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   VGH Bayern, 17.09.2002 - 4 NE 02.1925   

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VGH Bayern, 17.09.2002 - 4 NE 02.1925 (https://dejure.org/2002,61663)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.09.2002 - 4 NE 02.1925 (https://dejure.org/2002,61663)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. September 2002 - 4 NE 02.1925 (https://dejure.org/2002,61663)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Hessen, 24.07.2006 - 8 NG 1156/06

    Erfolgloses Normenkontrolleilverfahren gegen die Geschäftsordnung eines

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Geschäftsordnung eines kommunalen Vertretungsorgans Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO und damit auch Gegenstand eines Normenkontroll-Eilverfahrens sein kann (vgl. BVerwG, a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 17. September 2002 - 4 NE 02.1925 - juris, und Urteil vom 16. Februar 2006 - 4 N 05.779 - juris Rdnr. 50; Bad.-Württ. VGH, Urteil vom 24. Juni 2002 - 1 S 896/00 - juris = DÖV 2002, 912, jeweils m. w. N.).
  • VG Ansbach, 25.01.2021 - AN 4 E 20.02811

    Erfolgloser Eilantrag gegen Festlegung der Mindestgröße für den Fraktionsstatus

    Insbesondere steht die Möglichkeit der Normenkontrollklage bzw. eines hierauf bezogenen Antrags nach § 47 Abs. 6 VwGO gegen die Geschäftsordnung des Kreistags des Antragsgegners als eine im Rang unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. September 2002 - 4 NE 02.1925 -, Rn. 5, juris) nicht entgegen, weil zwischen dem Verfahren der Normenkontrolle und dem Individualrechtsschutzverfahren insoweit kein Konkurrenzverhältnis besteht, das einen solche Klage und einen solchen Antrag ausschließen würde (Giesberts, BeckOK VwGO, Posser/Wolff, 55. Edition, Stand 01.10.2020, § 47 Rdnr. 8).

    Damit wird die Fraktionsmindeststärke im Wesentlichen durch das im Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 118 Abs. 1 BV enthaltene Willkürverbot Grenzen gesetzt; das entsprechende Gremium ist dabei nicht an frühere Regelungen gebunden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. September 2002 - 4 NE 02.1925 -, Rn. 6, juris).

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