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VGH Bayern, 17.09.2002 - 4 NE 02.1925 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 17.09.2002 - 4 NE 02.1925
- VGH Bayern, 23.10.2002 - 4 NE 02.1925
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 24.07.2006 - 8 NG 1156/06
Erfolgloses Normenkontrolleilverfahren gegen die Geschäftsordnung eines …
Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Geschäftsordnung eines kommunalen Vertretungsorgans Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO und damit auch Gegenstand eines Normenkontroll-Eilverfahrens sein kann (…vgl. BVerwG, a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 17. September 2002 - 4 NE 02.1925 - juris, …und Urteil vom 16. Februar 2006 - 4 N 05.779 - juris Rdnr. 50; Bad.-Württ. VGH, Urteil vom 24. Juni 2002 - 1 S 896/00 - juris = DÖV 2002, 912, jeweils m. w. N.). - VG Ansbach, 25.01.2021 - AN 4 E 20.02811
Erfolgloser Eilantrag gegen Festlegung der Mindestgröße für den Fraktionsstatus …
Insbesondere steht die Möglichkeit der Normenkontrollklage bzw. eines hierauf bezogenen Antrags nach § 47 Abs. 6 VwGO gegen die Geschäftsordnung des Kreistags des Antragsgegners als eine im Rang unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. September 2002 - 4 NE 02.1925 -, Rn. 5, juris) nicht entgegen, weil zwischen dem Verfahren der Normenkontrolle und dem Individualrechtsschutzverfahren insoweit kein Konkurrenzverhältnis besteht, das einen solche Klage und einen solchen Antrag ausschließen würde (…Giesberts, BeckOK VwGO, Posser/Wolff, 55. Edition, Stand 01.10.2020, § 47 Rdnr. 8).Damit wird die Fraktionsmindeststärke im Wesentlichen durch das im Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 118 Abs. 1 BV enthaltene Willkürverbot Grenzen gesetzt; das entsprechende Gremium ist dabei nicht an frühere Regelungen gebunden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. September 2002 - 4 NE 02.1925 -, Rn. 6, juris).