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   VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95   

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https://dejure.org/2023,3274
VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95 (https://dejure.org/2023,3274)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.02.2023 - 15 CS 23.95 (https://dejure.org/2023,3274)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Februar 2023 - 15 CS 23.95 (https://dejure.org/2023,3274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5
    Erfolgloser Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung für Vergnügungsstätte

  • rewis.io

    Nutzungsuntersagung, Sofortvollzug, Vergnügungsstätte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tanzlokal ist kein Restaurant: Neue Baugenehmigung erforderlich!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tanzlokal ist kein Restaurant: Neue Baugenehmigung erforderlich! (IBR 2023, 258)

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (25)

  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 9 ZB 18.2144

    Bauaufsichtsrechtliche Nutzungsuntersagung für Wettbüro

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95
    Die Nutzungsuntersagung wird auch nicht dadurch unbestimmt, dass es gegebenenfalls zulässige Nutzungen gibt, die von der Untersagungsverfügung nicht erfasst werden (vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2016 - 9 ZB 13.1993 - juris Rn. 7); denn ob und in welchem Umfang eine andere Nutzung genehmigungsfähig wäre, ist hier nicht relevant (vgl. BayVGH, B.v. 15.6.2021 - 9 ZB 18.2144 - juris Rn. 9).

    Vielmehr ist es Sache des Bauherrn, konkrete Nutzungsentscheidungen zu treffen und deren Genehmigungsfähigkeit vor Betriebsaufnahme zu klären (vgl. BayVGH, B.v. 15.6.2021 - 9 ZB 18.2144 - juris Rn. 9).

    Denn es ist nicht Aufgabe der Nutzungsuntersagung, andere mögliche genehmigungsfähige Nutzungen zu bestimmen, sondern vielmehr Sache des Bauherrn, konkrete Nutzungsentscheidungen zu treffen und deren Genehmigungsfähigkeit vor Betriebsaufnahme zu klären (vgl. BayVGH, B.v. 15.6.2021 - 9 ZB 18.2144 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 08.01.2021 - 9 CS 20.2376

    Nutzungsuntersagung gegen Eventlokalität

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95
    Allerdings darf eine formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2021 - 9 CS 20.2376 - juris Rn. 13).

    Es reicht aus, wenn sich der Regelungsgehalt aus dem gesamten Inhalt des Bescheids, insbesondere seiner Begründung, sowie den weiteren, den Beteiligten bekannten oder ohne Weiteres erkennbaren Umständen unzweifelhaft erkennen lässt (vgl. VGH BW, U.v. 9.11.2020 - 3 S 2590/18 - juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 8.1.2021 - 9 CS 20.2376 - juris Rn. 15).

    (1) Mit der Nutzungsänderung von einem Restaurantbetrieb zu einer Vergnügungsstätte wird die Variationsbreite der bisherigen Nutzung verlassen und werden bodenrechtliche Belange neu berührt (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2021 - 9 CS 20.2376 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 04.01.2023 - 1 CS 22.1971

    Bauaufsichtliche Untersagung der formell illegalen Nutzung eines grenzständigen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95
    Dem tritt das Beschwerdevorbringen nicht substantiiert entgegen, zumal die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung des Sofortvollzugs an dieser (formalen) Stelle unerheblich ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.1.2023 - 1 CS 22.1971 - juris Rn. 14).

    Es entspricht regelmäßig pflichtgemäßer Ermessensausübung, wenn die Bauaufsichtsbehörde eine formell illegale Nutzung durch den Erlass einer Nutzungsuntersagung unterbindet (vgl. BayVGH, B.v. 4.1.2023 - 1 CS 22.1971 - juris Rn. 9).

    (2) Der Antragsteller kann sich auch nicht auf Vertrauensschutz berufen, denn die bloße Duldung einer rechtswidrigen baulichen Anlage über längere Zeiträume hinweg im Sinn des schlichten Unterlassens des bauaufsichtlichen Einschreitens schließt auch bei Kenntnis der Bauaufsichtsbehörde den späteren Erlass einer Beseitigungsanordnung regelmäßig nicht aus (vgl. BayVGH, B.v. 4.1.2023 - 1 CS 22.1971 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95
    Ein feststellender Verwaltungsakt - wie die Baugenehmigung (vgl. Decker in Busse/Kraus, BayBO, Stand September 2022, Art. 68 Rn. 26) - muss alle Merkmale des Art. 35 BayVwVfG erfüllen, insbesondere die Regelung und Außenwirkung (vgl. BVerwG, U.v. 5.11.2009 - 4 C 3.09 - juris Rn. 15).

    Eine behördliche Erklärung, deren feststellende Regelungsqualität nicht bereits durch Aufnahme in den Tenor des Bescheids dokumentiert worden ist, kann regelmäßig im Weg der Auslegung nur dann als feststellender Verwaltungsakt zu qualifizieren sein, wenn der Regelungswille der Behörde in anderer Weise klar und unmissverständlich zum Ausdruck kommt (vgl. VGH BW, U.v. 2.2.2022 - 13 S 1553/20 - juris Rn. 78; BVerwG, U.v. 5.11.2009 - 4 C 3.09 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 9 CS 18.2533

    Zu den Voraussetzungen der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95
    An dieses Begründungserfordernis sind jedoch inhaltlich keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; es genügt vielmehr jede schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde eine Anordnung des Sofortvollzugs im konkreten Fall für geboten erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 16).

    Soweit der Antragsteller einen besonders schweren Grundrechtseingriff anführt, legt das Beschwerdevorbringen schon keinen spezifischen Eingriffsgehalt in Bezug auf spezielle Freiheitsgrundrechte, berufsrechtliche Maßnahmen (vgl. Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, § 80 VwGO Rn. 259, 201) oder eine Vorwegnahme der Hauptsache (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 23 - zur Beseitigungsanordnung) dar.

  • VGH Bayern, 16.03.2016 - 9 CS 16.191

    Anordnung zum Teilabtrag einer einsturzgefährdeten Grenzmauer

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95
    a) Für die Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bedarf es grundsätzlich keiner vorherigen Anhörung nach Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG (vgl. BayVGH, B.v. 16.3.2016 - 9 CS 16.191 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Erforderlich ist hierbei, dass der Inhalt der geplanten Entscheidung erkennbar und dem Betroffenen klar ist, weshalb und wozu eine Äußerung erfolgen soll (vgl. BayVGH, B.v. 16.3.2016 - 9 CS 16.191 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 18.09.2017 - 15 CS 17.1675

    Keine Duldungsverfügung gegenüber dem Grundstückseigentümer bei

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95
    Die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Nutzungsuntersagung liegt vielmehr regelmäßig im besonderen öffentlichen Interesse, weil sie die Vorbildwirkungen einer formell illegalen Nutzung bekämpft, dem "Schwarzbauer" sowie dem "Schwarznutzer" ungerechtfertigte Vorteile gegenüber dem erst nach Erteilung einer Genehmigung Nutzenden entzieht und ein Unterlaufen der präventiven Kontrolle der Bauaufsicht verhindert (vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2017 - 15 CS 17.1675 - juris Rn. 9).

    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, findet eine allgemeine, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2017- 15 CS 17.1675 - juris Rn. 11; B.v. 7.11.2022 - 15 CS 22.1998 - juris Rn. 25; BVerwG, B.v. 11.11.2020, 7 VR 5.20 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95
    Etwas Anderes gilt nur dann, wenn die Bauaufsichtsbehörde aufgrund des Hinzutretens besonderer Umstände einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95
    Mit der Änderung der Nutzung von einem Restaurantbetrieb entsprechend der Baugenehmigung vom 16. September 1994 zu einer Vergnügungsstätte, wird die Variationsbreite der bisherigen Nutzung verlassen und werden bodenrechtliche Belange neu berührt (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - juris Rn. 12), da die betriebene Eventlokalität aufgrund anderer rechtlicher Qualität nicht von der Baugenehmigung umfasst wird.
  • VGH Bayern, 26.04.2012 - 9 ZB 09.1726

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Beseitigungsanordnung für verschiedene

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95
    Auch wenn sich die Antragsgegnerin nach außen hin "als Einheit" behandeln lassen muss, konnte der Antragsteller nicht davon ausgehen, dass die gaststättenrechtlichen Erlaubnisse alle in der Vergangenheit geschehenen Verstöße gegen Bauplanungs- oder Bauordnungsrecht "heilen" und Vertrauensschutz begründen (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2012 - 9 ZB 09.1726 - juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 13 S 1553/20

    Zahlung von weiteren Zuwendungen auf der Grundlage der Förderbedingungen

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15

    Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer

  • VGH Bayern, 22.06.2021 - 9 ZB 20.1826

    Bauaufsichtsrechtliche Nutzungsuntersagung für Wettbüro

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 20 CS 13.768

    Beschwerde; Sofortige Vollziehbarkeit einer Beseitigungsanordnung; Autowrack

  • VGH Bayern, 17.10.2012 - 2 CS 12.1835

    Nutzungsuntersagung; Bordellbetrieb

  • VGH Bayern, 18.10.2021 - 15 CS 21.2407

    Erfolglose Beschwerde gegen Ablehnung eines Eilantrages im Verfahren gegen eine

  • BVerwG, 22.07.1988 - 1 B 89.88

    Gaststätte - Erlaubnis - Mangelnde Betriebseigentümlichkeit - Tanzveranstaltung

  • BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz

  • VGH Bayern, 25.08.2016 - 9 ZB 13.1993

    Untersagung der Nutzung eines Vereinsheims als Wettbüro

  • VGH Bayern, 07.11.2022 - 15 CS 22.1998

    Anordnung der Unterlassung des Baubeginns - Baugenehmigungsfiktion

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 6 S 2112/13

    Anordnung des Sofortvollzugs gewerberechtlicher Erlaubnisse; Verhältnismäßigkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - 10 A 2316/20
  • VGH Bayern, 28.10.2015 - 9 CS 15.1633

    Vorläufiger Rechtsschutz, betriebliche Freizeitanlage, Baugenehmigung,

  • BVerwG, 11.11.2020 - 7 VR 5.20

    Vorhaben des potenziellen Bedarfs

  • VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 560/24

    Rechtmäßigkeit einer versammlungsrechtlichen Beschränkung betreffend eine

    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, findet eine allgemeine, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der für und gegen die sofortige Vollziehung sprechenden Interessen statt (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.02.2023 - 15 CS 23.95 -, juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 565/24

    Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Beschränkungen betreffend eine

    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, findet eine allgemeine, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der für und gegen die sofortige Vollziehung sprechenden Interessen statt (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.02.2023 - 15 CS 23.95 -, juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.02.2024 - 15 CS 24.168

    Nutzungsuntersagung, Spielzeugladen, Veranstaltungen im Rahmen der

    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, findet eine allgemeine, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2020 - 7 VR 5.20 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 15 CS 23.95 - juris Rn. 23).

    Allerdings darf eine formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2021 - 9 CS 20.2376 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 15 CS 23.95 - juris Rn. 28).

    Es reicht aus, wenn sich der Regelungsgehalt aus dem gesamten Inhalt des Bescheids, insbesondere seiner Begründung, sowie den weiteren, den Beteiligten bekannten oder ohne Weiteres erkennbaren Umständen unzweifelhaft erkennen lässt (vgl. VGH BW, U.v. 9.11.2020 - 3 S 2590/18 - juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 15 CS 23.95 - juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2023 - 12 S 1947/23

    Rechtmäßigkeit von Versammlungsauflagen betreffend eine Pro-Palästina-Kundgebung;

    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, findet eine allgemeine, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der für und gegen die sofortige Vollziehung sprechenden Interessen statt (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.02.2023 - 15 CS 23.95 -, juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.10.2023 - 9 B 22.1461

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhausgebiet

    Anderes gilt zwar dann, wenn die Bauaufsichtsbehörde aufgrund des Hinzutretens besonderer Umstände einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 15 CS 23.95 - juris Rn. 39 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.03.2024 - 15 CS 24.116

    Beseitigungsanordnung für einen Pavillon, Verhältnismäßigkeit.

    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, findet eine allgemeine, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2020 - 7 VR 5.20 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 15 CS 23.95 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 31.10.2023 - 5 N 22.2094

    Zweckentfremdungsverbotsatzung der Stadt Nürnberg

    Eine Nutzung, die die Variationsbreite einer Wohnnutzung überschreitet, genießt daher keinen Bestandsschutz, wenn zuvor eine baurechtlich genehmigte Wohnnutzung aufgegeben wurde und für die neue Nutzung keine Baugenehmigung erteilt wurde (vgl. z.B. zu Nutzungsänderung von einem Restaurantbetrieb in eine Vergnügungsstätte BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 15 CS 23.95 - juris Rn. 38; zur Abgrenzung eines Beherbergungsbetriebs von Wohnnutzung BayVGH, B.v. 17.8.2018 - 1 CS 18.930 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 16.06.2023 - 15 CS 23.731

    Rücknahme einer fingierten Baugenehmigung

    An dieses Begründungserfordernis sind jedoch inhaltlich keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; es genügt vielmehr jede schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde eine Anordnung des Sofortvollzugs im konkreten Fall für geboten erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 15 CS 23.95 - juris Rn. 20).

    Eine Kontrolle der inhaltlichen Richtigkeit oder Tragfähigkeit dieser Begründung des Sofortvollzugs erfolgt dabei im Rahmen dieser formellen Prüfung nicht (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 15 CS 23.95 - juris Rn. 21).

  • VG München, 13.07.2023 - M 19 K 22.1992

    Naturschutzrechtliche Untersagungsanordnung, Dauergrünland in Form einer

    Die Bestimmtheitsproblematik hinsichtlich der einheitlichen Zwangsgeldandrohung trotz verschiedenartig denkbarer Eingriffsintensitäten (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 15 CS 23.95 - Rn. 30) muss nicht weitergehend bewertet werden, da hier die Klägerin mit dem Anbau von Mais bzw. Kartoffeln auf der vormaligen Grünland- bzw. Biotopfläche nahezu das Maximum an denkbaren, zu untersagenden Maßnahmen vorgenommen hatte.
  • VGH Bayern, 18.08.2023 - 15 CS 23.1288

    Nutzungsuntersagung in Bezug auf die Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

    Allerdings darf eine formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 15 CS 23.95 - juris Rn. 28; B.v. 4.1.2023 - 1 CS 22.1971 - juris Rn. 9).
  • VG München, 16.11.2023 - M 24 K 22.3717

    Seilbahnrechtliche Genehmigung für den Neubau der Kampenwandseilbahn aufgehoben

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