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   VGH Bayern, 17.02.2023 - 8 CE 22.2113   

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https://dejure.org/2023,10538
VGH Bayern, 17.02.2023 - 8 CE 22.2113 (https://dejure.org/2023,10538)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.02.2023 - 8 CE 22.2113 (https://dejure.org/2023,10538)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Februar 2023 - 8 CE 22.2113 (https://dejure.org/2023,10538)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • VGH Bayern, 23.04.2021 - 1 CS 21.31

    Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung für eine neu

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 8 CE 22.2113
    Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist daher nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (vgl. BVerwG, B. v. 11.5.2000 - 11 B 26.00 - NVwZ 2000, 1039 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 23.4.2021 - 1 CS 21.31 - juris 13).

    Es obliegt damit dem Antragsteller, das Vorliegen von Vollstreckungshindernissen darzulegen (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2021 - 1 CS 21.31 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 15.12.2021 - 8 ZB 21.668

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für eine

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 8 CE 22.2113
    Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth und der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof blieben erfolglos (vgl. VG Bayreuth, U.v. 21.12.2020 - B 7 K 19.230; BayVGH, B.v. 15.12.2021 - 8 ZB 21.668).

    In Bezug auf die monierte fehlende Ermächtigungsgrundlage legt der Antragsteller schon nicht dar, aus welchen Gründen eine Rückbau- und Wiederherstellungsverpflichtung im vorliegenden Fall nicht auf § 100 WHG gestützt werden könnte, zumal vorliegend rechtskräftig feststeht, dass es sich um einen formell illegalen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Satz 1, § 68 WHG handelt (vgl. VG Bayreuth, U.v. 21.12.2020 - B 7 K 19.230; nachfolgend BayVGH, B.v. 15.12.2021 - 8 ZB 21.668).

  • VG Bayreuth, 21.12.2020 - B 7 K 19.230

    Erfolglose Klage auf Plangenehmigung einer illegal errichteten Uferbefestigung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 8 CE 22.2113
    Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth und der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof blieben erfolglos (vgl. VG Bayreuth, U.v. 21.12.2020 - B 7 K 19.230; BayVGH, B.v. 15.12.2021 - 8 ZB 21.668).

    In Bezug auf die monierte fehlende Ermächtigungsgrundlage legt der Antragsteller schon nicht dar, aus welchen Gründen eine Rückbau- und Wiederherstellungsverpflichtung im vorliegenden Fall nicht auf § 100 WHG gestützt werden könnte, zumal vorliegend rechtskräftig feststeht, dass es sich um einen formell illegalen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Satz 1, § 68 WHG handelt (vgl. VG Bayreuth, U.v. 21.12.2020 - B 7 K 19.230; nachfolgend BayVGH, B.v. 15.12.2021 - 8 ZB 21.668).

  • VG Bayreuth, 18.12.2023 - B 7 K 23.31

    Widerruf einer Erledigungserklärung, Verstoß gegen Art. 36 Abs. 6 Satz 2 VwZVG

    Gegen diesen Beschluss hat der Kläger am 26.09.2022 Beschwerde erhoben (Az. 8 CE 22.2113).

    Dem Schriftsatz hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers eine Stellungnahme zum Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs beigefügt (BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 8 CE 22.2113).

    Wenn dies alles so klar sei, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hier (gemeint ist im o.g. Beschluss mit dem Az. 8 CE 22.2113) eingeschätzt habe, so hätte nicht nur die Behörde in der angegriffenen Entscheidung genau dies so umsetzen oder formulieren können, sondern dann wisse der Beklagte selbst am besten, was zu tun sei.

    Die verfügte Rückbau- und Wiederherstellungsverpflichtung ist hinreichend bestimmt (vgl. hierzu vollumfänglich VG Bayreuth, B.v. 15.9.2022 - B 7 E 22.820; BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 8 CE 22.2113).

    Denn durch das Beratungsangebot kommt das Landratsamt - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im oben zitierten Beschluss (BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 8 CE 22.2113 - juris Rn. 39) bereits ausgeführt hat - seinem Beratungsauftrag aus Art. 25 BayVwVfG nach.

  • VG Bayreuth, 01.08.2023 - B 7 K 17.59

    Antrag auf Fortsetzung eines eingestellten Klageverfahrens, Wirksamkeit von

    Die anschließende Beschwerde wies der BayVGH mit Beschluss vom 17.02.2023 zurück (8 CE 22.2113).
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