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   VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1556   

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VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1556 (https://dejure.org/2020,50160)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.12.2020 - 3 B 20.1556 (https://dejure.org/2020,50160)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 3 B 20.1556 (https://dejure.org/2020,50160)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1553

    Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen aus Versäumnisurteil

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1556
    1.2.1 Bei dem durch das Versäumnisurteil des zuständigen Landgerichts zugesprochenen Schmerzensgeldanspruch des Klägers handelt es sich um einen rechtskräftig festgestellten Anspruch im Sinne des Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG (BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - beck-online Rn. 16; Buchard in BeckOK Beamtenrecht Bayern, Stand: Dez. 2019, Art. 97 BayBG Rn. 21/21.5 hält es hingegen für vertretbar in diesem Fall entweder die Angemessenheit als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal zu prüfen oder aber die Plausibilitätskontrolle auf der Rechtsfolgenseite im Rahmen des Ermessens durchzuführen).

    Auf die prozessuale Natur der formell rechtskräftigen Feststellung kommt es hingegen nicht an (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 20).

    Denn auch Art. 97 Abs. 3 Satz 1 BayBG knüpft den Beginn der zweijährigen Ausschlussfrist (lediglich) an die Rechtskraft des "Urteils" (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 21).

    Im Rahmen der Fürsorgepflicht sollte daher die infolge der Uneinbringlichkeit der Schmerzensgeldforderung verursachte unbillige Härte ausgeglichen werden (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 22).

    Die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 97 BayBG vom Prozessverhalten des Beklagten des Schmerzensgeldprozesses abhängig zu machen, wäre willkürlich und unbillig (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 23).

    Nur insoweit muss es dem Beklagten möglich sein, die Angemessenheit des Schmerzensgeldes, das im Wege eines Vergleiches vereinbart worden ist, zu überprüfen (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 24).

    Da dies nicht geschehen ist, sprechen bereits gesetzessystematische Gründe hiergegen (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 25).

    Folglich ist eine Trennung nicht möglich (BayVGH, B.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 26).

    Die Folge wäre, dass der Schmerzensgeldanspruch - unter Ausblendung seiner besonderen Stellung - den Leistungen der Dienstunfallfürsorge nahezu angepasst würde, was dem gesetzgeberischen Willen nicht entspricht (BayVGH. U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 27).

    Dass der Schmerzensgeldanspruch unabhängig von den Unfallfürsorgeleistungen übernommen werden sollte, wird ferner daraus deutlich, dass der bayerische Gesetzgeber davon ausgeht, dass die in Art. 45 ff. BayBeamtVG normierte Unfallfürsorge den bayerischen Beamten einen umfassenden Ausgleich der durch einen Dienstunfall eingetretenen materiellen und immateriellen Schäden bietet, und er "trotz alledem" (LT-Drs. 17/2871 S. 48) erkannt hat, dass es nach tätlichen Angriffen durch Dritte zu besonderen Härten kommen kann, die mit den vorhandenen Leistungstatbeständen nicht angemessen abgedeckt werden (vgl. BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 28).

    Die im Vermögensverzeichnis dokumentierte Vermögenslosigkeit des Schädigers, der auch über kein Einkommen verfügt, machte einen weiteren Vollstreckungsversuch entbehrlich (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 31).

    Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 97 Abs. 2 Satz 1 BayBG vor, ist dem Dienstherrn mithin (lediglich) bei der Frage bis zu welcher Höhe er den festgestellten Schmerzensgeldanspruch übernimmt, Ermessen eingeräumt, das verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. § 114 VwGO; BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 36).

  • BVerwG, 26.11.2015 - 5 C 14.14

    Umzug; Umzugskostenvergütung; Umzugskostenerstattung; Beförderungsauslagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1556
    Es handelt sich um eine sogenannte Kopplungsvorschrift (dazu allgemein: BVerwG, U.v. 26.11.2015 - 5 C 14.14 - juris Rn. 16; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 40 Rn. 36 m.w.N.).
  • BGH, 20.01.2015 - VI ZR 27/14

    Klage auf weiteres Schmerzensgeld nach einem rechtskräftigen Urteil über einen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1556
    Dieser gebietet es, die Höhe des dem Geschädigten zustehenden Anspruchs aufgrund einer ganzheitlichen Betrachtung der den Schadensfall prägenden Umstände unter Einbeziehung der absehbaren künftigen Entwicklung des Schadensbildes zu bemessen (BGH, U.v. 20.1.2015 - VI ZR 27/14 - juris Rn. 8).
  • BGH, 14.01.1993 - III ZR 33/88

    Bindung der Gerichte an Entscheidung der Verwaltungsbehörde über Dienstunfall

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1556
    Zwar bindet die bestandskräftige Feststellung eines Dienstunfalls Behörden und Gerichte (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2004 - 2 C 66.03 - juris Rn. 20; BGH, U.v. 14.1.1993 - III ZR 33/88 - juris Rn. 14 f.; U.v. 27.11.2003 - III ZR 54/03 - juris Rn. 4 im Hinblick auf § 46 Abs. 2 BeamtVG).
  • BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 122.84

    Altbauwohnraum in Berlin - Mietpreisbindung - Steuerbegünstigte Wohnung -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1556
    Eine darüberhinausgehende Feststellungs- oder Bindungswirkung bedarf einer gesetzlichen Grundlage (BVerwG, B.v. 28.1.2008 - 8 B 86.07 - juris Rn. 3; U.v. 10.10.2006 - 8 C 23.05 - juris Rn. 22; U.v. 22.4.1994 - 8 C 29.92 - juris Rn. 34; U.v. 28.11.1986 - 8 C 122.84 u.a. - juris Rn. 30).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1556
    Dementsprechend ist die volle Haftung auch dann zu bejahen, wenn der Schaden auf einem Zusammenwirken körperlicher Vorschäden und den Unfallverletzungen beruht, ohne dass die Vorschäden "richtunggebend" verstärkt werden (BGH, U.v. 19.4.2005 - VI ZR 175/04 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1556
    Eine darüberhinausgehende Feststellungs- oder Bindungswirkung bedarf einer gesetzlichen Grundlage (BVerwG, B.v. 28.1.2008 - 8 B 86.07 - juris Rn. 3; U.v. 10.10.2006 - 8 C 23.05 - juris Rn. 22; U.v. 22.4.1994 - 8 C 29.92 - juris Rn. 34; U.v. 28.11.1986 - 8 C 122.84 u.a. - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 C 66.03

    Anerkennung; Dienstunfall; Schriftform; Sportunfall; Sportveranstaltung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1556
    Zwar bindet die bestandskräftige Feststellung eines Dienstunfalls Behörden und Gerichte (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2004 - 2 C 66.03 - juris Rn. 20; BGH, U.v. 14.1.1993 - III ZR 33/88 - juris Rn. 14 f.; U.v. 27.11.2003 - III ZR 54/03 - juris Rn. 4 im Hinblick auf § 46 Abs. 2 BeamtVG).
  • BVerwG, 10.10.2006 - 8 C 23.05

    Eigentumsverzicht; unlautere Machenschaften; Nutzungsvertrag; Pachtvertrag;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1556
    Eine darüberhinausgehende Feststellungs- oder Bindungswirkung bedarf einer gesetzlichen Grundlage (BVerwG, B.v. 28.1.2008 - 8 B 86.07 - juris Rn. 3; U.v. 10.10.2006 - 8 C 23.05 - juris Rn. 22; U.v. 22.4.1994 - 8 C 29.92 - juris Rn. 34; U.v. 28.11.1986 - 8 C 122.84 u.a. - juris Rn. 30).
  • BSG, 20.03.2018 - B 1 A 1/17 R

    Aufsichtsbehörde darf Kriterien für die Vergütung von Krankenkassenvorständen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1556
    Maßstab ist dabei insbesondere, ob bei der Annahme eines unbestimmten Rechtsbegriffs auf der Tatbestandseite noch Raum für ein Verwaltungsermessen verbleibt (BSG, U.v. 20.3.2018 - B 1 A 1/17 R - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.01.2008 - 8 B 86.07

    Bindung des Verwaltungsgericht an eine kammergerichtliche Feststellung - Verlust

  • BGH, 27.11.2003 - III ZR 54/03

    Beamtentrecht - Unfall in der Mittagspause: Dienstunfall?

  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz;

  • BVerwG, 26.01.2016 - 2 B 17.15

    Anforderungen an eine analoge Gesetzesanwendung

  • VG Augsburg, 05.12.2019 - Au 2 K 18.1445

    Kein Anspruch auf Erfüllungsübernahme bei durch Vollstreckungsbescheid

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

  • VGH Bayern, 17.04.2018 - 3 ZB 17.18

    Keine Erfüllungsübernahme nach Art. 96 BayBG bei tätlichem Angriff vor

  • VG Würzburg, 18.02.2022 - W 1 K 21.627

    Polizeibeamter, Erfüllungsübernahme eines Schmerzensgeldanspruchs, Reichweite des

    Die hiergegen eingelegte Berufung des Beklagten wurde mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 (3 B 20.1556) zurückgewiesen.

    Diesbezüglich wird auf das zuvor in gleicher Sache ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 28. Januar 2020 (W 1 K 19.792) und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 (3 B 20.1556) Bezug genommen.

    Wurde aufgrund desselben Sachverhalts eine einmalige Unfallentschädigung (Art. 62 BayBeamtVG) oder ein Unfallausgleich (Art. 52 BayBeamtVG) gezahlt, kann der Dienstherr im Rahmen seines Erschließungsermessens eine Erfüllungsübernahme verweigern (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1556, Rn. 40 ff.).

    Dieses Auswahlermessen ist nicht beschränkt auf die Fälle des Art. 97 Abs. 2 Satz 2 BayBG, in denen eine einmalige Unfallentschädigung oder ein Unfallausgleich gewährt wurde (BayVGH, U.v. 16.12.2020, 3 B 20.1556, Rn. 44f., a.A. zuvor noch VG Ansbach, U.v. 29.1.2020 - An 1 K 18.2510).

    Die Angemessenheit des gewährten Schmerzensgeldes wird damit im Falle gerichtlicher Vergleiche zur Tatbestandsvoraussetzung für eine Erfüllungsübernahme gemacht (BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1556 keine ausdrückliche Einordnung, aber Diskussion der Problematik auf Tatbestandsseite; Buchard in: Brinktrine/Voitl, BeckOK Beamtenrecht Bayern, 23. Edition, 30.12.2019, Art. 97, Rn. 24).

    So hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung zur Erfüllungsübernahme betont, dass Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG keine ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale enthält und insbesondere bei Versäumnisurteilen und Anerkenntnisurteilen auf Tatbestandsseite keine Angemessenheits- oder Plausibilitätsprüfung durchzuführen ist (BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris, Rn. 16, 24; BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1556 - juris, Rn. 25; BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 3 BV 20.1258 - juris, Rn. 24).

  • VG München, 30.11.2023 - M 5 K 23.2603

    Erfüllungsübernahme, Kein rechtskräftig festgestellter Anspruch, Keine Analogie

    Der bayerische Gesetzgeber hat mit der Formulierung "rechtskräftig festgestellter Anspruch auf Schmerzensgeld" zum Ausdruck gebracht, dass es maßgeblich auf die materielle Rechtskraftfähigkeit der Entscheidung ankommt und nimmt mit dieser Formulierung auf zivilrechtliche und prozessuale Begrifflichkeiten Bezug (so BayVGH, B.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1556 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Der Gesetzgeber hat mit der Formulierung "rechtskräftig festgestellter Anspruch auf Schmerzensgeld" zum Ausdruck gebracht, dass es einer der materiellen Rechtskraft fähigen Entscheidung über den Schmerzensgeldanspruch bedarf (vgl. BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1556 - juris Rn. 26 ff.).

    Als höchstpersönlicher Anspruch ist der Schmerzensgeldanspruch vorrangig gegenüber dem Schädiger geltend zu machen, während die Erfüllungsübernahme durch den Dienstherrn "subsidiären" Charakter aufweist (vgl. LT-Drs. 17/2871 S. 48 f.; BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1556 - juris Rn. 29; VG Augsburg, U.v. 5.12.2019 - Au 2 K 18.1445 - juris Rn. 36).

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 3 B 20.1555

    Erfüllungsübernahme bei einem Vollstreckungsbescheid als Titel

    Die Rechtsauffassung, dass es sich bei dem durch Vollstreckungsbescheid titulierten Schmerzensgeldanspruch um einen rechtskräftig festgestellten Anspruch im Sinne des Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG handelt, hat der Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung zu dieser Norm angedeutet, ohne bislang darüber entscheiden zu müssen (BayVGH, Urteile vom 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 16, 24 und - 3 B 20.1556 - juris Rn. 30 sowie U.v. 19.4.2021 - 3 BV 20.2837 - juris, alle drei jeweils zu Versäumnisurteil; BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 3 BV 20.1258 - juris Rn. 24 zu Anerkenntnisurteil; nicht entscheidungserheblich in BayVGH, B.v. 18.12.2020 - 3 ZB 20.190 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 3 BV 20.2837

    Erfüllungsübernahme des Dienstherren bei Schmerzensgeldansprüchen

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird diesbezüglich auf die Urteile des Senats vom 16. Dezember 2020 (3 B 20.1553 - juris Rn. 16 ff. und 3 B 20.1556 - juris 24 ff.) verwiesen.
  • VG Sigmaringen, 02.02.2023 - 9 K 2619/22

    Übernahme von Schmerzensgeldanspruch; Versäumnisurteil; Anspruchshöhe;

    Mit Blick auf diesen Kontext wird deutlich, dass der Gesetzgeber einerseits bewusst eine Erfüllungsübernahmeregelung geschaffen hat, die zugunsten des Beamten deutlich weniger restriktiv ausgestaltet ist als entsprechende Regelungen in anderen Bundesländern (s. zu Art. 97 BayBG etwa Bayerischer VGH, Urteil vom 16. Februar 2022 - 3 B 21.292 -, juris; Urteil vom 19. April 2021 - 3 BV 20.2837 -, juris Rn. 23; Urteil vom 16. Dezember 2020 - 3 B 20.1556 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 26. Februar 2021 - 3 BV 20.1258 -, juris Rn. 38; zu § 82a LBG NRW etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Juli 2022 - 6 A 2092/20 -, juris; s. zu § 78a BBG VG Karlsruhe, Urteil vom 13. Juli 2021 - 12 K 5170/20 -, juris).
  • VG Würzburg, 28.03.2023 - W 1 K 22.1854

    Erfüllungsübernahme eines Schmerzensgeldanspruchs, Begriff des rechtskräftig

    17/2871, S. 48, siehe auch BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1556 - BeckRS 2020, 43400 und B.v 26.02.2021 - 3 BV 20.1258 - BeckRS 2021, 4349).
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