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   VGH Bayern, 16.12.2020 - 12 N 19.1179   

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VGH Bayern, 16.12.2020 - 12 N 19.1179 (https://dejure.org/2020,42416)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.12.2020 - 12 N 19.1179 (https://dejure.org/2020,42416)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 12 N 19.1179 (https://dejure.org/2020,42416)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 30.07.2019 - 1 B 58.19

    Beschwerde gegen das Verfahren des OVG der Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 12 N 19.1179
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach dann keine mündliche Verhandlung durchgeführt werden muss, wenn die Rechtssache keine Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft, die sich nicht unter Heranziehung der Akten und der schriftlichen Erklärungen der Parteien angemessen lösen lassen (BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 1 B 58.19 - juris; EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C - 348/16, Moussa Sacko - juris m.w.N.).

    Auch wenn der Anwendungsbereich nach der Rechtsprechung des EGMR über das nationale Wortlautverständnis hinausgeht, werden jedenfalls Verfahren aus dem Kernbereich des öffentlichen Rechts weiterhin nicht davon erfasst (BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2019, a.a.O.).

    Davon unberührt bleibt, dass die vom EGMR zu Art. 6 Abs. 1 EMRK entwickelten Anforderungen bei konventionskonformer Anwendung im Rahmen der Ermessensausübung nach § 47 Abs. 5 Satz 1 VwGO vom Berufungsgericht zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2019, a.a.O. zu § 130a VwGO).

    Erachtet das entscheidende Gericht eine umfassende Prüfung des Rechtsbehelfs allein auf der Grundlage des gesamten Akteninhalts für möglich, kann es von einer mündlichen Verhandlung absehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2019, a.a.O.; EuGH, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 12 N 19.1179
    Wann dies der Fall ist, richtet sich im Wesentlichen nach den jeweiligen Verhältnissen im Einzelfall (BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1989 - 4 NB 1/89 -, juris; Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 -, DVBl. 1987, 1276).

    Denn der Antragsteller kann seine Rechtsstellung dadurch, dass die Zweckentfremdungssatzung für unwirksam erklärt würde, aktuell nicht verbessern (BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1989 - 4 NB 1/89 -, juris).

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 12 N 19.1179
    Wann dies der Fall ist, richtet sich im Wesentlichen nach den jeweiligen Verhältnissen im Einzelfall (BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1989 - 4 NB 1/89 -, juris; Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 -, DVBl. 1987, 1276).

    Dementsprechend fehlt einem Normenkontrollantrag, der sich gegen Festsetzungen einer Zweckentfremdungssatzung richtet, dann das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Antragsteller dadurch, dass die Satzung für unwirksam erklärt wird, seine Rechtsstellung "derzeit" nicht verbessern kann (BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.11.2017 - 6 BN 1.17

    Aufhebung eines Regelschulstandorts; Schulnetzplan; Rechtsvorschrift

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 12 N 19.1179
    Insoweit steht dem Normenkontrollgericht im Grundsatz ein an keine gesetzlich normierten Voraussetzungen geknüpftes Ermessen zu; insbesondere ist die Entscheidung durch Beschluss nicht davon abhängig, dass es sich um einen einfach gelagerten Fall handelt (BVerwG, Beschluss vom 30. November 2017 - 6 BN 1/17 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 29. November 2019 - 11 N 18.2182 -, juris, Beschluss vom 5. März 2020 - 1 N 17.450 -, juris).

    Vielmehr kommt es darauf an, ob die entscheidungserheblichen Rechtsfragen in den Schriftsätzen der Beteiligten eingehend und ausreichend erörtert worden sind (BVerwG vom 30. November 2017, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 12 N 19.1179
    Ob die Satzung rechtmäßig ist, kann deshalb der von ihr betroffene Grundeigentümer grundsätzlich in einem Normenkontrollverfahren überprüfen lassen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Dezember 2015 - 3 S 248/15 -, juris unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 - ZfBR 1998, 205; Beschluss vom 7. Juli 1997 - 4 BN 11.97 - ZfBR 1997, 314).
  • OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 C 320/11

    Rechtssetzungsbefugnis einer Gemeinde für Satzung über geschützten

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 12 N 19.1179
    Ein ganz allgemeines subjektives Interesse, sich durch den Normenkontrollantrag alle künftigen Entwicklungsmöglichkeiten offenzuhalten, weil die Satzung jedenfalls in künftigen, den Antragsteller betreffenden Fällen zur Anwendung kommen kann, genügt für die Begründung eines Rechtsschutzbedürfnisses nicht (vgl. hierzu auch Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 2 C 320/11 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2015 - 3 S 248/15

    Rechtmäßigkeit einer Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 12 N 19.1179
    Ob die Satzung rechtmäßig ist, kann deshalb der von ihr betroffene Grundeigentümer grundsätzlich in einem Normenkontrollverfahren überprüfen lassen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Dezember 2015 - 3 S 248/15 -, juris unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 - ZfBR 1998, 205; Beschluss vom 7. Juli 1997 - 4 BN 11.97 - ZfBR 1997, 314).
  • VGH Bayern, 07.07.2005 - 25 CS 05.1192
    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 12 N 19.1179
    Etwas Anderes kann zwar gelten, wenn die Nutzung offensichtlich materiell rechtmäßig ist, weil dann die Nutzungsuntersagung unverhältnismäßig und damit ermessensfehlerhaft sein kann (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 25 CS 05.1192 -, juris).
  • VGH Bayern, 05.03.2020 - 1 N 17.450

    Feststellung der Rechtswidrigkeit mittlerweile außerkraftgetretener

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 12 N 19.1179
    Insoweit steht dem Normenkontrollgericht im Grundsatz ein an keine gesetzlich normierten Voraussetzungen geknüpftes Ermessen zu; insbesondere ist die Entscheidung durch Beschluss nicht davon abhängig, dass es sich um einen einfach gelagerten Fall handelt (BVerwG, Beschluss vom 30. November 2017 - 6 BN 1/17 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 29. November 2019 - 11 N 18.2182 -, juris, Beschluss vom 5. März 2020 - 1 N 17.450 -, juris).
  • VGH Bayern, 29.11.2019 - 11 N 18.2182

    Unzulässiger Normenkontrollantrag gegen Stadtratsbeschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 12 N 19.1179
    Insoweit steht dem Normenkontrollgericht im Grundsatz ein an keine gesetzlich normierten Voraussetzungen geknüpftes Ermessen zu; insbesondere ist die Entscheidung durch Beschluss nicht davon abhängig, dass es sich um einen einfach gelagerten Fall handelt (BVerwG, Beschluss vom 30. November 2017 - 6 BN 1/17 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 29. November 2019 - 11 N 18.2182 -, juris, Beschluss vom 5. März 2020 - 1 N 17.450 -, juris).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • VGH Bayern, 12.08.2019 - 15 ZB 19.921

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nutzungsuntersagung bzgl.

  • EuGH, 26.07.2017 - C-348/16

    Sacko - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/32/EU -

  • VGH Bayern, 31.10.2023 - 5 N 22.2094

    Zweckentfremdungsverbotsatzung der Stadt Nürnberg

    Am 12. Juni 2019 stellte der Antragsteller beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Normenkontrollantrag gegen die Satzung (Az.: 12 N 19.1179).

    Mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 verwarf der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Normenkontrollantrag (Az. 12 N 19.1179) ohne mündliche Verhandlung.

    Eine Freistellung von der Genehmigungspflicht nach Art. 58 Abs. 1 Satz 1 BayBO kommt nur in Betracht, wenn die streitgegenständliche Örtlichkeit im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und bei der Gemeinde das Verfahren nach Art. 58 Abs. 3 BayBO (vgl. auch Art. 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayBO) durchgeführt worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 16.12.2020 - 12 N 19.1179 - BeckRS 2020, 36127 Rn. 28 ff.).

  • VGH Bayern, 23.08.2021 - 12 N 21.1996

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag

    Die Anträge werden - nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Senats vom 16. Dezember 2020 - 12 N 19.1179 - mit Beschluss vom 2. Juni 2021 - 5 BN 1.21 - aufgehoben und den Rechtsstreit zu anderweitiger Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen hat - erneut verworfen.

    Mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 12 N 19.1179 - verwarf der Senat die Normenkontrollanträge wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses im schriftlichen Verfahren als unzulässig.

  • VG Bayreuth, 02.11.2023 - B 8 K 22.351

    Programm zur Unterstützung vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffener

    Eine solche Nutzung könnte ermessensfehlerfrei als nicht "Wohnzwecken" dienende, gewerbliche Nutzung eingestuft werden (vgl. zur baurechtlichen Einordnung: BayVGH, B. v. 16.12.2020 - 12 N 19.1179 - Rn. 8, juris; B.v. 12.08.2019 - 15 ZB 19.921 - Rn. 7, juris), sodass die Förderung ausgeschlossen wäre.
  • VG München, 23.07.2021 - M 9 K 20.4909

    Zweckentfremdung, Ersatzwohnraum

    Die Regelungen des öffentlich-rechtlichen Baurechts sind zweifelsfrei Normen, aus denen sich die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit der Errichtung von Wohnraum und damit auch von Ersatzwohnraum ergibt, § 7 Abs. 3 ZeS (a.A. offenbar BayVGH B.v.19.7.2021 - 12 CS 21.507 aber ohne Begründung; andererseits so auch BayVGH B.v.16.12.2020 - 12 N 19.1179 zum Rechtsschutzbedürfnis einer Normenkontrolle).
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