunkt legitimieren, in dem die Ausschlussfrist des § 3 Abs. 2 BauGB-AG NRW bereits abgelaufen ist (vgl. Driehaus, KStZ 2022, 1 und KStZ 2022, 101 ; zu der als Vorbild von § 3 Abs. 5 BauGB-AG NRW dienenden Bestimmung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes auch VGH München, Urteil vom 16. November 2018 - 6 BV 18.445 - juris Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 23.21

    K. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

    Ungeachtet des Umstands, dass sich die Bestimmung ihrem unmittelbaren Aussagegehalt nach nur auf die Frage der Erstattung bereits geleisteter Vorausleistungen bezieht, kann sie mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit jedenfalls nicht den Erlass von Vorausleistungsbescheiden zu einem Zeitpunkt legitimieren, in dem die Ausschlussfrist des § 3 Abs. 2 BauGB-AG NRW bereits abgelaufen ist (vgl. Driehaus, KStZ 2022, 1 und KStZ 2022, 101 ; zu der als Vorbild von § 3 Abs. 5 BauGB-AG NRW dienenden Bestimmung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes auch VGH München, Urteil vom 16. November 2018 - 6 BV 18.445 - juris Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 19.21

    RA G. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

    Ungeachtet des Umstands, dass sich die Bestimmung ihrem unmittelbaren Aussagegehalt nach nur auf die Frage der Erstattung bereits geleisteter Vorausleistungen bezieht, kann sie mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit jedenfalls nicht den Erlass von Vorausleistungsbescheiden zu einem Zeitpunkt legitimieren, in dem die Ausschlussfrist des § 3 Abs. 2 BauGB-AG NRW bereits abgelaufen ist (vgl. Driehaus, KStZ 2022, 1 und KStZ 2022, 101 ; zu der als Vorbild von § 3 Abs. 5 BauGB-AG NRW dienenden Bestimmung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes auch VGH München, Urteil vom 16. November 2018 - 6 BV 18.445 - juris Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 11.21

    D. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

    Ungeachtet des Umstands, dass sich die Bestimmung ihrem unmittelbaren Aussagegehalt nach nur auf die Frage der Erstattung bereits geleisteter Vorausleistungen bezieht, kann sie mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit jedenfalls nicht den Erlass von Vorausleistungsbescheiden zu einem Zeitpunkt legitimieren, in dem die Ausschlussfrist des § 3 Abs. 2 BauGB-AG NRW bereits abgelaufen ist (vgl. Driehaus, KStZ 2022, 1 und KStZ 2022, 101 ; zu der als Vorbild von § 3 Abs. 5 BauGB-AG NRW dienenden Bestimmung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes auch VGH München, Urteil vom 16. November 2018 - 6 BV 18.445 - juris Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 18.21

    Heranziehung eines Miteigentümers eines Grundstücks zu Vorausleistungen auf den

    Ungeachtet des Umstands, dass sich die Bestimmung ihrem unmittelbaren Aussagegehalt nach nur auf die Frage der Erstattung bereits geleisteter Vorausleistungen bezieht, kann sie mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit jedenfalls nicht den Erlass von Vorausleistungsbescheiden zu einem Zeitpunkt legitimieren, in dem die Ausschlussfrist des § 3 Abs. 2 BauGB-AG NRW bereits abgelaufen ist (vgl. Driehaus, KStZ 2022, 1 und KStZ 2022, 101 ; zu der als Vorbild von § 3 Abs. 5 BauGB-AG NRW dienenden Bestimmung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes auch VGH München, Urteil vom 16. November 2018 - 6 BV 18.445 - juris Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 22.21

    Heranziehung eines Miteigentümers eines Grundstücks zu Vorausleistungen auf den

    Ungeachtet des Umstands, dass sich die Bestimmung ihrem unmittelbaren Aussagegehalt nach nur auf die Frage der Erstattung bereits geleisteter Vorausleistungen bezieht, kann sie mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit jedenfalls nicht den Erlass von Vorausleistungsbescheiden zu einem Zeitpunkt legitimieren, in dem die Ausschlussfrist des § 3 Abs. 2 BauGB-AG NRW bereits abgelaufen ist (vgl. Driehaus, KStZ 2022, 1 und KStZ 2022, 101 ; zu der als Vorbild von § 3 Abs. 5 BauGB-AG NRW dienenden Bestimmung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes auch VGH München, Urteil vom 16. November 2018 - 6 BV 18.445 - juris Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 16.21

    Heranziehung eines Eigentümers des Grundstücks zu Vorausleistungen auf den

    Ungeachtet des Umstands, dass sich die Bestimmung ihrem unmittelbaren Aussagegehalt nach nur auf die Frage der Erstattung bereits geleisteter Vorausleistungen bezieht, kann sie mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit jedenfalls nicht den Erlass von Vorausleistungsbescheiden zu einem Zeitpunkt legitimieren, in dem die Ausschlussfrist des § 3 Abs. 2 BauGB-AG NRW bereits abgelaufen ist (vgl. Driehaus, KStZ 2022, 1 und KStZ 2022, 101 ; zu der als Vorbild von § 3 Abs. 5 BauGB-AG NRW dienenden Bestimmung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes auch VGH München, Urteil vom 16. November 2018 - 6 BV 18.445 - juris Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 17.21

    S. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

    Ungeachtet des Umstands, dass sich die Bestimmung ihrem unmittelbaren Aussagegehalt nach nur auf die Frage der Erstattung bereits geleisteter Vorausleistungen bezieht, kann sie mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit jedenfalls nicht den Erlass von Vorausleistungsbescheiden zu einem Zeitpunkt legitimieren, in dem die Ausschlussfrist des § 3 Abs. 2 BauGB-AG NRW bereits abgelaufen ist (vgl. Driehaus, KStZ 2022, 1 und KStZ 2022, 101 ; zu der als Vorbild von § 3 Abs. 5 BauGB-AG NRW dienenden Bestimmung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes auch VGH München, Urteil vom 16. November 2018 - 6 BV 18.445 - juris Rn. 22 f.).
  • VG Bayreuth, 14.03.2020 - B 4 K 17.155

    Rechtmäßigkeit der Vorauszahlungsbescheide über die Festsetzung eines

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 13.21

    Heranziehung eines Miteigentümers eines Grundstücks zu Vorausleistungen auf den

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 20.21

    R. GmbH & Co.KG ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für

  • VGH Bayern, 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416

    Erschließungsbeitrag für die Verlängerung einer Straße

  • VG Bayreuth, 14.03.2019 - B 4 K 17.150

    Abgrenzung von Straßenausbaubeitrag und Erschließungsbeitrag

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 21.21

    Heranziehung eines Mitberechtigten eines Erbbaurechts an einem Grundstück zu

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 10.21

    Heranziehung eines Miteigentümers eines Grundstücks zu Vorausleistungen auf den

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 15.21

    Heranziehung eines Eigentümers des Grundstücks zu Vorausleistungen auf den

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 14.21

    J. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • VGH Bayern, 04.11.2020 - 6 ZB 20.1569

    Zur endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage

  • VG Bayreuth, 14.03.2019 - B 4 K 17.716

    Erstattung einer Vorauszahlung auf einen Herstellungs-/Verbesserungsbeitrag

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2019 - 1 L 190/12

    Anschlussbeitrag - Schmutzwasser; Veranlagung übergroßen Schlossgrundstücks

  • VGH Bayern, 28.04.2022 - 6 ZB 21.2951

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Erschließungsbeitragsvorausleistung

  • VG München, 19.04.2023 - M 28 K 20.2852

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - ordnungsgemäße Straßenentwässerung

  • VG Augsburg, 06.05.2021 - Au 2 K 21.68

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag - Festsetzungsverjährung

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