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   VGH Bayern, 17.08.2017 - 3 CE 17.815   

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VGH Bayern, 17.08.2017 - 3 CE 17.815 (https://dejure.org/2017,32200)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.08.2017 - 3 CE 17.815 (https://dejure.org/2017,32200)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. August 2017 - 3 CE 17.815 (https://dejure.org/2017,32200)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; GG Art. 33; BayRiG Art. 15 Abs. 1 S. 2; LlbG Art. 54 Abs. 1 S. 1; StBAG § 5 Abs. 2; DRiG § 10 Abs. 2 Nr. 1
    Konkurrentenverfahren um die Besetzung einer Richterstelle am Finanzgericht (BesGr R 2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Konkurrentenverfahren um die Besetzung einer Richterstelle am Finanzgericht (BesGr R 2)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richterrecht; Dienstpostenbesetzung; Richterin am Finanzgericht (BesGr R 2); Ernennungszuständigkeit; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; konstitutives Anforderungsprofil; Bestenauslese; Regelbeurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (25)

  • VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.993

    Stellenbesetzung, periodische Beurteilung, Beurteilungszeitraum,

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 3 CE 17.815
    Da mit einem höheren Amt regelmäßig gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind, ist es grundsätzlich mit den Vorgeben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar, bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung eines Beamten oder Richters in einem höheren Statusamt als besser als die des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten anzusehen (BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 21).

    Eine höchstmögliche Vergleichbarkeit wird grundsätzlich durch einen gemeinsamen Stichtag und einen gleichen Beurteilungszeitraum erreicht (BayVGH, B.v. 14.8.2015 a.a.O. Rn. 23).

    Anlassbeurteilungen (vgl. Art. 54 Abs. 1 Satz 1 LlbG) kommen als Entscheidungsgrundlage in Betracht, wenn für eine Personalentscheidung wie die Verleihung eines Beförderungsamts oder die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens eine dienstliche Beurteilung benötigt wird, für die in das Entscheidungsverfahren einbezogenen Bewerber jedoch keine zeitgerechten und ausreichend vergleichbaren periodischen Beurteilungen vorliegen (BayVGH, B.v. 14.8.2015 a.a.O. Rn. 24).

    Nur so wird eine der Regelbeurteilung vergleichbare Aussagekraft der Anlassbeurteilung über Eignung, Befähigung und Leistung im Vergleich zu den anderen Bewerbern gewährleistet (BayVGH, B.v. 14.8.2015 a.a.O. Rn. 25 f.).

    Anlassbeurteilungen sind daher an das System der Regelbeurteilungen anzupassen (BayVGH, B.v. 14.8.2015 a.a.O. Rn. 28).

    Im Übrigen waren vorliegend auch nicht deshalb Anlassbeurteilungen zu erstellen, weil die Regelbeurteilungen nicht mehr hinreichend aktuell gewesen wären (Art. 56 Abs. 4 Satz 2 LlbG; vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2015 a.a.O. Rn. 28).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 3 CE 17.815
    Grundsätzlich kann nur ein Bewerber zum Zuge kommen, der sämtliche Kriterien des Anforderungsprofils erfüllt (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 23).

    Ein Anforderungsprofil ist zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens besondere Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (BVerwG, B.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 31).

    Ob und in welchem Umfang ein Anforderungsprofil Bindungswirkung entfaltet, muss dabei durch eine entsprechend § 133 BGB am objektiven Empfängerhorizont der Bewerber orientierte Auslegung ermittelt werden (BVerwG, B.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 32).

    Der Inhalt einer dienstlichen Beurteilung ist auf das Statusamt zu beziehen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 3 CE 17.815
    Es steht im Ermessen des Dienstherrn, welches Gewicht er einzelnen Beurteilungsmerkmalen beimessen will (BVerwG, B.v. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 39).

    Während in den vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen entweder Ankreuzverfahren mit unterschiedlichen Skalen für Einzelkompetenzen und Gesamturteil (vgl. BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris) bzw. aus anderen Gründen nicht vergleichbare Bewertungsmaßstäbe (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2016 - 2 A 1.14 - juris und B.v. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - juris) bestanden, liegt der Anlassbeurteilung der Antragstellerin ein anderes differenziertes Beurteilungssystem zugrunde, das von der genannten Rechtsprechung deshalb von vornherein nicht erfasst wird (vgl. BVerwG, U.v. 2.3.2017 a.a.O. Rn. 65).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 3 CE 17.815
    Die Anforderungen an die Begründung für das Gesamturteil sind jedoch umso geringer, je einheitlicher das Leistungsbild bei den Einzelbewertungen ist (BVerwG, U.v. 2.3.2017 - 2 C 21.16 - juris Rn. 64).

    Während in den vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen entweder Ankreuzverfahren mit unterschiedlichen Skalen für Einzelkompetenzen und Gesamturteil (vgl. BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris) bzw. aus anderen Gründen nicht vergleichbare Bewertungsmaßstäbe (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2016 - 2 A 1.14 - juris und B.v. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - juris) bestanden, liegt der Anlassbeurteilung der Antragstellerin ein anderes differenziertes Beurteilungssystem zugrunde, das von der genannten Rechtsprechung deshalb von vornherein nicht erfasst wird (vgl. BVerwG, U.v. 2.3.2017 a.a.O. Rn. 65).

  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 3 CE 17.815
    Es unterliegt jedoch nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen der Dienstherr, dem bei Festlegung des Anforderungsprofils ein Einschätzungsspielraum zusteht, im Rahmen seines Auswahlermessens das größere Gewicht beimisst (BVerfG, NB.v. 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 - juris Rn. 15).

    Bei Überprüfung der Auswahlentscheidung kann der unterlegene Bewerber zudem auch geltend machen, dass dem ausgewählten Mitbewerber die Eignung für die Stelle fehlt, weil auch in diesem Fall die Auswahlentscheidung dann nicht auf Grundlage der in Art. 33 Abs. 2 GG vorgegebenen Maßstäbe erfolgt und deshalb fehlerhaft ist, so dass sein Bewerbungsverfahrensanspruch verletzt wird (BVerfG, NB.v. 25.11.2011 a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 3 CE 17.815
    Während in den vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen entweder Ankreuzverfahren mit unterschiedlichen Skalen für Einzelkompetenzen und Gesamturteil (vgl. BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris) bzw. aus anderen Gründen nicht vergleichbare Bewertungsmaßstäbe (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2016 - 2 A 1.14 - juris und B.v. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - juris) bestanden, liegt der Anlassbeurteilung der Antragstellerin ein anderes differenziertes Beurteilungssystem zugrunde, das von der genannten Rechtsprechung deshalb von vornherein nicht erfasst wird (vgl. BVerwG, U.v. 2.3.2017 a.a.O. Rn. 65).
  • VGH Bayern, 24.04.2017 - 3 CE 17.434

    Konkurrentenstreit um die Stelle des Präsidenten des Finanzgerichts München

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 3 CE 17.815
    Soweit die Antragstellerin darauf verweist, dass sich nicht erschließe, warum gerade diese Merkmale ausgewählt worden seien, ist der von ihr in Bezug genommene Fall, in dem diese Merkmale nur unterstützend bei der Auswahlentscheidung zugunsten des dortigen Beigeladenen herangezogen wurden (BayVGH, B.v. 24.4.2017 - 3 CE 17.434 - juris Rn. 49), nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar, in dem die genannten Merkmale bei sämtlichen Bewerbern gleich gewichtet wurden.
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 3 CE 17.815
    Während in den vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen entweder Ankreuzverfahren mit unterschiedlichen Skalen für Einzelkompetenzen und Gesamturteil (vgl. BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris) bzw. aus anderen Gründen nicht vergleichbare Bewertungsmaßstäbe (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2016 - 2 A 1.14 - juris und B.v. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - juris) bestanden, liegt der Anlassbeurteilung der Antragstellerin ein anderes differenziertes Beurteilungssystem zugrunde, das von der genannten Rechtsprechung deshalb von vornherein nicht erfasst wird (vgl. BVerwG, U.v. 2.3.2017 a.a.O. Rn. 65).
  • VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122

    Einstweiliger Rechtsschutz, Dienstpostenbesetzung, Inzidentprüfung, dienstliche

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 3 CE 17.815
    Dies ist sachlich dadurch gerechtfertigt, dass bei einer Bewerbung um eine Stelle als Richterin bzw. Richter am Finanzgericht (BesGr R 2) - wie im vorliegenden Fall, in dem die Antragstellerin aus der Steuerverwaltung und die Beigeladene aus der Staatlichen Lotterieverwaltung stammen - Beamten und Beamtinnen regelmäßig aus unterschiedlichen Behörden bzw. Behördenteilen im Geschäftsbereich des StMFLH miteinander konkurrieren, deren periodische Beurteilungen aufgrund verschiedener Beurteilungsmaßstäbe, Beurteilungszeiträume oder Orientierungsschnitte (vgl. dazu BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 30) nicht unmittelbar miteinander vergleichbar sind (vgl. BayVGH, B.v. 25.5.2004 - 3 CE 04.817 - juris Rn. 18; B.v. 3.2.2015 - 3 CE 14.2848 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782

    Beamtenrecht Regierungsdirektor (BesGr A 15); Stellenbesetzung (Leitung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 3 CE 17.815
    Gemäß ihrem eigentlichen Zweck, Grundlage für Auswahlentscheidungen zu sein (BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1782 - juris Rn. 34), ist auch die Anlassbeurteilung mit einer Aussage zur Verwendungseignung abzuschließen (vgl. Art. 58 Abs. 4 Satz 1 LlbG).
  • VGH Bayern, 03.12.2007 - 3 CE 07.2748
  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 3 CE 14.2848

    Richterrecht

  • VGH Bayern, 28.10.2013 - 3 CE 13.1518

    Verzicht auf periodische Beurteilung; Zwischenbeurteilung; Anlassbeurteilung;

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • VGH Bayern, 24.05.2004 - 3 CE 04.817
  • VerfGH Bayern, 04.07.2005 - 85-VI-02

    Prüfungsspielraum eines Verfassungsgerichtshofs bei der Überprüfung der

  • VerfGH Bayern, 25.07.2006 - 44-VI-04
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

  • VGH Bayern, 20.09.2002 - 3 CE 02.2056
  • VGH Bayern, 28.05.2015 - 3 CE 15.727

    Konkurrenten mit unterschiedlichen Statusämtern, aus unterschiedlichen

  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 3 CE 15.130

    Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft

  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 3 CE 12.2225

    Richterrecht; Dienstpostenbesetzung (Vizepräsident des Oberlandesgerichts);

  • VerfGH Bayern, 28.12.1960 - 8-VIII-60
  • VGH Bayern, 16.10.1989 - 3 CE 89.02833
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • VG Augsburg, 21.03.2022 - Au 2 E 21.1580

    Erfolgloser Eilantrag in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren

    Im Besetzungsvermerk des Präsidenten des Oberlandesgerichts ... vom 10. Mai 2021, den sich der Staatsminister der Justiz bei der Auswahlentscheidung in rechtlich nicht zu beanstandender Weise (vgl. BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 3 CE 17.815 - juris Rn. 27 ff.) ausdrücklich zu eigen gemacht hat (vgl. Schreiben vom 10. Juni 2021 an den Vorsitzenden des ... der ordentlichen Gerichtsbarkeit), werden die Erwägungen des Antragsgegners hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerber anhand der aktuellen Anlassbeurteilungen in ausreichender Weise dargestellt und dokumentiert.

    Der Präsident des Oberlandesgerichts ... hat daher in seinem Besetzungsbericht vom 10. Mai 2021 letztlich rechtsfehlerfrei festgestellt, dass der Antragsteller dem nach Leistung, Eignung und Befähigung noch qualifizierteren Beigeladenen den Vortritt lassen muss, da dem Beigeladenen mit 14 Punkten ein - im gleichen Statusamt wie der Antragsteller erreichtes - höheres Gesamtprädikat in der aktuellen Beurteilung zuerkannt wurde und er damit einen Leistungsvorsprung aufweist, der eine Ausdifferenzierung der Beurteilungen anhand der Bewertungen von Einzelmerkmalen (sog. Binnendifferenzierung) verzichtbar werden lässt (BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 3 CE 17.815 - juris Rn. 53 ff.).

  • VG München, 23.07.2021 - M 5 E 21.1681

    Konkurrenz um die Stelle des Präsidenten des Bundesfinanzhofs

    Wer ein konstitutives Anforderungsprofil nicht erfüllt, kommt für die Auswahl von vornherein nicht in Betracht und darf nicht in einen Leistungsvergleich mit anderen Bewerbern einbezogen werden, die das konstitutive Anforderungsprofil erfüllen (BayVGH, B.v. 17.8.2017, 3 CE 17.815, juris Rn. 31; B.v. 14.8.2015, 3 CE 15.1410, juris Rn. 18).
  • VG Ansbach, 09.08.2019 - AN 1 E 19.00286

    Vergleichbarkeit der periodischen dienstlichen Beurteilung mit

    In Fällen, in denen die Anlassbeurteilung nicht einen deutlich kürzeren Beurteilungszeitraum abbildet als die Regelbeurteilung, findet nach Rechtsprechung des BayVGH (B.v. 17.8.2017 - 3 CE 17.815 - juris Rn. 44; B.v. 1.12.2015 - 3 CE 15.1947 - juris Rn. 34; B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 33) das Entwicklungsgebot jedoch keine Anwendung.
  • VG München, 09.11.2017 - M 5 E 17.3441

    Erfolgreiche Konkurrentenklage - Auswahlentscheidung nur anhand aktueller

    Denn die maßgeblichen Auswahlerwägungen müssen nach der Rechtsprechung vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens schriftlich niedergelegt werden (BVerfG, B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -juris Rn. 20 ff.; BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 3 CE 17.815 - juris Rn. 26).
  • VG Ansbach, 17.07.2019 - AN 1 E 18.01632

    Konstitutives Anforderungsprofil in einer Stellenausschreibung - Erfolgreicher

    Das Gericht sieht sich jedoch zu folgendem Hinweis veranlasst: Nach ständiger Rechtsprechung ist ein konstitutives Anforderungsprofil zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens besondere Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (BVerwG, B.v. 20.6.2013 2 VR 1/13 - juris Rn. 31; BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 3 CE 17.815 - juris Rn. 31).
  • VG Ansbach, 12.03.2018 - AN 1 E 17.02180

    Stellenbesetzungsverfahren- Mindestens fünfjährige Schulleitertätigkeit als

    (BVerwG, B.v. 20.6.2013, a.a.O., Rn. 33; BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 3 CE 17.815 - juris Rn. 31).
  • VG München, 08.10.2019 - M 5 E 19.2141

    Einstweiliger Rechtsschutz bezogen auf Stellenbesetzung

    Denn dieses wie ein "Filter" vor dem Leistungsvergleich wirkende konstitutive Anforderungsprofil hat im vorliegenden Fall keine Auswirkungen auf die Auswahlentscheidung (BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 3 CE 17.815 - juris Rn. 32; B.v. 28.4.2016 - 3 CE 16.583 - juris Rn. 27).
  • VG Ansbach, 15.01.2019 - AN 1 E 18.01685

    Stellenbesetzungsverfahren - Nichtberücksichtigung eines Superkriteriums

    Nur so werde dem Gebot der größtmöglichen Vergleichbarkeit Genüge getan (BayVGH, Az.: 3 CE 17.815).
  • VGH Bayern, 15.09.2017 - 3 CE 17.1779

    Erfolglose Anhörungsrüge

    Die gemäß § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO statthafte, innerhalb der Frist des § 152a Abs. 2 Satz 1 VwGO erhobene Anhörungsrüge gegen den unanfechtbaren Beschluss des Senats vom 17. August 2017 (Az.: 3 CE 17.815) bleibt ohne Erfolg.
  • VG München, 23.07.2019 - M 5 E 19.1817

    Stellenbesetzungsverfahren als Seminarrektor

    Da mit einem höheren Amt regelmäßig gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (BVerfG, B.v 20.3.2007 - 2 BvR 2470/06 - juris Rn. 16), ist es nicht zu beanstanden, wenn der Antragsgegner der Beigeladenen mit einer um eine Stufe besseren Beurteilung im höheren Statusamt einen Leistungsvorsprung einräumt (BayVGH, B.v. 17.08.2017 - 3 CE 17.815 - juris Rn. 54).
  • VG München, 04.12.2017 - M 5 E 17.3573

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Umfassende inhaltliche Auswertung einzelner

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