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   VGH Bayern, 17.01.2018 - 11 CS 17.2555   

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VGH Bayern, 17.01.2018 - 11 CS 17.2555 (https://dejure.org/2018,1409)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.01.2018 - 11 CS 17.2555 (https://dejure.org/2018,1409)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - 11 CS 17.2555 (https://dejure.org/2018,1409)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    PBefG § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 25 Abs. 1, Abs. 2; PBZugV § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 Nr. 2 lit. d, Abs. 3
    Widerruf von Taxi- und Mietwagengenehmigungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Widerrufs von Genehmigungen zum Betrieb von sechs Taxen u. einem Mietwagen nach rechtskräftiger Verurteilung wegen Sozialversicherungsbetrugs

  • rewis.io

    Widerruf von Taxi- und Mietwagengenehmigungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Widerrufs von Genehmigungen zum Betrieb von sechs Taxen u. einem Mietwagen nach rechtskräftiger Verurteilung wegen Sozialversicherungsbetrugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2017 - 13 A 1675/16

    Wiedererteilung der Genehmigung zur Ausführung des Gelegenheitsverkehrs mit einem

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2018 - 11 CS 17.2555
    hätten die Genehmigungen zwar auch schon früher widerrufen werden können, da bei einem schweren Verstoß gegen arbeits-, sozial- oder abgabenrechtliche Pflichten die Rechtskraft einer Verurteilung nicht Voraussetzung für den Wegfall der Zuverlässigkeit ist (vgl. OVG Hamburg, B.v. 1.11.2017 - 3 Bs 199/17 - VRS 132, 76 Rn. 8; OVG NW, B.v. 26.7.2017 - 13 Abs. 1675/16 - BeckRs 2017, 119543 Rn. 4) und das Landratsamt schon im Juli 2016 erfahren hat, dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Antragsteller geführt wird.
  • OVG Hamburg, 01.11.2017 - 3 Bs 199/17
    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2018 - 11 CS 17.2555
    hätten die Genehmigungen zwar auch schon früher widerrufen werden können, da bei einem schweren Verstoß gegen arbeits-, sozial- oder abgabenrechtliche Pflichten die Rechtskraft einer Verurteilung nicht Voraussetzung für den Wegfall der Zuverlässigkeit ist (vgl. OVG Hamburg, B.v. 1.11.2017 - 3 Bs 199/17 - VRS 132, 76 Rn. 8; OVG NW, B.v. 26.7.2017 - 13 Abs. 1675/16 - BeckRs 2017, 119543 Rn. 4) und das Landratsamt schon im Juli 2016 erfahren hat, dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Antragsteller geführt wird.
  • BVerwG, 20.11.1970 - VII C 73.69
    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2018 - 11 CS 17.2555
    Da für die berücksichtigungsfähigen Anhaltspunkte keine abschließende Regelung (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 PBZugV "insbesondere") besteht, ist für die an dem Gesamtverhalten und der Persönlichkeit des Betroffenen auszurichtende Zuverlässigkeitsprognose (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1970 - VII C 73.69 - BVerwGE 36, 288; OVG Berlin-Bbg, B.v. 12.6.2012 - OVG 1 S. 35.12 - juris Rn. 7) maßgeblich, ob dieser willens oder in der Lage ist, die einschlägigen Vorschriften zu beachten, wobei wegen der ihm anvertrauten Schutzgüter ein strenger Maßstab anzulegen ist und sich die Annahme der Unzuverlässigkeit auch aus einer Häufung von im Einzelnen nicht so schwerwiegenden Verstößen ergeben kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2016 - 7 B 10052/16

    Personenbeförderung; Widerruf einer Mietwagenkonzession wegen Straftaten

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2018 - 11 CS 17.2555
    Es kann diesem Umstand aber kein besonderes Gewicht beigemessen werden, denn ein nachträgliches ordnungsgemäßes Verhalten während eines laufenden Straf- und Verwaltungsverfahrens bietet nicht die Gewähr dafür, dass ein solches Wohlverhalten ohne weiteres auf Einsicht und charakterliche Läuterung hinweist (vgl. BVerwG, B.v. 16.6.1987 - 1 B 93.86; OVG RhPf, B.v. 7.3.2016 - 7 B 10052/16 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2018 - 11 CS 17.2555
    Ein Ausnahmefall wird insbesondere nicht dadurch begründet, dass der Betroffene seine Existenzgrundlage verliert (vgl. BVerwG, B.v. 25.3.1991 - 1 B 10.91 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 25.10.1996 - 11 B 53.96

    Gewerberecht - Taxiunternehmer, Beurteilungszeitpunkt bei Widerruf einer

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2018 - 11 CS 17.2555
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass ein Widerruf einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit nur in Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt (vgl. BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 11 B 53.96 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86

    Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung -

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2018 - 11 CS 17.2555
    Es kann diesem Umstand aber kein besonderes Gewicht beigemessen werden, denn ein nachträgliches ordnungsgemäßes Verhalten während eines laufenden Straf- und Verwaltungsverfahrens bietet nicht die Gewähr dafür, dass ein solches Wohlverhalten ohne weiteres auf Einsicht und charakterliche Läuterung hinweist (vgl. BVerwG, B.v. 16.6.1987 - 1 B 93.86; OVG RhPf, B.v. 7.3.2016 - 7 B 10052/16 - juris Rn. 10).
  • OVG Hamburg, 02.03.2007 - 1 Bs 340/06

    Taxenunternehmer; Unzuverlässigkeit; Straftat; Aufnahme in Führungszeugnis

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2018 - 11 CS 17.2555
    Dabei können Taten und Verurteilungen verwertet werden, solange sie nach §§ 30 ff. des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) in ein Führungszeugnis für Behörden aufzunehmen sind (OVG Hamburg, B.v. 2.3.2007 - 1 Bs 340/06 - VRS 112, 384).
  • VGH Bayern, 05.11.2020 - 11 ZB 20.642

    Versagung einer Taxi-Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit

    Da die berücksichtigungsfähigen Anhaltspunkte in § 1 Abs. 1 Satz 2 PBZugV nicht abschließend geregelt sind ("insbesondere"), ist für die an dem Gesamtverhalten und der Persönlichkeit des Betroffenen auszurichtende Zuverlässigkeitsprognose (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1970 - VII C 73.69 - BVerwGE 36, 288 = juris Rn. 21; OVG Bln.-Bbg, B.v. 12.6.2012 - OVG 1 S 35.12 - juris Rn. 7) maßgeblich, ob dieser willens oder in der Lage ist, die einschlägigen Vorschriften zu beachten, wobei wegen der ihm anvertrauten Schutzgüter ein strenger Maßstab anzulegen ist und sich die Annahme der Unzuverlässigkeit auch aus einer Häufung von im Einzelnen nicht so schwerwiegenden Verstößen ergeben kann (BayVGH, B.v. 17.1.2018 - 11 CS 17.2555 - juris Rn. 8; B.v. 20.3.2020 - 11 CS 20.181 - juris Rn. 15; OVG Hamburg, B.v. 20.6.2008 - 3 Bs 48/08 - GewArch 2009, 45 = juris Rn. 20).

    Anders als sie behauptet, hat das Verwaltungsgericht schon nicht dieses Urteil für den im Übrigen zutreffend und im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BayVGH, B.v. 17.1.2018 a.a.O.; B.v. 20.3.2020 a.a.O.) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 20.11.1970 a.a.O. Rn. 23) definierten Begriff der personenbeförderungsrechtlichen Unzuverlässigkeit zitiert, sondern eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 20. Juni 2008 (3 Bs 48/08 - juris).

  • VG Düsseldorf, 14.09.2023 - 6 L 1791/23

    Eilverfahren gegen den Widerruf von 77 Mietwagengenehmigungen in Düsseldorf ohne

    vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2018 - 11 CS 17.2555, juris Rn. 8, und vom 5. November 2020 - 11 ZB.20642, juris Rn. 24; OVG NRW, Beschlüsse vom 15. Januar 2018 - 13 B 12/18, juris Rn. 6 f., m.w.N., und vom 17. Juni 2020 - 13 B 65/20, n.v.
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 11 B 18.12

    Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen

    Die Schwere des zum Widerruf führenden Verstoßes kann sich auch aus einer Häufung von im Einzelnen weniger gravierenden Gesetzesverletzungen ergeben, wenn deren Gesamtbetrachtung dazu führt, dass der Unternehmer unzuverlässig ist (stRspr, zuletzt BayVGH, B.v. 17.1.2018 - 11 CS 17.2555 - juris Rn. 8; OVG NW, B.v. 15.1.2018 - 13 B 12/18 Rn. 6).

    Allenfalls in extremen Ausnahmefällen kann die Entziehung der Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen (BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 11 B 53.96 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.680 - juris Rn. 24 f.; B.v. 17.1.2018 - 11 CS 17.2555 - juris Rn. 14).

  • VG Augsburg, 20.03.2018 - Au 3 K 17.137

    Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit drei Taxen

    Da für die berücksichtigungsfähigen Anhaltspunkte keine abschließende Regelung ("insbesondere") besteht, ist für die an dem Gesamtverhalten und der Persönlichkeit des Betroffenen auszurichtende Zuverlässigkeitsprognose maßgeblich, ob dieser willens und in der Lage ist, die einschlägigen Vorschriften zu beachten, wobei wegen der ihm anvertrauten Schutzgüter ein strenger Maßstab anzulegen ist und sich die Unzuverlässigkeit auch aus einer Häufung von im Einzelnen nicht so schwerwiegenden Verstößen ergeben kann (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1970 - VII C 73.69 - BVerwGE 36, 288; BayVGH, B.v. 17.1.2018 - 11 CS 17.2555 - juris Rn. 8).

    Die gegenteilige Auffassung des Verwaltungsgerichts Hamburg und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. OVG Hamburg, B.v. 2.3.2007 - 1 Bs 340/06 - juris Rn. 3), der sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren angeschlossen hat (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2018 - 11 CS 17.2555 - juris Rn. 10), findet im Gesetz keine Stütze.

  • VGH Bayern, 20.03.2020 - 11 CS 20.181

    Widerruf der Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich die Annahme der Unzuverlässigkeit auch aus einer Häufung von im Einzelnen weniger schwerwiegenden Verstößen ergeben kann (BayVGH, B.v. 17.1.2018 - 11 CS 17.2555 - juris Rn. 8).

    Allenfalls in extremen Ausnahmefällen kann die Entziehung der Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen (vgl. BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 11 B 53.96 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.680 - juris Rn. 24 f.; B.v. 17.1.2018 - 11 CS 17.2555 - juris Rn. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2019 - 13 A 28/18

    Widerruf der Erteilung einer Genehmigung zur Ausführung des Gelegenheitsverkehrs

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 11 CS 17.2555 -, juris, Rn. 8, und OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2008 - 13 A 8/07 - GewArch 2008, 362 = juris, Rn. 27.
  • VG München, 17.03.2021 - M 23 K 20.1954

    Rückkehrpflicht, Unzuverlässigkeit, Verwaltungsgerichte, Widerruf der

    Die Annahme der Unzuverlässigkeit kann sich auch aus einer Häufung von im Einzelnen weniger schwerwiegenden Verstößen ergeben (BayVGH, B.v. 17.1.2018 - 11 CS 17.2555 - juris Rn. 8; B.v. 20.3.2020 - 11 CS 20.181 - juris Rn. 15).

    Allenfalls in extremen Ausnahmefällen kann die Entziehung der Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen (vgl. BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 11 B 53.96 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.680 - juris Rn. 24 f.; B.v. 17.1.2018 - 11 CS 17.2555 - juris Rn. 14; B.v. 20.3.2020 - 11 CS 20.181 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 18.07.2018 - 11 ZB 18.924

    Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen wegen Unzuverlässigkeit

    Danach ist der Streitwert mit 1 x 15.000 Euro plus 2 x 7.500 Euro auf insgesamt 30.000 Euro zu bemessen (vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2018 - 11 B 18.12 - juris Rn. 53; B.v. 17.1.2018 - 11 CS 17.2555 - juris Rn. 16).
  • VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 10743/18

    Verstoß gegen abgabenrechtliche Vorschriften bei fehlerhafter Führung von

    Da für die berücksichtigungsfähigen Anhaltspunkte keine abschließende Regelung ("insbesondere") besteht, ist für die an dem Gesamtverhalten und der Persönlichkeit des Betroffenen auszurichtende Zuverlässigkeitsprognose maßgeblich, ob dieser willens und in der Lage ist, die einschlägigen Vorschriften zu beachten, wobei wegen der ihm anvertrauten Schutzgüter ein strenger Maßstab anzulegen ist und sich die Unzuverlässigkeit auch aus einer Häufung von im Einzelnen nicht so schwerwiegenden Verstößen ergeben kann (Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.01.2018 - 11 CS 17.2555 -, juris).
  • VG Stuttgart, 07.08.2019 - 8 K 9504/18

    Geltungsdauer eines fristlosen Antrages auf Genehmigung für den

    Da für die berücksichtigungsfähigen Anhaltspunkte keine abschließende Regelung ("insbesondere") besteht, ist für die an dem Gesamtverhalten und der Persönlichkeit des Betroffenen auszurichtende Zuverlässigkeitsprognose maßgeblich, ob dieser willens und in der Lage ist, die einschlägigen Vorschriften zu beachten, wobei wegen der ihm anvertrauten Schutzgüter ein strenger Maßstab anzulegen ist und sich die Unzuverlässigkeit auch aus einer Häufung von im Einzelnen nicht so schwerwiegenden Verstößen ergeben kann (Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.01.2018 - 11 CS 17.2555 -, juris).
  • VG Schwerin, 08.06.2018 - 7 B 971/18

    Ausnahmefall trotz Straffälligkeit anzunehmender personenbeförderungsrechtlicher

  • VG München, 20.12.2019 - M 23 S 19.5895

    Widerruf der Mietwagengenehmigung - Rückkehrpflicht

  • VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 8311/18

    Persönliche Zuverlässigkeit eines als BGB-Gesellschaft organisierten

  • VG München, 05.04.2023 - M 23 E 22.6129

    Einstweilige Anordnung, Taxikonzession, Zuverlässigkeit

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