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   VGH Bayern, 16.11.2022 - 10 B 20.2616   

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VGH Bayern, 16.11.2022 - 10 B 20.2616 (https://dejure.org/2022,42836)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.11.2022 - 10 B 20.2616 (https://dejure.org/2022,42836)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. November 2022 - 10 B 20.2616 (https://dejure.org/2022,42836)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    FreizügG/EU § 5 Abs. 4 S. 1; AEUV Art. 21 Abs. 1; RL 2004/38/EG Art. 7 Abs. 1 Buchst. b); RL 2004/38/EG Art. 16; FreizügG/EU entsprechend § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 1; Spiegelstrich ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1 3.
    Fortgeltung der Arbeitnehmereigenschaft bei der Pflege eines lebensbedrohlich erkrankten kleinen Kindes

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 27.19

    Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2022 - 10 B 20.2616
    Der Kläger begründet die mit Beschluss des Senats vom 9. November 2020 wegen ernstlicher Zweifel nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassene Berufung hinsichtlich der angefochtenen Verlustfeststellung im Wesentlichen damit, dass das aus Art. 21 AEUV abgeleitete Aufenthaltsrecht eines drittstaatsangehörigen Elternteils nicht davon berührt werde, ob der Aufenthalt des Unionsbürgerkindes von dem Aufenthalt des drittstaatsangehörigen Elternteils abhänge (unter Verweis auf: BVerwG, U.v. 23.9.2020 - 1 C 27.19).

    Sie ist kein (konstitutiver) feststellender Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG, sondern es handelt sich hierbei um schlicht hoheitliches Handeln (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2020 - 1 C 27.19 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Bei Vorliegen einer Situation, in der dem freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerkind von einem Elternteil, der Staatsangehöriger eines Drittstaats ist, Unterhalt gewährt wird, kann sich der Drittstaatsangehörige nicht auf die Eigenschaft als Verwandter in aufsteigender Linie, dem der Aufenthaltsberechtigte "Unterhalt gewährt", im Sinne von Art. 2 Nr. 2 Buchst. d) RL 2004/38/EG und im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. d) FreizügG/EU berufen (vgl. EuGH, U.v. 8.11.2012 - C-40/11 - juris Rn. 55; BVerwG, U.v. 23.9.2020 - 1 C 27.19 - juris Rn. 17).

    Im Übrigen steht einem aus Art. 21 Abs. 1 AEUV abgeleiteten Freizügigkeitsrecht die Möglichkeit eines nationalen Aufenthaltstitels nicht entgegen (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2020 - 1 C 27.19 - juris Rn. 27 u. 25).

    Ein solches Aufenthaltsrecht ist nicht im Rahmen von Art. 21 Abs. 1 AEUV von Bedeutung (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2020 - 1 C 27.19 - juris Rn. 16 i.V.m. Rn. 24), sondern bei der Prüfung des Aufenthaltsrechts aus Art. 20 AEUV zu berücksichtigen.

  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2022 - 10 B 20.2616
    Bei Vorliegen einer Situation, in der dem freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerkind von einem Elternteil, der Staatsangehöriger eines Drittstaats ist, Unterhalt gewährt wird, kann sich der Drittstaatsangehörige nicht auf die Eigenschaft als Verwandter in aufsteigender Linie, dem der Aufenthaltsberechtigte "Unterhalt gewährt", im Sinne von Art. 2 Nr. 2 Buchst. d) RL 2004/38/EG und im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. d) FreizügG/EU berufen (vgl. EuGH, U.v. 8.11.2012 - C-40/11 - juris Rn. 55; BVerwG, U.v. 23.9.2020 - 1 C 27.19 - juris Rn. 17).

    (5) Allerdings besteht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union aus Gründen des effet utile ein unmittelbar aus Art. 21 Abs. 1 AEUV abgeleitetes Freizügigkeitsrecht, wenn ein tatsächlich das Sorgerecht wahrnehmender Elternteil, der Staatsangehöriger eines Drittstaats ist, dem minderjährigen Unionsbürger Unterhalt gewährt (vgl. EuGH, U.v. 10.10.2013 - C-86/12 - juris Rn. 28; U.v. 8.11.2012 - C-40/11 - juris Rn. 69; U.v. 19.10.2004 - C-200/02 - juris Rn. 45).

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2022 - 10 B 20.2616
    Die Inanspruchnahme der Sozialleistungen ist bei Abwägung auch im Sinne des 10. und 16. Erwägungsgrundes RL 2004/38/EG und der einschlägigen Rechtsprechung als unangemessen zu qualifizieren (vgl. EuGH, U.v. 19.9.2013 - C-140/12 - juris Rn. 64; BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris Rn. 21), zumal die bislang bezogenen Sozialleistungen und die zukünftig, jedenfalls bis zum Ende der Schulpflicht, zu erwartenden Sozialleistungen das System der sozialen Sicherheit beträchtlich belasten und es im vorliegenden Kontext allein um die den Kläger begünstigende Rechtsfolge der Gewährung eines Freizügigkeitsrechts geht, nicht indes um etwaige belastende Rechtsfolgen für den Sohn des Klägers.

    Das Entstehen eines Daueraufenthaltsrechts nach § 4a Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU setzt voraus, dass der Betroffene während einer Aufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Freizügigkeitsvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 RL 2004/38/EG erfüllt hat (vgl. BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 25.05.2019 - 10 BV 18.281

    Kein abgeleitetes Aufenthaltsrecht für einen drittstaatsangehörigen Elternteil

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2022 - 10 B 20.2616
    Zwar ist der Kläger als Vater seines Sohnes, der bulgarischer Staatsangehöriger und damit Unionsbürger im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU ist und mit der Geburt im Bundesgebiet von seinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat (vgl. BayVGH, U.v. 25.5.2019 - 10 BV 18.281 - juris Rn. 30 a.E.; Magiera in Streinz, EUV/AEUV, 3. Aufl. 2018, Art. 21 Rn. 25 m.w.N.), dessen Verwandter in gerader aufsteigender Linie gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. d) FreizügG/EU.

    Er hat seine freizügigkeitsberechtigte Mutter im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU begleitet, wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat, da "Begleiten" sachgerechter Weise auch Fälle erfasst, in denen die familiäre Lebensgemeinschaft erst in dem Aufnahmemitgliedstaat begründet wurde, beispielsweise, wie hier, durch Geburt im Bundesgebiet (vgl. EuGH , U.v. 25.7.2008 - C-127/08 - juris Rn. 92; BayVGH, U.v. 25.5.2019 - 10 BV 18.281 - juris Rn. 30 a.E.).

  • EuGH, 10.10.2013 - C-86/12

    Alokpa und Moudoulou - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2022 - 10 B 20.2616
    (5) Allerdings besteht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union aus Gründen des effet utile ein unmittelbar aus Art. 21 Abs. 1 AEUV abgeleitetes Freizügigkeitsrecht, wenn ein tatsächlich das Sorgerecht wahrnehmender Elternteil, der Staatsangehöriger eines Drittstaats ist, dem minderjährigen Unionsbürger Unterhalt gewährt (vgl. EuGH, U.v. 10.10.2013 - C-86/12 - juris Rn. 28; U.v. 8.11.2012 - C-40/11 - juris Rn. 69; U.v. 19.10.2004 - C-200/02 - juris Rn. 45).

    Dabei hat der Gerichtshof der Europäischen Union diese Rechtsprechung zum einen dahingehend präzisiert, dass das Unionsbürgerkind, um Referenzperson sein zu können, von dem das Freizügigkeitsrecht aus Art. 21 Abs. 1 AEUV abgeleitet wird, die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) RL 2004/38/EG aufgestellten Voraussetzungen erfüllen muss, wobei die danach erforderlichen ausreichenden Existenzmittel auch von dem drittstaatsangehörigen Elternteil des Unionsbürgerkindes stammen können (vgl. EuGH, U.v. 10.10.2013 - C-86/12 - juris Rn. 27, 29, 30 u. Rn. 31 m.w.N.).

  • BSG, 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2022 - 10 B 20.2616
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Arbeitnehmereigenschaft bei einer monatlichen Vergütung von 250, 00 Euro mit einer Arbeitszeit von acht Stunden pro Woche zu bejahen, bei einer monatlichen Vergütung von 100, 00 Euro und einer Arbeitszeit von lediglich zehn Stunden im Monat zu verneinen (vgl. BSG, U.v. 29.3.2022 - B 4 AS 2/21 R - juris Rn. 21 m.w.N.; U.v. 27.1.2021 - B 14 AS 25/20 R - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BSG, 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2022 - 10 B 20.2616
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Arbeitnehmereigenschaft bei einer monatlichen Vergütung von 250, 00 Euro mit einer Arbeitszeit von acht Stunden pro Woche zu bejahen, bei einer monatlichen Vergütung von 100, 00 Euro und einer Arbeitszeit von lediglich zehn Stunden im Monat zu verneinen (vgl. BSG, U.v. 29.3.2022 - B 4 AS 2/21 R - juris Rn. 21 m.w.N.; U.v. 27.1.2021 - B 14 AS 25/20 R - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • EuGH, 25.07.2008 - C-127/08

    DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2022 - 10 B 20.2616
    Er hat seine freizügigkeitsberechtigte Mutter im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU begleitet, wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat, da "Begleiten" sachgerechter Weise auch Fälle erfasst, in denen die familiäre Lebensgemeinschaft erst in dem Aufnahmemitgliedstaat begründet wurde, beispielsweise, wie hier, durch Geburt im Bundesgebiet (vgl. EuGH , U.v. 25.7.2008 - C-127/08 - juris Rn. 92; BayVGH, U.v. 25.5.2019 - 10 BV 18.281 - juris Rn. 30 a.E.).
  • EuGH, 13.09.2016 - C-165/14

    Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2022 - 10 B 20.2616
    Zum anderen hat er klargestellt, dass das Erfordernis, die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) RL 2004/38/EG aufgestellten Voraussetzungen zu erfüllen, entbehrlich ist, sofern das Unionsbürgerkind ein Daueraufenthaltsrecht gemäß Art. 16 Abs. 1 RL 2004/38/EG erworben hat, das dann nicht an die Voraussetzungen des Kapitels III und insbesondere von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) RL 2004/38/EG geknüpft ist (vgl. EuGH, U.v. 13.9.2016 - C-165/14 - juris Rn. 47 i.V.m. Rn. 53).
  • EuGH, 06.06.1995 - C-434/93

    Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2022 - 10 B 20.2616
    Dies beruht auf dem von Art. 21 Abs. 1 AEUV abweichenden Gewährleistungsgehalt des aus Art. 6 ARB 1/80 folgenden Rechts, was sich nicht zuletzt darin manifestiert, dass dieses sich nicht auf die Lage eines türkischen Staatsangehörigen bezieht, der den Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats endgültig verlassen hat (vgl. EuGH, U.v. 6.6.1995 - C-434/93 - juris Rn. 39).
  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

  • EuGH, 19.06.2014 - C-507/12

    Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche wegen der körperlichen

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

  • EuGH, 05.05.2022 - C-451/19

    Ein Abhängigkeitsverhältnis, das es rechtfertigen kann, dem

  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

  • EuGH, 27.02.2020 - C-836/18

    Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real

  • VGH Hessen, 16.04.2021 - 9 A 2282/19

    Fortgeltung der Erwerbstätigeneigenschaft gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

  • EuGH, 13.09.2018 - C-618/16

    Prefeta - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 45 AEUV -

  • VG Augsburg, 17.06.2020 - Au 6 K 18.116

    Niederlassungserlaubnis sowie Verlustfeststellung der Freizügigkeitsberechtigung

  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18

    Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines

  • VG Bayreuth, 28.07.2023 - B 6 E 23.444

    Kein Aufenthaltsrecht aus Art. 21 AEUV für nigerianischen Stiefvater eines

    Im umgekehrten Fall, dass ein Elternteil dem Unionsbürger Unterhalt gewährt, greift die Norm nicht (BayVGH, U.v. 16.11.2022 - 10 B 20.2616 - BeckRS 2022, 43090 Rn. 33).

    Der EuGH billigt ein aus dieser Norm abgeleitetes Freizügigkeitsrecht dem "Elternteil, der für diesen Staatsangehörigen tatsächlich sorgt" (EuGH, U.v. 10.10.2013 - C-86/12, Alopka - NVwZ-RR 2013, 1017/1018 Rn. 29; vgl. auch BayVGH, U.v. 16.11.2022 - 10 B 20.2616 - BeckRS 2022, 43090 Rn. 35: "tatsächlich das Sorgerecht wahrnehmender Elternteil"), zu.

    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung (U.v. 16.11.2022 - 10 B 20.2616 - BeckRS 2022, 43090) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH die (Mit-)Ausübung der "tatsächlichen Sorge" für das Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Vaters bei alleinigem Sorgerecht der Kindsmutter ausreichen lässt, bezieht sich das nicht auf die hier zu beurteilende "Stiefkind-Konstellation", sondern auf das Verhältnis des rechtlichen Vaters zu seinem Kind (vgl. Rn. 4, 7, 35, 39 d. vorgenanntes Urteils).

  • VGH Bayern, 18.09.2023 - 10 B 23.521

    Maßgebliches Aufenthaltsbeendigungsregime bei britischen Staatsangehörigen nach

    Ausreichende Mittel wurden ihm im genannten Zeitraum - letztlich unstreitig - ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch seine erwerbstätige, ihm Unterhalt gewährende Mutter vermit-telt, was nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ausreichend ist (vgl. EuGH, U.v. 10.10.2013 - C-86/12 -juris Rn. 27, 29, 30 u. Rn. 31 m.w.N.; BayVGH, U.v. 16.11.2022 - 10 B 20.2616 -juris Rn. 36).

    Da dieses Daueraufenthaltsrecht nach seiner Entstehung nicht mehr an die Voraussetzungen des Kapitels III und insbesondere von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) RL 2004/38/EG geknüpft war (vgl. EuGH, U.v. 13.9.2016 - C-165/14 - juris Rn. 47 i.V.m. Rn. 53; BayVGH, U.v. 16.11.2022 - 10 B 20.2616 - juris Rn. 36), war der Bezug von Jugendhilfeleistungen ab dem 13. Februar 2015 für seinen Fortbestand von vornherein unschädlich.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21

    Ausstellung einer Aufenthaltskarte - Nachhaltiges Gebrauchmachen von dem

    Ohne Erfolg macht der Kläger unter Berufung auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.11.2022 - 10 B 20.2616 - geltend, seine geschiedene Ehefrau und die Kinder hätten aufgrund eines fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet ein Daueraufenthaltsrecht nach Art. 16 Richtlinie 2004/38/EG erworben.
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