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   VGH Bayern, 17.07.2018 - 22 C 18.1072   

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https://dejure.org/2018,22943
VGH Bayern, 17.07.2018 - 22 C 18.1072 (https://dejure.org/2018,22943)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.07.2018 - 22 C 18.1072 (https://dejure.org/2018,22943)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Juli 2018 - 22 C 18.1072 (https://dejure.org/2018,22943)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 152a; JVEG § 8 Abs. 2 S. 1, § 8a; GKG § 19; GG Art. 103 Abs. 1
    Erfolglose Anhörungsrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überraschungsentscheidung des Gerichts durch Stützen der Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf Gesichtspunkte bzgl. Verletzung des Anspruchs einer Prozesspartei auf rechtliches Gehör; Vergütungsfolgen einer fehlerhaften Tätigkeit von Gutachtern

  • rewis.io

    Erfolglose Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörungsrüge; behauptete Überraschungsentscheidung; Hinweispflicht; rechtliches Gehör; richterlicher Hinweis

  • rechtsportal.de

    Überraschungsentscheidung des Gerichts durch Stützen der Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf Gesichtspunkte bzgl. Verletzung des Anspruchs einer Prozesspartei auf rechtliches Gehör; Vergütungsfolgen einer fehlerhaften Tätigkeit von Gutachtern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 24.04.2018 - 22 C 17.1272

    Erinnerung gegen eine Gerichtskostenrechnung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2018 - 22 C 18.1072
    Der Kläger wehrte sich im Beschwerdeverfahren 22 C 17.1272 gegen den Ansatz von Gerichtskosten gemäß § 19 GKG, die für Gutachterleistungen in seinem erfolglos geführten Klageverfahren angefallen sind.

    Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde mit Beschluss vom 24. April 2018 (22 C 17.1272) zurück.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie des Verfahrens 22 C 17.1272 Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 13.02.2017 - 22 ZB 15.2639

    Nachweis besonderer Sachkunde für öffentliche Bestellung zum Sachverständigen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2018 - 22 C 18.1072
    Den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil lehnte der Verwaltungsgerichtshof ab (B.v. 13.2.2017 - 22 ZB 15.2639).

    Der Kläger bemängelt, mit dem Hinweis des Verwaltungsgerichtshofs unter Rn. 36 seines Beschlusses vom 24. April 2018 auf seine Ausführungen im Nichtzulassungsbeschluss (B.v. 13.2.2017 - 22 ZB 15.2639), betreffend die Gebote des rechtlichen Gehörs, eines fairen Verfahrens und effektiven Rechtsschutzes, verkenne der Verwaltungsgerichtshof eben diese Gebote.

  • BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Verstoß gegen den Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2018 - 22 C 18.1072
    Eine mit Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbare Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf Gesichtspunkte gestützt wird, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht rechnen musste (BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris; BVerfG, B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262 unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218/263).

    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst dann anzunehmen, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte; eine solche gerichtliche Handhabung könnte im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen (BVerfG, B.v. 15.2.2017, a.a.O., Rn. 6 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 30.06.2015 - 22 CS 15.1055

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2018 - 22 C 18.1072
    Das Gericht ist insofern nicht zu besonderen Hinweisen verpflichtet (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 30.6.2015 - 22 CS 15.1055 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2018 - 22 C 18.1072
    Eine mit Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbare Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf Gesichtspunkte gestützt wird, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht rechnen musste (BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris; BVerfG, B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262 unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218/263).
  • VG München, 12.06.2017 - M 16 M 17.1224

    Wegfall des Vergütungsanspruchs des Sachverständigen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2018 - 22 C 18.1072
    Denn mit diesem Gesichtspunkt hat sich bereits das Verwaltungsgericht im zugrunde liegenden Kostenerinnerungsbeschluss vom 12. Juni 2017 - M 16 M 17.1224 - befasst (S. 5 oben).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2018 - 22 C 18.1072
    Eine mit Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbare Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf Gesichtspunkte gestützt wird, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht rechnen musste (BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris; BVerfG, B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262 unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218/263).
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