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   VGH Bayern, 17.09.2009 - 12 B 09.52   

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VGH Bayern, 17.09.2009 - 12 B 09.52 (https://dejure.org/2009,72622)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.09.2009 - 12 B 09.52 (https://dejure.org/2009,72622)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. September 2009 - 12 B 09.52 (https://dejure.org/2009,72622)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht - Zustimmung zur Änderungskündigung eines Bademeisters

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmung zur Änderungskündigung eines Bademeisters - Zur Frage, wann ein anderer Arbeitsplatz angemessen und zumutbar im Sinne des § 89 Abs. 2 SGB IX ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2009 - 12 B 09.52
    Das Integrationsamt hat im Zustimmungsverfahren nach § 85 ff. SGB IX deshalb grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Schwerbehinderten etwa sozial gerechtfertigt im Sinn von § 1 Abs. 2 KSchG ist (vgl. BVerwG vom 2.7.1992 BVerwGE 90, 287/294 = DVBl. 1992, 1490, Leitsatz 3).

    Der Beklagte hat das Interesse des Arbeitgebers, der im Rahmen seiner Gestaltungsmöglichkeiten u. a. auch die notwendige Sicherheit der Badegäste garantieren muss, gegen das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes (siehe dazu BVerwG vom 2.7.1992 BVerwGE 90, 287/293) rechtsfehlerfrei abgewogen.

    Das Integrationsamt muss (lediglich) prüfen, ob und inwieweit die Änderungskündigung die besondere, durch sein körperliches Leiden bedingte Stellung des einzelnen Schwerbehinderten im Wirtschaftsleben berührt; es ist hingegen grundsätzlich nicht Aufgabe des Integrationsamtes, bei seiner Entscheidung die allgemeinen sozialen Interessen des einzelnen Schwerbehinderten als Arbeitnehmer zu wahren (vgl. BVerwG vom 2.7.1992 BVerwGE 90, 287/293).

  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 62.64

    Zum Begriff des anderen angemessenen Arbeitsplatzes eines schwerbeschädigten

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2009 - 12 B 09.52
    Auch ist die bloße Feststellung des Vomhundertsatzes der Einkommenseinbuße kein geeigneter Maßstab zur Beurteilung der Angemessenheit (BVerwG vom 12.1.1966 BVerwGE 23, 123/126).

    Da die Rückstufung zudem nicht wegen der Schwerbehinderung als solcher, sondern wegen der eingeschränkten Einsatzfähigkeit des Klägers etwa in Rettungssituationen oder aber bei der Betreuung der Schwimmbadtechnik erfolgte, führt diese Zurückstufung nicht zu einer Benachteiligung im Vergleich mit einem gesunden Menschen (siehe dazu BVerwG vom 12.1.1966 BVerwGE 23, 123/127).

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2009 - 12 B 09.52
    Danach ist das Interesse der schwerbehinderten Arbeitnehmer, ihren Arbeitsplatz zu behalten, mit dem Interesse des Arbeitgebers Personalkosten zu sparen, abzuwägen (BVerwG vom 19.10.1995 BVerwGE 99, 336 = Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 10).

    Der Senat verkennt dabei nicht Inhalt und Umfang der Pflicht zur umfassenden Sachverhaltsaufklärung (vgl. dazu etwa BVerwG vom 19.10.1995 a. a. O. und vom 6.2.1995 Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1985 Nr. 9).

  • VGH Bayern, 16.11.1993 - 12 B 92.84

    Zum Kündigungsschutz des Schwerbehinderten - zum Zusammenhang zwischen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2009 - 12 B 09.52
    Für eine offensichtlich unwirksame Kündigung in dem Sinne, dass die Unwirksamkeit der Kündigung "ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt und sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt", an der die Integrationsbehörde nicht mitwirken soll (BVerwG a. a. O.; BayVGH vom 16.11.1993 Az. 12 B 92.84; GK zum KSchG, Luchterhand 5. Aufl. 1998, §§ 15 bis 20 SchwbG RdNr. 83), gibt es keine Anhaltspunkte.
  • VGH Bayern, 20.06.2006 - 9 ZB 06.930
    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2009 - 12 B 09.52
    Grundsätzlich beurteilt sich die Frage, ob ein Kündigungssachverhalt vorliegt, aus dem der Arbeitgeber das seinem Antrag zugrunde liegende Kündigungsinteresse herleitet, nach dem historischen Sachverhalt, der den Kündigungsgrund bildet und bis zum Zugang der Kündigungserklärung vorliegt (vgl. BVerwG vom 7.3.1991 a.a.O.; OVG NW vom 23.1.1992 NZA 1992, 844; VGH BW vom 15.7.1997 Behindertenrecht 1998, 75; BayVGH vom 20.6.2006 Az. 9 ZB 06.930 und vom 31.1.2005 Az. 9 ZB 04.2740).
  • VGH Bayern, 31.01.2005 - 9 ZB 04.2740
    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2009 - 12 B 09.52
    Grundsätzlich beurteilt sich die Frage, ob ein Kündigungssachverhalt vorliegt, aus dem der Arbeitgeber das seinem Antrag zugrunde liegende Kündigungsinteresse herleitet, nach dem historischen Sachverhalt, der den Kündigungsgrund bildet und bis zum Zugang der Kündigungserklärung vorliegt (vgl. BVerwG vom 7.3.1991 a.a.O.; OVG NW vom 23.1.1992 NZA 1992, 844; VGH BW vom 15.7.1997 Behindertenrecht 1998, 75; BayVGH vom 20.6.2006 Az. 9 ZB 06.930 und vom 31.1.2005 Az. 9 ZB 04.2740).
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 425/06

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit - Schwerbehindertenschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2009 - 12 B 09.52
    Der Kläger könnte hieraus auch keine Restitutionsklage begründen (vgl. BAG vom 8.11.2007 NJW 2008, 1757).
  • BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73

    Die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2009 - 12 B 09.52
    Es ist somit weder Sinn und Zweck noch Aufgabe des Zustimmungserfordernisses nach § 85 SGB IX, einen "Bestandsschutz" für den Arbeitsplatz eines Schwerbehinderten zu sichern (BVerwG vom 5.6.1975 BVerwGE 48, 264/267; ausführlich VG Ansbach vom 25.1.2007 Az. AN 14 K 06.02739).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 5 B 77.07

    Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2009 - 12 B 09.52
    Die Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 84 SGB IX ist nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes (BVerwG vom 29.8.2007 NJW 2008, 166 = Behindertenrecht 2007, 193).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1992 - 13 A 297/91

    Zustimmung zur Änderungskündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2009 - 12 B 09.52
    Grundsätzlich beurteilt sich die Frage, ob ein Kündigungssachverhalt vorliegt, aus dem der Arbeitgeber das seinem Antrag zugrunde liegende Kündigungsinteresse herleitet, nach dem historischen Sachverhalt, der den Kündigungsgrund bildet und bis zum Zugang der Kündigungserklärung vorliegt (vgl. BVerwG vom 7.3.1991 a.a.O.; OVG NW vom 23.1.1992 NZA 1992, 844; VGH BW vom 15.7.1997 Behindertenrecht 1998, 75; BayVGH vom 20.6.2006 Az. 9 ZB 06.930 und vom 31.1.2005 Az. 9 ZB 04.2740).
  • VGH Bayern, 18.06.2008 - 12 BV 05.2467

    Zur Frage des Umfanges der Sachverhaltsermittlung durch das Integrationsamt

  • VG Ansbach, 25.01.2007 - AN 14 K 06.02739

    Schwerbehindertenrecht - Zustimmung zur Änderungskündigung und Zumutbarkeit

  • VG Ansbach, 25.02.2010 - AN 14 K 08.00537

    Zustimmung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung; alkoholabhängiger

    Die Bestimmung des § 89 Abs. 2 SGB IX enthält für jede Art von Kündigung einen eigenständigen Tatbestand für eine Ermessenseinschränkung (vgl. BayVGH Urteil vom 17.9.2009 - 12 B 09.52), gilt demnach auch für die außerordentliche Änderungskündigung im Sinne des § 91 SGB IX.

    Maßgeblich ist, ob Entgelt und Art der Tätigkeit den Fähigkeiten und der Vorbildung des schwerbehinderten Menschen entsprechen (BVerwG a.a.O.; BayVGH vom 17.9.2009, a.a.O.).

    Grundsätzlich beurteilt sich die Frage, ob ein Kündigungssachverhalt vorliegt, aus dem der Arbeitgeber das seinem Antrag zu Grunde liegende Kündigungsinteresse herleitet, nach dem historischen Sachverhalt, der den Kündigungsgrund bildet und bis zum Zugang der Kündigungserklärung vorliegt (vgl. BayVGH vom 17.9.2009, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG vom 7.3.1991 ZFSH/SGB 1991, 311 = Behindertenrecht 1991, 113; BayVGH vom 20.6.2006, Az: 9 ZB 06.930 und vom 31.1.2005, Az: 9 ZB 04.2740; OVG NW vom 23.1.1992 NZA 1992, 844; VGH BW vom 15.7.1997, Behindertenrecht 1998, 75).

    Andernfalls würde die Behörde die Zustimmung zu einer Kündigung bestätigen oder versagen, die sich auf nicht vom Arbeitgeber geltend gemachte Kündigungsgründe stützen würde (vgl. BayVGH vom 17.9.2009, a.a.O.).

    Die Zustimmungserteilung ist damit der Regefall, von dem der Fall des Klägers schon nicht atypisch abweicht (vgl. auch BayVGH vom 17.9.2009, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.11.2012 - 12 B 12.1675

    Angemessenheit der Änderungskündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

    30 Das Entgelt für den anderen (neuen) Arbeitsplatz muss nicht dem für den vorhergehenden Arbeitsplatz entsprechen (vgl. BayVGH, Urteil vom 17.9.2009 - 12 B 09.52 - , RdNr. 53 m.w.N.).

    Ebenso wenig mit der hier vorliegenden Fallgestaltung vergleichbar ist der dem Urteil des Senats vom 17. September 2009 - 12 B 09.52 - zugrunde liegende Sachverhalt der Kündigung eines "Schwimmmeister- Gehilfen ".

  • VG München, 22.10.2009 - M 15 K 08.1938

    Schwerbehinderter; ordentliche Änderungskündigung; angemessener und zumutbarer

    Es hat demnach nur zu ermitteln, ob eine offensichtlich unwirksame Kündigung vorliegt, deren Unwirksamkeit ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt und sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt, so dass die Integrationsbehörde dem Sinn und Zweck des Schwerbehindertenschutzes nach hieran nicht mitwirken soll (BVerwGE 90, 287; BayVGH vom 17.9.2009 Az. 12 B 09.52 ).

    Die Integrationsbehörde ist verpflichtet, den historischen Sachverhalt, auf den sich der Arbeitgeber stützt, aufzuklären, insoweit aber auch nur die Kündigungsgründe zu berücksichtigen, die der Arbeitgeber tatsächlich angeführt hat, da sonst eine andere als die beantragte Kündigung geprüft würde (BVerwG, NZA 1991, 511; BayVGH vom 17.9.2009 Az. 12 B 09.52 ).

    Ein fehlendes Präventionsverfahren ist im Übrigen nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Zustimmung des Integrationsamtes, sondern lediglich Ermessensgesichtspunkt (BVerwG, NJW 2008, 166; dem folgend BayVGH vom 17.9.2009 Az. 12 B 09.52 ).

  • VG Augsburg, 06.03.2012 - Au 3 K 11.1089

    Schwerbehindertenrecht; Änderungskündigung; gesundheitliche Einschränkungen

    Die Zustimmungsbehörde hat also für Ihre Entscheidungsfindung all diejenigen Umstände zu berücksichtigen, die bis zu diesem Zeitpunkt von den Beteiligten an sie herangetragen worden sind oder die sich sonst hätten aufdrängen müssen (vgl. BayVGH vom 17.9.2009 Az. 12 B 09.52).

    Angemessenheit und Zumutbarkeit sind unbestimmte Rechtsbegriffe, die der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegen und ausschließlich den neuen Arbeitsplatz betreffen; § 89 Abs. 2 SGB IX verlangt nicht, dass der neue im Verhältnis zum alten Arbeitsplatz gleichwertig oder gleichartig sein muss (BayVGH vom 17.9.2009 Az. 12 B 09.52 ).

  • VGH Bayern, 05.10.2011 - 12 B 10.2811

    Schwerbehindertenrecht Zustimmung zu einer ordentlichen, krankheitsbedingten

    Mithin hat die Zustimmungsbehörde für ihre Entscheidungsfindung all diejenigen Umstände zu berücksichtigen, die bis zu diesem Zeitpunkt von den Beteiligten an sie herangetragen worden sind oder die sich ihr sonst hätten aufdrängen müssen (vgl. BayVGH vom 17.9.2009 Az. 12 B 09.52, OVG NRW vom 23.1.1992 NZA 1992, 844/845; Knittel, a. a. O., RdNr. 78 zu § 85).
  • VG München, 22.09.2011 - M 15 K 10.4594

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen aus

    Auch die unternehmerische Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ist mit dem ihr zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen (BayVGH vom 17.9.2009, Az. 12 B 09.52, verfügbar in Juris).
  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 12 ZB 09.2837

    Schwerbehindertenrecht/ProzessrechtÄnderungskündigung; keine ernstlichen Zweifel

    Nicht entscheidend ist zudem, ob eine krankheitsbedingte Kündigung, allein dazu nimmt die zitierte Rechtsprechung Stellung, auch sozial gerechtfertigt ist, denn diese Frage zu prüfen, obliegt den (benannten) Arbeitsgerichten (BayVGH vom 17.9.2009 Az. 12 B 09.52).
  • VG Würzburg, 20.02.2018 - W 3 S 18.74

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zustimmung zur Beendigung des

    Kommt er dem nicht nach und beruft sich erst im gerichtlichen Verfahren auf solche Umstände, kann er damit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren regelmäßig nicht mehr durchdringen (VG Würzburg, U.v. 17.7.2012 - W 3 K 12.102; vgl. hierzu BVerwG, B.v. 22.11.1994, Az. 5 B 16/94 und B.v. 7.3.1991, Az. 5 B 114/89; BayVGH, U.v. 5.10.2011, Az. 12 B 10.2811; U.v. 17.9.2009, Az. 12 B 09.52 m.w.N.; B.v. 29.5.2007, Az. 12 ZB 06.1134; VG Augsburg, U.v. 20.9.2011, Az. Au 3 K 11.380 - alle juris).
  • VG München, 13.06.2012 - M 18 K 11.5931

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Beweiswert, verspätete Vorlage)

    Tatsachen und Umstände, die erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind, gehören dagegen nicht zu dem vom Beklagten zugrunde zu legenden Sachverhalt und sind daher auch vom Gericht nicht zu prüfen (VG München v. 22.9.2011, M 15 K 10.4699; vgl. BayVGH v. 17.9.2009, 12 B 09.52).
  • VG Augsburg, 07.02.2012 - Au 3 K 11.1470

    Schwerbehindertenrecht; personenbedingte Kündigung; Dauererkrankung;

    Die Zustimmungsbehörde hat also für Ihre Entscheidungsfindung all diejenigen Umstände zu berücksichtigen, die bis zu diesem Zeitpunkt von den Beteiligten an sie herangetragen worden sind oder die sich sonst hätten aufdrängen müssen (vgl. BayVGH vom 17.9.2009 Az. 12 B 09.52).
  • VG Magdeburg, 28.04.2015 - 6 A 30/15

    Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines schwerbehinderten

  • VG München, 13.03.2013 - M 18 K 11.2986

    Zusammenhang des Kündigungsgrundes mit der Behinderung; Ermittlungspflicht

  • VG Würzburg, 17.07.2012 - W 3 K 12.102

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

  • VG München, 18.11.2010 - M 15 K 09.4602

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines

  • VG München, 24.03.2011 - M 15 K 10.4180

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

  • VG Bayreuth, 14.02.2011 - B 3 K 10.639

    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; Schwerbehindertenrecht;

  • VG München, 10.12.2009 - M 15 K 09.3631

    Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen; Ermessen des

  • VG Augsburg, 11.06.2013 - Au 3 K 13.414

    Änderungskündigung

  • VG München, 13.06.2012 - M 18 K 11.5603

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Beweiswert, verspätete Vorlage)

  • VG Augsburg, 29.09.2009 - Au 3 K 09.343

    Klage gegen Widerspruchsbescheid; behinderungsbedingte Kündigung; Ermessen

  • VG Augsburg, 01.03.2011 - Au 3 K 11.61

    Schwerbehindertenrecht; personenbedingte Kündigung; Dauererkrankung;

  • VG München, 17.06.2010 - M 15 K 09.5007

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

  • VG Augsburg, 29.09.2009 - Au 3 K 09.697

    Kündigung; Schwerbehinderter; Ermessen; Sachverhaltsaufklärung

  • VG Köln, 24.09.2009 - 26 K 7579/08

    Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung - fehlendes Betriebliches

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