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   VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244   

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VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244 (https://dejure.org/2020,6118)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.02.2020 - 7 B 18.2244 (https://dejure.org/2020,6118)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Februar 2020 - 7 B 18.2244 (https://dejure.org/2020,6118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    JAPO § 31 Abs. 2, § 36 Abs. 1; BayVwVfG Art. 21
    Bewertung einer fachlichen Frage als falsch

  • rewis.io

    Bewertung einer fachlichen Frage als falsch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 21.02.2011 - 11 B 09.3032

    Klage einer Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid, der auf den Widerspruch

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244
    Zudem habe der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21. Februar 2011 - 11 B 09.3032 - ausdrücklich offengelassen, ob an dieser Auffassung weiter festzuhalten sei.

    Eine Prüfung der inmitten stehenden Frage ausschließlich im Zusammenhang mit der Klagebefugnis kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in Betracht, wenn durch Widerspruchsbescheid eine im übertragenen Wirkungskreis erlassene Maßnahme der Gemeinde aufgehoben wird und die Gemeinde hiergegen klagt (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.1994 - 11 C 17.93 - BVerwGE 95, 333 Rn. 13 ff. zu § 45 StVO unter Bezugnahme auf frühere Urteile; U.v. 18.5.1995 - 7 C 3.94 - ZOV 1995, 309 Rn. 13 zur Anfechtung eines Widerspruchsbescheids der Aufsichtsbehörde, mit dem ein von der Gemeinde erteilter Bescheid über den Vorrang von Investitionen gemäß § 3a VermG a.F. aufgehoben wurde; BayVGH, U.v. 13.8.2001 - 11 B 98.1058 - BayVBl 2002, 336 Rn. 18 ff.; U.v. 21.2.2011 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 25 ff.).

    Wenn die Zeugin feststellt, eine Bezugnahme auf das Selbstverwaltungsrecht unter Nennung des Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV sei ihr nicht ausreichend gewesen, weil die Klägerin "noch eine wehrfähige Position" hätte nennen müssen, übersieht sie, dass gerade das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde - neben Art. 109 Abs. 2 Satz 2 GO - eine derartige wehrfähige Rechtsposition ist, die die Gemeinde u.U. einer fachaufsichtlichen Weisung entgegenhalten kann (vgl. BayVGH, U.v. 21.2.2011 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 27; BVerwG, U.v. 18.5.1995 - 7 C 3.94 - ZOV 1995, 309 Rn. 13; Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Stand Mai 2018, Art. 116 Erl.

  • VGH Bayern, 13.08.2001 - 11 B 98.1058
    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244
    Auch das vom Verwaltungsgericht zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 13. August 2001 - 11 B 98.1058 - (juris), in der der Verwaltungsgerichtshof eine Beeinträchtigung des Selbstverwaltungsrechts angenommen habe, da der Staat ohne Rechtsgrundlage anstelle der Gemeinde tätig geworden sei, betreffe eine Sonderkonstellation.

    Eine Prüfung der inmitten stehenden Frage ausschließlich im Zusammenhang mit der Klagebefugnis kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in Betracht, wenn durch Widerspruchsbescheid eine im übertragenen Wirkungskreis erlassene Maßnahme der Gemeinde aufgehoben wird und die Gemeinde hiergegen klagt (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.1994 - 11 C 17.93 - BVerwGE 95, 333 Rn. 13 ff. zu § 45 StVO unter Bezugnahme auf frühere Urteile; U.v. 18.5.1995 - 7 C 3.94 - ZOV 1995, 309 Rn. 13 zur Anfechtung eines Widerspruchsbescheids der Aufsichtsbehörde, mit dem ein von der Gemeinde erteilter Bescheid über den Vorrang von Investitionen gemäß § 3a VermG a.F. aufgehoben wurde; BayVGH, U.v. 13.8.2001 - 11 B 98.1058 - BayVBl 2002, 336 Rn. 18 ff.; U.v. 21.2.2011 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 25 ff.).

    Andererseits hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 13. August 2001 - 11 B 98.1058 - (BayVBl 2002, 336 Rn. 15) im Zusammenhang mit der Klagebefugnis - es ging um die Anfechtung einer vom Landratsamt nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs ohne Rechtsgrundlage erlassenen verkehrsrechtlichen Anordnung - ausschließlich auf eine mögliche Verletzung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts abgestellt.

  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244
    Fachliche Fragen fallen nicht in den prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraum (vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. - a.a.O. Rn. 50 ff.; BVerwG, B.v. 13.5.2004 - 6 B 25.04 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406; U.v. 6.7.2015 - 9 S 2062.14 - a.a.O.).

    Demgegenüber sind Gegenstände des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraums etwa die Punktevergabe und Notengebung, soweit diese nicht mathematisch determiniert sind, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels (vgl. BVerwG, U.v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328, 333 f.; U.v. 14.7.1999 - 6 C 20.98 - BVerwGE 109, 211, 216; B.v. 13.5.2004 - 6 B 25.04 - a.a.O.; U.v. 21.3.2012 - 9 S 764.11 - n.v.).

  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244
    Demgegenüber sind Gegenstände des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraums etwa die Punktevergabe und Notengebung, soweit diese nicht mathematisch determiniert sind, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels (vgl. BVerwG, U.v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328, 333 f.; U.v. 14.7.1999 - 6 C 20.98 - BVerwGE 109, 211, 216; B.v. 13.5.2004 - 6 B 25.04 - a.a.O.; U.v. 21.3.2012 - 9 S 764.11 - n.v.).

    Ebenso handelt es sich um eine dem Prüfer vorbehaltene prüfungsspezifische Wertung, ob im Hinblick auf eine entsprechend definierte Notenstufe bzw. zugeordnete Punktzahl eine Prüfungsleistung als "brauchbar" oder als "mangelhaft" zu bewerten ist (vgl. BVerwG, U.v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - a.a.O., 334; U.v. 6.7.2015 - 9 S 2062.14 - juris).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244
    Der Bewertungsspielraum ist überschritten, wenn die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. - BVerfGE 84, 34, 50 ff.; BVerwG, B.v. 16.8.2011 - 6 B 18.11 - juris; U.v. 6.7.2015 - 9 S 2062.14 - juris).

    Fachliche Fragen fallen nicht in den prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraum (vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. - a.a.O. Rn. 50 ff.; BVerwG, B.v. 13.5.2004 - 6 B 25.04 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406; U.v. 6.7.2015 - 9 S 2062.14 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.08.2011 - 6 B 18.11

    Prüfungsrecht; Bewertungsspielraum; Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244
    Der Bewertungsspielraum ist überschritten, wenn die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. - BVerfGE 84, 34, 50 ff.; BVerwG, B.v. 16.8.2011 - 6 B 18.11 - juris; U.v. 6.7.2015 - 9 S 2062.14 - juris).

    In diesen Bereich des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraums dürfen die Gerichte grundsätzlich nicht eindringen (vgl. BVerwG, B.v. 16.8.2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 16; U.v. 6.7.2015 - 9 S 2062.14 - juris).

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244
    Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts kann eine fachaufsichtliche Weisung nach ihrem objektiven Sinngehalt ausnahmsweise dann die für einen Verwaltungsakt erforderliche Gerichtetheit auf Außenwirkung haben, wenn ihre Rechtswirkungen unter Berücksichtigung des zugrunde liegenden materiellen Rechts nicht im staatlichen Innenbereich verbleiben, sondern auf den rechtlich geschützten Bereich der Gemeinde in Selbstverwaltungsangelegenheiten übergreifen und damit Außenwirkung erzeugen (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.1994 - 11 C 4.94 - BayVBl 1995, 744 Rn. 11 m.w.N. zur damaligen Regelung des § 44 Abs. 1 Satz 2 StVO).

    Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts spielt das materielle Recht insoweit nicht erst und allein bei der Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO), sondern schon bei den Tatbestandsmerkmalen des Verwaltungsakts eine Rolle (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.1994 - 11 C 4.94 - BayVBl 1995, 744 Rn. 11 m.w.N. zur damaligen Regelung des § 44 Abs. 1 Satz 2 StVO; so auch BayVGH, B.v. 7.4.2000 - 11 ZS 99.2198 - juris Rn. 15; B.v. 21.7.2009 - 11 C 09.712 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94

    Verfassungsrechtliches Gebot des Vertrauensschutzes

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244
    Eine Prüfung der inmitten stehenden Frage ausschließlich im Zusammenhang mit der Klagebefugnis kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in Betracht, wenn durch Widerspruchsbescheid eine im übertragenen Wirkungskreis erlassene Maßnahme der Gemeinde aufgehoben wird und die Gemeinde hiergegen klagt (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.1994 - 11 C 17.93 - BVerwGE 95, 333 Rn. 13 ff. zu § 45 StVO unter Bezugnahme auf frühere Urteile; U.v. 18.5.1995 - 7 C 3.94 - ZOV 1995, 309 Rn. 13 zur Anfechtung eines Widerspruchsbescheids der Aufsichtsbehörde, mit dem ein von der Gemeinde erteilter Bescheid über den Vorrang von Investitionen gemäß § 3a VermG a.F. aufgehoben wurde; BayVGH, U.v. 13.8.2001 - 11 B 98.1058 - BayVBl 2002, 336 Rn. 18 ff.; U.v. 21.2.2011 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 25 ff.).

    Wenn die Zeugin feststellt, eine Bezugnahme auf das Selbstverwaltungsrecht unter Nennung des Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV sei ihr nicht ausreichend gewesen, weil die Klägerin "noch eine wehrfähige Position" hätte nennen müssen, übersieht sie, dass gerade das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde - neben Art. 109 Abs. 2 Satz 2 GO - eine derartige wehrfähige Rechtsposition ist, die die Gemeinde u.U. einer fachaufsichtlichen Weisung entgegenhalten kann (vgl. BayVGH, U.v. 21.2.2011 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 27; BVerwG, U.v. 18.5.1995 - 7 C 3.94 - ZOV 1995, 309 Rn. 13; Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Stand Mai 2018, Art. 116 Erl.

  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244
    Eine Befangenheit des Prüfers kann sich aus der Art und Weise seines Umgangs mit den eigenen Fehlern bei späteren Nachkorrekturen ergeben; sie liegt nicht nur vor, wenn sich ein Prüfer von vornherein darauf festgelegt hat, seine Benotung nicht zu ändern, sondern auch dann, wenn es ihm an der Fähigkeit fehlt, eigene Fehler zu erkennen oder einzuräumen, oder auch nur, diese mit dem ihnen objektiv gebührenden Gewicht zu bereinigen (vgl. BVerwG, U.v. 4.5.1999 - 6 C 13.98 - NVwZ 2000, 915 LS.
  • BVerwG, 11.06.1996 - 6 B 88.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244
    Auch wenn die Zeugin in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, sie könne sich nicht mehr daran erinnern, ob sie die Ausführungen der Klägerin als erhebliches Defizit bewertet habe, spricht im Übrigen aufgrund ihrer gesamten Anmerkungen und Erläuterungen zur Überzeugung des Senats viel dafür, dass sie den Fehler jedenfalls nicht nur als geringfügig eingestuft hat (vgl. zu den diesbezüglichen Konsequenzen für eine Neubewertung: BVerwG, B.v. 11.6.1996 - 6 B 88.95 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93

    Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft -

  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 11 C 09.712

    Beschwerde gegen unterlassene (einfache) Beiladung; Tempo 30-Zone;

  • VGH Bayern, 02.08.1989 - 22 B 87.3030
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

  • BVerwG, 27.02.1978 - 7 B 36.77

    Fachaufsichtliche Weisungen - Staatliche Aufsichtsbehörden - Verwaltungsakte -

  • VGH Bayern, 07.04.2000 - 11 ZS 99.2198
  • VGH Bayern, 12.07.2016 - 7 ZB 16.406

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung nach erfolgloser Klage gegen

  • VG Magdeburg, 29.11.2023 - 7 A 279/22

    Ablehnung einer Dissertation bei formell rechtswidriger Prüfungskommission

    Vielmehr bedarf es nachvollziehbarer, tatsächlich feststellbarer Umstände, die bei verständiger Würdigung den Schluss einer parteiischen oder voreingenommenen und damit sachwidrigen Amtsausübung zulassen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 17.02.2020 - 7 B 18.2244 - zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 28.08.2023 - 12 K 392.21
    Vielmehr bedarf es nachvollziehbarer, tatsächlich feststellbarer Umstände, die bei verständiger Würdigung den Schluss einer parteiischen oder voreingenommenen und damit sachwidrigen Amtsausübung zulassen (BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2020 - 7 B 18.2244 - juris Rn. 39).
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