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   VGH Bayern, 17.05.2018 - 14 ZB 17.30263   

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VGH Bayern, 17.05.2018 - 14 ZB 17.30263 (https://dejure.org/2018,14187)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.05.2018 - 14 ZB 17.30263 (https://dejure.org/2018,14187)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - 14 ZB 17.30263 (https://dejure.org/2018,14187)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, § 132 Abs. 2 Nr. 3, § 138 Nr. 3
    Fehlerhafte Beweiswürdigung verstößt nicht gegen den Grundsatz auf rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers durch Verletzung rechtlichen Gehörs im Hinblick auf die Tatsachen- u. Beweiswürdigung des Gerichts bzgl. einer behaupteten Konversion eines iranischen Asylbewerbers zum Christentum

  • rewis.io

    Fehlerhafte Beweiswürdigung verstößt nicht gegen den Grundsatz auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers durch Verletzung rechtlichen Gehörs im Hinblick auf die Tatsachen- u. Beweiswürdigung des Gerichts bzgl. einer behaupteten Konversion eines iranischen Asylbewerbers zum Christentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2018 - 14 ZB 17.30263
    Im Rahmen seiner Berücksichtigungspflicht hat das Gericht deshalb Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, soweit das Vorbringen nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder bleiben kann (BVerfG, B.v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273).

    Dagegen vermag die Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, grundsätzlich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (BVerfG, B.v. 19.7.1967 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.08.2016 - 14 ZB 16.30133

    Unzureichende Darlegung der Zulassungsgründe für Berufung im Asylverfahren bei

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2018 - 14 ZB 17.30263
    Die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des Gebots, rechtliches Gehör zu gewähren (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO), erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung des Klägers, dass er sämtliche ihm verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, U.v. 29.6.2015 - 10 B 66.14 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 25.8.2016 - 14 ZB 16.30133 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 10 B 66.14

    Bemessung der Höhe der Rentenanwartschaft eines Rechtsanwalts anhand seiner

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2018 - 14 ZB 17.30263
    Die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des Gebots, rechtliches Gehör zu gewähren (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO), erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung des Klägers, dass er sämtliche ihm verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, U.v. 29.6.2015 - 10 B 66.14 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 25.8.2016 - 14 ZB 16.30133 - juris Rn. 4).
  • VerfGH Bayern, 13.03.1981 - 93-VI-78
    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2018 - 14 ZB 17.30263
    Es soll sichergestellt sein, dass das Gericht die Ausführungen der Beteiligten würdigt (BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 - Vf. 93-VI-78 - BayVBl 1981, 529).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 10 N 41.12

    Asyl Türkei; Antrag auf Zulassung der Berufung; Verfahrensmangel; Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2018 - 14 ZB 17.30263
    Denn selbst bei einer Sachverhaltswürdigung, die so schwere Defizite aufweist, dass der Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO als Verfahrensfehler anzusehen ist, wäre ein daraus resultierender Verfahrensfehler jedenfalls kein Verstoß auch gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs i.S.v. § 138 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 108 Abs. 2 VwGO (i.V.m. § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG), sondern nur ein allgemeiner Verfahrensfehler i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, auf den aber im Asylprozess ein Berufungszulassungsantrag - anders als etwa ein Revisionszulassungsantrag nach einem Berufungsurteil - nicht gestützt werden kann (OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.2.2012 - OVG 10 N 41.12 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11

    Kernbrennstoffe; Aufbewahrung; Zwischenlager; Kernkraftwerk; Auslegungsstörfälle;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2018 - 14 ZB 17.30263
    Nichts anderes folgt auch aus dem Umstand, dass Fehler der Beweiswürdigung ausnahmsweise - etwa bei Verstoß gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze - einen Verfahrensmangel in Gestalt der Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1, § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) darstellen können (vgl. BVerwG, U.v. 19.1.1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271; B.v. 8.2.2011 - 10 B 1.11 u.a. - NVwZ-RR 2011, 382 Rn. 3; U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 36).
  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2018 - 14 ZB 17.30263
    Nichts anderes folgt auch aus dem Umstand, dass Fehler der Beweiswürdigung ausnahmsweise - etwa bei Verstoß gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze - einen Verfahrensmangel in Gestalt der Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1, § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) darstellen können (vgl. BVerwG, U.v. 19.1.1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271; B.v. 8.2.2011 - 10 B 1.11 u.a. - NVwZ-RR 2011, 382 Rn. 3; U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 36).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2018 - 14 ZB 17.30263
    Nichts anderes folgt auch aus dem Umstand, dass Fehler der Beweiswürdigung ausnahmsweise - etwa bei Verstoß gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze - einen Verfahrensmangel in Gestalt der Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1, § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) darstellen können (vgl. BVerwG, U.v. 19.1.1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271; B.v. 8.2.2011 - 10 B 1.11 u.a. - NVwZ-RR 2011, 382 Rn. 3; U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 36).
  • BVerfG, 30.06.1981 - 1 BvR 561/81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2018 - 14 ZB 17.30263
    Es soll sichergestellt sein, dass das Gericht die Ausführungen der Beteiligten würdigt (BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 - Vf. 93-VI-78 - BayVBl 1981, 529).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2018 - 14 ZB 17.30263
    Rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG; § 108 Abs. 2 VwGO) sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten im Prozess eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können (BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409).
  • VGH Bayern, 15.04.2020 - 4 ZB 20.30838

    Grundsätzlich kein Anspruch eines anwaltlich vertretenen inhaftierten Asylklägers

    Aus diesem Grund führt eine fehlerhafte Sachverhalts- oder Beweiswürdigung im Ausgangspunkt zu einem materiell-rechtlichen Fehler, nicht aber zu einem Verfahrensfehler (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 14 ZB 17.30263 - juris Rn. 7).

    Denn selbst bei einer Sachverhaltswürdigung, die so schwere Defizite aufweist, dass der Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO als Verfahrensfehler anzusehen ist, läge darin jedenfalls kein Verstoß auch gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs i.S.v. § 138 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 108 Abs. 2 VwGO (i.V.m. § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG), sondern nur ein allgemeiner Verfahrensfehler i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, auf den im Asylprozess ein Berufungszulassungsantrag - anders als etwa ein Revisionszulassungsantrag nach einem Berufungsurteil - nicht gestützt werden kann (BayVGH, B.v. 14.1.2020 - 4 ZB 20.30120 - juris Rn. 6; B.v. 17.5.2018 - 14 ZB 17.30263 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.2.2012 - 10 N 41.12 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200

    Gehörsrüge: Verständigungsprobleme mit Dolmetscher in der mündlichen Verhandlung

    Die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des Gebots, rechtliches Gehör zu gewähren, erfordert auch insofern die substantiierte Darlegung, sämtliche verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 14 ZB 17.30263 - juris Rn. 9; vgl. auch BVerwG, B.v. 4.8.2008 - 1 B 3.08 - juris Rn. 9; U.v. 29.6.2015 - 10 B 66.14 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.2.2016 - 9 ZB 15.30247 - juris Rn. 21 m.w.N.; B.v. 25.8.2016 - 14 ZB 16.30133 - juris Rn. 4; B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 21 m.w.N.; Breuning in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand: Juli 2018, § 108 Rn. 55).
  • OVG Niedersachsen, 08.01.2024 - 9 LA 233/21

    Ecoi.net; Einführung; Einführung von Erkenntnismitteln; Erkenntnismittel;

    Doch selbst bei einer Sachverhaltswürdigung, die so schwere Defizite aufweist, dass der Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO als Verfahrensfehler anzusehen ist, wäre ein daraus resultierender Verfahrensfehler jedenfalls kein Verstoß auch gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs gemäß § 138 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG , sondern nur ein allgemeiner Verfahrensfehler i. S. v. § 132 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO , auf den aber im Asylprozess ein Berufungszulassungsantrag nicht gestützt werden kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.5.2018 - 14 ZB 17.30263 - juris Rn. 8 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 20.01.2020 - 14 ZB 19.30400

    Anforderungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

    Jedoch liegt auch bei einer mit derart schweren Mängeln behafteten Sachverhaltswürdigung ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs i.S.v. § 138 Nr. 3 i.V.m. § 108 Abs. 2 VwGO nicht vor (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 14 ZB 17.30263 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.01.2020 - 14 ZB 19.30324

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Asylverfahren - Homosexualität im Iran

    Dabei läge auch bei einer mit derart schweren Mängeln behafteten Sachverhaltswürdigung ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs i.S.v. § 138 Nr. 3 i.V.m. § 108 Abs. 2 VwGO nicht vor (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 14 ZB 17.30263 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.10.2019 - 5 ZB 19.33239

    Grundsatzrüge zur Gruppenverfolgung von Jesiden

    Aus diesem Grund führt eine fehlerhafte Sachverhalts- oder Beweiswürdigung im Ausgangspunkt zu einem materiell-rechtlichen Fehler, nicht aber zu einem Verfahrensfehler (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 14 ZB 17.30263 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 ZB 18.32231
    Jedoch liegt auch bei einer mit derart schweren Mängeln behafteten Sachverhalts­ würdigung ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs i.S.v. § 138 Nr. 3 i.V.m. § 108 Abs. 2 VwGO nicht vor (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 14 ZB 17.30263 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.01.2019 - 15 ZB 19.30027

    Berufungszulassung - Darlegungsanforderung an einen Verfahrensfehler in Form der

    Die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des Gebots, rechtliches Gehör zu gewähren, erfordert auch insofern die substantiierte Darlegung, sämtliche verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 14 ZB 17.30263 - juris Rn. 9; U.v. 29.6.2015 - 10 B 66.14 - juris Rn. 5; B.v. 25.8.2016 - 14 ZB 16.30133 - juris Rn. 4; B.v. 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.01.2020 - 4 ZB 20.30120

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Denn selbst bei einer Sachverhaltswürdigung, die so schwere Defizite aufweist, dass der Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO als Verfahrensfehler anzusehen ist, wäre ein daraus resultierender Verfahrensfehler jedenfalls kein Verstoß auch gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs i.S.v. § 138 Nr. 3 i.V.m. § 108 Abs. 2 VwGO (i.V.m. § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG), sondern nur ein allgemeiner Verfahrensfehler i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, auf den aber im Asylprozess ein Berufungszulassungsantrag - anders als etwa ein Revisionszulassungsantrag nach einem Berufungsurteil - nicht gestützt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 14 ZB 17.30263 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.2.2012 - OVG 10 N 41.12 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.02.2023 - 4 ZB 22.30887

    Rücknahme der Zuerkennung subsidiären Schutzes wegen schwerer Straftat

    Angebliche Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind jedoch nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und rechtfertigen nicht die Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 14 ZB 17.30263 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 19.01.2023 - 4 ZB 23.30050

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung (Asyl)

  • VGH Bayern, 30.12.2021 - 5 ZB 21.31688

    Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung im asylgerichtlichen Verfahren

  • VGH Bayern, 14.02.2020 - 14 ZB 19.30492

    Gehörsrüge: Darlegungsanforderungen zu Vorbringen in der mündlichen Verhandlung

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