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   VGH Bayern, 17.04.2015 - 8 CE 15.398   

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https://dejure.org/2015,9350
VGH Bayern, 17.04.2015 - 8 CE 15.398 (https://dejure.org/2015,9350)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.04.2015 - 8 CE 15.398 (https://dejure.org/2015,9350)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. April 2015 - 8 CE 15.398 (https://dejure.org/2015,9350)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung des Baus einer Bundesfernstraße durch den Straßenbaulastträger von einer beruflichen Tätigkeit

  • rewis.io

    Anspruch eines Naturschutzvereins auf Tätigwerden nach dem Umweltschadensgesetz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung des Baus einer Bundesfernstraße durch den Straßenbaulastträger von einer beruflichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Umweltschadensgesetz auf Träger der Strassenbaulast nicht anwendbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 530
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2014 - 10 LC 85/12

    Rechtmäßigkeit eines Ratsbeschlusses über die Erneuerung einer Fahrbahndecke

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2015 - 8 CE 15.398
    Die Straßenbaulast ist eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge (vgl. Art. 72 BayStrWG; vgl. auch OVG Lüneburg, U.v. 4.3.2014 - 10 LC 85/12 - juris Rn. 61 u.a. mit Hinweis auf Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl. 2010, Rn. 939).

    Diese öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge gehört zur schlichten Hoheitsverwaltung und wird ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit erfüllt (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 4.3.2014 - 10 LC 85/12 - juris Rn. 61 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2016 - 1 LB 2/13

    Umweltschaden-Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen den Kreis

    Der VGH München hat dies in einer Entscheidung vom 17.04.2015 8 CE 15.398 (NVwZ-RR 2015, 530) im Hinblick auf Tätigkeiten des Staates im Bereich der Daseinsvorsorge, die zur schlichten Hoheitsverwaltung gehört (dort: Straßenbaulastträger) anders beurteilt.
  • VG München, 25.01.2017 - M 9 K 15.3863

    Umweltschadensgesetz auf Tätigkeit des Straßenbaulastträgers beim Straßenbau

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 17. April 2015 (8 CE 15.398) die Beschwerde dagegen zurückgewiesen und ergänzend ausgeführt: Der Straßenbau sei keine berufliche Tätigkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 USchadG, sondern gehöre als öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge zur schlichten Hoheitsverwaltung.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. April 2015 - 8 CE 15.398 - Bezug genommen.

    Der Bau eines Tunnels und der sich dabei ergebende Wassereinbruch erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine erlaubnispflichtige Entnahme von Wasser (BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 8 CE 15.398; VG München, B.v. 28.1.2015 - M 9 E 14.5005 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.10.2022 - 8 BV 20.1918

    Umweltschäden beim Bau des Kramertunnels müssen saniert werden

    Die dagegen erhobene Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 17. April 2015 (8 CE 15.398) zurückgewiesen.
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