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   VGH Bayern, 17.02.2020 - 12 CS 19.2505   

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VGH Bayern, 17.02.2020 - 12 CS 19.2505 (https://dejure.org/2020,2470)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.02.2020 - 12 CS 19.2505 (https://dejure.org/2020,2470)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Februar 2020 - 12 CS 19.2505 (https://dejure.org/2020,2470)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, Abs. 5; KrWG § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 3
    Überprüfung des Vertriebs von Teppichbodenschnitzeln als Reitbodenbelag im Eilverfahren

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 5 VwGO, § 3 Abs. 23, § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 3 KrWG

  • rewis.io

    Überprüfung des Vertriebs von Teppichbodenschnitzeln als Reitbodenbelag im Eilverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung von Teppichbodenstanzresten aus der Automobilindustrie als; Reitbodenbelag für Pferde; Ende der Abfalleigenschaft (Produkt); keine Risikovorsorge "ins Blaue"; Verteilung der Darlegungs- und Beweis- bzw. Feststellungslast; Prüfungsmaßstab im Eilverfahren; ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 5 VwGO, § 3 Abs. 23, § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 3 KrWG

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2020 - 12 CS 19.2505
    Effektiver Rechtsschutz hat die Aufgabe, irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit wie möglich auszuschließen (vgl. BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 [3619]; B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 [2269]).

    In Anbetracht des mit der Anordnung des Sofortvollzuges verbundenen Eingriffs in die Grundrechte der Antragstellerin wäre vielmehr darzulegen gewesen, dass und aus welchen Gründen der Eintritt einer solchen konkreten Gefahrenlage mit überwiegender Wahrscheinlichkeit noch vor Ergehen einer Entscheidung in der Hauptsache zu erwarten ist und weshalb die durch die Anordnung des Sofortvollzuges zu schützenden Gemeinwohlbelange vorliegend von solchem Gewicht sind, dass sie die berechtigten Interessen der Antragstellerin ausnahmsweise bereits jetzt überwiegen und die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Eilverfahren demgegenüber zwingend zurückzustehen hat (vgl. BVerfGE 51, 268 [284]; BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 [3619]; B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 [2269]).

    Statt dem Antragsgegner in den Arm zu fallen, hat es den Sofortvollzug bestätigt, ohne dass nachweisbare konkrete Gefahren für ein wichtiges Gemeinschaftsgut (vgl. BVerfGE 44, 105 [117]), die alleine ein Zurücktretenmüssen der berechtigten Interessen der Antragstellerin hätten rechtfertigen können, in der Sache nachvollziehbar dargelegt worden wären (vgl. BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 [3619]; B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 [2269]).

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2020 - 12 CS 19.2505
    Effektiver Rechtsschutz hat die Aufgabe, irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit wie möglich auszuschließen (vgl. BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 [3619]; B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 [2269]).

    In Anbetracht des mit der Anordnung des Sofortvollzuges verbundenen Eingriffs in die Grundrechte der Antragstellerin wäre vielmehr darzulegen gewesen, dass und aus welchen Gründen der Eintritt einer solchen konkreten Gefahrenlage mit überwiegender Wahrscheinlichkeit noch vor Ergehen einer Entscheidung in der Hauptsache zu erwarten ist und weshalb die durch die Anordnung des Sofortvollzuges zu schützenden Gemeinwohlbelange vorliegend von solchem Gewicht sind, dass sie die berechtigten Interessen der Antragstellerin ausnahmsweise bereits jetzt überwiegen und die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Eilverfahren demgegenüber zwingend zurückzustehen hat (vgl. BVerfGE 51, 268 [284]; BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 [3619]; B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 [2269]).

    Statt dem Antragsgegner in den Arm zu fallen, hat es den Sofortvollzug bestätigt, ohne dass nachweisbare konkrete Gefahren für ein wichtiges Gemeinschaftsgut (vgl. BVerfGE 44, 105 [117]), die alleine ein Zurücktretenmüssen der berechtigten Interessen der Antragstellerin hätten rechtfertigen können, in der Sache nachvollziehbar dargelegt worden wären (vgl. BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 [3619]; B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 [2269]).

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 7 LC 10/10

    Abdeckung einer Rückstandshalde aus dem Salzbergbau

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2020 - 12 CS 19.2505
    Entscheidungserheblich ist vorliegend vielmehr einzig und allein, dass durch die Sichtung und Reinigung der Stanzreste ein Produkt entsteht, das geeignet ist, andere Materialien als Reitbodenbelag - insbesondere Sand - zu ersetzen, sodass natürliche Rohstoffquellen erhalten werden können (vgl. EuGH, U.v. 27.02.2002 - Rs C-6/00 (Asa) -, NVwZ 2002, 579 Rn. 69; BVerwG, U.v. 14.4.2005 - 7 C 26.03 -, BVerwGE 123, 247 [250]; OVG Lüneburg, U.v. 24.6.2011 - 7 LC 10/10 -, NdsVBl.

    Im Übrigen kann eine absolute Schadlosigkeit im Rahmen des § 7 Abs. 3 Satz 3 KrWG nicht gefordert werden (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 24.6.2011 - 7 LC 10/10 -, NdsVBl. 2012, 16 [20]; siehe auch Mann, in: Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, 4. Aufl. 2019, § 7 Rn. 19).

  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03

    Tongrube; Einbau Abfall; Abfallbeseitigung; Abfallverwertung; Verwertung,

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2020 - 12 CS 19.2505
    Bereits die Nutzung alleine des Abfallvolumens ist - die Eignung zum entsprechenden Verwendungszweck unterstellt - eine stoffliche Verwertung (vgl. BVerwG, U.v. 14.4.2005 - 7 C 26.03 -, BVerwGE 123, 247, Ls. 1 und 2).

    Entscheidungserheblich ist vorliegend vielmehr einzig und allein, dass durch die Sichtung und Reinigung der Stanzreste ein Produkt entsteht, das geeignet ist, andere Materialien als Reitbodenbelag - insbesondere Sand - zu ersetzen, sodass natürliche Rohstoffquellen erhalten werden können (vgl. EuGH, U.v. 27.02.2002 - Rs C-6/00 (Asa) -, NVwZ 2002, 579 Rn. 69; BVerwG, U.v. 14.4.2005 - 7 C 26.03 -, BVerwGE 123, 247 [250]; OVG Lüneburg, U.v. 24.6.2011 - 7 LC 10/10 -, NdsVBl.

  • VG Gera, 24.08.2017 - 5 K 84/16

    Ende der Abfalleigenschaft von Bauschutt

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2020 - 12 CS 19.2505
    Dass ein Ende der Abfalleigenschaft mit dem bloßen Bereithalten der Teppichbodenschnitzeln nicht eingehalten sei, bestätigten auch die vom erstinstanzlichen Gericht herangezogenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2006 (7 C 4.06) zu "Klärschlammkompost" und des Verwaltungsgerichts Gera vom 24. August 2017 (5 K 84/16 Ge) zu "gebrochenem und gesiebtem Bauschutt".

    Hätte die Kammer sich mit den vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen in der gebotenen Weise befasst, so hätte sie unschwer feststellen können, dass die Teppichstanzreste bei der Fa. Levien von Schaumstoffbestandteilen "gereinigt und sortiert" werden, während es sich bei den von der Kammer herangezogenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 24.6.1993 - 7 C 11/92 -, BVerwGE 92, 363 - juris, Rn. 19) und des Verwaltungsgerichts Gera (U.v. 24.8.2017 - 5 K 84/16 Ge - juris, Rn. 54 ff.) jeweils um "unsortierten bzw. ungereinigten" Bauschutt handelte, der sein abfalltypisches Gefährdungspotential - anders als die Teppichstanzreste der Antragstellerin entsprechend den vorgelegten Gutachten - gerade nicht verloren hatte.

  • EuGH, 27.02.2002 - C-6/00

    ALLE NATIONALEN BEHÖRDEN, DENEN EINE GEPLANTE BEFÖRDERUNG VON ABFÄLLEN VON EINEM

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2020 - 12 CS 19.2505
    Entscheidungserheblich ist vorliegend vielmehr einzig und allein, dass durch die Sichtung und Reinigung der Stanzreste ein Produkt entsteht, das geeignet ist, andere Materialien als Reitbodenbelag - insbesondere Sand - zu ersetzen, sodass natürliche Rohstoffquellen erhalten werden können (vgl. EuGH, U.v. 27.02.2002 - Rs C-6/00 (Asa) -, NVwZ 2002, 579 Rn. 69; BVerwG, U.v. 14.4.2005 - 7 C 26.03 -, BVerwGE 123, 247 [250]; OVG Lüneburg, U.v. 24.6.2011 - 7 LC 10/10 -, NdsVBl.
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 11.92

    Ist Bauschutt Abfall?

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2020 - 12 CS 19.2505
    Hätte die Kammer sich mit den vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen in der gebotenen Weise befasst, so hätte sie unschwer feststellen können, dass die Teppichstanzreste bei der Fa. Levien von Schaumstoffbestandteilen "gereinigt und sortiert" werden, während es sich bei den von der Kammer herangezogenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 24.6.1993 - 7 C 11/92 -, BVerwGE 92, 363 - juris, Rn. 19) und des Verwaltungsgerichts Gera (U.v. 24.8.2017 - 5 K 84/16 Ge - juris, Rn. 54 ff.) jeweils um "unsortierten bzw. ungereinigten" Bauschutt handelte, der sein abfalltypisches Gefährdungspotential - anders als die Teppichstanzreste der Antragstellerin entsprechend den vorgelegten Gutachten - gerade nicht verloren hatte.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 11 S 78.16

    Nachträgliche Anordnung einer Sicherheitsleistung für eine Kompostierungsanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2020 - 12 CS 19.2505
    Das maßgebliche Tatbestandsmerkmal "keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt" in § 5 Abs. 1 Nr. 4 KrWG und das Gebot der "Schadlosigkeit der Verwertung" in § 7 Abs. 3 KrWG sind sowohl inhaltlich als auch funktional identisch (vgl. in diesem Sinne auch bereits OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 23.5.2017 - OVG 11 S 78.16 -, BeckRS 2017, 112964 Rn. 4 a.E.; Petersen, in: Jarass/Petersen, KrWG, § 5 Rn. 46).
  • BayObLG, 09.03.1995 - 3 ObOWi 19/95

    Schrottfahrzeuge; Flüssigkeit; Umweltgefährdung; Abfall

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2020 - 12 CS 19.2505
    Der Eintritt eines Schadens darf sich nicht lediglich als theoretische oder gar fernliegende Möglichkeit darstellen (vgl. BayObLG B.v. 9.03.1995 - 3 ObOWi 19/95 -, NVwZ-RR 1995, 513 [514]).
  • VG Sigmaringen, 04.09.2019 - 10 K 31/18

    Waldwegebau mit Bauschutt; Abfallrechtliche Anordnung; Produkteigenschaft nach

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2020 - 12 CS 19.2505
    Für das Fortbestehen der Abfalleigenschaft des streitgegenständlichen Materials und damit das Vorliegen der oben genannten Umstände ist mithin der Antragsgegner darlegungs- und beweispflichtig; er allein trägt insoweit die Darlegungs- und Beweis- bzw. Feststellungslast für den Sachverhalt, aus dem sich das Vorliegen der Voraussetzungen für das Einschreiten - vorliegend im Wege des Erlasses von Bedingungen und Auflagen - ergeben soll (vgl. Beckmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 89. EL. Feb. 2019, KrWG, § 62 Rn. 2 u. 16; Schink, UPR 2012, 201 [204]; VG Sigmaringen, U.v. 4.9.2019 - 10 K 31/18 - juris, Rn. 51).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

  • BVerwG, 14.12.2006 - 7 C 4.06

    Klärschlamm: Klärschlammkompost; Verwertung; Beendigung der Verwertung; Ende des

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • VGH Bayern, 21.04.2021 - 12 CS 21.702

    Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten durch Notfallsanitäter

    Effektiver Rechtsschutz hat die Aufgabe, irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit wie möglich auszuschließen (vgl. BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 [3619]; B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 [2269]; siehe auch bereits BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 12 CS 19.2505 -, juris Rn. 32 ff.; B.v. 28.08.2020 - 12 CS 20.1750 - juris, Rn. 43 ff.).

    Das Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts ist stets ein qualitativ anderes als das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts selbst (vgl. Külpmann, a.a.O., Rn. 745 m.w.N.; siehe auch bereits BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 12 CS 19.2505 - juris, Rn. 33; B.v. 28.08.2020 - 12 CS 20.1750 - juris, Rn. 44).

    Ob ein solches Interesse vorliegt, ist durch Erwägung aller für und gegen die sofortige Vollziehung streitenden Gründe zu ermitteln (vgl. näher Külpmann, a.a.O., Rn. 761, 759 u. 979 jeweils m.w.N.; siehe auch bereits BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 12 CS 19.2505 - juris, Rn. 34; B.v. 28.08.2020 - 12 CS 20.1750 - juris, Rn. 45).

    In Anbetracht des mit der Anordnung des Sofortvollzuges verbundenen Eingriffs in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) wäre deshalb konkret darzulegen gewesen, dass und aus welchen Gründen die Verwirklichung einer konkreten Gefahrenlage - hier der Wiederholung des dem Antragsteller vorgeworfenen Verhaltens des Nichteinschreitens gegen das unberechtigte Legen eines IV-Zugangs durch einen einsatzleitenden Kollegen - mit überwiegender Wahrscheinlichkeit noch vor Ergehen einer Entscheidung in der Hauptsache zu erwarten ist und weshalb die durch die Anordnung des Sofortvollzuges zu schützenden Gemeinwohlbelange von solchem Gewicht sind, dass sie die berechtigten, durch § 80 Abs. 1 VwGO ausdrücklich geschützten Interessen des Antragstellers, von den mit der für rechtswidrig erachteten Maßnahme ausgelösten Belastungen bis zum Ergehen einer Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben, ausnahmsweise bereits jetzt überwiegen und die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Eilverfahren demgegenüber zwingend zurückzustehen hat (vgl. BVerfGE 51, 268 [284]; BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 [3619]; B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 [2269]; siehe auch BayVGH, B.v. 17.02.2020 - 12 CS 19.2505 - juris, Rn. 36; B.v. 28.08.2020 - 12 CS 20.1750 - juris, Rn. 47).

  • VGH Bayern, 28.08.2020 - 12 CS 20.1750

    Erfolgreiche Beschwerde in einem verpackungsrechtlichen Eilverfahren

    Effektiver Rechtsschutz hat die Aufgabe, irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit wie möglich auszuschließen (vgl. BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 [3619]; B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 [2269]; siehe auch bereits BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 12 CS 19.2505 -, juris Rn. 32 ff.).

    Das Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts ist stets ein qualitativ anderes als das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts selbst (vgl. Külpmann, a.a.O., Rn. 745 m.w.N.; siehe auch bereits BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 12 CS 19.2505 - juris, Rn. 33).

    Ob ein solches Interesse vorliegt, ist durch Erwägung aller für und gegen die sofortige Vollziehung streitenden Gründe zu ermitteln (vgl. näher Külpmann, a.a.O., Rn. 761, 759 u. 979 jeweils m.w.N.; siehe auch bereits BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 12 CS 19.2505 - juris, Rn. 34).

    In Anbetracht des mit der Anordnung des Sofortvollzuges verbundenen Eingriffs in die Grundrechte der Antragstellerin wäre vielmehr darzulegen gewesen, dass und aus welchen Gründen die Verwirklichung einer konkreten Gefahrenlage - hier des Eintritts des Sicherungsfalls etwa infolge aktuell drohender Insolvenz oder anderer relevanter Umstände einer Verletzung seitens der Antragstellerin eingegangener Verpflichtungen - mit überwiegender Wahrscheinlichkeit noch vor Ergehen einer Entscheidung in der Hauptsache zu erwarten ist und weshalb die durch die Anordnung des Sofortvollzuges zu schützenden Gemeinwohlbelange von solchem Gewicht sind, dass sie die berechtigten, durch § 80 Abs. 1 VwGO ausdrücklich geschützten Interessen der Antragstellerin, von der Belastung mit durch die für rechtswidrig erachtete Sicherheitsleistung verbundenen Kosten bis zum Ergehen einer Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben, ausnahmsweise bereits jetzt überwiegen und die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Eilverfahren demgegenüber zwingend zurückzustehen hat (vgl. BVerfGE 51, 268 [284]; BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 [3619]; B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 [2269]; siehe auch BayVGH, B.v. 17.02.2020 - 12 CS 19.2505 - juris, Rn. 36).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2021 - 8 A 973/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    vgl. zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht Bay. VGH, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 12 CS 19.2505 -, juris Rn. 93: "Grenz- oder auch nur Vorsorgewerte im Bereich Mikroplastik existieren derzeit noch nicht."; siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 8 S 2132/19 -, juris Rn. 11: "Eine beachtliche Eigentumsbeeinträchtigung des Antragstellers allein infolge möglicher Verwehungen beziehungsweise Auswaschungen von Mikroplastik auf dem geplanten Kunstrasenfeld ist nicht ersichtlich.".
  • VG Würzburg, 16.10.2020 - W 10 K 19.451

    Erfolglose Klage gegen Anordnungen zur Betriebseinstellung einer

    Die materielle Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Abfalleigenschaft trifft dabei die Behörde (BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 12 CS 19.2505 - juris LS 5, Rn. 43), wobei lediglich gebrauchte Elektrogeräte, die ohne Vorbereitungsverhandlungen zur Wiederverwendung (§ 3 Abs. 24 KrWG) weiterbenutzt werden können, richtigerweise nicht dem Abfallbegriff des KrWG unterfallen.

    Zwar liegt die materielle Darlegungs- und Beweis- bzw. Feststellungslast für das Nichtvorliegen eines neuen, "unmittelbar" an die Stelle der ursprünglichen Zweckbestimmung tretenden Verwendungszwecks bei der Behörde (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 12 CS 19.2505 - juris LS 5, Rn. 43).

    Zwar mag die Nutzung als Ersatzteilspender grundsätzlich einen neuen Verwendungszweck im Sinne der Vorschrift darstellen (wenn man den Begriff des Verwendungszwecks wie bei § 5 Abs. 1 Nr. 1 KrWG weit versteht, vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 12 CS 19.2505 - juris LS 7, Rn. 52).

    Dies will der Gesetzgeber mit dem Unmittelbarkeitskriterium allerdings gerade ausschließen (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 12 CS 19.2505 - juris Rn. 52).

  • VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817

    Stilllegungsanordnung für Abfalllagerplatz

    Nach Auffassung der Klägerin ist die Berufung weiter zuzulassen, weil der angegriffene Gerichtsbescheid von dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Februar 2020 - 12 CS 19.2505 - abweiche (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

    Demgegenüber sind die klägerischen Aussagen zu den Leitsätzen 1 - 3 des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Februar 2020 - 12 CS 19.2505 - juris für das vorliegende Zulassungsverfahren von vornherein nicht relevant, weil es insoweit um Gesichtspunkte geht, die nur das vorangehende - abgeschlossene - Eilverfahren betreffen (Abwägungsentscheidung im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO).

  • VG Würzburg, 07.12.2020 - W 10 K 19.1528

    Erfolglose Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Anordnung der Beseitigung

    Die materielle Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Abfalleigenschaft trifft zwar die Behörde (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 12 CS 19.2505 - juris LS 5, Rn. 43), der Beklagte konnte jedoch die tatsächlichen Voraussetzungen der Abfalleigenschaft anhand der vorgelegten Lichtbilder, die im Rahmen verschiedener Ortseinsichten entstanden sind, und der ergänzenden Aktenvermerke in ausreichender Weise dartun.

    Zwar mag die Nutzung als Dekorations- bzw. Verkaufsobjekt grundsätzlich einen neuen Verwendungszweck im Sinne der Vorschrift darstellen (wenn man den Begriff des Verwendungszwecks wie bei § 5 Abs. 1 Nr. 1 KrWG weit versteht, vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 12 CS 19.2505 - juris LS 7, Rn. 52).

  • VG Würzburg, 07.12.2020 - W 10 K 19.1529

    Erfolglose Klage gegen eine Anordnung zur Duldung der Entsorgung von auf dem

    Die materielle Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Abfalleigenschaft trifft zwar die Behörde (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 12 CS 19.2505 - juris LS 5, Rn. 43), der Beklagte konnte jedoch die tatsächlichen Voraussetzungen der Abfalleigenschaft anhand der vorgelegten Lichtbilder, die im Rahmen verschiedener Ortseinsichten entstanden, und der ergänzenden Aktenvermerke in ausreichender Weise dartun.

    Zwar mag die Nutzung als Dekorations- bzw. Verkaufsobjekt grundsätzlich einen neuen Verwendungszweck im Sinne der Vorschrift darstellen (wenn man den Begriff des Verwendungszwecks wie bei § 5 Abs. 1 Nr. 1 KrWG weit versteht, vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 12 CS 19.2505 - juris LS 7, Rn. 52).

  • VG Trier, 14.10.2022 - 9 L 2823/22

    Rechtmäßigkeit einer Entsorgungsanordnung bezüglich Bauschutt, der bei

    Durch Bezugnahme auf die Verkehrsanschauung erfährt der Tatbestand des § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 KrWG überdies eine Verobjektivierung, sodass es für die Fiktion des Entledigungswillens nicht allein auf den tatsächlichen subjektiven Willen des Besitzers ankommt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 12 CS 19.2505 -, juris Rn. 43).

    Die materielle Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Abfalleigenschaft trifft zwar die Behörde (BayVGH, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 12 CS 19.2505 -, juris Rn. 43).

  • VG Gelsenkirchen, 20.03.2023 - 8 L 1438/22

    Bauschutt Betonbruch Ende der Abfalleigenschaft Stilllegungsverfügung

    Die Kammer geht unter Berücksichtigung von Darlegungs- und Beweislastfragen für die die Ordnungsverfügung tragenden Eingriffsvoraussetzungen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG i.V.m. §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 1 KrWG, vgl. hierzu Bay. VGH, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 12 CS 19.2505 -, juris, Rn. 43; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Oktober 2021 - 5 L 295/21 -, juris, Rn. 48; VG Potsdam, Beschluss vom 23. Juni 2022 - 14 L 306/21 -, juris, Rn. 40, jeweils m. w. N; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. September 1991 - 7 A 10042/91 -, juris Rn. 40; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Oktober 2021 - 5 L 295/21 -, juris, Rn. 46 m. W. N.; VG Sigmaringen, Urteil vom 4. September 2019 - 10 K 31/18 -, juris, Rn. 69, davon aus, dass es nach der im vorläufigen Rechtschutz gebotenen Wahrscheinlichkeit bei dem Einsatz des gelagerten Materials zur Sanierung, insbesondere zur Geländeauffüllung, nicht zu schädlichen Umwelteinwirkungen kommt, wobei im vorliegenden Fall insbesondere die erhebliche Vorbelastung des Grundstücks des Antragstellers in die Betrachtung einzubeziehen und zu gewichten ist.
  • VG Potsdam, 23.06.2022 - 14 L 306/21
    Die materielle Beweislast für die Tatsachen, die nach der zugrundeliegenden Norm (§ 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG i. V. m. §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 1 KrWG) Voraussetzung für die durch den Verwaltungsakt angeordnete Rechtsfolge sind, trägt im Rahmen der Eingriffsverwaltung stets die Behörde (vgl. BayVGH Beschluss vom 17. Februar 2020 - 12 CS 19.2505, juris Rn. 42 f. m. w. N.; Beckmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Dezember 2021, § 5 KrWG Rn. 21).
  • VGH Bayern, 25.09.2023 - 12 ZB 23.207

    Bau- und Ziegelschutt, Beseitigungsanordnung, Ende der Abfalleigenschaft,

  • VG Würzburg, 17.05.2021 - W 4 K 20.376

    Stilllegung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen

  • VG Würzburg, 23.03.2021 - W 10 S 21.60

    Rahmenvorgabe nach dem Verpackungsgesetz

  • VG Frankfurt/Oder, 19.10.2021 - 5 L 295/21
  • VG Augsburg, 08.02.2021 - Au 9 K 20.1387

    Erfolglose Klage gegen Verpflichtung zur Entfernung und ordnungsgemäßen

  • VG Karlsruhe, 24.06.2020 - 5 K 7747/18
  • VGH Bayern, 14.04.2023 - 12 CS 22.2459

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen die Betriebsuntersagung und -stilllegung

  • VG München, 10.11.2021 - M 22 S 21.5394

    Zustandsstörereigenschaft, Inhaber der tatsächlichen Gewalt (unmittelbarer Besitz

  • VG Augsburg, 25.09.2023 - Au 9 K 22.1572

    Anfechtungsklage, teilweise übereinstimmende Erledigterklärung, Abfallbegriff,

  • VG München, 22.12.2022 - M 22 S 22.6321

    Meldeauflage, (beachtlicher) Anhörungsfehler, PKH-Antrag

  • VGH Bayern, 10.05.2023 - 12 CS 23.649

    Abfallrecht: Effektiver Rechtsschutz durch möglichst weitgehenden Ausschluss

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